Gewährleistung? - SciFi-Forum

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Gewährleistung?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Gewährleistung?

    Meine Grafikkarte ist leider nun kaputt. Zeigt nette Fehler schon beim Booten an. (im Bios auch zu beobachten - da sollten ja keine Treiber aktiv sein) Im Windows selber halten sich die Fehler in Grenzen, man kann arbeiten. Es kommt nur auf großen einfarbigen Flächen zu Fehlern. Spiele haben leider auch Störstreifen/punkte, genauso wie Videos. Karte in zwei verschiedenen PCs getestet und an zwei verschiedenen Monitoren. An beiden der Fehler...

    Kein Problem dachte ich, ist ja aus dem letzten Jahr. Nun folgendes Problem: Die Grafikkarte habe ich vor 6 Monaten und 25 Tagen gekauft (laut Händlerrechnung). Damit liegt die Beweislast bei mir und Kulant wegen den 25 Tagen könne er auch nicht sein, da er die Karte nicht bei seinem Lieferanten oder dem Hersteller ersetzt bekommt. Mit Glück könnte ich bei dem Hersteller anfragen, ob ich die Karte vom ihm ersetzt bekomme. Dieser wies mich ab und sagte, der Händler ist für mich zuständig. Wer hat denn recht und wer hat mich veräppelt? Ich dachte es gäbe 24 Monate Gewährleistung? Kennt sich damit jemand aus? Quellen?

    Mfg GW
    --

    #2
    Ich habs gad per ICQ versucht aber da kommt keine Antwort

    Nun ich eis jetzt nicht was für eien Graka Du hast und was der Hersteller als Garantiezeit angibt.

    Fakt ist jedoch das Du auf jedenfall 24 Monate Garantie hast.
    Sollte nun der Hersteller 12 Monate Garantie geben, dann ist das ok, weitere 12 Monate muss dann der Verkäufer tragen. Gewährleistung bedeutet das der Hersteller die Materialkosten übernimmt, Arbeitszeit muss man jedoch selber tragen, wenn man aber über den Verkäufer geht sollte das eigentlich nichts kosten.

    Zumindest war das bei mir so als ich meinen HP Drucker nach etwas mehr als 1 Jahr nach HP eingeschickt hatte.


    Zugriff verweigert - Treffen der Generationen 2012
    SFF: Ankündigungen | Regeln | Support | Historie

    Kommentar


      #3
      Zitat von Miles
      Fakt ist jedoch das Du auf jedenfall 24 Monate Garantie hast.
      Garantie ist nicht gleich Gewährleistung. Garantieansprüche kann man mindestens 6 Monate geltend machen, alles danach bis zum 24 Monat, ist Gewährleistung und hier liegt die Beweislast beim Verbraucher.

      Wenn deine gesetzliche Garantie also abgelaufen ist (mindestens 6 Monate) oder eben die spezielle Garantie deines Herstellers, hast du vermutlich Pech.
      "...To boldly go where no man has gone before."
      ...BASED UPON "STARTREK" CREATED BY GENE RODDENBERRY...

      Kommentar


        #4
        *grummel*

        Ich seh das auch schon kommen, dass ich Pech habe. Keine Ahnung wie ich beweisen, soll dass das blöde Ding einen Herstellungsfehler/Materialfehler hat. Kann man das überhaupt von einem Verbraucher erwarten?
        --

        Kommentar


          #5
          Kannst du nicht beweisen, wenn dann nur mittels Gutachter, der kostet bei solchen Sachen aber garantiert mehr als das was dein Produkt noch an wert hat.

          Die EU wollte damit den Verbrauchern was gutes tun, also mit den 24 Monaten, so richtig weiter gedacht haben die da aber nicht oder es haben die Lobbyisten mal wieder ihre Finger drin gehabt.
          "...To boldly go where no man has gone before."
          ...BASED UPON "STARTREK" CREATED BY GENE RODDENBERRY...

          Kommentar


            #6
            Nachdem ich anfänglich nichts gefunden habe, hat mich der Google Gott, doch noch erhört:




            Das ist nicht einfach, wenn zum Beispiel der Laie eine von vornherein fehlerhafte Grafikkarte im Computer nachweisen soll. Deshalb können an den Nachweis keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden. Schließlich kann der Käufer ja nicht jedes Mal ein Sachverständigengutachten beibringen. Es genügt also nach unserer Auffassung, wenn man plausibel macht, dass man den Mangel nicht verursacht hat.
            Sehr schön und dann noch einmal dieses hier:

            Zeigt sich innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf einer neuen Sache ein Mangel, ist nicht der Hersteller, sondern der Verkäufer für die Beseitigung des Mangels verantwortlich.
            Wunderbar... gehe morgen dahin und pfeiffe den was... wäre ja gelacht, wenn dass nix wird.
            --

            Kommentar

            Lädt...
            X