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Screencaps verboten?

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    Screencaps verboten?

    Hi,

    ich hab mal eine Frage und hoffe das jemand von euch sie mir beantworten kann. Ich sitze gerade an meiner eigenen Internetseite und würde gerne wissen, ob es verboten ist Screencaps von Serien oder Filmen zu machen? Ob man nur eine gewisse Anzahl an Screencaps auf die Internetseite stellen darf? Oder was man allgemein beachten muss?

    Gruß
    Lupaza-Ross
    Und dieses kleine goldene Ding das ist für dich, der Ehering!
    Ach, der ist doch schwul der Ball!
    He could read the yellow pages and i'd be thrilled!
    HIS EYES ARE EVEN BLUER THAN TEXAS SKIES ABOVE

    #2
    Das machen auch Homepages die damit ihr Geld verdienen. So weit ich jetzt weiss sollte es da keine Probleme geben. Die Zeitschriften machen es ja auch nicht anders.

    cu, Spaceball

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      #3
      Generell ist zu beachten, dass laut gesetzlichen Bestimmungen ein Bild- und Quellennachweis geführt werden muss, sobald man auf Fremdmaterial zurückgreift. Dies kann in dem Fall entweder eine Quellensammlungsseite sein, auf die immer dann verwiesen werden muss, wenn man auf den Seiten nicht direkt die Quelle schreibt (in dem Fall kennzeichnet man dies dann als "Quelle: siehe a.a.O." oder "Quelle: siehe Quellennachweis") oder die Verweisung kann entweder direkt im Text erfolgen oder als Fußzeile. Sowohl bei Fußnoten, als auch bei Quellensammlungsseiten muss der Urheber namentlich ausgewiesen werden.
      Bei Quellenangaben von Texten, Büchern: Name des Autors, Titel, Verlag, Jahr der Auflage und ggf. Nennung der Seite(n).
      Bei Fotos: Name des Urhebers oder des Rechtsinhabers.
      Bei Screenshots: Der Rechtsinhaber (z.B. Filmstudio) oder der Urheber (z.B. der Fotograf).

      Wird kein Nachweis erbracht, wird dies als "Zueigenmachung fremder Daten" gewertet, was eine Urheberrechtsverletzung bildet. Diese Bestimmung gilt grundsätzlich nach UrhG (Urheberrechtsgesetz) für Privatanwender, als auch kommerziell orientierte Betreiber.

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        #4
        Nunja, wenn man allerdings anfängt mit Fotos von anderen mit der eigenen Homepage finanzielle Vorteile herauszubekommen, kann das dennoch Ärger geben, auch wenn man alles schön gekennzeichnet hat.
        Eine grosse ähnliche Sache ist dabei der Bilderklau bei Online-Auktionen.

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          #5
          Das mit dem Quellennachweis ist wichtig. Sollte man wirklich nicht vergessen. Man hat übrigends die Möglichkeit sich direkt an die Rechteinhaber zu wenden und so Zugang zu Pressematerialien zu bekommen. Ich hab so Zugang zu Fotos von Red Bull Racing und andere feine Sachen bekommen. Eine Email hilft da ganz gut. Ausserdem sagen einem diese Leute meist was sie haben möchten und was nicht. Von Red Bull Racing habe ich nur gehört das ich mich jederzeit an sie wenden soll wenn etwas unklar sein sollte.

          cu, Spaceball

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            #6
            Bei Screenshots: Der Rechtsinhaber (z.B. Filmstudio) oder der Urheber (z.B. der Fotograf).
            Gilt dieser Grundsatz auch, wenn ich selbst die Screenshots mache?

            Gruß, Lupaza-Ross
            Und dieses kleine goldene Ding das ist für dich, der Ehering!
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              #7
              Zitat von Marvek
              Nunja, wenn man allerdings anfängt mit Fotos von anderen mit der eigenen Homepage finanzielle Vorteile herauszubekommen, kann das dennoch Ärger geben, auch wenn man alles schön gekennzeichnet hat.
              Eine grosse ähnliche Sache ist dabei der Bilderklau bei Online-Auktionen.
              Ja, das stimmt in der Tat. Es hängt natürlich immer davon ab WIE das Fremdmaterial eingesetzt wird. In aller Regel ist es für die eigene Berichterstattung legitim, mit Quellen zu arbeiten. Wenn es aber richtig um Verkauf von Ware geht, dann ist der Kontext schon ein ganz anderer. Wenn man sich Fotos klaut, um selbst Ware verkaufen zu können, dann ist das in der Tat mit rechtlichen Problemen verbunden.


              Zitat von Lupaza-Ross
              Gilt dieser Grundsatz auch, wenn ich selbst die Screenshots mache?
              Natürlich gilt der da auch. Denn du bist nicht Eigentümer dieses Material, der frei über dessen Vervielfältigung verfügen kann - außer, das Werk stammt von dir selbst. Aber wenn du Screenshots von Filmen oder Fernsehfolgen oder sonstigen visuellen Medien machst, dann erstellst du damit eine Kopie des Originals, vervielfältigst es also. Die Anerkennung der Urheberschaft muss auf jeden Fall dann gewährleistet sein.

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                #8
                Wobei ich sagen muss das Screenshots, solange natürlich rein privat und nicht kommerziell, bei der Industrie bislang links liegen gelassen wurden (anders als manch andere Artikel zum downlaod). Aus gutem Grund, aufgrund des Inhalts der Bilder lässt sich ja automatisch nachvollziehen woher (serie,film etc). Ausserdem entsteht aus meiner sicht kein finanzieller schaden, weil nur weil ich bilder zum ansehen habe verzichte ich ja nicht auf dem film.

                Allerdings stellt eni extra Quellennachweis ja auch kein wirkliches problem dar.
                my props

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