Frage zum Mietrecht? - SciFi-Forum

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Frage zum Mietrecht?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Frage zum Mietrecht?

    Moin,

    ich hab mal eine ganz praktische Frage bzgl. das doch etwas undurchsichtigen Mietrechts, da ich bis jetzt noch keine wirkliche Antwort finden konnte.

    Wenn in einer Mietwohnungen Reparaturen anfallen, die nicht unter die Geringfügigkeitsklausel fallen, und deshalb vom Vermieter aufzubringen sind - z.B. defekter Durchlauferhitzer - hat man dann als Vermieter das Recht darauf, dass diese Reparatur durch einen von der entsprechenden Innung anerkannten Fachmann durchgeführt wird?

    So wie ich mir meine Wohnung nämlich anschaue, wurde da ein Großteil der Arbeiten von unseren polnischen Freunden oder sogar den Hausbesitzern selber gemacht... und bevor ich dann mal im Reparaturfall plötzlich diese Herren mit den zwei linken Händen in der Wohnung stehen habe, wollte ich mal nachfragen, ob das Mietrecht hierfür Regelungen vorgibt.
    Christianity: The belief that some cosmic Jewish zombie can make you live forever if you symbolically eat his flesh and telepathically tell him that you accept him as your master, so he can remove an evil force from your soul that is present in humanity because a rib-woman was convinced by a talking snake to eat from a magical tree.
    Makes perfect sense.

    #2
    Ich denke, Du willst wissen, ob Du als MIETER das Recht hast, dass die Reparatur von einer Meisterfirma durchgeführt wird.

    Grundsätzlich nein. Du hast lediglich das Recht darauf, dass die Arbeiten fachgerecht durchgeführt werden. Das heißt, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen kannst Du bei Mängeln (ergo auch ungenügenden Reparaturen) wie üblich die Miete kürzen. Das ist alles.

    Die Wohnung gehört dem Vermieter, und der darf bestimmen, wer an seinem Eigentum herumfummelt.

    Du als Mieter hast lediglich ein Recht auf den ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache. Auf welche Art und Weise der Vermieter diesen Zustand herzustellen gedenkt, ist seine Sache (Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen natürlich, z.B. muss ein Schornsteinfeger die Abgase der Heizung messen, das kann kein anderer machen).
    ---Werbung--- Hier könnte Ihre Signatur stehen! Nur 20 Euro im Monat.

    Kommentar


      #3
      Zitat von LuckyGuy Beitrag anzeigen
      Ich denke, Du willst wissen, ob Du als MIETER das Recht hast, dass die Reparatur von einer Meisterfirma durchgeführt wird.
      Ja, natürlich meinte ich das. Danke für die Antwort...


      ... aber wie ist denn "fachgerecht" definiert? So wie die Fließen an manchen Stellen im Bad verlegt sind, war das eher jemand mit viel Fantasie, als Fachwissen.
      Christianity: The belief that some cosmic Jewish zombie can make you live forever if you symbolically eat his flesh and telepathically tell him that you accept him as your master, so he can remove an evil force from your soul that is present in humanity because a rib-woman was convinced by a talking snake to eat from a magical tree.
      Makes perfect sense.

      Kommentar


        #4
        Nur das in dem Fall wohl "gemietet wie gesehen" gelten dürfte, oder wurde das erst später (schlechter als vorher) gefliest? Anders könnte es höchstens bei einer größeren Zahl sont gleicher Wohnungen aussehen, aber da bin ich unsicher.
        können wir nicht?

        macht nix! wir tun einfach so als ob!

        Kommentar


          #5
          Naja, mir ist das erst später aufgefallen. Darum geht es auch nicht, da es alles Kleinigkeiten sind und ich als Student da auch nicht wählerisch bin, wenn die Miete nicht zu hoch ist. Allerdings sprechen diese kleinen Unzulänglichkeiten Bände über die handwerklichen Fähigkeiten der Person, die sie durchgeführt hat und deshalb habe ich irgendwo etwas Angst davor, wenn mal wirklich was kaputt geht.

          Apropos: ab nächsten Jahr wird doch dieser Energie-Pass eingeführt und bis 2009 oder so verbindlich? Hat der eigentlich irgendeine Wirkung, dass man z.B. da die Miete kürzen kann, wenn die Wohnung bei diesem Energie-Pass total durchfällt?
          Christianity: The belief that some cosmic Jewish zombie can make you live forever if you symbolically eat his flesh and telepathically tell him that you accept him as your master, so he can remove an evil force from your soul that is present in humanity because a rib-woman was convinced by a talking snake to eat from a magical tree.
          Makes perfect sense.

