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Tanz der Teufel Remake

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    Tanz der Teufel Remake

    Habe soeben gelesen das ein Remake von Tanz der Teufel in der Entstehung ist!

    Tanz der Teufel Remake: Erstes Setphoto zeigt den Pfad zur Hölle | Scary-Movies.de


    Die Dreharbeiten vom Remake von Tanz der Teufel haben begonnen und Regisseur Fede Alvarez versorgt die Fangemeinde schon mit dem ersten Bildmaterial. Das frisch veröffentlichte Setphoto zeigt “den Pfad zur Hölle” und ich muss wirklich sagen, dieser Pfad erinnert sehr stark an das Original von 1981. Fürs erste ein gutes Zeichen, es bleibt allerdings weiterhin zu hoffen, dass Fede Alvarez sich am Tanz der Teufel Remake nicht die Finger verbrennt, der Streifen ist schließlich sein Spielfilmdebut.

    Allerdings hat Fede Alvarez auch starke Unterstützung an seiner Seite. Sam Raimi, Regisseur und Autor des Originals, war ebenfalls neben Alvarez, Diablo Cody und Rodo Sayagues am neuen Drehbuch beteiligt. Als Darsteller wurden bisher Jane Levy, Shiloh Fernandez und Bruce Campbell bestätigt.

    Tanz der Teufel handelt von fünf Jugendlichen, welche in einer abgelegenen Holzhütte in einem Wald das “Buch des Todes” finden und damit böse Geister erwecken. Von da an werden die Jugendlichen von den Geistern in dem Wald festgehalten und bis zum Tode gejagt. Hinter der Produktion des Remakes stehen Sony Pictures, FilmDistrict und Ghost House Pictures und es steht tatsächlich bereits ein deutscher Kinostart fest. Der Film soll voraussichtlich am 25.04.2013 in den hiesigen Kinos anlaufen.
    Ich steh dem ganzen etwas skeptisch gegenüber da das Original eines der absoluten Kultfilme des Genres ist!

    #2
    Zitat von Mr. Roboto Beitrag anzeigen
    Ich steh dem ganzen etwas skeptisch gegenüber da das Original eines der absoluten Kultfilme des Genres ist!
    Mir macht das nichts. Tanz der Teufel habe ich erst vor ein paar Jahren, also wahnsinnig spät, gesehen und war nicht sonderlich beeindruckt. 81 mag das etwas besonderes gewesen sein, aber aus heutiger Sicht halte ich Tanz der Teufel zwar für einen netten Film, aber jetzt auch nichts besonders.
    I am altering the movie. Pray I don't alter it any further.

    - George Lucas

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      #3
      Zitat von Leandertaler Beitrag anzeigen
      Mir macht das nichts. Tanz der Teufel habe ich erst vor ein paar Jahren, also wahnsinnig spät, gesehen und war nicht sonderlich beeindruckt. 81 mag das etwas besonderes gewesen sein, aber aus heutiger Sicht halte ich Tanz der Teufel zwar für einen netten Film, aber jetzt auch nichts besonders.
      Natürlich ist Er in Zeiten von solchen Filmen wie z.B. Saw I - VII, Hostel I - III, Inside, Martyrs, A Serbian Film, zumindest von der Brutalität her nix besonderes mehr & trotzdem steht Tanz der Teufel auch heute noch (für mich absolut unverständlicherweise) auf dem Index!

      Es geht ja auch nicht darum wie der Film oder die Effekte heute wirken sondern darum das Tanz der Teufel einer der Kultfilme des Horrorgenres ist & ich mir einfach nicht vorstellen kann das das Remake da rankommt & mir dem Original muss sich ein Remake nunmal immer messen lassen!

      Ich kann mir gut vorstellen das das Remake noch brutaler, blutiger oder sonstwas wird aber ich kann mir nicht vorstellen das Er den gleichen Stellenwert wie das Original haben wird!

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        #4
        Es ging mir gar nicht um die Brutalität. Ich fand das Original als Film einfach nicht wirklich besser als viele andere Horror-Filme, völlig unabhängig vom Gore-Gehalt.
        Und das der Film noch auf dem Index steht, liegt vermutlich ganz eifnach daran, dass ihn niemand nochmal hat prüfen lassen, das kostet nämlich Geld.
        I am altering the movie. Pray I don't alter it any further.

        - George Lucas

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          #5
          Interessant, dass Bruce Campbell wieder mitspielt. Wüsste gern in welcher Rolle, einer der Jugendlichen kann er ja dieses Mal wohl kaum werden.

