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    Zully & Co

    Wer kennt sie nicht, die Abzockefirmen im Internet? Leider fallen immer wieder Leute darauf rein, indem sie sich bei irgendwelchen Seiten registrieren, die AGB's nicht lesen, und schon schwupps haben sie einen gültigen Vertrag unterzeichnet. Ist leider auch mir so passiert (nein, ich versuchs jetzt gar nicht mit der Ausrede, dass es einem Freund passiert ist).
    Auf jeden Fall bekomm ich da heute eine Mail, dass der Rechnungsbetrag von € 96,-- zu bezahlen ist.
    Habe jetzt zwar schon im Google einige Foren gefunden, wo auch darüber diskutiert wurde, aber mein Problem ist leider, dass ich auf dieser Seite die richtigen Personendaten angegeben habe, und durch mein Alter leider schon volljährig bin (in diesen anderen Foren gab es nur Fälle, mit falschen Namensangaben und unter 18jährige).
    Also weiß irgendjemand von euch Bescheid, ob ich da eine Möglichkeit habe, aus dem Vertrag auszusteigen (läuft ja leider über 24 Monate)?

    mfg
    Meine Beiträge sind genderfrei und das ist gut so

    #2
    Zitat von Mr.Viola Beitrag anzeigen
    Wer kennt sie nicht, die Abzockefirmen im Internet?
    Ich! Also mir ist nicht bekannt, dass sich Zully nennt.
    Leider fallen immer wieder Leute darauf rein, indem sie sich bei irgendwelchen Seiten registrieren, die AGB's nicht lesen, und schon schwupps haben sie einen gültigen Vertrag unterzeichnet. Ist leider auch mir so passiert (nein, ich versuchs jetzt gar nicht mit der Ausrede, dass es einem Freund passiert ist).
    Bin da jetzt kein Fachmann, aber ich habe schon oft Artikel gelesen, dass, wenn nicht offensichtlich ist, dass man einen Vertrag abschließt und das auch nur in den AGBs vermerkt ist, du das nicht bezahlen brauchst. (Das heißt aber nicht, das man die Rechnungen ignorieren sollte) Da gab es zumindest schon einige Fälle hier in Deutschland, sehe nämlich gerade, dass du in Österreich wohnst.
    Inwieweit da entsprechende Urteile übertragbat sind und ob sich die Mühen bzw. das Geld lohnen dagegen vorzugehen, ist eine andere Sache. Weiß nicht, ob eine Rechtsschutzversicherung so etwas übernimmt.
    "Steigen Sie in den Fichtenelch! - Steigen Sie ein!"

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      #3
      Wie lange ist die schließung des Vertrages her? da gibt es ein Gesetz im BGB das man einen Vertrag noch nach zwei Wochen nach abschlieung für ungültig erklären kann.
      Und wenn es wirklich abzocke war, dann könnte man es absitzen, also einfach nicht bezahlen.
      (so hab ichdas gemacht, bin noch Minderjährig, die hatten meine daten allerdings verändert. Mich dann beschuldigt falsche Daten gesendet zu haben, den zu bezahlenden Preis verdoppelt. Haben dann aber aufgehört irgendwelche Mahnungen zu schicken.)
      ~~:::Battlestar Galactica:::~~~

      InterStella - Foren-RPG

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        #4
        Zitat von Philliph Adama Beitrag anzeigen
        Und wenn es wirklich abzocke war, dann könnte man es absitzen, also einfach nicht bezahlen.
        Nein, das ist mit das dümmste was man machen kann. Denn auf eine Mahnung, folgt noch eine Mahnung und dann noch eine bis irgendwann jemand vorbeikommt und was Pfänden will. Da sollte immer eine rechtliche Absicherung her.
        Bei Minderjährigen, wie dir, ist das sowieso anders.
        "Steigen Sie in den Fichtenelch! - Steigen Sie ein!"

