Kinderpornographie - Kein Bild ohne Qual - SciFi-Forum

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kinderpornographie - Kein Bild ohne Qual

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #46
    Äh, wie meinen?
    In Deutschland ist das doch alles etwas einfacher seit der Strafrechtsreform.
    Ich zitiere einfach mal die derzeitige Rechtslage:
    § 182 StGB (Sexueller Misbrauch von Jugendlichen):
    "[...bestraft wird]
    (3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
    1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
    2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
    und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

    Absatz 1 der Norm ist in diesem Zusammengang irrelevant, denn er zielt ohne qualifizierte Altersgrenze (aka das Opfer ist "nur" jünger als 18) auf den klassischen Missbrauch ohne Qualifikationen (s.o.) ab.

    Dazu bestimmt § 176 StGB, dass Kinder unter 14 Jahren de jure gar keinen "Sex haben sollen", egal mit wem.

    Über die Genehmigungs -bzw. Einwilligungsfähigkeit von Eltern in der Sache wird mal gar nichts gesagt, soweit ich noch auf dem Laufenden bin.

    Kommentar


      #47
      Zitat von Seether Beitrag anzeigen
      Äh, wie meinen?
      In Deutschland ist das doch alles etwas einfacher seit der Strafrechtsreform.
      Ich zitiere einfach mal die derzeitige Rechtslage:
      § 182 StGB (Sexueller Misbrauch von Jugendlichen):
      "[...bestraft wird]
      (3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
      1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
      2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
      und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

      Absatz 1 der Norm ist in diesem Zusammengang irrelevant, denn er zielt ohne qualifizierte Altersgrenze (aka das Opfer ist "nur" jünger als 18) auf den klassischen Missbrauch ohne Qualifikationen (s.o.) ab.

      Dazu bestimmt § 176 StGB, dass Kinder unter 14 Jahren de jure gar keinen "Sex haben sollen", egal mit wem.

      Über die Genehmigungs -bzw. Einwilligungsfähigkeit von Eltern in der Sache wird mal gar nichts gesagt, soweit ich noch auf dem Laufenden bin.
      Ich hatte das jetzt nur so aus dem Gedächtnis zusammengekratzt. Ich hatte das nur aufgrund dieses damals bei uns laufenden Gerichtsprozesse so aus dem Medien mitbekommen.
      Mein Profil bei Memory Alpha
      Treknology-Wiki

      Even logic must give way to physics. / Sogar die Logik muss sich der Physik beugen. -- Captain Spock, 2293

      Kommentar


        #48
        Die Altersgrenzen im Sexualstrafrecht sind auch alle recht verzwickt; ich musste auch erstmal noch nachlesen, ob das denn so alles stimmte, was ich grob noch im Gedächtnis hatte.

        Kommentar


          #49
          Zurück zum Thema würde ich mal sagen:

          Also dass Kindesmissbrauch und Besitz von Kinderpornographie sehr lasch verurteilt wird, dürfte den meisten hier klar sein.

          Viele behaupten ja, dass der Besitz von Kinderpornographie nicht so schlimm ist, als wenn man sich selbst an einem Kind vergeht. Aber diejenigen vergessen, dass dieses Material, was sie angaffen angefertigt werden musste und das Kind dort ebenso gelitten hat.

          Kommentar


            #50
            Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
            Zurück zum Thema würde ich mal sagen:

            Also dass Kindesmissbrauch und Besitz von Kinderpornographie sehr lasch verurteilt wird, dürfte den meisten hier klar sein.

            Viele behaupten ja, dass der Besitz von Kinderpornographie nicht so schlimm ist, als wenn man sich selbst an einem Kind vergeht. Aber diejenigen vergessen, dass dieses Material, was sie angaffen angefertigt werden musste und das Kind dort ebenso gelitten hat.
            Die Frage ist hier halt immer nach Ursache und Wirkung. Wenn ein Video explizit durch die Nachfrage nach solchen Videos entstanden ist, ist der Nutzer des Videos ursächlich für den Missbrauch verantwortlich, soweit richtig und klar.

            Wenn aber jemand ein ohnehin schon existentes Video besitzt, dessen Existenz nichts mit seiner Nachfrage zu tun hat, hat er formal keine Schuld am Missbrauch, sondern ist lediglich im Besitz einer illegalen Ware... ähnlich wie bei Waffen oder Drogen.

            Das Schlimme an Kinderpornografie ist, dass sie so gut getarnt und versteckt wird.

            Als wir damals als Studenten im ED2K- oder Torrent-Nutzwerk wahllos Pornos heruntergeladen haben, haben sich unter total banalen Begriffen und Benennungen auch die schändlichsten Videos verborgen. Ich habe nicht schlecht gestaunt, was manchmal da so zu Tage getreten ist, insbesondere wenn die illegalen Videostreams in anderen Videos rein geschnitten waren und man sie so erst beim kompletten Ansehen entdecken konnte.

            Hätte ich mich jetzt deswegen schuldig fühlen sollen?
            Mein Profil bei Memory Alpha
            Treknology-Wiki

            Even logic must give way to physics. / Sogar die Logik muss sich der Physik beugen. -- Captain Spock, 2293

            Kommentar


              #51
              Zitat von McWire Beitrag anzeigen
              Das Schlimme an Kinderpornografie ist, dass sie so gut getarnt und versteckt wird.
              Und genau das macht ja auch die Arbeit für die Ermittlungsbehörden so schwierig.