          Ob man das Remake braucht - kein Plan, vermutlich nicht. Ich lasse es aber einfach mal auf mich zukommen, vielleicht wird es ja auch wieder zumindest ein netter Horror-Trash-Streifen.

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            #6
            Mit den von mir genannten Filmen wollte ich eigentlich nur zeigen das es heutzutage wesentlich brutalere Filme mit mehr Gore Anteil gibt als Tanz der Teufel, diese jedoch nicht diese Zensur-Martyrium durchmachen mussten!

            Tanz der Teufel steht deshalb noch auf dem Index weil die Indizierung nach 25 Jahren automatisch abläuft, deshalb wurde diese am 31.03.2009 erneuert!

            Ich glaube nicht das es daran liegt das es Geld kostet den Film erneut zu prüfen das der Film noch auf dem Index steht, denn schliesslich ist die BPjM bzw. die FSK genau dafür da!


            .
            EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

            Mr. Roboto schrieb nach 3 Minuten und 53 Sekunden:

            Datty Ruth, damaliger Geschäftsführer von VCL Communications, erklärt in einem Interview mit der Fachzeitschrift Video im April 1993 folgendes:

            „Die Indizierung war in der damaligen Zeit zu erwarten, die Beschlagnahme nicht. Es gab weitaus schlimmere Horrorfilme. 'Tanz der Teufel' war ja so abgedreht, so überzogen, so parodistisch und experimentell, dass der gesamte Vorgang einfach lächerlich war. Aber man wollte ein Exempel statuieren. Im Grunde genommen ist die Indizierung selbst überflüssig, da die FSK-Kennzeichnung 'nicht freigegeben unter 18 Jahren' ja schon den Jugendlichen schützt. Eine zusätzliche Indizierung führt die Sache ad absurdum.“

            Auch wenn Herr Ruth sich hier nur über die alte Schnittfassung (die ungeschnitte Erstveröffentlichuhng) äußert, sollte er letztlich recht behalten. Die erneute Indizierung (der stark geschnittenen Neuveröffentlichung) fand noch im gleichen Jahr statt. Am 28.12.1993 wanderte der Film zurück in die Schmuddelecke und aus dem Auge der Öffentlichkeit. Seitdem wurden nicht nur die deutschen Fassungen von „Tanz der Teufel“ indiziert und beschlagnahmt. Ob die englische Videokassette von Palace Video (BAnz. vom 26.06.1987), die asiatische LaserDisc von Renaissance Pictures (AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluss vom 09.07.1999) oder die österreichische Special Uncut Edition von XT Video (BAnz. vom 27.06.2008), keine Fassung von „Tanz der Teufel“ kann sich der deutschen Sittlichkeit entziehen.

            Auch in naher Zukunft wird sich dieses wohl nicht ändern. Erst am 31.03.2009 bestätigte die BPjM de facto die Indizierung des Titels. Nach 25 Jahren läuft die Indizierung eines Titels automatisch ab, sofern er nicht beschlagnahmt ist. Bei „Tanz der Teufel“ ist dies leider Fall, somit wird die ungeschnittene Fassung des Titels auch weiterhin auf dem Index stehen. Im schlimmsten Fall erst einmal bis zum Jahre 2034.
            Was ich nicht verstehe: wenn ein Film eh schon Beschlagnahmt ist, wozu dann noch die Indizierung bzw. die Verlängerung der Indizierung?
            Zuletzt geändert von Mr. Roboto; 19.07.2012, 17:09. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!

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              #7
              Also, sich an ein Remake dieses Films ranzutrauen, erfordert echt Mut.

              Wie schon gesagt, das Remake muss sich mit dem Original messen, welcher einer DER Horrorklassiker ist.

              Ich werde den Stab nicht gleich über den Machern brechen, aber ich sehr sehr skeptisch.

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                #8
                Zitat von Kelshan Beitrag anzeigen
                Interessant, dass Bruce Campbell wieder mitspielt. Wüsste gern in welcher Rolle, einer der Jugendlichen kann er ja dieses Mal wohl kaum werden.
                Ich vermute er arbeitet an der letzten Tanke vor der Hütte im Wald. Die Kids kaufen dort das Benzin für die Kettensäge... [obwohl die ja erst im zweiten Teil vorkommt]

                Ob man das Remake braucht - kein Plan, vermutlich nicht. Ich lasse es aber einfach mal auf mich zukommen, vielleicht wird es ja auch wieder zumindest ein netter Horror-Trash-Streifen.
                Damals war das einer DER Streifen die man als Teenie gesehen haben musste, wenn man Interesse an solchen Filmen hatte. Okay... La Boum ist auch'n Kracher!

