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    Kreisverkehr

    Ich hätte da mal eine Frage zum Kreisverkehr.
    Laut StVO ist beim einfahren in den Kreisverkehr das blinken verboten. Kann mir mal jemand sagen, warum das so ist? Das es keinen Sinn macht, ist ja klar, man kann nur in eine Richtung einfahren. Aber warum ist es verboten??? Ist das wieder mal nur typisch Deutsch? Würd mich nicht wundern, wenns beim Verstoß sogar Bußgeld kostet.
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    Amen."

    Zachary Hale Comstock

    #2
    Weil man evtl. meinen könnte, das das Fahrzeug gleich wieder rausfahren will, obwohl das nicht der Fall ist.

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      #3
      Korrekt, siehe auch hier: Blinken im Kreisverkehr / ¦ \ FAHRTIPPS.DE
      Grüße,
      Peter H

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        #4
        Außerdem darfst du eh nur in eine Richtung in den Kreisverkehr einfahren und das auch nur an der einen Stelle. Warum solltest du es also anzeigen müssen? Es bleibt dir ja keine Alternative außer vll die Flucht nach oben. ^^
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          #5
          Zitat von Pyromancer Beitrag anzeigen
          Weil man evtl. meinen könnte, das das Fahrzeug gleich wieder rausfahren will, obwohl das nicht der Fall ist.
          Weswegen ich mich, wenn das der Fall ist, auch regelmäßig darüber hinwegsetze.

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            #6
            Zitat von Space Marine Beitrag anzeigen
            Es bleibt dir ja keine Alternative außer vll die Flucht nach oben. ^^
            Das wäre ein Verstoß gegen das Luftverkehrsgesetz.
            Luftverkehrsgesetz ? Wikipedia
            Ein paar praktische Links:
            In Deutschland empfangbare FreeTV Programme und die jeweiligen Satellitenpositionen
            Aktuelles Satellitenbild
            Radioaktivitätsmessnetz des BfS

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              #7
              Zitat von Dax Beitrag anzeigen
              Weswegen ich mich, wenn das der Fall ist, auch regelmäßig darüber hinwegsetze.
              Äh, du sollst und musst blinken, wenn du den Kreisverkehr wieder verlassen willst. Und zwar rechtzeitig. Das kann bei kleinen Kreisverkehren durchaus sein, bevor du überhaupt im Kreisverkehr bist.

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                #8
                Zitat von Pyromancer Beitrag anzeigen
                Äh, du sollst und musst blinken, wenn du den Kreisverkehr wieder verlassen willst. Und zwar rechtzeitig.
                Ach, echt?

                (ich mache das nicht nur, ich rege mich auch regelmäßig über Leute auf die's nicht tun)

                Das kann bei kleinen Kreisverkehren durchaus sein, bevor du überhaupt im Kreisverkehr bist.
                Ja, aber nach den Buchstaben des Gesetzes ist es verboten.

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                  #9
                  Zitat von Dax Beitrag anzeigen
                  Ach, echt?

                  (ich mache das nicht nur, ich rege mich auch regelmäßig über Leute auf die's nicht tun)
                  Wobei BMWs und Mercedes bekanntlich keine Blinker eingebaut haben, denen muss man das freilich nachsehen.
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                    #10
                    Zitat von Space Marine Beitrag anzeigen
                    Außerdem darfst du eh nur in eine Richtung in den Kreisverkehr einfahren und das auch nur an der einen Stelle. Warum solltest du es also anzeigen müssen? Es bleibt dir ja keine Alternative außer vll die Flucht nach oben. ^^
                    Das ist aber kein Grund. Du musst auch bei diesen beiden Kumpels blinken:
                    Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

Name: Vorgeschriebene_Fahrtrichtu.jpg
Ansichten: 1
Größe: 15,0 KB
ID: 4247886 Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

Name: Vorgeschriebene_Fahrtrichtung_rechts.jpg
Ansichten: 1
Größe: 4,9 KB
ID: 4247887

