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Frage zu Garantieleistungen

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    Frage zu Garantieleistungen

    Moin moin erstmal, ich hätte eben eine kurze Frage bezüglich Garantieleistungen.
    (Falls dies jetzt im falschen Unterforum gelandet ist oder sonst gegen die SFF-Regeln verstößt,
    entschuldige ich mich jetzt schonmal: Ist mein erster Thread. )

    Und zwar hat sich meine Mutter vor fast zwei Jahren einen neuen Fön gekauft welcher vor ein paar Tagen kaputt ging.
    Innerhalb der Garantiezeit ist meine Mutter also hingegangen und wollte das Gerät umtauschen. Das war dann auch kein Problem aber leider ist der Laden nur bereit für das neue Gerät eine Garantie über die Restgarantiezeit des alten Geräts laufen zu lassen.
    Sprich: Für das neue Gerät gibt es nur noch eine Garantie für wenige Tage bis Wochen.

    Ist das so rechtens?
    Schonmal danke im Vorraus.
    Ace
    And if you keep fighting other peoples demons, they will eventually become your own

    #2
    Garantie ist etwas, was dir der Hersteller freiwillig gibt. Und wenn er sie dir nicht gibt, dann kannst du da nichts machen.

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      #3
      Vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt. Ich sprach eigentlich von der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen "Gewährleistungspflicht".
      Diese beträgt bei technischen Geräten wie diesen Fön afaik 2 Jahre und nun müsste ich eben wissen ob sich diese mit dem Umtauschgerät nun wieder auf zwei Jahre erneuert, oder auch für das Umtauschgerät nur noch die Restgarantie abläuft.
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        #4
        So wie ich das sehe, kommt der Verkäufer seiner Pflicht nach, in dem er das defekte Gerät anstandslos durch ein mangelfreies austauscht. Es wurde ja kein neuer Vertag abgeschlossen sondern es bleibt ja beim alten, der vor fast 2 Jahren geschlossen wurde.
        Insofern denke ich, ists rechtens, was der Händler macht, wenn er nur noch Restgarantie gibt und das die Gewährleistungspflicht mit dem Tausch für den alten Vertrag erfüllt ist und der Zeitraum dafür nicht verlängert wird. Sollte der neue jetzt noch innerhalb des bald auslaufenden Zeitraumes kaputt gehen, dann solltest du den erneut umtauschen lassen können, aber danach wohl nicht mehr
        Jede Geschichte hat vier Seiten: Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich geschehen ist.

        Welten brechen auseinander, Formationen nicht.

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          #5
          Das ist, so denke ich, schon so korrekt. Deine Mutter muss ja auch nicht zwangsweise ein Neugerät bekommen. Ebenso hätte der Fön einfach repariert werden können oder sie hätte ein repariertes (gebrauchtes) Ersatzgerät bekommen können. Dan würde es ja auch keine neue Gewärleistung über 2 Jahre geben.
          "Steigen Sie in den Fichtenelch! - Steigen Sie ein!"

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            #6
            Najut, dann hab ich meine Antwort. Nochmal danke und wenn den Thread niemand mehr haben will...
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              #7
              Zitat von Ace Azzameen Beitrag anzeigen
              Vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt. Ich sprach eigentlich von der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen "Gewährleistungspflicht".
              Diese beträgt bei technischen Geräten wie diesen Fön afaik 2 Jahre und nun müsste ich eben wissen ob sich diese mit dem Umtauschgerät nun wieder auf zwei Jahre erneuert, oder auch für das Umtauschgerät nur noch die Restgarantie abläuft.
              Nur um die Sache noch weiter zu verwirren: Diese Gewährleistungspflicht greift nur bei Mängeln, die beim Kauf bereits vorlagen. Und nach 6 Monaten kehrt sich die Beweislast um, d.h. du musst dem Händler beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. Bei einem zwei Jahre alten Fön schlicht unmöglich.

              Aber man sieht ja, dass es zum Glück noch freundliche Händler gibt, die das auf Kulanz machen. Von wegen Servicewüste Deutschland!

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