heruntergeladene Trailer und Bilder bei eBay verkaufen erlaubt? - SciFi-Forum

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    heruntergeladene Trailer und Bilder bei eBay verkaufen erlaubt?

    Hi!

    Ich hätte mal ne Frage zum Urheberrecht. Und zwar habe ich es jetzt schon öfter mal gesehen, dass einige Star Trek - Fans Ihre Sammlungen von Trailern und Bildern, die sie von irgendwelchen Fan Seiten heruntergeladen haben, nun bei eBay verkaufen.
    Ist dies eigentlich erlaubt? Meist steht dann dabei, dass nicht die eigentlichen Bilder verkauft werden, sondern nur die Arbeit, die nötig war, diese CD zusammenzustellen.
    Reicht dies aus, oder verletzt man dabei trotzdem noch Urheberrechte? Dies würde ich gerne mal wissen, bevor ich anfange, meine eigene Sammlung dort reinzustellen.

    Danke für die Antworten

    Section31

    #2
    Erstmal vorab, mit dieser Argumentation könntest du auch behaupten, ich verkaufe nur die Arbeit des Brennens und das Spiel (z.b. Half Life) das drauf ist, gibts kostenlos dazu *lach*

    Da diese Argumentation nicht funktioniert (auch nicht mit kostenlosem Inhalt, der ist genauso Copyright geschützt), ist die verkaufte CD illegal. Die Trailer kann man zwar runterladen und das legal aber sie sind nicht zum Verkauf gedacht und deswegen illegal. Das gilt auch für Fotos etc.

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      #3
      Also ich hab schon öfters gesehen, dass Leute Mods wie z.B. Desert Combat oder EoD (Eye of Destruction) inklusive Maps bei eBay verkauft haben...
      "Für Leute, die kein DSL haben..."
      I'm the MasterOfMoon!

      Coya anochta zab.

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        #4
        Das öfters sehen ist doch keine Begründung dafür, dass es gemacht werden darf bzw. legal ist

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          #5
          Sehe ich genauso wie Logic, mit dem herunterladen hat man nur die Nutzungsrechte "erworben", Weiterverteilungsrechte sind nicht eingeschlossen, vor allem nicht gegen Entgelt...

          Auch aus dem TV aufgezeichnete Fernsehserien usw sind eigentlich nur für den Eigenbedarf erlaubt... niemand wird sich beschweren, wenn man dann TNG zuhause mit 5 Freunden guckt... aber eigentlich gelten die gleichen Disclaimer wie vorne auf Kaufvideos/DVDs drauf sind... ("Aufführungen in Schulen, Krankenhäuserns blablabla sind nicht erlaubt")
          »We do sincerely hope you'll all enjoy the show, and please remember people, that no matter who you are, and what you do to live, thrive and survive, there are still some things that make us all the same. You, me, them, everybody!«

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            #6
            Bohrinseln nicht zu vergessen

            (sorry aber das musste sein)

            m.f.G. Socky
            Das Sockylein grüßt alle wahnsinnigen ;-), besonders Arwen, Spooky, NH, Suder, Logic, Super supernova + Zefi und unseren allseits beliebten ARSCHKEKS
            Preiset den Darthschkeks Im Werkzeugkasten liegt der Hammer

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              #7
              Wenn wir schon mal bei Bohrinseln sind... können die Arbeiter auf der Bohrinsel, denn mit einem "Kontroll"-besuch rechnen? Ich glaube kaum...
              --

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                #8
                Original geschrieben von GloriousWarrior
                Wenn wir schon mal bei Bohrinseln sind... können die Arbeiter auf der Bohrinsel, denn mit einem "Kontroll"-besuch rechnen? Ich glaube kaum...
                Wenn du wüsstest, aber falls Besuch kommen würde, hätten sie genug Zeit das Material zu verstecken. Weil so schnell kommt da keiner drauf und falls per Heli, müssten die erst um Landeerlaubnis bitten

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                  #9
                  Welches Material? Es geht ja nur um die Vorführung, soll man die Arbeiter von der Plattform werfen? Ich glaube, es genügt wenn man die Versammlung auflöst.
                  --

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                    #10
                    Jaklar!

                    Werft die Arbeiter von den Plattformen

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                      #11
                      Ich habe im November letzten Jahres folgendes basierend dem neuen Urheberrechtsgesetz (vom 13. September 2003) recherchiert, was Mr. Doom im Promenadendeck gepostet hat:

                      Regeln

                      ebay verweist übrigens in seinen Nutzungsbestimmungen ganz klar darauf, das generell keine Kopien oder sonstige erstellten Datenträger, die kein eigens erstelltes Material enthalten versteigert/verkauft werden dürfen. Eigens erstelltes Material auch nur dann, wenn dadurch keine anderen Gesetze beeinträchtigt/verletzt werden.

                      Zum anderen verstößt der Verkauf oder Verschenken nicht nur gegen das Urheberrecht ansich, sondern gegen das Vervielfältigungsgesetz (§16 UrhG) und möglicherweise auch das Persönlichkeitsrecht. Besonders gegen Entgelt.

                      Im Fall der "Star Trek - Fotos", die ich mir aus dem Internet runtergeladen habe, darf ich zwar zum ausschließlichen privaten Gebrauch nutzen, aber nicht brennen und anschließend verkaufen/verschenken. Damit tritt eine Rechtsverletzung gegenüber Paramount Pictures auf.

                      Anders dagegen ist es durchaus erlaubt, Fotos von Paramount auf einer eigenen Website im Rahmen der Berichterstattung zu veröffentlichen. Nach dem UrhG, §63 muss aber in jedem Fall ein Bild- und Quellennachweis geführt werden (was die wenigsten allerdings erfüllen und somit gegen §63 UrhG verstoßen). Entweder direkt unter dem Foto, ggf am Seitenfuß oder separat auf einer speziellangelegten Seite; hierbei ist allerdings zu beachten, dass auf den entsprechenden Seiten auf den Bild/Quellennachweis zu verweisen ist (z.B. mit : siehe a.a.O. (siehe am angegebenen Ort).

                      Selbiges, um weiter auszuholen, gilt auf für Texte, die man von Fan-Pages herunterladen kann. Entweder ist die öffentliche Nutzung mit dem Autor abzuklären oder er muss als Rechtsträger/Urheber in Form eines Quellenhinweises genannt werden => es gilt ebenfall §63 UrhG. Bei Zeitungsauszügen ist nicht nur die Quelle der Zeitung, sondern auch die Zeitung selbst als Quelle zunennen (§63, Art. 3)

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