                    Was hingegen typisch deutsch ist, ist dass die auch vor bzw in manchen Pseudokreisverkehren stehen, wo man dann doch blinken muss aber dafür Vorfahrt hat.
                    "Mai visto un compagno uscire dal campo senza aver dato tutto e anche di più. Siamo la squadra più straniera d’Italia, dicono. Faccio però fatica a trovare in giro per il mondo un gruppo più attaccato alla maglia del nostro." - Javier Zanetti
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                      #11
                      Ein Schild kann das Auto hinter einem anderen ja auch übersehen, solange man hinter einem herfährt... schätze ich. Ansonsten fällt mir jetzt keine Begründung ein, außer dass man einen Kreisel schlecht übersehen kann.
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                        #12
                        Zitat von Space Marine Beitrag anzeigen
                        Außerdem darfst du eh nur in eine Richtung in den Kreisverkehr einfahren und das auch nur an der einen Stelle. Warum solltest du es also anzeigen müssen? Es bleibt dir ja keine Alternative außer vll die Flucht nach oben. ^^
                        Jein, ich hab schon mal drüber nachgedacht, in der Mitte eines solchen Kreisverkehrs zu parken. Naturgemäß ist das Parkverbot/Halteverbot da nicht ausgeschildert und einige bieten da doch Flächen mit 6-7m Durchmesser. Abgesehen davon werden die Knöllchen-Tanten da nicht patroullieren....
                        Karl Ranseier ist tot. Der wohl erfolgloseste Foren-Autor aller Zeiten wurde heute von einem Bus auf der Datenautobahn überfahren.

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                          #13
                          Zitat von Karl Ranseier Beitrag anzeigen
                          Jein, ich hab schon mal drüber nachgedacht, in der Mitte eines solchen Kreisverkehrs zu parken. Naturgemäß ist das Parkverbot/Halteverbot da nicht ausgeschildert und einige bieten da doch Flächen mit 6-7m Durchmesser. Abgesehen davon werden die Knöllchen-Tanten da nicht patroullieren....
                          Die Knöllchen werden in so einem Fall freilich von Flugzeugen abgeworfen.
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                            #14
                            Zitat von Karl Ranseier Beitrag anzeigen
                            Jein, ich hab schon mal drüber nachgedacht, in der Mitte eines solchen Kreisverkehrs zu parken. Naturgemäß ist das Parkverbot/Halteverbot da nicht ausgeschildert und einige bieten da doch Flächen mit 6-7m Durchmesser. Abgesehen davon werden die Knöllchen-Tanten da nicht patroullieren....
                            Damit würdest du meiner Ansicht nach aber mehrere Verstöße gegen die StVO begehen:
                            - Die Mittelinsel bzw die Fahrbahnbegrenzung jener darf nicht überfahren werden (Ausnahmen nur bei Schwertransporten), Anlage 2 StVO zu Zeichen 215 (2) bzw zu Zeichen 295 (2b)
                            - Das Parken auf Gehwegen - wo erlaubt und wo Platz vorhanden - ist nur auf der rechten Fahrbahnseite erlaubt. Da Kreisverkehre keine deklarierten Einbahnstraßen sind, darf also auf der linken Fahrbahnseite (Mittelinsel) überhaupt nicht geparkt werden. §12 Absatz 4 und 4a
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                              #15
                              Naja, ein Gehweg ist die Mittelinsel sicher nicht. Und das mit der Einbahnstrasse wäre sicher Auslegungssache, man darf ja de facto nur in einer Richtung durch den Kreisverkehr. Der Punkt mit dem Überfahren der Mittellinsel wird sicher schwieriger aufzulösen - zum Schwertransporter krieg ich meine Karre sicher nicht umdeklariert
                              Karl Ranseier ist tot. Der wohl erfolgloseste Foren-Autor aller Zeiten wurde heute von einem Bus auf der Datenautobahn überfahren.

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