Gericht in Nagasaki entschied: Die Natur hat keine gesetzlichen Rechte
Ein Gericht in Nagasaki (Japan) hat entschieden, dass aufgrund der Tatsache, dass die Natur keine gesetzlichen Rechte habe, Klagen im Namen von Tieren nicht zulässig sind.
Geklagt hatten Anwohner der Bucht von Isahaya im Namen der Tierwelt, weil ihrer Meinung nach durch ein Landgewinnungsprojekt der natürliche Lebensraum der Schlammspringer (Fische, die sich auch auf dem Land bewegen können) gefährdet sei.
In Isahaya soll die Errichtung eines sieben Kilometer langen Deiches die Landgewinnung vorantreiben, wogegen 2004 Landwirte und Fischer erfolgreich prozessiert hatten.
Ein Gericht in Nagasaki (Japan) hat entschieden, dass aufgrund der Tatsache, dass die Natur keine gesetzlichen Rechte habe, Klagen im Namen von Tieren nicht zulässig sind.
Geklagt hatten Anwohner der Bucht von Isahaya im Namen der Tierwelt, weil ihrer Meinung nach durch ein Landgewinnungsprojekt der natürliche Lebensraum der Schlammspringer (Fische, die sich auch auf dem Land bewegen können) gefährdet sei.
In Isahaya soll die Errichtung eines sieben Kilometer langen Deiches die Landgewinnung vorantreiben, wogegen 2004 Landwirte und Fischer erfolgreich prozessiert hatten.
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