              In meiner Zeit beim Ordnungsamt war ich mal als Zeuge dabei, als die Kripo die Wohnung eines Verdächtigen durchsucht hat. Allein diese relativ oberflächliche Durchsuchung der Wohnräume dauerte etwa 3 Stunden; gefunden wurde nichts. Also wurde ein PC, ein Laptop und haufenweise Datenträger beschlagnahmt, und ich möchte gar nicht wissen, wie lange diese Sissifussarbeit des Auswertens gedauert hat. Da kommt man wahrscheinlich mit 1 Woche nicht aus. Was aus dem Verfahren geworden ist, habe ich leider nie erfahren.
              „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
              (Albert Einstein)

              Kommentar


                #52
                Zitat von Lt.Cmdr.CK Beitrag anzeigen
                Und genau das macht ja auch die Arbeit für die Ermittlungsbehörden so schwierig.

                In meiner Zeit beim Ordnungsamt war ich mal als Zeuge dabei, als die Kripo die Wohnung eines Verdächtigen durchsucht hat. Allein diese relativ oberflächliche Durchsuchung der Wohnräume dauerte etwa 3 Stunden; gefunden wurde nichts. Also wurde ein PC, ein Laptop und haufenweise Datenträger beschlagnahmt, und ich möchte gar nicht wissen, wie lange diese Sissifussarbeit des Auswertens gedauert hat. Da kommt man wahrscheinlich mit 1 Woche nicht aus. Was aus dem Verfahren geworden ist, habe ich leider nie erfahren.
                Ebene das ist ja das Schlimme. Gerade im Peer-to-Peer-Bereich tummeln sich hunderte oder tausende Videos dieser Art, allerdings durch die Nutzer in der Namensgebung verschleiert. Manchmal wird der Hintergrund der Videos nur durch bestimmte Abkürzungen oder unscheinbare Namensänderungen gekennzeichnet, sodass jeder Otto-Normal-Downloader völlig unbeabsichtigt schnell mal solche Videos auf seiner Festplatte hat. Mir ist es ja auch so gegangen. Die alle auszusortieren und zu löschen hat bald mehr Zeit in Anspruch genommen als sie herunterzuladen.

                Mittlerweile bin ich von P2P weg gekommen und nutze es nur noch wirklich selten, um Sachen zu bekommen, die man sonst nirgends mehr im (legalen) Internet findet.
                Mein Profil bei Memory Alpha
                Treknology-Wiki

                Even logic must give way to physics. / Sogar die Logik muss sich der Physik beugen. -- Captain Spock, 2293

                Kommentar


                  #53
                  Na ja, du löschst das dann aber wieder und behältst es NICHT auf dem Rechner, was KiPo Nutzer aber tun.

                  Und das jetzt noch weiter zu verharmlosen, zeigt nur wieder, dass das Schicksal der missbrauchten Kinder eigentlich völlig wurscht ist.

                  Kommentar


                    #54
                    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                    Na ja, du löschst das dann aber wieder und behältst es NICHT auf dem Rechner, was KiPo Nutzer aber tun.

                    Und das jetzt noch weiter zu verharmlosen, zeigt nur wieder, dass das Schicksal der missbrauchten Kinder eigentlich völlig wurscht ist.
                    Der Schaden ist dann trotzdem schon angerichtet, da die Daten durch die P2P-Clienten ja automatisch allen anderen zur Verfügung gestellt werden, womit man selbst unfreiwillig zum Verteiler dieser illegalen Inhalte wird. Vielleicht steckt das auch ein wenig dahinter, wobei ich eher glaube, dass einige User die Filme einfach nur deshalb umbenennen, um den Inhalt zu verschleiern.

                    Da wird aus Kinderporno1.mpg halt Porno1.mpg, um mal ein fiktives Beispiel zu nennen. Dann fühlen die sich sicher, da ja niemand eine Datei mit letzterem Namen kontrollieren wird, da es davon ja sehr sehr viele gibt.

                    Nun kommen andere Leute und sehen im Emule in der Suche nach Porno die Datei Porno1.mpg und laden sie fröhlich herunter, weil sie sie sich mal ansehen wollen und verteilen die herunter geladenen Teile gleich wieder an andere Nutzer, die eigentlich Kinderporno1.mpg herunter laden, da die Namensänderung ja nichts am Hash-Wert der Datei ändert und die Netzwerke ja Hash-Wert-basiert sind. Für Emule sind Kinderporno1.mpg und Porno1.mpg die gleiche Datei, nur unter anderem Namen, wobei in der Suche aber nur immer der Name angezeigt wird, der aufgrund des aktuellen Suchbegriffs Relevanz hat. Würde ich das Ding Star Trek.mpg nennen, würde es auch bei der Suche nach Star Trek-Filmen oder -Episoden auftauchen.

                    Aufgrund solcher Problematiken ist es auch sehr schwer nachzuweisen, ob eine Person diese Film nun absichtlich zum Zwecke des illegalen Konsums heruntergeladen hat oder irrtümlich in einer ganz anderen Absicht. Gut hier kann man generell bestrafen und argumentieren, dass Unwissenheit vor Strafe nicht schützen darf. Aber auf diese Art und Weise verbreiten sich solche Inhalte über eine so große Anzahl von Rechner, dass damit das Justizsystem blockiert wird und sich die eigentlichen Nutzer dieser Videos ins Fäustchen lachen.

                    Aus dem Grund habe ich mich auch von Emule & Co. nahezu verabschiedet, weil man hier keine Kontrolle darüber hat, was man da eigentlich lädt.
                    Mein Profil bei Memory Alpha
                    Treknology-Wiki

                    Even logic must give way to physics. / Sogar die Logik muss sich der Physik beugen. -- Captain Spock, 2293

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X