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    Schulgesetz

    Hallo,
    ich habe mal ein Anliegen. Unser Deutschlehrer hat gestern 5 Leuten aus der Klasse einen Kurzvortrag aufgegeben, welche ihnen einen Tag später halten sollten (also heute). Gestern (25.11.2003) hatten wir um 14:10 Schulschluss.
    Die Kurzvorträge wurden gehalten...zumindest einer. Dieser eine bekommt eine 5 mit folgender Begründung:
    Mein Deutschlehrer:

    Deine Aufgabe war es einen Kurzvortrag zu halten, keine Vorlesung. Du darfst nur einen Stichwortzettel benutzen - keine Sätze
    Nun will ich mal fragen ob das legitim ist. Der Schüler hatte keine 12h Bearbeitungszeit für den Vortrag - ein Mensch muss ja auch schlafen. Steht da vielleicht irgendwo was niedergeschrieben? Es ist ein Kumpel von mir und ich bin der Meinung das es echt unfair ist. Ist doch Seelenklar das man sich bei nicht mal 12h Bearbeitungszeit nicht mal in die Thematik komplett einlesen kann. Geschweige denn einen Vortrag von 20min auswendig lernen kann...oder sehe ich da was falsch
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    #2
    Hat er die Leute denn benannt oder haben sie sich freiwillig gemeldet, um den Vortrag zu halten?

    Bei zweitem Fall wären - auch bei so kurzer Bearbeitungszeit - Note und Begründung berechtigt. Andernfalls könnte ich nur den Kopf schütteln, denn man kann ja von niemandem verlangen, seine ganze Freizeit damit zu verbringen und am Ende auch noch nen Defizit dafür zu kriegen.
    "Mai visto un compagno uscire dal campo senza aver dato tutto e anche di più. Siamo la squadra più straniera d’Italia, dicono. Faccio però fatica a trovare in giro per il mondo un gruppo più attaccato alla maglia del nostro." - Javier Zanetti
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      #3
      er hat die Leute bestimmt....
      alle die, die er nicht leiden konnte...
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        #4
        Dann würd ich an deren Stelle schleunigst zum Dirrex gehen, denn sowas geht echt nicht an.

        Inwiefern war das Thema der Vorträge denn schon bekannt? War das Reproduktion von Unterrichtsmaterialien oder mussten sie erst noch richtig dafür recherchieren?
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          #5
          hmm...naja...es war ein Vortrag über Wortarten. Theoretisch sollte das ja schon bekannt alles esin...aber währe es das, würden wir die Vorträge nicht machn...und der wollte allles wissen der Tea...
          ...meint ihr der Direx würde da eingreifen?
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            #6
            In welchem Bundesland gehst du denn zur Schule?
            Also, ich glaube nicht, dass das okay ist, was der Lehrer da abgezogen hat. Aber ich kann mal meinen Vater fragen, was der davon hält, der hat 35 Berufserfahrung als Lehrer...
            Im vorzeitigen Ruhestand.

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              #7
              Sachsen Anhalt

              aber das soll jetzt kein Aufstand werden...nicht das die Morgen den Teacher verhaften *hihi*. Wir suchen was, womit wir dem Lehrer beweisen können dass er unrechtmäßig handelt und da dachte ich vielleicht ans Schulgesetz
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                #8
                ausreichend Bearbeitungszeit gehört zum guten Ton, ist aber keine Pflicht.
                Alledings muss die Bearbeitungszeit im angemessenen Verhältnis zu der erwartenden Leistung stehen. Nun ist es jedoch im Ermessensspielraum des Lehrers, was er als angemessen ansieht. Nicht selten ist man gegen eine Willkür wie es in diesem Fall geschehen ist machtlos.

                Falls sich Dein Kumpel ungerecht behandelt fühlt, kann er jedoch, was eigentlich in jedem eigenem Schulgesetz festgeschrieben sein sollte, die Arbeit durch einen Zweitkorrektor neu bewerten lassen. Dieses geht über einen schriftlichen Antrag an den Direktor.
                Nun muss man sich aber die Mühe machen, diesen Antrag ausführlich mit allen Spitzfindigkeiten des Vorfalls niederzuschreiben und in den Antrag einzuarbeiten. Normalerweise schaltet sich der Direktor schnell in die Sache ein, um dieses nicht in der Elternschaft bekannt werden zu lassen. Zusätzlich sollte man in dieser Sache den Schülerrat, besser noch den Elternbeirat, einschalten, falls ein Willkürakt zu vermuten ist.
                Auch wenn dieses ein sehr grosser Aufwand ist, verspreche ich Dir, das dem Lehrer der Hintern schneller auf Grundeis geht als ihr schauen könnt.


