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    Zitat von xanrof Beitrag anzeigen

    ( Bin ich eigentlich der einzige Nerd hier? )


    Natürlich nicht, von daher: Happy Birthday Albert! Hab nen schönen "Frag eine Frage Tag"!

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      USA verschärfen Handgepäckregeln
      Tablets, Kameras und Laptops sollen nicht mehr ins Handgepäck: Wer aus dem Nahen Osten oder von Nordafrika aus in die USA fliegen will, muss sich auf neue Bestimmungen einstellen. Der Grund: Terrorgefahr. Auch die Fluggesellschaft Turkish Airlines ist betroffen.
      Überblick zu Hintergründen, Analysen und Interviews bei tagesschau.de - die erste Adresse für Nachrichten und umfassende Berichte zu aktuellen Themen.


      Man kann jetzt darüber streiten, ob ein Sprengsatz im Laderaum oder der Passagierkabine nun gefährlicher ist. Aber wenn man schon die Gefahr sieht, macht es wenig Sinn das nur auf ein paar Länder/Flughäfen anzuwenden. Ein möglicher Terrorist aus der Region, kann bei seiner Reiseroute genauso gut einen Umweg machen, um der Regelung aus den Weg zu gehen. Und z.B. der Flughafen Dubai International, kann bei den Sicherheitsstandards sicherlich leicht mit den westlichen Flughäfen mithalten.
      Well, there's always the possibility that a trash can spontaneously formed around the letter, but Occam's Razor would suggest that someone threw it out.
      Dr. Sheldon Lee Cooper

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        Ich denke auch, dass diese neue Bestimmung vorwiegend ideologische Gründe haben dürfte. Wenn ein Laptop allein (dh ohne in einer Tasche zu sein) geröntgt wird, kann man sehr wohl feststellen, ob da Sprengstoff oder ne Platine drin ist.
        Ein neuer "Schuss" von Trump bzw. dessen Teams, um politische Gegner beschäftigt zu halten und die eigenen Fans zu befriedigen.

        Natürlich besteht (zusätzlich) auch die Möglichkeit, dass die Spitzelbrigaden nach neuen Möglichkeiten suchen, um mal eben 5 min allein mit einem entsprechenden Gerät zu sein.

        Oder Möglichkeit drei:
        Zuletzt geändert von xanrof; 21.03.2017, 20:20.
        .

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          Sehr früher Aprilscherz oder einfach schlecht recherchiert?

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            http://www.spiegel.de/politik/deutsc...a-1139939.html

            Kabinettsbeschluss Bundesregierung rehabilitiert verurteilte Schwule

            Das wurde aber auch mal Zeit.
            Glücklicherweise hat man sich dabei nicht an der Regelung in Großbritannien orientiert oder diese höchstens als schlechtes Vorbild angenommen. Dort muss man die Rehabilitierung beantragen und Entschädigung gibt es auch keine. Es wird auch wie selbstverständlich davon ausgegangen, dass die alle tot seien. Die dortige Rechtsnorm hatte bis 1967 Bestand.

            Für Deutschland muss man noch festhalten, dass der § 175 in seiner späten "Jugendschutzfunktion" zwar bis 1994 im StGB stand, aber schon seit Jahren gar nicht mehr angewendet worden war. In seiner vollen Form - dem Verbot des schwulen Sexes an sich, aber auch u.U. einfache Annäherungen - hatte das Gesetz bis 1969 gegolten.
            Republicans hate ducklings!

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              Finde ich auch sehr gut, dass die Leute entschädigt werden sollen. Es ist immer wieder befremdlich wie lange sich vollkommen rückständliche Gesetzgebung in Deutschland teilweise gehalten hat.

              Auch z.B. die Vergewaltigung in der Ehe, die ja erst 1997 bzw. 2004 (!) strafbar wurde.

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                Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
                Finde ich auch sehr gut, dass die Leute entschädigt werden sollen. Es ist immer wieder befremdlich wie lange sich vollkommen rückständliche Gesetzgebung in Deutschland teilweise gehalten hat.
                Und sich teilweise bis heute halten. Im Saarland haben die Kinder Geflüchteter nicht einmal ein Schulbesuchsrecht, wenn die Familien eine Aufenthaltsgestattung haben oder geduldet werden. Dass in vielen anderen Bundesländern die Kinder Geflüchteter nicht der Schulpflicht unterliegen, ist auch kaum zeitgemäß. Generell hatten ausländische Kinder bis in die 60er keine Schulpflicht.

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                  Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
                  Im Saarland haben die Kinder Geflüchteter nicht einmal ein Schulbesuchsrecht, wenn die Familien eine Aufenthaltsgestattung haben oder geduldet werden.
                  § 1

                  Allgemeines

                  Das Schulpflichtgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. Juni 2008 (Amtsbl. S. 1258), und die Verordnung zur Ausführung des Schulpflichtgesetzes (VO-Schulpflichtgesetz) vom 23. Juni 2004 (Amtsbl. S. 1382), geändert durch das Gesetz vom 18. Juni 2008 (Amtsbl. S. 1258), gelten auch für ausländische Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, die im Saarland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Berufsausbildungs- oder Arbeitsstätte haben, sowie für ausländische Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, die im Besitz einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung sind. Die Schulpflicht besteht auch dann, wenn diese Schüler und Schülerinnen nach dem Recht ihres Heimatlandes nicht oder nicht mehr schulpflichtig sind.




