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    Haftung für Forenbeiträge?

    Haftung für Forenbeiträge auch ohne Kenntnis?
    Einstweilige Verfügung gegen Heise Online zunächst bestätigt

    Das Unternehmen Universal Boards und dessen Geschäftsführer Mario Dolzer haben gegen Heise Online eine einstweilige Verfügung erwirkt, nach der es Heise Online verboten ist, "Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören", berichtet Heise Online selbst. Das Landgericht Hamburg bestätigte demnach jetzt die einstweilige Verfügung und wies den Widerspruch von Heise ab.

    Der hinter dem Online-Angebot stehende Heise Zeitschriften Verlag befürchtet durch das Urteil (Az. 324 O 721/05) "gravierende Auswirkungen auf den Betrieb von Webforen und vergleichbaren Diensten". Die einstweilige Verfügung zwinge den Verlag faktisch, sämtliche Beiträge zu den Diskussionsforen im Vorhinein auf diesen Rechtsverstoß hin zu überprüfen, heißt es in einem Beitrag auf Heise Online.

    Stein des Anstoßes war ein Skript, das im Forum von Heise Online veröffentlicht wurde. Es sei geeignet, den Betrieb von Download-Angeboten von Universal Boards zu gefährden, weshalb Heise Online abgemahnt wurde. Zwar wurden die beanstandeten Beiträge entfernt, so Heise Online, Universal Boards verlange aber auch die Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung, was von Seiten des Verlages abgelehnt wurde. Es sei nur möglich, "bei Kenntnis der potenziell rechtswidrigen Beiträge" zu handeln.

    Infolgedessen erwirkte Universal Boards eine entsprechende einstweilige Verfügung am Landgericht Hamburg, gegen die Heise Online Widerspruch einlegte. Dieser Widerspruch wurde aber am vergangenen Freitag (2. Dezember 2005) abgewiesen, schreibt Heise Online selbst.

    Dem Bericht zufolge hält es das Gericht für möglich, dass die Texte vor deren Veröffentlichung automatisch oder manuell geprüft werden. "So wie der Verlag das Forum bisher betreibe, fordere er Rechtsverletzungen sogar potenziell heraus", zitiert Heise Online einen Richter. Das Argument, dass eine automatische Filterung erwiesenermaßen nicht funktioniere und manuelle nicht zu leisten sei, habe das Gericht nicht akzeptiert. Nach eigenen Angaben werden in das Forum von Heise Online über 200.000 Beiträge pro Monat eingestellt.

    Heise-Justiziar Joerg Heidrich sieht durch das Urteil nicht nur das Heise-Forum betroffen, er sieht auch Gefahren für andere Kommunikationsformen im Netz wie Blogs, Gästebücher oder Chats. Er sieht das Urteil zudem "im klaren Widerspruch zu dem erklärten Willen des Gesetzgebers und einer EU-Richtlinie", um gerade zu verhindern, dass Diensteanbieter dazu verpflichtet werden, die von ihnen nur übermittelten oder gespeicherten Informationen ständig zu überwachen.

    Christian Persson, Chefredakteur von Heise Online, spricht sogar von einer möglichen Schließung der Foren, allerdings will der Verlag zunächst Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen. Der entsprechende Artikel bei Heise Online zu der Bestätigung der einstweiligen Verfügung lässt sich übrigens nicht kommentieren.
    Quelle: http://www.golem.de

    Quo vadis, Internet?
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    #2
    Hab ich auch schon mit Erschrecken gelesen. Ich meine: Was soll das? Dieser Richter hatte glaube ich keine Ahnung über Interaktive Systeme im Internet. Wie soll man denn in großen Foren alle Beiträge durchlesen? Das geht nicht. Und von dem Ganzen sind ja nicht nur Foren betroffen. Man könnte nicht mal in Amazon mehr Rezensionen schreiben. Hoffen wir mal, dass der Richter in der nächsten Instanz mehr Ahnung hat!
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      #3
      Natürlich können nicht alle Beiträge kontrolliert werden aber solche Aufrufe. Und der Script wurde laut Artikel von Heise angeboten.

      Server crashen oder stören kann Schaden verursachen.

      Ich kenne das von Gameservern wo man anhand von bestimmten Rcon-Befehlen Server crashen kann.

      Das ist strafbar!

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        #4
        Das mag sein. Nur das jetzt alle davon betroffen sein könnten finde ich doch leicht abartig.

        Vor allem, da dies auf eines hinauslaufen kann: Beschneidung der Freien Meinesäußerung, immerhin ein Grundgesetz.
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          #5
          Bin zu faul, ich zitiere mal jemanden:
          Also ehrlich gesagt halte ich das Urteil für schwachsinnig. Da war wieder mal ein Richter am Werk, der etwas zu entscheiden hatte, wovon er aber nicht viel wusste. Das will ich nicht einfach so in den Raum stellen, sondern begründen:

          eine automatische Prüfung auf korrekten Inhalt ist nach dem aktuellen Stand der Forschung nicht möglich. Derzeit ist kein Computer-System der Welt in der Lage, natürlichen Text zu verstehen. Sie sind in der Lage, Muster zu erkennen und Vergleiche zu ziehen (Bereich Text-Mining). Aber das ist von einer automatischen Verarbeitung weit entfernt.

          Bei der Masse an Einträgen ist eine Bearbeitung von Hand nur dadurch zu gewährleisten, in dem einige Leute dafür angestellt werden. Dazu kann ein Gericht beim besten Willen nicht verpflichten.

          Sehr bedenklich halte ich die Entscheidung, da das Gericht offensichtlich das Teledienst-Gesetz nicht richtig liest. Hier heißt es nach §8, Abs.2

          Diensteanbieter im Sinne der §§ 9 bis 11 sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.
          Sie sind erst nach Kenntnis dazu verpflichtet, die Inhalte zu entfernen, was indirekt in §11 Abs. 2 steht:
          Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern […] sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.
          Ich hoffe nur, dass heise in Revision geht. Das aktuelle Gesetz ist auf jeden Fall auf ihrer Seite.
          "...To boldly go where no man has gone before."
          ...BASED UPON "STARTREK" CREATED BY GENE RODDENBERRY...

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            #6
            Man kann freie Meinung nicht unterdrücken. Nicht im Internet. nicht mal China kann das und die investieren unsummen in die Internetzensur.

            Müssen Foren aufgrund solcher Entscheidungen geschlossen werden weichen die Nutzer halt auf Foren aus auf die der deutsche Gesetzgeber keinen Einfluss hat... Wieder ein paar Arbeitslose mehr in Deutschland weil unsinnige Entscheidungen von Personen die über etwas zu entscheiden hatten ahnungslos die falschen Entscheidungen getroffen haben und damit ganze Geschäftszweige in Deutschland unmöglich machen...

            Deutsche Gesetze in Bezug auf das Internet zeugen sowieso nur von überschnellen Entscheidungen von jemanden der überhaupt keine Ahnung hatte als er in einem Anflug von Panik gleich mal Erwachsene mit dem sog. Jugendschutzgesetz schützen wollte. Da frag ich mich echt ob ein Lehrer lacht wenn nachdem er seinen Schülern den mündigen Bürger erklärt hat weil der imho gar nicht existieren kann bei der Rechtslage die völlig am Ziel vorbei regelt.

            cu, Spaceball

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              #7
              Foren aus genannten Gründen zu schließen, würde auch bedeuten, daß der Stammtisch in der Kneipe um die Ecke illegal ist.

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