                Aber ich glaube dieses Gefühl ist heute gar nicht mehr reproduzierbar. Wenn man eine (VHS-/Video2000) Kopie eines Films, welche offiziell gar nicht in Umlauf ist, in den Videorecorder steckt.

                Nagelt mich nicht auf den Teil fest, aber ich glaube es war Hellraiser 2, bei dem ein Kumpel von mir 3 verschiedene Fassungen zu einer zusammengeschnitten hat. Teilweise gab es in den "harten" Szenen dann Untertitel [aus der holländischen Version] und man staunte, was man in der Originalversion gefehlt hat!

                Es hat einfach irre Spaß gemacht!

                Ist ja auch völlig abgedreht und deshalb, in meinen Augen, auch nicht "jugendgefährdend". Noch nie gewesen!

                Die Spirale zieht sich halt immer weiter zu.

                Kids von heute sagen ähnliches bestimmt über Hostel oder Human Centipede

                Die sind für mich schon eine Nummer zu hart... Vor allem Letzterer!

                Dagen ist Franz - Der Teufel - Sorry! Tanz der Teufel beinahe harmlos! Vor allem in der Originalfassung. Ich kann schon verstehen, wenn das heutzutage wie die MUPPET SHOW wirkt.

                Damals hat es aber WIRKLICH geschockt und für Gänsehaut gesorgt...
                LOAD "SCIFI-FORUM.DE",8,1

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                  #9
                  Zitat von Mr. Roboto Beitrag anzeigen
                  Tanz der Teufel steht deshalb noch auf dem Index weil die Indizierung nach 25 Jahren automatisch abläuft, deshalb wurde diese am 31.03.2009 erneuert!
                  Das dürfte wohl wegen einer noch immer bestehenden Beschlagnahme nach §131 StGB sein.

                  Zitat von Mr. Roboto Beitrag anzeigen
                  Ich glaube nicht das es daran liegt das es Geld kostet den Film erneut zu prüfen das der Film noch auf dem Index steht, denn schliesslich ist die BPjM bzw. die FSK genau dafür da!
                  Doch genau daran liegt es. Die FSK prüft nur das was ihr vorgelegt wird, nicht von alleine. Und dafür verlangt sie logischerweise auch Geld. Der TÜV prüft ja auch nicht von allein dein Auto und macht das kostenlos.

                  Zitat von Mr. Roboto Beitrag anzeigen
                  Was ich nicht verstehe: wenn ein Film eh schon Beschlagnahmt ist, wozu dann noch die Indizierung bzw. die Verlängerung der Indizierung?
                  Die Indizierung ergibt sich zwangsläufig aus der Beschlagnahme nach §131 StGB:

                  Zitat von § 18 Liste jugendgefährdender Medien aka Index
                  (5) Medien sind in die Liste aufzunehmen, wenn ein Gericht in einer rechtskräftigen Entscheidung festgestellt hat, dass das Medium einen der in § 86, § 130, § 130a, § 131, § 184, § 184a, 184b oder § 184c des Strafgesetzbuches bezeichneten Inhalte hat.
                  Define irony: a bunch of idiots dancing on a plane to a song made famous by a band that died in a plane crash.

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                    #10
                    Zitat von Stargamer Beitrag anzeigen
                    Das dürfte wohl wegen einer noch immer bestehenden Beschlagnahme nach §131 StGB sein.
                    Ich habe das Gefühl das die erneute Indizierung vorsorglich gemacht wurde damit der Film ja nicht wieder freigegeben wird weil man an diesem Film ein Exempel statuieren will!

                    Zitat von Stargamer Beitrag anzeigen
                    Doch genau daran liegt es. Die FSK prüft nur das was ihr vorgelegt wird, nicht von alleine. Und dafür verlangt sie logischerweise auch Geld. Der TÜV prüft ja auch nicht von allein dein Auto und macht das kostenlos.
                    Geht die Indizierung denn nicht auf die BPjM zurück & die ist doch staatlich?
                    Das wäre das 1. Mal das der Staat bzw. eine staatl. Behörde etwas nicht macht weil es Steuergelder kostet!

                    Zitat von Stargamer Beitrag anzeigen
                    Die Indizierung ergibt sich zwangsläufig aus der Beschlagnahme nach §131 StGB:
                    Aber der Beschlagnahmung liegt ein Gerichtsurteil zu Grunde & die haben ja kein Verfallsdatum, deswegen ist eine erneute Indizierung unnötig solange die Beschlagnahmung bzw. das Gerichtsurteil nicht aufgehoben wird!
                    Oder irre ich mich da?

