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    Legal ohne CD Spielen?

    Hallo Ich hab mal irgentwo gelesen das es ein Programm womit ich Games ohne CD spielen kann. Welches ist das?

    Ich besitze zwar die Origenalle spiele CDs aber ich will es ohne CD zocken können!
    My name is John Crichton, an astronaut. A radiation wave hit and I got shot through a wormhole. Now I'm lost in some distant part of the Universe, on a ship, a living ship, full of strange alien life forms. Help me, listen please! Is there anybody out there who can hear me? I'm being hunted by an insane military commander, doing everything I can't. I'm just looking for a way home ..."

    #2
    Du meinst vermutlich das Programm Alcohol 120%. Allerdings gebe ich zu bedenken, das man beim Einsatz dieses Programmes darauf achten sollte, deutsche Gesetze nicht zu verletzen.
    Zuletzt geändert von Dr.Bock; 03.10.2008, 14:19.
    Well, there's always the possibility that a trash can spontaneously formed around the letter, but Occam's Razor would suggest that someone threw it out.
    Dr. Sheldon Lee Cooper

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      #3
      Oder vielleicht ist Daemon Tools gemeint?
      Einfach bei Google eingeben.
      Zuletzt geändert von Dr.Bock; 03.10.2008, 14:25.

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        #4
        An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass wir hier keine Links zu Software sehen wollen, welche in irgendeiner Weise dazu in der Lage ist, einen Kopierschutz zu umgehen bzw. auszuhebeln.
        "Steigen Sie in den Fichtenelch! - Steigen Sie ein!"

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          #5
          Zitat von Replicators Beitrag anzeigen
          Hallo Ich hab mal irgentwo gelesen das es ein Programm womit ich Games ohne CD spielen kann. Welches ist das?

          Ich besitze zwar die Origenalle spiele CDs aber ich will es ohne CD zocken können!
          es ist eher warscheinlich das du ein virtuelles cd laufwerk erstellst und dort eine 1 zu 1 kopie erstellst was legal ist solange du die orginal cd behältst
          weiß jedoch nicht ob das noch zu laden ist suche einfach mal nach VirtualCloneDrive
          Ein Tropfen kann einen Ozean zum überlaufen bringen.
          "Der ELch, der saß still lächelnd da,
          der Wald um ihn her zerschoßen war.

          Ein bisschen Güte von Mensch zu Mensch ist besser als alle Liebe zur Menschheit!

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            #6
            Zitat von Enas Yorl Beitrag anzeigen
            Du meinst vermutlich das Programm Alcohol 120%. Allerdings gebe ich zu bedenken, das man beim Einsatz dieses Programmes darauf achten sollte, deutsche Gesetze nicht zu verletzen.
            Die Umgehung eines Kopierschutzverfahren ist in Deutschland bei Computersoftware grundsätzlich NICHT verboten.

            @ Threadstarter
            Du brauchst einen NoCD Key.
            Da ein NoCD Key aber grundsätzlich so gut wie immer aus Urheberrechtlich geschütztem Material besteht
            über das man selbst keine Verbreitungsrechte hat, kann ich dir hier keinen Link geben.
            Aber man beachte, nicht die Tatsache, daß der NoCD Key den Kopierschutz umgeht ist in diesem Fall das Problem,
            sondern die Tatsache, daß der NoCD Key Urheberrechtlich geschütztes Material besitzt dessen Verbreitung
            ohne Verbreitungsrechte unzulässig sind.
            Das ist ein feiner aber großer Unterschied.

            Kopierschutzverfahren sind bei Computersoftware also grundsätzlich kein Problem, da es aus Sicht des Gesetzgebers keinen Kopierschutz für Computersoftware gibt.
            Einen Kopierschutz kann man bei Computersoftware allerhöchstens als Bug durchgehen lassen, wenn er den Ordnungsgemäßen Betrieb der Software verhindert.


            Ganz anders sieht das natürlich bei Musik und Filmen aus, aber davon spreche ich hier ja nicht.



