Willkürliches Schalten und Walten von Lehrern - SciFi-Forum

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Willkürliches Schalten und Walten von Lehrern

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    #31
    Ich habe kein Problem, ich wollte es nur mal vorsorglich wissen.
    Wollte wissen, was ich machen kann wenn der Lehrer nicht hört

    Nein, es ging mir ja um das Einschalten einer höheren Stellen, sollte das gute einreden nicht klappen.

    Rein theoretisch müsste man sich ja so lange beschweren können, bin der Kultusminister den Fall kümmert (naja, oder auch nicht )
    Im Schulgesetzbuch von Sachsen-Anhalt hab ich aber nichts konkretes gefunden.

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      #32
      Wenn Du kein Problem hast... Die meisten machen ja ne Zwischenbenotung, da kann man immer ein bisschen diskutieren. Im Endeffekt bleibt es jedoch dem Lehrer überlassen, welche Note er Dir gibt. Einige objektivierbare Massstäbe gibt es ja (Klassenarbeiten). Wenn Di lauter sechsen in Mathe mit heimbringst, wird es schwer sein, ihn davon zu überzeugen, Dir ne eins zu geben, auch, wenn es Dir nicht passt...
      Was die mündliche Benotung angeht - wenn er/sie vernünftig ist, wird Dir sicherlich eine Chance gegeben, indem er/sie genauer auf Deine mündliche Aktivität schaut. Was auch als Chance zu bewerten ist...
      Sonst hat man ja, wie schon gesagt, oft die Möglichkeit durch eine kleine Sonderleistung die Note aufzupeppen.
      Lass Dich nie auf eine Diskussion mit Idioten ein - sie ziehen Dich nur auf ihr Niveau herab und schlagen Dich dort mit ihrer grösseren Erfahrung

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        #33
        Lehrer sind in der Notengestaltung an die Rahmenrichtlinien des jeweiligen Faches gebunden, da steht oft mehr drin. Natürlich kannst Du Dich an höherer Stelle beschweren, Du musst nur vorher wissen, das die Note eine pädagogisch-didaktische Entscheidung ist und Lehrer, solange sie sich im Ermessenspielraum der Richtlinien bewegen, in diesem Bereich nicht weisungsgebunden sind. Der Direktor, das Schulamt usw. können also mit dem Lehrer reden, aber "befehlen" oder ändern können sie nichts.

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          #34
          Zitat von madhorst Beitrag anzeigen
          Ein paar Regeln gibt es ja - so kann eine Note binnen eines halben Jahres nicht mehr als um 3 abfallen. So kann man wohl nicht von einer 1 auf eine 5 abfallen. Sowas sagte zumindest einer meiner Lehrer. Sonst aknnst Du ja mal den Lehrer fragen, wie er auf die Note kommt, die er Dir gab. Dann kannst Du ja immer noch vorschlagen, eine zusätzliche Leistung einzureichen - so habe ich mal etwas reissen können, indem ich ein Referat gehalten habe.
          Wie genau sieht denn jetzt dein Problem aus?
          Bei uns die geben (meistens) immer nach dem Durchnitt, da dürfte theoretisch mehr als 3 Noten drin sein, weil du jede Stunde theoretisch eine Stundennote kriegen kannst....
          Open your mind for something new!

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            #35
            Zitat von General Quicksilver Beitrag anzeigen
            Bei uns die geben (meistens) immer nach dem Durchnitt, da dürfte theoretisch mehr als 3 Noten drin sein, weil du jede Stunde theoretisch eine Stundennote kriegen kannst....
            Nein, ein Notensprung von mehr als 3 Noten zur Note des letzten Zeugnisses ist nur sehr selten möglich und muss ausführlich und gesondert begründet werden.

            Aus wievielen Teilnoten der Notensprung entsteht ist dabei unerheblich.

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              #36
              Ich meine, EINE der Begündungen für diese "Regel" sei ein möglicher Lehrerwechsel. Wenn dieser beispielsweise andere Themen behandelt hatte, ls der Eigene, und zwei Kurse zusammengelegt werden, ist so ein gewisser Puffer mit drin.
              Lass Dich nie auf eine Diskussion mit Idioten ein - sie ziehen Dich nur auf ihr Niveau herab und schlagen Dich dort mit ihrer grösseren Erfahrung

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                #37
                Zitat von Sorcerer Beitrag anzeigen
                Nein, ein Notensprung von mehr als 3 Noten zur Note des letzten Zeugnisses ist nur sehr selten möglich und muss ausführlich und gesondert begründet werden.

                Aus wievielen Teilnoten der Notensprung entsteht ist dabei unerheblich.
                Das gilt aber bestimmt nur während eines Schuljahres oder? Naja, mir kann es egal sein, ich habe bald meine Prüfungen hintermir und meine Vornoten sind eigentlich zu meiner Zufriedenheit ausgefallen....
                Open your mind for something new!

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                  #38
                  Nein, soweit ich weiß nicht. Es bezieht sich immer auf das letzte Zeugnis. Schulwechsel ist ausgenommen.

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                    #39
                    Zitat von Sorcerer Beitrag anzeigen
                    Nein, soweit ich weiß nicht. Es bezieht sich immer auf das letzte Zeugnis. Schulwechsel ist ausgenommen.
                    Das ist aber unlogisch, da bei einer von jahresanfang nicht erbrachten Leistung das eine ungerechtfertigte Sperre wäre, aber das ist vielleicht auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich....
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