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    Datenschutz beim Amt

    Ich war heute auf dem Arbeitsamt Antrag abgeben (ja 8 Wochen krank...da stellt der Chef mal die Lohntüte ein), da saß doch glatt ein Zuhörer mit drin die hospitiert hat und nebenbei mal fleissig Gesprächsnotizen gemacht hat und durch meine Akte blätterte. Am Anfang des Gespräches wurde ihre Anwesenheit weder erwähnt noch erklärt oder um mein Einverständnis gebeten. Als ich nachfragte was die Person da will hats geheißen sie wird halt angelernt und das sei halt so und nichts ungewöhnliches.

    Ich sehe darin nun eigentlich einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz, da man eig vorher den Kunden fragt ob er was dagegen hat. Sie hat ja nichts mit mir zu tun, wird meinen Antrag nicht bearbeiten und auch ansonsten nichts mit mir zu tun haben.

    Wie seht ihr das ? Ist sowas schon als Verstoß gegen die Datenschutzrichtlinien zu werten oder eher weniger ? WIe seht ihr den Datenschutz an sich auf Ämtern jeder Art ?
    Ihr müsst uns nicht fürchten, es sei denn, Eure Herzen sind nicht rein. Ihr seid Abschaum, der Jagd auf Unschuldige macht.
    Ich verspreche Euch, Ihr könnt euch nicht ewig vor der leeren Dunkelheit verstecken.
    Denn wir werden Euch zur Strecke bringen, wie die räudigen Tiere die Ihr seid.
    und Euch in die tiefsten Abgründe der Hölle verbannen

    #2
    Ein Azubi, der bei dem Sachbearbeiter als Teil seiner Ausbildung hospitiert ist kein Verstoß gegen die Datenschutzrichtlinien, da er zur gleichen Geheimhaltung verpflichtet ist wie jeder andere Mitarbeiter auch. Es ist auch niemand verpflichtet, ihn dir vorzustellen oder zu fragen, ob du damit einverstanden bist, ob er da ist. Wie, wenn nicht in der praktischen Arbeit, sollen die Leute das denn lernen?

    Ich hatte bisher nur einmal eine Situation auf dem Amt, wo ich mich gefragt habe, ob das rechtlich so in Ordnung ist und das war, als ich bei meinem Sachbearbeiter war, der sich ein Büro mit einem Kollegen geteilt hat, der ebenfalls einen Kunden betreut hat. Der konnte halt die Details meines ALG II Antrags mitbekommen und ich die seinen. Das fand ich bedenklich und offensichtlich ist daran auch was geändert worden, denn schon beim nächsten Gespräch haben die beiden Sachbearbeiter abwechselnd Kunden empfangen.

    LG
    Whyme
    "Und wie alle Priester haben sie als erstes gelernt, Wahrheit mit "Ketzerei" zu übersetzen."
    -Frank Herbert - Der Herr des Wüstenplaneten

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      #3
      Das mit dem geteilten Büro scheint eine verbreitete Praxis zu sein. Als ich zuletzt mit dem Arbeitsamt zu tun hatte war ich auch in einem Büro wo beim Schreibtisch nebenan ein anderer Antragssteller saß. Mich hats nicht gestört, fand es aber auch komisch. Wobei ich sagen muss, dass er wohl von meinem Gespräch nichts mitbekommen hat, da er mit Händen und Füßen versucht hat seine Beschwerden loszuwerden und dabei recht, wie soll ich sagen, energisch wurde. Also maximal er könnte sich beschweren über mangelnden Datenschutz. Aber selbst wenn, ich kannte ihn nicht und er mich nicht also wars mir egal. Wobei ich eine solche Praxis natürlich für sehr problematisch erachte wenn sich eben zufällig die beiden die zur gleichen Zeit im Büro sitzen persönlich kennen. Das würde mich dann unter Umständen auch stören.