            .
            EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

            Cordess schrieb nach 53 Sekunden:

            Zitat von Dr.Bock Beitrag anzeigen
            An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass wir hier keine Links zu Software sehen wollen, welche in irgendeiner Weise dazu in der Lage ist, einen Kopierschutz zu umgehen bzw. auszuhebeln.
            Siehe oben.
            Das Umgehen von Kopierschutzverfahren ist bei Computersoftware nicht verboten.

            Quelle: dt. Urheberrechtsgesetz, da steht es drin.
            Zuletzt geändert von Cordess; 03.10.2008, 17:13. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!
            Ein paar praktische Links:
            In Deutschland empfangbare FreeTV Programme und die jeweiligen Satellitenpositionen
            Aktuelles Satellitenbild
            Radioaktivitätsmessnetz des BfS

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              #7
              elby Free Software also die software ist noch legal und das ist sogar von einen deutschen Unternehmen
              aber wie gesagt die orginal cd muß behaltenwerden selbst wenn sie nicht lesbar sein sollte da eine sichherheitskopie legal ist aber auch ein nachweiß vorhanden sein soll das du sie nicht weiterveräußert hast
              Zuletzt geändert von Dr.Bock; 03.10.2008, 18:13.
              Ein Tropfen kann einen Ozean zum überlaufen bringen.
              "Der ELch, der saß still lächelnd da,
              der Wald um ihn her zerschoßen war.

              Ein bisschen Güte von Mensch zu Mensch ist besser als alle Liebe zur Menschheit!

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                #8
                Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
                Das Umgehen von Kopierschutzverfahren ist bei Computersoftware nicht verboten.

                Quelle: dt. Urheberrechtsgesetz, da steht es drin.
                Wie gut, dass du wirklich ins Gesetz geguckt hast.

                Zitat von UrhG
                § 95a Schutz technischer Maßnahmen
                (1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.
                Forum verlassen.

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                  #9
                  @Cordess: Selten so einen, sorry, Mumpitz gelesen. Halbwissen und teilweise einfach falsche Tatsachen. Es gibt natürlich sehrwohl auch in Deutschland rechtlich einen Kopierschutz für Computersoftware.

                  Wenn du schon so etwas behauptes, nenne uns doch bitte die Quellen. Und zwar ein wenig genauer als "irgendwo da steht es"
                  "Steigen Sie in den Fichtenelch! - Steigen Sie ein!"

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                    #10
                    Zitat von maestro Beitrag anzeigen
                    Wie gut, dass du wirklich ins Gesetz geguckt hast.
                    LOL, kennst du das Sprichwort wer anderen eine Grube gräbt fällt selbst hinein?

                    Hier, bitteschön:

                    Besondere Bestimmungen für Computerprogramme
                    § 69a Gegenstand des Schutzes
                    (5) Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.
                    Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html


                    Soviel zum Thema wer von uns beiden nicht ins Gesetz guckt.

                    Man achte vor allem auf den Hinweis bezüglich deinem zitierten §§ 95a. LOL
                    Zitat von Dr.Bock Beitrag anzeigen
                    @Cordess: Selten so einen, sorry, Mumpitz gelesen. Halbwissen und teilweise einfach falsche Tatsachen.
                    Nur weil du dich selbst nicht auskennst berechtigt dich das noch lange nicht mir Halbwissen oder gar Unwissenheit vorzuwerfen. Denn wie du jetzt sehen kannst, kennst du dich selbst nicht aus und ich habe, wie man sehen kann, voll und ganz Recht .
                    Daher weiße ich den Vorwurf des Halbwissens wieder an dich mit besten Grüßen zurück.


                    Es gibt natürlich sehrwohl auch in Deutschland rechtlich einen Kopierschutz für Computersoftware.
                    Nein, gibt es nicht.



                    Wenn du schon so etwas behauptes, nenne uns doch bitte die Quellen. Und zwar ein wenig genauer als "irgendwo da steht es"
                    Ja, da maestro das Gesetz nicht kennt und du auch nicht (mupitz und so) habe ich das nun gemacht.