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                      #11
                      Zitat von Mr. Roboto Beitrag anzeigen
                      Aber der Beschlagnahmung liegt ein Gerichtsurteil zu Grunde & die haben ja kein Verfallsdatum, deswegen ist eine erneute Indizierung unnötig solange die Beschlagnahmung bzw. das Gerichtsurteil nicht aufgehoben wird!
                      Oder irre ich mich da?
                      Die automatische Indizierung ist demnach halt eine reine Formalität und das ergibt ja durchaus auch irgendwie Sinn.
                      Die Beschlagnahme bedeutet ja, dass es strafbar ist den Film in Deutschland zu verbreiten (Besitz ist afaik legal), da ist es doch nur naheligend, dass man Werbung für den Film ebenfalls verbietet.
                      I am altering the movie. Pray I don't alter it any further.

                      - George Lucas

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                        #12
                        Zitat von Leandertaler Beitrag anzeigen
                        Die automatische Indizierung ist demnach halt eine reine Formalität und das ergibt ja durchaus auch irgendwie Sinn.
                        Die Beschlagnahme bedeutet ja, dass es strafbar ist den Film in Deutschland zu verbreiten (Besitz ist afaik legal), da ist es doch nur naheligend, dass man Werbung für den Film ebenfalls verbietet.
                        Das ist doch doppelt gemoppelt!

                        Rechtsfolgen der Indizierung

                        Indizierte Medien dürfen Kindern und Jugendlichen weder verkauft noch überlassen oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Sie dürfen weder beworben noch im Versandhandel vertrieben werden, es sei denn, es wird durch geeignete Vorkehrungen sichergestellt, dass der Kunde mindestens 18 Jahre alt ist. Indizierte Videofilme und Computerspiele dürfen in Geschäften angeboten werden, sie dürfen Kindern und Jugendlichen aber nicht frei zugänglich sein. Sofern die Medien beschlagnahmt worden sind, dürfen sie jedoch überhaupt nicht angeboten werden. Bei Computerspielen kommt als Beschlagnahmegrund insbesondere Gewaltdarstellung gemäß § 131 StGB in Betracht. Zuständig für die Beschlagnahme ist aber nicht die BPjM, sondern die Strafjustiz. Der private Besitz ist jedoch nicht strafbar.[1] Indizierte Bücher dürfen in der Buchhandlung nur unter der Ladentheke angeboten werden. Strittig ist, ob eine kritische Rezension von jugendgefährdenden Medien möglich ist, da es hierzu keine einheitliche Rechtsprechung gibt.

                        Indizierungen bestehen gemäß Jugendschutzgesetz für 25 Jahre, dann werden sie aus der Liste gestrichen oder müssen einem neuen Verfahren unterworfen werden (§ 18 Abs. 7 JuSchG). Bei Änderung der Sach- und Rechtslage kann ein Verfahrensbeteiligter auch vor der Frist einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stellen.
                        Warum sollte jemand für ein Produkt werben das man weder Kaufen noch Verkaufen darf?
                        Da hat doch kein Mensch was davon ausser `nen haufen Werbekosten!

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                          #13
                          Es ist doch aber völlig egal, ob das doppelt gemoppelt ist. Man muss ja nicht auf die automatische Prüfung nach 25 Jahren warten, sondern kann auch vorher schon eine Neuprüfung beantragen, sobald die Beschlagnahme hinfällig wird.
                          I am altering the movie. Pray I don't alter it any further.

                          - George Lucas

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                            #14
                            Zitat von Leandertaler Beitrag anzeigen
                            Es ist doch aber völlig egal, ob das doppelt gemoppelt ist. Man muss ja nicht auf die automatische Prüfung nach 25 Jahren warten, sondern kann auch vorher schon eine Neuprüfung beantragen, sobald die Beschlagnahme hinfällig wird.
                            Die 25 Jahre gelten aber NUR für die Indizierung, nicht aber für das Gerichtsurteil zur Beschlagnahmung!
                            Die bleibt ja auch nach 25 Jahren noch bestehen!

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                              #15
                              Zitat von Mr. Roboto Beitrag anzeigen
                              Die 25 Jahre gelten aber NUR für die Indizierung, nicht aber für das Gerichtsurteil zur Beschlagnahmung!
                              Die bleibt ja auch nach 25 Jahren noch bestehen!
                              Ja, aber die Indizierung ist eben völlig irrelevant, die Beschlagnahme ist das Problem.
                              I am altering the movie. Pray I don't alter it any further.

                              - George Lucas

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