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    Copyright und Privatkopie

    Beziehen Sie eine Zelle im ersten Internet-Gefängnis der Welt



    (gm) Campact, der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und das Fairsharing-Netzwerk starten heute eine Kampagne zur geplanten Novellierung des Deutschen Urheberrechts. Mit der Reform des Urheberrechts ergibt sich die Chance, die Kriminalisierung von Millionen Bürger/innen zu beenden.

    Im Gesetzentwurf war bereits eine Bagatellklausel vorhanden, nach der die Justiz dann ein Auge zudrücken soll, wenn z.B. Musik oder Filme rein privat und in geringem Umfang kopiert oder aus dem Internet downgeloaded werden. Die Regelung wurde auf Druck der Unterhaltungsindustrie wieder aus dem Gesetzentwurf gestrichen.

    Mit der Einrichtung des Internet-Gefängnis machen die Initiatoren der Kampagne Druck für die Wiederaufnahme der Bagatellklausel. Bürger können eine Zelle im virtuellen Knast beziehen. Mit jeder/m Teilnehmer/in wird das Gefägnis größer und zeigt so die absurde Folge der Kriminalisierungsstrategie. Ganz normale Bürger dürfen nicht mit kommerziellen Produktpiraten auf eine Stufe gestellt werden.

    Der Bundestag entscheidet in wenigen Wochen über die Neuregelung.
    Eine Änderung des Urheberrechtes könnte die Kriminalisierung von Millionen Bürger/innen beenden. Doch eine Bagatellregel, z.B. wenn Musik rein privat in geringem Umfang kopiert wird, wurde auf Druck der Unterhaltungsindustrie wieder aus dem Gesetz gestrichen. Das immer größer werdende Online-Gefängnis zeigt die absurden Folgen der Kriminalisierung.



    Keine Kriminalisierung von Millionen Bürgerinnen und Bürgern

    Hat ihr Sportverein einen Ausschnitt aus einem Stadtplan auf seine Website gestellt, damit der Sportplatz leichter zu finden ist? Haben Sie schon mal für sich eine CD aus verschiedenen Musik-Titeln zusammengestellt und sich dabei auch von kopiergeschützten CDs bedient? Hat Ihre Tochter auch schon mal einen Musiktitel aus dem Internet herunter geladen? Das Urheberrecht droht dafür unter Umständen mit bis zu drei Jahren Gefängnis. Eine Bagatellklausel, die die Kriminalisierung Millionen Bürgerinnen und Bürgern verhindern könnte, ist im aktuellen Gesetzentwurf nicht vorgesehen.
    Laut Inflationstheorie sind die mehr als hundert Milliarden Galaxien, die im All wie himmlische Diamanten schimmern, nichts als Quantenmechanik, die in großen Buchstaben an den Himmel geschrieben wurde. – Brian Greene

    #2
    Ist schon interresant welchen Einfluss die Unterhaltungsindustrie hat.
    Das man die Leute einsperrt die sich daran bereichern kann man ja noch verstehen. Aber ansonsten ist eine Gefängnisstrafe völligüberzogen.
    Obwohl ich doch sagen muss das eine saftige Geldstrafe für jemmand der mit gebrannten Rollingen handelt auch völlig reicht.

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      #3
      Naja, so eine Bagatellklausel muss auch gar nicht ins Gesetz, denn an und für sich sich kann die Staatsanwaltschaft auch so Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen.

      Dennoch würde ich es natürlich begrüßen, wenn ein solcher Passus auch im Gesetz stehen würde. Ich gucke mir den Knast also mal an.
      Republicans hate ducklings!

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        #4
        Hmm eine verzwickte Sache. Ich denke aber auch, dass unsere Justiz schon genug zu tun hat und wohl kaum wegen zwei oder drei kopierter CDs für den privaten Gebrauch ein langwieriges und kompliziertes Verfahren einleiten wird. Am Ende bleibt es dann wohl bei der Einstellung der dem Zahlen von Schadensersatz, denn für eine Streitsumme von großzügig geschätzten 60-80 Euro würde wohl heute kaum ein Gericht ein Verfahren einleiten.

        Aber schon interessant, wie stark die Musikindustrie auf die Gesetzgebung einwirkt, aber irgendwie scheint massive Lobbyarbeit ja zur Politik dazuzugehören...

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          #5
          Die Skandinavier gehen da noch viel weiter:

          In Schweden, wo man sich sogar gegen Autobussen versichern lassen kann, hat ein junger Unternehmer einen Pool eingerichtet. Das ganze ist eine Art Download-Versicherung. Wenn nun ein Downloader von der Industrie eine fette Busse serviert bekommt und der Schuldige eine Police aufweisen kann, springt der Pool ein und bezahlt. Bin gespannt, wie sich diese Geschichte weiterentwickelt.