                    Ihr scheint euch nämlich leider beide NICHT auszukennen.
                    Zuletzt geändert von Cordess; 03.10.2008, 19:01. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!
                    Ein paar praktische Links:
                    In Deutschland empfangbare FreeTV Programme und die jeweiligen Satellitenpositionen
                    Aktuelles Satellitenbild
                    Radioaktivitätsmessnetz des BfS

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                      #11
                      Das §§ 95 nicht auf Computerprogramme zutrifft, ist klar. Computerprogramme werden ja auch, wie du auch schon selber erwähnt hast in §§ 69ff abgehandelt. Und dort liegt ja der Hund begraben. Demnach hat man als Privatperson auch das Recht auf eine Sicherungskopie (sehr vernünftig), wenn diese denn notwendig erscheint. Der Urheber darf aber dennoch untersagen, dass Änderungen und Eingriffe an seinem Programmcode unternommen werden. Demnach sind so gut wie alle Möglichkeiten eine Kopie anzufertigen bzw. eine angefertigte Kopie zum laufen zu bekommen ausgeschlossen worden.
                      Folglich kann man für sich eine Kopie anfertigen, wenn man sie 1:1 hinbekommt. Entsprechende Software bekommt man aber in Deutschland aber auch so gut wie nicht. (Da diese am Programmcode rumspielt) Alcohol120% beispielsweise vertreibt gezwungernermaßen für Deutschland extra eine Version ohne entsprechende Möglichkeiten.
                      "Steigen Sie in den Fichtenelch! - Steigen Sie ein!"

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                        #12
                        Zitat von Dr.Bock Beitrag anzeigen
                        Das §§ 95 nicht auf Computerprogramme zutrifft, ist klar.
                        Ach jetzt auf einmal.

                        Computerprogramme werden ja auch, wie du auch schon selber erwähnt hast in §§ 69ff abgehandelt. Und dort liegt ja der Hund begraben.
                        Du hast §§ 69 a-g also endlich gelesen. Das ist gut.

                        Der Urheber darf aber dennoch untersagen, dass Änderungen und Eingriffe an seinem Programmcode unternommen werden. Demnach sind so gut wie alle Möglichkeiten eine Kopie anzufertigen bzw. eine angefertigte Kopie zum laufen zu bekommen ausgeschlossen worden.
                        Erstmal hat das rein gar nichts mit dem Kopierschutz zu tun, was ja unser Thema war.
                        Mir fällt auf, daß du gerade versuchst dich aus deinem Fehler weiter oben herauszuwinden, warum gibst du nicht einfach zu das du falsch lagst?
                        Es ist doch so einfach Fehler zuzugeben.

                        Aber laß mich das mal machen.
                        Fassen wir noch einmal zusammen.

                        $$ 95a hat für Computersoftware keine Relevanz.
                        Dies führt damit auch zur Bestätigung meiner
                        Aussage daß das Umgehen von Kopierschutzverfahren bei Computersoftware nicht verboten ist.
                        Denn es ist nicht verboten. Punkt. Ist so, Beweis wurde oben erbracht, daran gibt's also nichts mehr zu rütteln und du hast das ja auch nachträglich eingeräumt.

                        Du bekommst keine Strafe wenn du den Kopierschutz umgehst.
                        Soviel also erstmal dazu.

                        Inwiefern nun die Änderung eines Programmes rechtmäßig ist, ist wieder ein ganz anderes Thema das mit dem Kopierschutz speziell gesehen gar nichts zu tun hat, denn der Kopierschutz hat keinen speziellen Stellenwert.
                        Mehr dazu weiter unten.
                        Und hier gibt es ebenfalls wieder, wie du nicht erkannt hast, besondere Regelungen die eine Änderung des Programmes erlauben.


                        Schauen wir uns das mal an.
                        Was soll eine Änderung des Programmes eigentlich unmöglich machen?
                        Erstmal gibt es dazu den §§ 69 c der festlegt, bei welchen Handlungen man eine Zustimmung des Rechtsinhabers benötigt.
                        Bezügl. der Bearbeitung scheint hier insbesondere §§ 69 c 2) relevant zu sein:
                        Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, folgende Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten:
                        2. die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen eines Computerprogramms sowie die Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse. 2Die Rechte derjenigen, die das Programm bearbeiten, bleiben unberührt;
                        So weit so gut, man könnte jetzt annehmen, daß das Bearbeiten eines Computerprogrammes nicht erlaubt sei, aber es gibt hier ja noch §§ 69 d.