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          #5
          Ich weis das Absitzen dumm ist.
          Der Anwalt riet halt nur (weil ich Minderjährig bin) es abzusitzen, weil sie nichts dagegen machen können.
          ~~:::Battlestar Galactica:::~~~

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            #6
            Ich würds auf jedenfall der Verbraucherschutzzentrale melden. Die können Dir auch sagen wie Du Dich verhalten solltest und an wen Du Dich noch wenden kannst.
            Kampf dem Kindesmißbrauch
            mein-seelenmord.chapso.de

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              #7
              Ja genau stimm ich mim zu, die können dir bestimmt helfen
              Das wichtigste ist, dass man sich noch selbst im Spiegel ansehen kann
              Jetzt auch mit eignem PolitBlog!
              Und Twitter-Account
              STBC die Star Trek Rollenspiel Community

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                #8
                Zitat von Philliph Adama Beitrag anzeigen
                Wie lange ist die schließung des Vertrages her? da gibt es ein Gesetz im BGB das man einen Vertrag noch nach zwei Wochen nach abschlieung für ungültig erklären kann.
                Ja, das stimmt auch mit den 14 Tagen. Nur das blöde ist, ich habe mich am 2. Dezember auf dieser Seite registriert, und gestern kam dann die Zahlungsaufforderung.

                Zitat von mim Beitrag anzeigen
                Ich würds auf jedenfall der Verbraucherschutzzentrale melden. Die können Dir auch sagen wie Du Dich verhalten solltest und an wen Du Dich noch wenden kannst.
                Ja, ich habe gestern eh noch Kontakt mit der Arbeiterkammer aufgenommen, die haben mir heute zurückgeschrieben.

                Sehr geehrter Herr ....!

                Vielen Dank für Ihr Schreiben.

                Sehr viele KonsumentInnen sind derzeit mit solchen Forderungsschreiben konfrontiert. Auslöser sind diverse Seiten von Anbietern, mit denen mehr oder weniger sinnvolle Dienstleistungen angeboten werden.

                Grundsätzlich sind ja Vertragsabschlüsse im Internet möglich und auch rechtlich verbindlich. Im konkreten Fall ist aber der einzige Geschäftszweck dieser Anbieter das Abzocken von sorglosen Usern.

                Rechtlich agieren diese Anbieter im Graubereich. Wir würden als AK gerne ein Musterverfahren führen, um strittige Punkte ein für alle mal durch ein höchstgerichtliches Urteil zu klären. Das ist aber nicht möglich, da diese Anbieter einer solchen seriösen gerichtlichen Auseinandersetzung aus dem Wege gehen.

                Da sehr viele Konsumenten betroffen sind, haben wir auf unserer Homepage (www.ak-salzburg.at), zu finden unter den Schlagwörtern"Konsument" und "Internet" ein Musterschreiben deponiert ("Rücktritt nach Zahlungsaufforderung"), mit welchem Sie diese Forderung bestreiten können. Es genügt, wenn Sie diese Forderung einmal bestreiten, Sie müssen nicht bei jeder weiteren Zahlungsaufforderung wieder reagieren.

                Sie werden trotzdem weiterhin solche Forderungsschreiben erhalten, da es das Kalkül dieser Betreiber ist, den Druck auf die Konsumenten sukzessive zu erhöhen. Es ist aber bis dato weder in Deutschland noch in Österreich ein Konsument geklagt worden, da, wie gesagt, diese Anbieter eine gerichtliche Auseinandersetzung scheuen.

                Zusammenfassen raten wir also:

                1. Nicht bezahlen
                2. Forderung mittels unseres Musterschreibens bestreiten
                3. weitere Forderungsschreiben, auch wenn von einem Anwalt (z.B.: Olaf Tank), in den Papierkorb
                4. weitere Kontaktaufnahme mit uns nur bei einer gerichtlichen Klage (aber wie oben festgehalten, ist noch kein Konsument geklagt worden)

                Mit freundlichen Grüßen,
                Hört sich also nicht so schlecht an für mich, werde morgen dieses Musterschreiben wegschicken.
                Meine Beiträge sind genderfrei und das ist gut so

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                  #9
                  Dann mach das so, das ist eine gute Taktik (na die AK wird ja auch wissen was sie sagt!).
                  Ansonsten ist es auch absichtlich so, dass diese Unternehmen erst nach 2 Wochen den Zahlungsbescheid schicken, damit das Gesetz halt nicht mehr wirksam ist.
                  Ein noch gemeinerer Trick ist den Preis den man zahlen soll nicht auf der Startseite anzuzeigen und da kann man auch wieder klagen, denn es sollte offensichtlich sein, welche Mittel man leisten muss.
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