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  • Spocky
    antwortet
    Leider findet man erschreckender Weise im Mom ent fast nur Listen mit rechtsradikalen und antisemitschen Schriften, wenn man nach verbotenen Büchern in Deutschland googelt.

    Ich schau bei Gelegenheit mal im FGH nach, da gabs IIRC einen Thread dazu.

    Eines hab ich auch gefunden:


    Da stehen u.a. die Hintergründe für das Verbot des von dir genannten Stückes.

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  • Tibo
    antwortet
    Du hast von einem Index und von Sachen des Herrn SS gesprochen. Kannst du das konkretisieren? Ich weiß nicht welchen Index du meinst und mir ist auch nicht klar welche Sachen da mit welcher Konsequenz auf diesem Index stehen.

    Was den Rest angeht, ist das sogar mal ne Überlegung wert. Allerdings ist wie du etvl. weißt "Lügner" für mich ein Wort, das auf jeden Menschen zutrifft und daher nicht revidierbar. Ich benutze, das Wort nur, weil andere Menschen ihm so viel Gewicht beimessen.

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  • Spocky
    antwortet
    Tibo, du darfst gerne mit ihm in Kontakt treten und dich vergewissern, ob er wirklich ein Hetzer ist. Er ist u.a. Moderator im Freigeisterhaus (zumindest war es das in meiner aktiven Zeit dort noch). Wenn du dann immer noch der Meinung bist, er sei ein Lügner und ein Hetzer, dann ist es eben so, würde mich aber wundern.

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  • endar
    antwortet
    Zitat von Spocky Beitrag anzeigen
    Nein, mir geht es nicht um die Einzelfälle, in denen er angewandt wird, mir geht es darum, dass er nicht mehr existieren soll.
    Da sind wir uns ja einig, wie schön. Ich bin auch der Auffassung, dass bei der nächsten Reform ruhig rausgenommen werden kann, aber das habe ich ja schon gesagt.

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  • Tibo
    antwortet
    Zitat von Spocky Beitrag anzeigen
    Nein, mir geht es nicht um die Einzelfälle, in denen er angewandt wird, mir geht es darum, dass er nicht mehr existieren soll.

    Ich kenne einige Werke, die deshalb auf dem Index stehen, u.a. Sachen von Michael Schmidt-Salomon, die da absolut nix verloren haben (also auf dem Index).
    Welcher Index?
    Mir ist bekannt, dass ein Musical von Herrn Schmidt-Salomon im Jahr 1994 nicht aufgeführt werden durfte. Ich habe mir da jetzt mal Auszüge von durchgelesen und reingehört, kann man natürlich ganz legal machen. Ein Verlust war das sicher nicht.
    Der Rechteinhaber, weiß natürlich ganz genau, dass er das Stück inzwischen legal aufführen könnte, aber er will sich halt lieber als Opfer inszenieren. Dieser Mensch ist ein Lügner und ein Hetzer. Es ist mehr als offensichtlich, dass es ihm allein darum geht andere Menschen mit seinem Bühnenstück zu verletzen, im Sinne der Meinungsfreiheit, sollte ihm das meiner Ansicht nach gestattet sein, aber ich weine auch nicht, dass er dieses Musical vor 21 Jahren nicht uraufgeführt hat. Ich bezweifle, dass das je der Plan von Michael SS war.
    Hier mal ein Zitat von der Homepage zum Musical:
    Mai 2004: Anlässlich des 10jährigen Verbots des Stücks:
    Maria-Syndrom-Hörspiel

    Weitere Planung:
    Sofern keine Schritte gegen die Hörspielproduktion unternommen
    werden,
    soll das gesamte Musical (incl. aller Songs) auf CD erscheinen..
    Später: Aufführung des Bühnenstücks, optional: Verfilmung
    Es gab keine Schritte afaik. Die Provokation hat diesmal nicht funktioniert und angebliche CDs und Filme wurden nie gedreht. Auch ohne das Urteil, hätte es das Musical niemals gegeben.

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  • Spocky
    antwortet
    Nein, mir geht es nicht um die Einzelfälle, in denen er angewandt wird, mir geht es darum, dass er nicht mehr existieren soll.

    Ich kenne einige Werke, die deshalb auf dem Index stehen, u.a. Sachen von Michael Schmidt-Salomon, die da absolut nix verloren haben (also auf dem Index).

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  • endar
    antwortet
    Zitat von Spocky Beitrag anzeigen
    Früher hast du mal besser geschaut
    Wenn du zu faul bist, die Seite, die meinst, von dir aus zu verlinken, muss ich nicht rekonstruieren, was du wohl gemeint haben könntest bzw. deine unvollständigen Angaben komplettieren.

    Die Seite hatte ich allerdings auch noch gesehen, mein Mitleid hält sich mit den völkischen ausländerfeindlichen Agitatoren dieser zwei Beispiele allerdings in Grenzen. Hier wird ja nur reiner Ausländerhass in "Korankritik" verpackt. Möchtest du solche Herrschaften als Kronzeugen für die "Ungleichbehandlung von Atheisten" heranziehen? Das wäre natürlich sachlich nicht zu begründen. Und über die anderen Fälle (die 14 pro Jahr) kannst du auch nur spekulieren, weil du gar keine empirische Grundlage für eine kritisch-rationale Aussage vorweisen kannst.

    Ich finde es allerdings bemerkenswert, dass du nicht die Abschaffung dieses § verlangst, sondern beklagst, dass "Christen" nicht so genauso schwer bestraft werden würden, wie "Atheisten". Das rückt dich da schon in ein komisches Licht. Meiner Meinung nach sollte der § bei der nächsten Reform gestrichen werden. Für solche Spielchen von "welches Lager bekommt die höhere Strafe" habe ich kein intellektuelles Verständnis.