                        Darin heißt es:

                        § 69d Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen

                        (1) Soweit keine besonderen vertraglichen Bestimmungen vorliegen, bedürfen die in § 69c Nr. 1 und 2 genannten Handlungen nicht der Zustimmung des Rechtsinhabers, wenn sie für eine bestimmungsgemäße Benutzung des Computerprogramms einschließlich der Fehlerberichtigung durch jeden zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks des Programms Berechtigten notwendig sind.


                        (2) Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist.

                        (3) Der zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks eines Programms Berechtigte kann ohne Zustimmung des Rechtsinhabers das Funktionieren dieses Programms beobachten, untersuchen oder testen, um die einem Programmelement zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze zu ermitteln, wenn dies durch Handlungen zum Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern des Programms geschieht, zu denen er berechtigt ist.
                        Relevant sind hier insbesondere (1) und (3).

                        § 69d (3) erlaubt mir, daß Programm zu debuggen und zu untersuchen,
                        was schonmal der erste Schritt beim entfernen des Softwarebugs "Kopierschutz" ist.

                        Und § 69d (1) erlaubt mir ohne eine Zustimmung des Rechteinhabers Fehler im Programm zu beseitigen.

                        Damit ist eine Bearbeitung eines Programmes also schonmal möglich ohne das man den Rechteinhaber um Erlaubnis fragen muß.
                        Die Zuvor genannten Abschnitte $ 69 c (1) und (2) werden mit diesem Abschnitt ausgehebelt.


                        So, und jetzt kommen wir wieder zum Kopierschutz.
                        Das ausführen und starten des Programms auf dem Computer ist eine bestimmungsgemäße Benutzung des Computerprogramms.
                        So weit so gut. Nun geht es weiter.

                        Ein Kopierschutz gibt es vor dem Gesetzgeber bei Computersoftware nicht, das hatten wir schon zuvor geklärt. Denn 95 (a) hat für Computersoftware keine Relevanz.
                        Was ist nun aber ein Kopierschutz genau?

                        In erster Linie ist er ein ganz gewöhnlicher Bestandteil eines Computerprogramms, vergleichbar mit einer Funktion die z.B. Daten auf dem Bildschirm ausgibt oder einfach
                        den Rückgabewert einer Exponentialfunktion zurückliefert.

                        Also genaugenommen ist ein Kopierschutz nichts besonderes, er hat keinen besonderen rechtlichen Stellenwert und zählt genauso viel wie jede andere Funktion im Programm.
                        Das er technisch für den Endanwender eine große Rolle spielen kann, da er den Zugang zum Programm einschränken kann spielt rechtlich keine Rolle.

                        Wie sieht es aber nun aus, wenn der Kopierschutz verhindert daß das Programm, aufgrund von Kompatibilitäsproblemen mit dem Kopierschutz und dem DVD/CD-ROM Laufwerk nicht funktioniert?

                        Was ist der Kopierschuzt nun dann?

                        Nun, das ist ganz einfach er ist ein schlichter belangloser Softwarefehler ohne einen besonderen Stellen wert und NICHTS anderes.


                        Und was darf man mit Softwarefehlern machen?
                        Ganz einfach, nach § 69d (1) darf ich ihn beheben.
                        Ich darf ihn überspringen, ich darf ihn korrigieren und ich darf ihn entfernen.
                        Auch darf ich dazu das Programm bearbeiten, damit die Fehlerkorrektur durchgeführt werden kann ohne auch nur eine einzuge Zustimmung des Rechteinhabers einholen zu müssen.
                        All das ist erlaubt.


                        Und somit kommen wir wieder zurück zu meiner Ursprünglichen Aussage das ein Kopierschutz rechtlich gesehen bei Computersoftware keine Relevanz hat und die Entfernung oder Umgehung von diesem nicht verboten ist.
                        Und wenn der Kopierschutz sogar verhindert, daß das Programm ordnungsgemäß arbeitet, dann darf ich ihn sogar entfernen weil er den technischen Status eines Softwarefehlers hat, der behoben werden darf.

