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BPjS/BPjM Klage

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    #16
    Meine Meinung @ Doom...

    Die Indizierung von C&C Generals finde ich gerechtfertigt, das ist doch nur kriegsverherrlichende Ami-Propaganda, und ausserdem find ichs viel schlechter als seine Vorgänger...

    Ausserdem ist die Unterschriftenaktion sowieso der totale Blödsinn... Ich mach jetzt nen Antrag auf Verbot des Finanzministeriums ich will keine Steuern mehr zahlen
    "Je mehr sich unsere Bekanntschaft mit guten Büchern vergrößert, desto geringer wird der Kreis von Menschen, an deren Umgang wir Geschmack finden." - Ludwig Feuerbach

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      #17
      Original geschrieben von 5 of 12
      Ausserdem ist die Unterschriftenaktion sowieso der totale Blödsinn... Ich mach jetzt nen Antrag auf Verbot des Finanzministeriums ich will keine Steuern mehr zahlen
      Wo muss ich unterschreiben?
      Original geschrieben vonDocBrown
      Aber das den Spielen dann die Werbung,Berichterstattung usw. verboten wird ist eine Zensur die nicht geduldet werden darf!!
      Tja der Staat zensiert aber nunmal ein gewisse Anzahl an Medien und das zu Recht. Irgendwelcher rechtsradikale Propaganda Müll, Kinderpornos etc. gehören einfach mal verboten. Dass ein Jugendlicher problemlos an gewaltverherlichende Videos und Computerspiel rankommt, wie du schreibst, sollte ja wohl eher zu einer regideren Umsetzung des Jugendschutzes ermutigen.

      Ich bin sicherlich kein Freund der BPjS und deren Zusammensetzung ist vielleicht nicht ideal und vielen Urteilen, auch dem zu Generals, kann ich mich nicht anschließen. Aber ich kann als volljähriger Mensch dieses Spiel immer noch erwerben und ich kann mich im Internet (auch wenn das die BPjS nicht mag)auch darüber informieren. Ich sehen in dieser Frage keinen akuten Handlungsbedarf.
      Ein Überarbeitung des deutschen Jugendschutzes sollte wenn dann nicht von Gerichtsseite erfolgen, sondern von unseren gewählten Volksvertretern entschieden werden und man kann sich ja einfach mal an seinen lokalen Bundestagsabgeordneten wenden oder schreibt eine E-Mail an den Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
      Einfach mal ein Diskussion anregen und darauf aufmerksam machen, dass man mit der Situation unzufrieden ist und vielleicht noch ein paar Vorschläge zur Verbesserung einreichen. Bringt möglicherweise mehr als eine lächerliche Petition.
      Für einen Euro durch die Spree, nächstes Jahr am Wiener See. - Treffen der Generationen 2013
      "Hey, you sass that hoopy Ford Prefect? There's a frood who really knows where his towel is." (Douglas Adams)

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        #18
        Tja der Staat zensiert aber nunmal ein gewisse Anzahl an Medien und das zu Recht. Irgendwelcher rechtsradikale Propaganda Müll, Kinderpornos etc. gehören einfach mal verboten. Dass ein Jugendlicher problemlos an gewaltverherlichende Videos und Computerspiel rankommt, wie du schreibst, sollte ja wohl eher zu einer regideren Umsetzung des Jugendschutzes ermutigen.
        Nunja, Zensur wäre ein willkürliches oder eigensinniges Verbieten von Inhalten. Die staatlichen Verbote rechtswidriger Inhalte fallen nicht wirklich darunter. Man kann ja nicht gleichzeitig Dinge unter Strafe stellen und andererseits die freie Verbreitung von Medien dieses Inhalts straffrei ausgehen lassen.
        »We do sincerely hope you'll all enjoy the show, and please remember people, that no matter who you are, and what you do to live, thrive and survive, there are still some things that make us all the same. You, me, them, everybody!«