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  • Spocky
    antwortet
    Früher hast du mal besser geschaut



    Da stehen auch Fälle aus diesem Jahrtausend drin und das sind auch nur Beispiele.

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  • endar
    antwortet
    Zitat von Spocky Beitrag anzeigen
    Dazu reicht es schon, auf die Wikipedia zu verweisen...
    Da habe ich keinen aktuellen Fall finden können, da steht Zeug von 1912 bis 1994. Und dass der materiell nicht mehr angewendet wird, steht dort auch nicht. Und der Artikel ist grauenhaft geschrieben.

    edit: gelesen habe ich diesen hier:


    Das haben die also quasi 1:1 aus der Bibel geklaut... interessant.
    Da lagen schon noch ein, zwei historische Zwischenschritte dazwischen. Es wäre mir auch neu, dass es in biblischen Zeiten ein juristisches Minderjährigkeits-Konzept gegeben hätte.
    Zuletzt geändert von endar; 24.08.2015, 15:23.

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  • Spocky
    antwortet
    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    Ich weiß, du wirst jetzt sich ganz empört einen Fall aus dem Hut zaubern, aber dieser Paragraph wird doch gar nicht mehr angewendet und das ist doch wieder so ein "Scheinaufreger".
    Dazu reicht es schon, auf die Wikipedia zu verweisen...


    Das StGB ist voll von Dingen, die veraltet sind und nicht mehr angewendet werden. Anfang der 90er Jahre stand da noch drin, dass der Missbrauch von Minderjährigen dann nicht strafrechtlich verfolgt werden würde, wenn der Täter das Opfer ehelicht.
    Das haben die also quasi 1:1 aus der Bibel geklaut... interessant.

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  • endar
    antwortet
    Das wissen, glaube ich, alle, die hier grad mitdiskutiert haben. Das Problem ist dadurch halt eben, dass § 166 StGB ein (fast) rein religiöser Paragraph ist. Wenn man über Christen im allgemeinen lästert, dann wird der Paragraph herangezogen, selbst wenn man nicht gezielt eine Gruppe angreift. Beim Lästern über Atheisten passiert das eben nicht, dazu muss man beispielsweise schon den IBKA direkt angreifen und so sollte es eigentlich nicht sein.
    Ich weiß, du wirst jetzt sich ganz empört einen Fall aus dem Hut zaubern, aber dieser Paragraph wird doch gar nicht mehr angewendet und das ist doch wieder so ein "Scheinaufreger".

    Das Schutzgut des § 166 ist der öffentliche Friede/die öffentliche Ordnung. Wir leben aber mittlerweile in einer atheistischen Gesellschaft, in der Religiösität für die Mehrheit nur noch formalen und dekorativen Charakter hat. Deswegen regt das auch keinen mehr auf und deswegen ist das eine Karteileiche.


    Vielleicht mag das in Bayern anders sein.

    Das StGB ist voll von Dingen, die veraltet sind und nicht mehr angewendet werden. Anfang der 90er Jahre stand da noch drin, dass der Missbrauch von Minderjährigen dann nicht strafrechtlich verfolgt werden würde, wenn der Täter das Opfer ehelicht.

    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Wird schwierig das auf die Christenheit anzuwenden.
    Nö, überhaupt nicht. Da gibt es sehr viele Qualifikationsmerkmale.

    Ich bin für beides noch nie über diesen Paragraphen bestraft worden. Das liegt unmöglich daran, dass ich nicht ausreichend bösartig und abfällig lästere.
    Oder es hat niemand gelesen.

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  • Tibo
    antwortet
    Ich mach das halt nicht, weil meine Quelle ja nur Hörensagen ist. Aber ja man darf das trotzdem.

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  • Spocky
    antwortet
    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Ich bin für beides noch nie über diesen Paragraphen bestraft worden. Das liegt unmöglich daran, dass ich nicht ausreichend bösartig und abfällig lästere.
    Ich auch nicht, aber über die Ungleichbehandlung darf man sich doch wohl beschweren.

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  • Tibo
    antwortet
    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    Wenn man es semantisch betrachtet: Zu einer "Religionsgemeinschaft" gehört eine Art von Organisationstruktur, die alle oder zumindest einen Großteil der Anhänger dieser Gemeinschaft umfasst.
    Wird schwierig das auf die Christenheit anzuwenden.

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von Spocky Beitrag anzeigen
    Wenn man über Christen im allgemeinen lästert, dann wird der Paragraph herangezogen, selbst wenn man nicht gezielt eine Gruppe angreift. Beim Lästern über Atheisten passiert das eben nicht, dazu muss man beispielsweise schon den IBKA direkt angreifen und so sollte es eigentlich nicht sein.
    Ich bin für beides noch nie über diesen Paragraphen bestraft worden. Das liegt unmöglich daran, dass ich nicht ausreichend bösartig und abfällig lästere.

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  • Spocky
    antwortet
    Das wissen, glaube ich, alle, die hier grad mitdiskutiert haben. Das Problem ist dadurch halt eben, dass § 166 StGB ein (fast) rein religiöser Paragraph ist. Wenn man über Christen im allgemeinen lästert, dann wird der Paragraph herangezogen, selbst wenn man nicht gezielt eine Gruppe angreift. Beim Lästern über Atheisten passiert das eben nicht, dazu muss man beispielsweise schon den IBKA direkt angreifen und so sollte es eigentlich nicht sein.

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