                  Kommentar


                    Zitat von Wolf4310 Beitrag anzeigen
                    § 1

                    Allgemeines

                    Das Schulpflichtgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. Juni 2008 (Amtsbl. S. 1258), und die Verordnung zur Ausführung des Schulpflichtgesetzes (VO-Schulpflichtgesetz) vom 23. Juni 2004 (Amtsbl. S. 1382), geändert durch das Gesetz vom 18. Juni 2008 (Amtsbl. S. 1258), gelten auch für ausländische Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, die im Saarland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Berufsausbildungs- oder Arbeitsstätte haben, sowie für ausländische Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, die im Besitz einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung sind. Die Schulpflicht besteht auch dann, wenn diese Schüler und Schülerinnen nach dem Recht ihres Heimatlandes nicht oder nicht mehr schulpflichtig sind.




                    Genau!

                    Außerdem:

                    Ein Schulbesuchsrecht haben generell alle Kinder in Deutschland. Flüchtlinge und Asylsuchende unterliegen iGuG der Schulpflicht. Nur in Sachsen und SA ist die Schulpflicht für Asylsuchende nicht geregelt. Schulrecht besteht. Bei statuslosen ( illegal in D lebenden) Minderjährigen sieht das anders aus, aber das Recht bleibt. In 3 BL besteht keine Schulpflicht für sie, in den anderen schon.



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                      Ist halt die Frage was sich die saarländischen Behörden unter gewöhnlichen Aufenthalten vorstellen. Kann das jemand hier erklären?
                      http://www.sueddeutsche.de/panorama/...inder-1.542246

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                        Die große Koalition ist sich einig: Die Regeln für den Alterspräsidenten im Bundestag sollen noch vor der Wahl geändert werden. Damit könnte ein Alterspräsident der AfD verhindert werden.


                        Ich muss sagen, dass ich dem nur mit einem dicken Facepalm begegnen kann. Ich hatte das gleich befürchtet als ich das erste Mal gelesen habe, dass der nächste Alterpräsi von der AfD kommen könnte, dass die anderen Parteien direkt so blöd sein würden, die Regeln zu ändern. Damit macht man den Verein nur unnötig wichtig. Einen beschissenen Alterspräsidenten muss der Bundestag schonmal aushalten können.

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                          Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
                          http://www.fr.de/politik/bundestag-a...ngen-a-1251005

                          Ich muss sagen, dass ich dem nur mit einem dicken Facepalm begegnen kann. Ich hatte das gleich befürchtet als ich das erste Mal gelesen habe, dass der nächste Alterpräsi von der AfD kommen könnte, dass die anderen Parteien direkt so blöd sein würden, die Regelnzu ändern. Damit macht man den Verein nur unnötig wichtig. Einen beschissenen Alterspräsidenten muss der Bundestag schonmal aushalten können.
                          Aushalten können muss er das natürlich. Und täte er auch. wenn er müsste. Muss er aber nicht. Wir könnten einen Alterspräsidenten ertragen der historische Fakten als "jüdische Wahrheit vom Holocaust", "Propagandawalze" "Mythos und Dogma" etc. bezeichnet, Aber wir müssen ihn uns nicht antun. Wir hätten auch ne naggischen Bimbeskanzler ertragen, bin trotzdem froh, dass wir es nicht mussten.

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                            Ein Jahr und zwei Monate muss eine Frau ins Gefängnis, weil sie ihre Gerichtsakte vom Tisch der Richterin gestohlen hat. Zuvor hatte es im Saal Tumulte gegeben.


                            Mutmaßliche Reichsbürgerin
                            Frau muss wegen Diebstahls ihrer Gerichtsakte in Haft

                            Ja, so langsam scheinen die Behörden die Faxen dicke zu haben.
                            Republicans hate ducklings!

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                              Mann fährt ins Verdener Rathaus:
                              http://www.n-tv.de/panorama/Mann-ram...e19786985.html

                              Ob das auch ein Reichsbürger war?
                              Republicans hate ducklings!

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                                Schock an frühen Morgen!!! http://www.der-postillon.com/2017/04...ustermann.html

                                SPOILERBitte nicht hauen!!! Ich weiß, dass das in den Frisörsalon gehört, aber es hat soooo gut gepasst.
                                *Behandle einen Stein wie eine Pflanze, eine Pflanze wie ein Tier und ein Tier wie einen Menschen.*
                                *Alles was einmal war, ist immer noch, nur in einer anderen Form.*
                                Indianische Weisheiten
                                Ich bin nicht kaffeesüchtig, aber wenn ich irgendwann einmal verbrannt werde, werde ich vermutlich nicht zu Asche zerfallen, sondern zu Kaffeesatz! ;)

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