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          #19
          Man sollte den Zensurbegriff vielleicht nicht zu negativ belasten.
          Laut Langscheid Fremdwörterbuch online ist Zensur:
          Kontrolle (u. Unterdrückung missliebiger) Nachrichten, Medien, künstlerischer Äußerungen und Meinungsäußerungen mittels staatlicher oder auch kirchlicher Organe.
          Im weitesten Sinne sind diese Schriften missliebig und werden von staatlicher Seite verboten und ich denke wenn man sich Art. 5 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art 5 Abs.1 GG ist da von einer Einschränkung des Zensurverbotes die Rede.
          Artikel 5
          [Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]
          (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

          (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
          Staatliche Zensur wird imo demnach gebilligt.
          Es ist ja immer die Frage welchen Artikel man höher bewertet. So wird ja durch die Wehrpflicht Art 12a GG auch Art 2 GG (Handlungsfreiheit etc.) und wenn man meint auch Art 3 GG (Gleichberechtigung) eingeschränkt.
          Für einen Euro durch die Spree, nächstes Jahr am Wiener See. - Treffen der Generationen 2013
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            #20
            Na eben, es ist keine Zensur, weil es nichts "missliebiges" einfach so aus niederen Motiven ausschalten will. Dazu musst du dir schon die Oscar-Verleihung anschauen


            Hier werden nur die gültigen Gesetze bewahrt, ansonsten würde ja auch zB Kinderpornographie als Meinungsäußerung gelten und nicht als Straftatbestand. Wer kann denn einen Staat ernst nehmen der erst eine Sache als Menschenrechtverletzend brandmarkt (nichts anderes ist ja die Strafverfolgung: Man hat sich herausgenommen die Rechte eines anderen, ob Persönlichkeitsrechte (zB bei Beleidigung oder Entführung, im Schlimmsten Fall bis hin zu Mord) oder Eigentumsrechte (zB Diebstahl) zu verletzen und der Staat als Vertreter der Allgemeinheit tritt in die Rolle des Ausgleichenden: Wer Rechte verletzt darf nicht damit durchkommen!


            Insofern ist der zweite Satz nicht als "Wenn wir wollen zensieren wir ohne daß ihr was dagegen tun könnt" zu lesen sondern als "Wo die meinungsfreiheit die Menschenrechte eines Anderen verletzt, endet ihr Schutz!"
            »We do sincerely hope you'll all enjoy the show, and please remember people, that no matter who you are, and what you do to live, thrive and survive, there are still some things that make us all the same. You, me, them, everybody!«

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              #21
              Also ich habe in der von mir aufgeführten Definition nichts von "niederen Motiven" gelesen, aber im Prinzip ist es ja auch egal. Da defininieren wir diesen Begriff halt unterschiedlich.

              Wie du schon schriebst werden ja Dinge von Staatsseite verboten, aber solange in Deutschland über die Rechtmäßigkeit von Verboten diskutiert bzw gegen sie protestiert werden kannn, haben wir kein Problem und einen funktionierenden demokratischen Rechtsstaat.
              Für einen Euro durch die Spree, nächstes Jahr am Wiener See. - Treffen der Generationen 2013
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                #22
                Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepuplik Deutschland

                Artikel 5
                (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
                (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
                (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

                Wenn die BJPS nicht zensiert wer dann. Indizierte Spiele dürfen zwar noch verkauft werden müssen für Kinder aber unzugänglich gemacht werden, d.h. also unter der Ladentheke und darum schafft sich kein geschäft spiele an die es nicht präsentieren kann.