                X
                Leiten im Droehnen der Motoren - Zhardul, so peinlich wie die Moral!

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                  #9
                  Letzten endes kann es aber auch sein, dass "ihr", wenn ihr ihn so "anprangert" am ende noch ärmer dran seid, als jetzt schon (im sinne von "2 Stunden Hausaufgaben pro Tag" etc. - was ja auch genrell nicht verboten ist )

                  Also ich würde mir überlegen, ob es mir den Aufwand und das ganze Nachspiel wert wäre...aber ihr wißt über die Details mehr bescheid, als wir, und v.a. kennt ihr auch euren Lehrer sicher am besten, und wißt am ehesten, wie er auf sowas reagieren würde...

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                    #10
                    Ich empfehle Euch ganz klar den Aufstand.

                    So was müsst ihr Euch nicht bieten lassen. Wenn der Direx nix machen will - Elternbeirat einschalten.

                    Was der Lehrer sich geleistet hat, ist ein klarer Kompetenz- und Machtmissbrauch.

                    Nicht nur, dass die Zeit zur Bearbeitung etwas kurz bemessen (was durchaus begründet und legitim sein kann) - der Lehrer hätte den Schüler zumindest während des Vortrages darauf hinweisen sollen, dass er nicht vom Skript ablesen soll. Er hat dies nicht sofort getan und dem Schüler somit die Gelegenheit gegeben, eine "besseres" Verhalten an den tag zu legen, sondern er hat ihn eiskalt ins Messer laufen lassen.


                    Fassen wir zusammen:

                    1. Möglicherweise (!) war die Vorbereitungszeit schikanös kurz.

                    2. Eine Leistung wurde vom Schüler nachweislich erbracht. Das beweisen die Manuskripte zur Vorlesung. Diese Leistung geht sogar deutlich über die geforderte Leistung (Stichwortzettel) hinaus!

                    3. Der Lehrer hätte den Schüler auf die nicht korrekte Art des Vortrages hinweisen müssen (der Schüler hätte seine Manuskripte dann fortan wie Stichwortzettel behandeln können und als Formulierungshilfe für eine freie Rede verwenden können).

                    4. Das hat der Lehrer aber nicht getan, sondern offensichtlich sein Vergnügen gehabt, den Schüler in sein verderben rennen zu sehen. Ja, Vergnügen! Wenn er das nicht gehabt hätte, hätte er versucht, dem Schüler zu helfen, was er aber nachweislich nicht tat.


                    Da ist es mit einem hinweis auf das Schulgesetz nicht getan...


                    Wenn sich an der Note auch dann nicht ändert, nachdem ihr beim Direx wart, könnt Ihr auch noch weiter etwas machen.

                    Der Lehrer ist Beamter.

                    Legt also mit der Unterschrift der gesamten Klasse beim Schulamt Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Lehrer ein...

                    Original geschrieben von Zefram
                    Letzten endes kann es aber auch sein, dass "ihr", wenn ihr ihn so "anprangert" am ende noch ärmer dran seid, als jetzt schon (im sinne von "2 Stunden Hausaufgaben pro Tag" etc. - was ja auch genrell nicht verboten ist )
                    *räusper*

                    Oh doch, ist es. Der Hausaufgabenumfang soll insgesamt 90 Minuten täglich nicht überschreiten.

                    Da sind zwei Stunden täglich von nur einem einizigen Lehrer sicherlich übertrieben.
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                      #11
                      Wie komplex ist denn das Thema gewesen, bzw. worum ging es ?
                      "Je mehr sich unsere Bekanntschaft mit guten Büchern vergrößert, desto geringer wird der Kreis von Menschen, an deren Umgang wir Geschmack finden." - Ludwig Feuerbach

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                        #12
                        Re: Schulgesetz

                        Ich will hier nicht sagen, was du machen sollst, weil ich das nicht will. Meine Erfahrung ist schlicht, dass jede der beiden Seiten sich immer im Recht sieht, und bei einer Darstellung wichtige Fakten außer acht lässt. Nur wenn ich beide Versionen kenne (oder als neutraler Betrachter dabei war), könnte ich wirklich meine Meinung dazu abgeben.