          Kommentar


            #6
            Eigentlich hast du als Mieter glaub ich schon das recht das reparaturen von einem ausgebildeten Handwerker durchgeführt werden.
            Grundsätzlich bestimmt zwar der vermieter wer das macht, aber wenn aus anderer Quelle bereits bekannt ist das die Vorgesehene Person pfuscht dann kannst du glaub ich drauf bestehen das jemand anders das macht
            DIE GÖTTIN
            "I'd agree with you, but nope" - The Motherfucking Emperor
            "My boobs are killing me because you used them to balance an AK-47!!! Now get out!" - Rei Miyamoto
            "Irgendwann biste als Gegner halt auch mal gebrochen." - Thomas Müller nach dem 7:1 gegen Brasilien

            Kommentar


              #7
              Zitat von Harmakhis Beitrag anzeigen
              Apropos: ab nächsten Jahr wird doch dieser Energie-Pass eingeführt und bis 2009 oder so verbindlich? Hat der eigentlich irgendeine Wirkung, dass man z.B. da die Miete kürzen kann, wenn die Wohnung bei diesem Energie-Pass total durchfällt?
              Ich würde mal vermuten: nein. Denn durchfallen kann man ja nicht wirklich. Der Pass gibt ja nur eine Information. Das ist wohl nur für Neumieter interessant, die damit die Miete runterhandeln können bzw. für Vermieter, um die Miete anzuheben, wenn der Pass ein gutes Ergebnis ausspuckt.

              Aber sind nur Vermutungen von mir.
              "Steigen Sie in den Fichtenelch! - Steigen Sie ein!"

              Kommentar


                #8
                @Harm: Das wirst du dir leider wohl von Juristen erklären lassen müssen, denn ich vermute, dass die meisten hier auch nur vermuten. Meine Vermutung ist, dass du auf jeden Fall das Recht, eine mangelhaft reparierte Therme erneut zu bemängeln.
                Republicans hate ducklings!

                Kommentar


                  #9
                  lt. Energieeinsparverordnung in der Fassung vom 24. Juli 2007 dient der Energieausweis / -pass lediglich zur Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das gesamte Wohngebäude oder dem im Pass bezeichneten Wohngebäudeteil. Er ist lediglich dafür gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermitteln.

                  Soll heißen, der Vermieter kann damit nicht gezwungen werden zur Einsparung von Energie- und Heizkosten die Wohnung zu sanieren, aber der Mieter kann anhand dieses Passes entscheiden, ob sich die Wohnung für Ihn rechnet.

                  Kommentar


                    #10
                    Da hab ich doch mal eine andere Frage:

                    Meine Vermieterin will, dass ich den neuen Mietvertrag unterschreibe, indem ich 30 Euro pro Monat mehr zahlen soll, wegen höherer Heizkosten. Der Witz ist, dass alle meine Heizungen bis auf eine permanent aus sind und noch nie an waren. Nur die Wohnungsheizung war im tiefen Winter mal an, aber nicht mehr als auf 3 gestellt. Manchmal sogar nur 2einhalb...Und jetzt soll ich 360 Euro im Jahr für höhere Heizkosten bezahlen??? Gehts noch? Ich hab noch nicht unterschrieben. Erst folgt mal ein deftiges Gespräch, denn die kann hier nicht einfach so die Miete erhöhen. Am Ende sagt sie noch: So mein Herr, zahlen sie 700 Euro Miete, oder sie fliegen aus der Wohnung...

                    Was meint ihr dazu?!

                    Kommentar


                      #11
                      Heizkosten gehören doch IMO sowieso zu den Mietnebenkosten/Betriebskosten und nicht zur eigentlichen Miete. Normalerweise müsstest du doch auch eine seperate Abrechnung über die Nebenkosten bekommen oder es sollte sich (falls für jede Mietwohnung im Haus eigens abgerechnet wird) irgendwo ein Wärmezähler/ Gaszähler (je nachdem wie bei dir geheizt wird) für deine Wohnung befinden. Da kannst du dann genau ablesen, was du verbrauchst und auch nachvollziehen was es kostet.
                      Erzähl aber doch erstmal, wie genau bei euch geheizt wird und wie das bis jetzt geregelt ist.

                      Ansonsten bin ich kein Experte im Mietrecht. Hängt wahrscheinlich auch viel damit zusammen, was in deinem alten Mietvertrag steht. Generell sind Mieterhöhungen in einem gewissen Rahmen aber durchaus rechtens.
                      So einfach jemanden aus der Wohnung werfen, kann man als Vermieter eigentlich sowieso nicht. Also da noch keine Panik
                      Zuletzt geändert von Dr.Bock; 18.05.2008, 23:43.
                      "Steigen Sie in den Fichtenelch! - Steigen Sie ein!"

                      Kommentar


                        #12
                        Ich bereuhe es langsam wirklich, dass ich während des Vorlesungsteils zu Mietrecht im bes. Schuldrecht im Krankenhaus lag. Grr..g

                        Wie genau ist denn bei Euch im Haus die Aufteilung der Heizkosten geregelt? Hat jeder nen eigenen Boiler oder gibts nen Gemeinschaftsboiler? Wie werden gemeinsam genutzte Räume wie Treppenhaus oder Keller oder so geheitzt (wenn überhaupt)?

                        Prinzipiell musst Du einen NEUEN Mietvertrag aber erstmal gar nicht unterschreiben. Warum genau kommt sie dir eigentlich mit nem neuen Vertrag und nicht mit ner direkten Nebenkostenerhöhung?