                        Ein Kopierschutz genießt bei Computersoftware also so gut wie keinen nennenswerten rechtlichen Schutz.
                        Lediglich wenn das Programm mit Kopierschutz auf dem Rechner funktioniert
                        könnte man vielleicht etwas zusammenstricken und der Rechteinhaber auf eine nicht Veränderung des Programmes bestehen, aber hier muß ein Rechteinhaber
                        auch erstmal sich vor Gericht durchsetzen und auch einen entstandenen Schaden nachweisem um gegen den eigenen Kunden vorzugehen, der ja ein Rechtmäßiger Nutzer des Programmes ist.
                        All das scheint dann ein hoffnungsloses Unterfangen zu sein.


                        Fest steht aber auf jedenfall, wie ich schon am Anfang des Threads gesagt habe.
                        Das das Umgehen eines Kopierschutztes nicht verboten ist.
                        Und was nicht verboten ist, dafür kann es auch keine Strafe geben.
                        Und wenn der Kopierschutz zu einem Softwarefehler wird, dann hat man sogar die rechtliche Erlaubnis das Programm zu bearbeiten und den Fehler zu beseiten.
                        Aber auch das erwähnte ich schon in meinem ersten Posting bei dem du mir Halbwissen vorgeworfen hast.



                        Tja, wie du siehst hättest du es ganz einfach haben können.
                        Einfach zugeben das du am Anfang falsch lagst und jetzt bist du schon wieder in dein eigenes Fettnäpfchen getreten.

                        Und bezüglich 69 d (2) könnte ich mir sogar vorstellen, daß ein Kopierschutz ebenfalls als Softwarefehler gewertet werden kann, wenn er die gesetzlich erlaubte Sicherungskopie unmöglich macht.
                        Dies müßte man aber eventuell vor Gericht noch einmal eindeutig klären, da die Rechtslage hier in diesem speziellen Fall dann noch unklar ist.


                        .
                        EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

                        Cordess schrieb nach 20 Minuten und 39 Sekunden:

                        Zitat von Dr.Bock Beitrag anzeigen
                        Entsprechende Software bekommt man aber in Deutschland aber auch so gut wie nicht. (Da diese am Programmcode rumspielt) Alcohol120% beispielsweise vertreibt gezwungernermaßen für Deutschland extra eine Version ohne entsprechende Möglichkeiten.
                        Alcohol 120 % arbeitet nicht am Programmcode herum, sondern an der Art und Weise wie die Daten auf die CD gebracht werden.
                        Der Grund warum Alcohol 120 % in Deutschland diesbezüglich in so einer Version aber nicht verkauft werden darf, hat nichts mit der Computersoftware zu tun, sondern mit der schlichten Tatsache, daß die gleichen in die CD eingearbeiteten bezogenen Schutzfunktionen auf Audio und Film CDs zutreffen können.
                        Und bei denen ist die Umgehung eines Kopierschutzes und die Software die das erlaubt nunmal verboten.
                        Bei Audio und Filmen gilt nämlich § 95 (a).

                        Genaugenommen geht es hier nämlich um bewußt in die CD eingelagerte Fehlerstellen
                        oder eine Abweichung der Spurrillen die sich dann Geschwindigkeitsmäßig auf das auslesen der Daten beziehen.
                        Dies kann Kopierschutzseitig ausgenutzt werden.


                        Der Software Kopierschutz SecuRom ist z.b. so ein Kandidat.
                        Die Spuren haben auf den CDs einen unregelmäßigen Abstand der nur durch Pressung
                        hergestellt werden kann.
                        Der Kopierschutz erkennt nun, anhand der Geschwindigkeit wenn er solche Fehlabstände ausliest, ob das eine Original CD ist oder nicht.
                        Ein Brennprogramm geht nun her und simuliert diese Zeitunterschiede einfach nach, in dem bewußt Bitfehler in die CD eingebrannt werden, denn diese führen zu dem gleichen Ergebnis einer unterschiedlichen Zeit, denn die Spurrillen kann man bei Rohlingen nicht ändern, da die schon durch den Rohling vorgegeben sind.
                        Aber durch die Bitfehler die Lesefehler verursachen kann man die Lesezeit beeinflußen.
                        Und da setzt man dann bei der Kopie an.