                        Original geschrieben von Einstein02
                        [..] Geschweige denn einen Vortrag von 20min auswendig lernen kann...
                        Wie ich sehe, bist du 10. oder 11. Klasse, in diesem Alter sollte man inzwischen Wissen, dass ein Referat/Vortrag freies Sprechen ist und nicht vorlesen. Und es geht dabei ja eben nicht darum, dass man einen Text schreibt und diesen auswendiglernt, sondern, dass man sich mit der Materie vertraut macht, einige Stichworte als Gliederung aufschreibt und dann frei aus dem verstanden Wissen heraus etwas zu dem Thema erzählt.
                        So wie ich das sehe, ist also kein Referat gefordert worden, sondern nur ein Vortrag, der aus meiner Erfahrung heraus deutlich schneller erstellt ist, und daher iwäre auch eine kurze Bearbeitungszeit berechtigt.
                        "I spent a lot of money on booze, birds and fast cars. The rest I just squandered" -George Best-

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                          #13
                          der lehrer hat die 5 mit folgendem begründet:

                          "Deine Aufgabe war es einen Kurzvortrag zu halten, keine Vorlesung. Du darfst nur einen Stichwortzettel benutzen - keine Sätze"

                          Das hört sich für mich wie folgt an. Der Schüler sollte einen KURZEN, freien Vortrag ohne Manuskript halten. Stattdessen hat er quasi einen Aufsatz geschrieben und den dann einfach vorgelesen.
                          Inhaltlich könnte er den besten Vortrag der Welt gemacht haben. Solange er aber nur stur aus seinem Heft vorliest und nicht mit Hilfe eines Stichwortzettels aus dem stegreif redet (so wie das aus der Begründung des Lehrers hervorgeht), solange hat er leider das Thema verfehlt...Die Note geht IMO in Ordnung.
                          Man muss einfach lernen mal frei, ohne Manuskript vorzutragen. Man kann nicht bis zum Abi nur mit Hilfe seiner Aufschriebe vortragen.
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                            #14
                            Also meine Schulzeit ist schon etwas lang her um über Schulgesetz u.ä. zu philosophieren, aber mal ein paar Anmerkungen.
                            1) Ein Tag ist nicht schikanös kurz. Ich für meinen Teil hatte letztens ein Radiointerview zu geben mit 30 min. vorbereitungszeit, das ist schikanös
                            2) Eine nicht geforderte Leistung zu erbringen heißt das Thema zu verfehlen...
                            3) Ein Lehrer sollte sicherstellen, dass das geforderte Format dem Schüler bekannt ist. Ob die Länge eines solchen Vortrages klar war kann ich nicht beurteilen. Wenn nicht liegt klar ein Fehler des Lehrers vor, allerdings auch des Schülers denn wenn man nicht weiß wie lang ein Vortrag sein muß fragt man.
                            4) Spätestens wenn klar ist, dass die Zeit überschritten wird, muß das dem Vortragenden klar gemacht werden. Da scheint der Lehrer nicht sehr fair gewesen zu sein.

                            Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass ein Zweitkorrektor etwas bringen kann, aber nur wenn man eine deutliche Benachteiligung vorzeigen kann. Den ganzen anderen Krams mit Direktor, Schulgesetz etc würde ich vergessen, da es imho den trara nicht lohnt bei einer schlecht bewerteten Hausaufgabe...
                            LANG LEBE DER ARCHON

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                              #15
                              Es kommt darauf an, wie oft sich der Lehrer so etwas leistet.

                              Es hörte sich so an, als ob er die leute, die er eh nicht leiden konnte, mit diesen Vorträgen "beglückte". Und das Maß an unnützer mehrarbeit, dass der Schüler in die Vorbereitung gesteckt hat, kann auch ein Anzeichen für den Druck sein, den sich der Schüler durch diesen Lehrer ausgesetzt fühlt.

                              Außerdem ist einfach eine Schweinerei vom Lehrer, sich eine Unterrichtsstunde genüsslich zurückzulehnen, nach 5 Minuten die Begründung für die 5 schon ausgetüftelt zu haben (er wird ja wohl recht früh gemerktm, haben, dass das ganze ein Vortrag wurde), und dem Schüler eisenhart ackernd in sein Verderben laufen zu lassen.

                              Sicher hat der Lehrer einen Heidenspaß gehabt an der Aktion, aber sein Auftrag ist ein anderer...
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