          Schlussendlich kämpft die Musikindustrie auf verlorenem Posten. Die Chinesen z.B. kennen das Wort "Copyright" kaum, aber bei uns werden jugendliche Downloader in Industriespots als "Verbrecher" taxiert.

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            #6
            Würdet ihr bitte das "Musik-" oder "Unterhaltung-" weglassen? Ein reines Plattenlabel oder auch eine Gruppe reiner Plattenlabel oder reiner Filmverleihe könnte diesen Einfluß nie nehmen. Es ist Industrie im allgemeinen. Durch Verknüpfungen, Zusammenschlüße oder unkontrolliertes Wachstum sind da milliardenschwere Gruppierungen - mit Einfluß auf weit mehr Zweige als Unterhaltung, Sony/BMG mal als Beispiel - entstanden - nicht über Nacht. Aber jetzt haben sie das Geld und daher die Macht für sich Rechte schon fast offen zu "erkaufen".
            "Massive Lobbyarbeit" ist übrigens einer der schönsten Euphemismen für Korruption, die ich in letzter Zeit gehört hab
            Karl Ranseier ist tot. Der wohl erfolgloseste Foren-Autor aller Zeiten wurde heute von einem Bus auf der Datenautobahn überfahren.

            "Ich mag meine Familie kochen und meinen Hund" - Sei kein Psycho. Verwende Satzzeichen!

            Star Wars 7? 8? Spin-Offs? Leute, das Haftmittel für meine Dritten macht bessere Filme!

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              #7
              ist leider nur eine Frage der Zeit bis das bei uns genauso scharf ist wie in Australien.

              "Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zu Recht ein Sklave"
              (Aristoteles 384 v.Chr. - 322 v.Chr.)

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                #8
                Copyrightverletzung bei selbstgemachten Postern

                Hi,

                ich würde mir gerne ein Screencapture bzw. andere Filmbilder als Poster drucken lassen.
                Wie sieht es in solch einem Fall eigentlich mit Copyright-Verletzung aus, da es ja kein selbstgemachtes Foto ist?
                Natürlich möchte ich das Bild nur für private Zwecke verwenden.

                PS: Weiß nicht, ob es die Frage schon mal gab?!
                "Es ist etwas weit, weit Besseres, was ich tue, als was ich je getan habe, und es ist eine weit, weit bessere Ruhe, der ich entgegen gehe, als ich je gekannt habe."

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                  #9
                  Streng genommen müsste auch das eine Verletzung des Urheberrechts sein, da es ja ein Auszug aus einem Film ist, wenn auch als Bild.
                  Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass so etwas aufgedeckt und verfolgt wird, wenn es tatsächlich nur in deinen vier Wänden genutzt wird und nicht im Internet oder auf der Straße landet.
                  Wo kein Kläger, dort kein Richter.
                  "You Maniacs! You blew it up!
                  Ah, damn you! God damn you all to hell!"
                  --Cmdr. George Taylor
                  Planet of the Apes (1968)

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                    #10
                    soweit ich weis kannst du alles machen was du willst

                    Wenn du es

                    Nicht Verkaufst
                    Nicht Werbung damit machst
                    Nicht gewerblich nutzt
                    Und manchmal denk ich mir, ich sollte mir die Ruhe und
                    Nervenstärke von einem Stuhl
                    zulegen.
                    Der muß auch mit jedem Arsch klarkommen!

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                      #11
                      Boltar hats eigentlich erfasst. So lange du für dich privat ein Poster drucken lässt, sollte das auch gehen. Das ist ja nichts anderes, als ob du dir selber das Bild ausdruckst und irgendwo in die Wohnung hängst.

                      Es kann dir natürlich passieren, dass die Druckerei sagt, dass sie das nicht macht. Die würde schließlich Geld damit verdienen und somit illegal Produkte herstellen, für die es eine Lizenz benötigt. Im Grunde ist das aber wohl wie bei den ganzen T-Shirt-Shops. So lange du nur ein Exemplar haben willst, drucken die dir jeden Mist drauf.

                      Im grunde kann dir aber nichts passieren, denn Fragen kostet nichts. Entweder die Druckerei druckt dir das Poster oder sie macht es nicht.
                      "Steigen Sie in den Fichtenelch! - Steigen Sie ein!"