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von Dr.Bock Beitrag anzeigen
                          Heizkosten gehören doch IMO sowieso zu den Mietnebenkosten/Betriebskosten und nicht zur eigentlichen Miete. Normalerweise müsstest du doch auch eine seperate Abrechnung über die Nebenkosten bekommen oder es sollte sich (falls für jede Mietwohnung im Haus eigens abgerechnet wird) irgendwo ein Wärmezähler/ Gaszähler (je nachdem wie bei dir geheizt wird) für deine Wohnung befinden. Da kannst du dann genau ablesen, was du verbrauchst und auch nachvollziehen was es kostet.
                          Erzähl aber doch erstmal, wie genau bei euch geheizt wird und wie das bis jetzt geregelt ist.

                          Ansonsten bin ich kein Experte im Mietrecht. Hängt wahrscheinlich auch viel damit zusammen, was in deinem alten Mietvertrag steht. Generell sind Mieterhöhungen in einem gewissen Rahmen aber durchaus rechtens.
                          So einfach jemanden aus der Wohnung werfen, kann man als Vermieter eigentlich sowieso nicht. Also da noch keine Panik
                          Zitat von Seether Beitrag anzeigen
                          Ich bereuhe es langsam wirklich, dass ich während des Vorlesungsteils zu Mietrecht im bes. Schuldrecht im Krankenhaus lag. Grr..g

                          Wie genau ist denn bei Euch im Haus die Aufteilung der Heizkosten geregelt? Hat jeder nen eigenen Boiler oder gibts nen Gemeinschaftsboiler? Wie werden gemeinsam genutzte Räume wie Treppenhaus oder Keller oder so geheitzt (wenn überhaupt)?

                          Prinzipiell musst Du einen NEUEN Mietvertrag aber erstmal gar nicht unterschreiben. Warum genau kommt sie dir eigentlich mit nem neuen Vertrag und nicht mit ner direkten Nebenkostenerhöhung?
                          Also, wir haben Ölheizung soweit ich weiß. Und es ist ein Ablesegerät (mir fällt jetzt der Name nicht ein) an der Heizung, die jedes Jahr einmal abgelesen wird. Es steht im Keller eine große Heizanlage, die das ganze 10 Parteienhaus beheizt. Jetzt ist es nur so, dass ich heute erstmal in den Mietvertrag nachschauen muss, ob da eine Pauschale steht, also ein Betrag, bei dem ich weder etwas zurückbekomme, dafür aber auch nichts nachzahlen brauch, oder ob es per Abrechnung geht, aber dann müsste ich sogar noch Geld zurückbekommen, denn meine Heizkosten liegen wirklich nahezu bei 0. Ich bin so ein Kältefreak...Natürlich werden selbst bei abgeschalteter Heizung die Heizungen "befeuert", um nicht im Winter einzufrieren, aber das ist so gering, von daher...Also ich muss da mal reinschauen in den Vertrag...Aber trotzdem danke für eure Antwort...

                          Kommentar


                            #14
                            Bei mir ists so, das die Zähler für die Heizungen direkt auf den Heizungen drauf sind, einen festen betrag bezahl ich auch jeden Monat für heizung und wasser, jedoch wird dann nach Ablesen und auswerten nachgefordert oder erstattet, wenn die Kosten von dem bereits mit der Miete abgeführten Betrag abweichen.
                            Bei mir ists genauso wie bei dir, nur eine Heizung an und der Rest ruht, das führte letztes Jahr eben zu einer schicken Erstattung ^.^ du solltest wirklich erstmal rausfinden, wie das bei euch abgerechnet wird. Eigentlich sollte es möglich sein, das für jeden Mieter einzeln festzustellen und aufzuteilen, was wer zu zahlen hat
                            Jede Geschichte hat vier Seiten: Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich geschehen ist.

                            Welten brechen auseinander, Formationen nicht.

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von Suthriel Beitrag anzeigen
                              Bei mir ists so, das die Zähler für die Heizungen direkt auf den Heizungen drauf sind, einen festen betrag bezahl ich auch jeden Monat für heizung und wasser, jedoch wird dann nach Ablesen und auswerten nachgefordert oder erstattet, wenn die Kosten von dem bereits mit der Miete abgeführten Betrag abweichen.
                              Bei mir ists genauso wie bei dir, nur eine Heizung an und der Rest ruht, das führte letztes Jahr eben zu einer schicken Erstattung ^.^ du solltest wirklich erstmal rausfinden, wie das bei euch abgerechnet wird. Eigentlich sollte es möglich sein, das für jeden Mieter einzeln festzustellen und aufzuteilen, was wer zu zahlen hat
                              Eben würde ich auch sagen, denn sonst macht die Ableseaktion auch wenig Sinn. Aber wie gesagt, muss ich mal schauen, denn 30 Euro mehr ist echt kein Pappenstiel. Hab auch schon meine Eltern diesbezüglich um Rat gebeten, die meinten das Gleiche. Tja, dann werd ich mal sehen was Sache ist. Aber letztes Jahr hab ich auch keine Erstattung bekommen, also hab ich eher das Gefühl, dass es eine Pauschale ist. Nur dann wird eben keine Erhöhung fällig...

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X