                        EDIT:

                        Ach ja, noch etwas.
                        Einige moderne Kopierschutzfunktionen in Comutersoftware verhindern z.B. sogar, daß bestimmte
                        Programme nicht mehr auf dem Rechner funktionieren.

                        Hier greift dann sogar § 69 (e), welcher es erlaubt, die Funktion des anderen Programms durch bearbeitung des
                        besprochenen Programmes wiederherzustellen.
                        (1) Die Zustimmung des Rechtsinhabers ist nicht erforderlich, wenn die Vervielfältigung des Codes oder die Übersetzung der Codeform im Sinne des § 69c Nr. 1 und 2 unerläßlich ist, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit anderen Programmen zu erhalten, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind: ...

                        Die Softwarehersteller haben sich also was den Deutschen Markt betrifft keinen Gefallen getan, wenn sie durch den Kopierschutz verhindern, daß bestimmte andere Software auf dem Computer nicht mehr funktioniert.
                        Zuletzt geändert von Cordess; 03.10.2008, 21:15. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!
                        Ein paar praktische Links:
                        In Deutschland empfangbare FreeTV Programme und die jeweiligen Satellitenpositionen
                        Aktuelles Satellitenbild
                        Radioaktivitätsmessnetz des BfS

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                          #13
                          Deswegen ist VirtualCloneDrive von Elby ja auch noch legal auch wen der link entfernt wurde, was ich persönlich nicht versteheaber egal, denn das tool ist legal da es einfach ein abbild des laufwerkes erstellt also eine virtuelle 1:1 kopie.
                          Ein Tropfen kann einen Ozean zum überlaufen bringen.
                          "Der ELch, der saß still lächelnd da,
                          der Wald um ihn her zerschoßen war.

                          Ein bisschen Güte von Mensch zu Mensch ist besser als alle Liebe zur Menschheit!

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                            #14
                            @OP:
                            Viele neuere Spiele haben inzwischen einen Check, ob CD-Emulatoren geladen sind und starten dann einfach gar nicht (mit dem Hinweis, die Emulatoren für die Dauer des Spiels bitte zu deaktivieren). Der sicherere Weg zum Zocken ohne CD ist also der NoCD Patch, aber der Einsatz eines solchen verletzt zumindest erstmal die EULA (die in 99% der Fälle das Debugging usw. erstmal verbietet).

                            Generelll hast du in Deutschland aber das Recht, Maßnahmen zu ergreifen, die dein Original - egal ob Audio, Film oder Computerspiel - schützen.

                            Zu den entfernten Links: Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland erstmal zwei völlig unterschiedliche Sachen, und die "Pro-Kopierschutz-Industrie" nutzt da ähnliche Methoden wie Versicherungen, die Anwälte extra für den Zweck einstellen, berechtigte hohe Schadensforderungen so lange durch verschiedene Instanzen deutschen Rechts zu verschleppen, bis die einklagende Seite sich das Einklagen nicht mehr leisten kann. Bei derartigen Links besteht die Möglichkeit, erstmal gegen das Forum vorzugehen, ohne im Recht zu sein, und Kosten zu verursachen, die das Budget hier sprengen. In den USA und in Deutschland verdienen Anwälte nämlich grundsätzlich besser daran, anderen im Auftrag ihre Rechte zu verwehren als dafür zu sorgen, daß jeder schön zu seinem Recht kommt.
                            Karl Ranseier ist tot. Der wohl erfolgloseste Foren-Autor aller Zeiten wurde heute von einem Bus auf der Datenautobahn überfahren.

                            "Ich mag meine Familie kochen und meinen Hund" - Sei kein Psycho. Verwende Satzzeichen!

                            Star Wars 7? 8? Spin-Offs? Leute, das Haftmittel für meine Dritten macht bessere Filme!

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                              #15
                              Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
                              LOL, kennst du das Sprichwort wer anderen eine Grube gräbt fällt selbst hinein?

                              Hier, bitteschön:

                              Quelle: UrhG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis


                              Soviel zum Thema wer von uns beiden nicht ins Gesetz guckt.
                              Hm, da war ich wohl zu vorschnell und hab nicht anständig nachgeguckt. Ist aber auch kompliziert das ganze.
                              Forum verlassen.

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