                *** Kampf der Zenszur ***
                Das Sockylein grüßt alle wahnsinnigen ;-), besonders Arwen, Spooky, NH, Suder, Logic, Super supernova + Zefi und unseren allseits beliebten ARSCHKEKS
                Preiset den Darthschkeks Im Werkzeugkasten liegt der Hammer

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                  #23
                  Du hättest vielleicht im Absatz zwei, Schranken und zum Schutze der Jugend ebenfalls hervorheben sollen.
                  Eine Indizierung stellt keine Zensur, sondern nur einen verschärften Jugendschtz dar. Ich kann als volljähriger Bürger der Bundesrepublik Deutschland in einen Laden gehen und mir dieses Spiel kaufen. Es ist mit etwas Aufwand bei der Shopsuche und auch mit einer kleinen Anfrage ans Verkaufspersonal verbunden, aber was solls.

                  Ich stelle mir aber immer die Frage (ist jetzt etwas Off-Topic) warum Filme die im Fernsehen geschnitten gezeigt werden durch diese Schnitte ihre Gewaltverherlichung verlieren, wenn man nicht mal die blutigen Folgen körperlicher Gewalt gezeigt bekommt. Mein Lieblingsbeispiel ist der indizierte Terminator 1, der immer mal wieder zerstümmelt im TV auftaucht.
                  Für einen Euro durch die Spree, nächstes Jahr am Wiener See. - Treffen der Generationen 2013
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                    #24


                    So ein Verbot können doch echt nur Kinder fordern, die sich aufregen, dass sie jetzt im Media Markt nicht mehr die Spiele bekommen, sondern nun ihren Großen Bruder schicken müssen.

                    Ich will hier echt niemanden beleidigen, aber für mich zeigt solch eine Forderung nur, dass der Antragsteller nichts von den Prinzipien des Rechtsstaates, des Jugendschutzes im Speziellen und der Zensur versteht. Politisches Nichtwissertum verlangt solchen Sch.... - denkt man nämlich ordneltich drüber nach, dann versteht man, dass es a) keine Zensur und b) notwendig ist. Das wurde ja schon ausgeführt.

                    Es mag auch sein, dass die Indizierung nicht 100%ig wirksam ist, da man sich Spiele und Filme heutzutage besonders über das Internet auch anders besorgen kann, aber die Indizierung hat auch nciht zum Ziel die Anschaffung völlig zu blockieren, sondern die Hemmschwelle hinaufzusetzen und ein Signal von Seiten der Gesellschaft und des Staates zu setzen, dass solche Medien mit solch fragwürdigen Inhalten nicht erwünscht sind - dass sie BÖSE sind, um es mal für einen Amerikaner verständlich auszudrücken. Hier verhält es sich auch nicht anders wie mit §218 gegen die Abtreibung - um Abtreibung zu verhindern ist er absolut sinnlos, da man a) mit Beratung eine kriegt und man/frau b) straffrei bleibt. Das wichtige ist hier aber wie bei der Indizierung, dass es rein gesetzlich eine Straftat - ein Verbrechen - ist und zwar nicht geahndet wird, aber deutlich gemacht wird, wie "verabscheugswürdig" der Staat und die Gesellschaft solch eine Tat einstuft.

                    Mehr ist die Indzierung nicht wirklich: ein Signalgeber, der Hemmschwellen produzieren soll, damit die Leute nachdenken bevor sie jeden medialen Sch... konsumieren.
                    Christianity: The belief that some cosmic Jewish zombie can make you live forever if you symbolically eat his flesh and telepathically tell him that you accept him as your master, so he can remove an evil force from your soul that is present in humanity because a rib-woman was convinced by a talking snake to eat from a magical tree.
                    Makes perfect sense.

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                      #25
                      So, hab auch unterschreiben.
                      Ich bin der Meinung, dass die Jugendschutzgesetze dieses Landes zu hart sind und ich hoffe, dass die Leute dieser Klage einen Erfolg erzielén können.
                      To see the world, things dangerous to come to, to see behind walls, to draw closer, to find each other and to feel - that is the purpose of life.