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                        #12
                        Unabhängig von irgendwelchen rechtlichen Fragen wäre ich bei Screencaptures aber vorsichtig, denn die Auflösug wird für ein richtiges Poster (ca. 70x100cm) nicht reichen. Vielleicht vorher mal bei so einem Posterdrucker fragen, wie viel Auflösung du für welche Größe benötigst.
                        When I get sad, I stop being sad, and be AWESOME instead. True story.

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                          #13
                          Copyright bei Videospielen mit Musik

                          Hi,
                          ich habe heute ein Video von Dirt 2 auf youtube hochgeladen, mit der Musik aus dem Spiel, und nach noch nichtmal einer Stunde war es bereits in einigen hundert Ländern weltweit geblockt.
                          Kann ich da bedenkenlos Widerspruch einreichen, ich meine, die Musik gehört zum Spiel, und Videos aus Spielen sind nicht verboten. Wenn ich Widereinspruch einlege, kann es sein, dass mein gesamter Youtubeaccount gelöscht wird, zumindest drohen die damit bei Missbrauch und so wie die manchmal filtern ist das nicht so abwegig.
                          Ich finde auch nicht die Dirt-2 Lizenzvereinbarung um die evtl. nachlesen zu können.

                          Also, was soll ich tun (außer löschen oder die Musik zu ändern, was aber die gesamte Tonspur überschreibt, was die einfachste Möglichkeit wäre)?
                          68 61 62 61 64 61 2d 68 61 62 61 64 61

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                            #14
                            Zitat von mattberg Beitrag anzeigen
                            Hi,
                            ich habe heute ein Video von Dirt 2 auf youtube hochgeladen, mit der Musik aus dem Spiel, und nach noch nichtmal einer Stunde war es bereits in einigen hundert Ländern weltweit geblockt.
                            Kann ich da bedenkenlos Widerspruch einreichen, ich meine, die Musik gehört zum Spiel, und Videos aus Spielen sind nicht verboten. Wenn ich Widereinspruch einlege, kann es sein, dass mein gesamter Youtubeaccount gelöscht wird, zumindest drohen die damit bei Missbrauch und so wie die manchmal filtern ist das nicht so abwegig.
                            Ich finde auch nicht die Dirt-2 Lizenzvereinbarung um die evtl. nachlesen zu können.

                            Also, was soll ich tun (außer löschen oder die Musik zu ändern, was aber die gesamte Tonspur überschreibt, was die einfachste Möglichkeit wäre)?
                            Wenn etwas vom Copyright her unklar ist, dann würde ich auf jeden Fall erstmal zurückstecken und das Ding offline nehmen. Ich würde auch erst tätig werden, wenn dir das verbreiten dieser Videos in der Lizenzvereinbarung erlaubt werden. Ich glaube aber nicht daran.
                            "The Light — It's Always Been There. It'll Guide You."
                            Reviews, Artikel, Empfehlungen oder Podcasts von mir zu verschiedenen Themen aus der Popkultur könnt ihr auf Schundkritik.de finden.

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                              #15
                              Zitat von mattberg Beitrag anzeigen
                              und Videos aus Spielen sind nicht verboten.
                              Auch wenn viele ihre Videos von Spielen online stellen ist es rein rechtlich nicht automatisch erlaubt, denn es wird dabei immer das Urheberrecht des Spieleherstellers und bei etwaigem lizensierten Content (z.b. Musik) auch die Rechte Dritter verletzt.
                              Prinzipiell dürftest du nichtmal einen Screenshot online stellen.

                              Falls also Youtube die Videos gesperrt hat, dann kannst du froh sein wenn nichts schlimmeres passiert.
                              Ein Rechteinhaber der z.B. die Rechte an der Musik besitzt könnte nämlich gegen dich auch eine Zivilklage wegen einer Urheberrechtsverletzung anstreben.

                              Spielepublisher sagen gegen Videos von Spielen meist desshalb nichts,
                              weil das Video alleine betrachtet, den Kunden ja nicht das Spiel ersetzt
                              und somit das Video praktisch als kostenlose Werbung dient.
                              Contentanbieter die z.B. die Musik für das Spiel geschrieben haben und an den Spieleoublisher für die Verwendung in dessen Spiel lizensiert haben, sehen das aber meist anders.


                              Wenn ich an deiner Stelle wäre, dann würde ich also keinen Widerspruch einlegen, sondern wenn möglich, das Video löschen.
                              Ein paar praktische Links:
                              In Deutschland empfangbare FreeTV Programme und die jeweiligen Satellitenpositionen
                              Aktuelles Satellitenbild
                              Radioaktivitätsmessnetz des BfS

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