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                        #26
                        Sacht mal, kann man eine Online-"Unterschriften"-Sammlung überhaupt rechtskräftig benutzen? Ich meine Unterschriften auf Papier ja, aber online ist doch jeder Manipulation tor und tür geöffnet und was will man da vorlegen? Eingescannte Unterschriften?
                        Ich frage mich echt, ob das überhaupt was bringen KANN.
                        "I spent a lot of money on booze, birds and fast cars. The rest I just squandered" -George Best-

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                          #27
                          Ne, andere Sache wäre für mich, dass das Geburtsdatum mitangegeben wird... denn wenn da 95% der Unterschriften von unter 18 jährigen sind, kannste die Aktion doch sowieso stecken.

                          Denn dann ist klar, dass sie gegen die BPjS sind, da das Brennen jaaa sooo anstrengend ist. Und ich weiß auch gar nicht ob Unterschriften von Minderjährigen in solchen Fällen zählen, wenn sie noch nichtmal wahlberechtigt sind.

                          Und selbst wenn: die Klage wird so oder so abgewiesen.
                          Christianity: The belief that some cosmic Jewish zombie can make you live forever if you symbolically eat his flesh and telepathically tell him that you accept him as your master, so he can remove an evil force from your soul that is present in humanity because a rib-woman was convinced by a talking snake to eat from a magical tree.
                          Makes perfect sense.

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                            #28
                            Wenn alle NPD-Mitglieder einen Antrag auf Einstellung des Verbotsverfahrens stellen, wird das Verfahren auch nicht eingestellt

                            Origial geschrieben von Sokrates
                            *** Kampf der Zenszur ***
                            Vielleicht solltest du dich besser darüber informieren bevor du das schreibst
                            "Je mehr sich unsere Bekanntschaft mit guten Büchern vergrößert, desto geringer wird der Kreis von Menschen, an deren Umgang wir Geschmack finden." - Ludwig Feuerbach

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                              #29
                              Original geschrieben von Mr. Doom
                              Sacht mal, kann man eine Online-"Unterschriften"-Sammlung überhaupt rechtskräftig benutzen?
                              Also ich glaube eine Unterschriften Kampagne ohne Unterschriften ist nicht rechtskräftig. Also für ein Bundestagsmandat kann ich dann bestimmt nicht kandieren, wenn ich eine Liste mit zweihundert E-Mail Adressen vorlege. Ebenso muss glaube ich auch eine komplette Anschrift angegeben werden.
                              Eine Online Kampagne kann also höchstens als eine Art Vorschlag oder Signal gesehen werden.
                              Für einen Euro durch die Spree, nächstes Jahr am Wiener See. - Treffen der Generationen 2013
                              "Hey, you sass that hoopy Ford Prefect? There's a frood who really knows where his towel is." (Douglas Adams)

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                                #30
                                Nö, ich schließe mich dem auch nicht an! Ich glaube zwar nicht, dass unter den Anwesenden jemand ernsthaft negativ beeinflusst würde, aber wenn ich von diesen Idioten höre, die sich gegenseitig umbringen, weil sie das irgendwo gesehen haben, wird mir (mal wieder) klar, dass die Menschheit vor ihrer eigenen Dummheit beschützt werden muss. (Und: Nein ich glaube nicht, dass Filme, Spiele etc. Schuld an Gewalt sind (gab's doch vorher schon ), die betreffenden wären vermutlich auch so gewalttätig, aber man muss ihnen nicht noch Bestätigung oder gar Anleitungen für ihre Taten geben)
                                Original geschrieben von Mr. Doom
                                Sacht mal, kann man eine Online-"Unterschriften"-Sammlung überhaupt rechtskräftig benutzen? Ich meine Unterschriften auf Papier ja, aber online ist doch jeder Manipulation tor und tür geöffnet und was will man da vorlegen? Eingescannte Unterschriften?
                                Ich frage mich echt, ob das überhaupt was bringen KANN.
                                Das IG-Forum ist ja auch nicht wiedergekommen...

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