      Ob sich das wie bei dir Whyme auch bei uns inzwischen geändert hat kann ich jetzt nicht sagen. Ist schon ne Weile her und ich hab nicht das Bedürfnis, dieser Art von Behörde allzuviel Lebenszeit zukommen zu lassen.
      "Ich bin ja auch satt, aber da liegt Käse! " | #10JahresPlan
      "Bajoranische Arbeiter...." - Hamburg Silvester 2016/17

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        #4
        Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
        Wie seht ihr das ? Ist sowas schon als Verstoß gegen die Datenschutzrichtlinien zu werten oder eher weniger ? WIe seht ihr den Datenschutz an sich auf Ämtern jeder Art ?
        Wo ist das Problem?
        Wenn die betreffende Person "angelernt" wird soll das wohl bedeuten das es sich hierbei um einen Verwaltungsfachangestellten in Ausbildung oder um einen Beamtenanwärter handelt.
        Und das bedeutet das man sie entsprechend verpflichtet bzw. vereidigt hat den Dienstverpflichtungen nachzukommen. Hierzu gehört selbstverständlich auch der Bereich Datenschutz.
        Die betreffende Person sollte also mit deinen Daten nicht anders umgehen als jeder andere reguläre Sachbearbeiter auch.

        Weiterhin, für dich mag im Arbeitsamt ein bestimmter Sachbearbeiter zuständig sein, das heißt jedoch noch lange nicht, das alle deine Daten lediglich bei dieser Person verbleiben. Es wird immer ein erweiteter Personenkreis Zugang zu deinen Daten haben (was aber von Bereich zu Bereich unterschiedlich ist, von daher ist das schwer abzuschätzen).

        Ansonsten hat Whyme recht, irgendwie muss man halt lernen.
        Die habens auch so schon schwer genug

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          #5
          Das mag sein, aber ich les im Eingangsbereich ja nicht umsonst die Mitteilung wenn mit Datenschutz beachten bzw ich kenns so dass man darauf hingewiesen werden muß wenn 3te mithören zu Ausbildungszwecken. Machen wir in meiner Firma genauso bzw wenn ihr bei Callcentern anruft kommt ja auch meist die Ansage das zu Sicherung etc pp manche Gespräche mitgeschnitten werden.
          Ich habe nichts gegen den Fakt das sie dabei saß, nur das man da vorher nicht informiert wird warum und weswegen.
          Ihr müsst uns nicht fürchten, es sei denn, Eure Herzen sind nicht rein. Ihr seid Abschaum, der Jagd auf Unschuldige macht.
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            #6
            Bei einem Telefonanruf ist es aber nicht offensichtlich dass mitgeschnitten wird. Bei einem persönlichen Vorsprechen im Amt bekommst du die Anwesenheit x weiterer Personen direkt mit also fällt eine zusätzliche Benachrichtung weg. Eine persönliche Vorstellung dieser weiteren Person wär ne reine Höflichkeitsmaßnahme gewesen. Die mit Sicherheit aus menschlicher Sicht angebracht gewesen wäre.
            "Ich bin ja auch satt, aber da liegt Käse! " | #10JahresPlan
            "Bajoranische Arbeiter...." - Hamburg Silvester 2016/17

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              #7
              Eine staatliche Behörde ist nicht gkeichzusetzen mit einer Privatfirma.
              Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Behörde haben einens Amtseid bzw. ein Gelöbnis geleistet das sie ua zum Gehorsam gegenüber dem Gesetz und zur gewissenhaften Erfüllung der Amtspflichten verpflichtet.
              Will heißen, mit deinen Daten ist vertrauensvoll umzugehen, egal wer in der Behörde aus welchen Gründen auch immer Zugang zu ihnen hat.
              Das ist eine Verpflichtung die über das hinausgeht was in der Privatwirtschaft gefordert ist. Entsprechend erweitert sind dann ja auch die Maßnahmen bei einem etwaigen Verstoß.

              Konkret auf deinen Fall bezogen, die dritte Person war von Amtswegen bei dem Gespräch anwesend. Ist das jetzt ein gesteigertes Problem? Es wäre womöglich ob der guten Sitten nicht falsch gewesen die dritte Person vorzustellen, aber eine Verpflichtung? Woraus soll die erwachsen? Das ist ein Amtsangehöriger der aus dienstlichen Belangen an dem Gespräch passiv teilnimmt und damit hat es sich.
              Deine Daten müssen eh vertraulich und lediglich im dienstlichen Sinne verwendet werden. Sei doch froh, das die Daten doppelt aufgenommen wurde, eliminiert sicher eine Menge Fehlerpotential
              Das einzige was du dem Sachbearbeiter vorwerfen kannst wäre die mangelnde Vorstellung im Sinne angebrachtet Höflichkeit. Aber das kannst du dir auch sparen, das führt zu rein garnichts.

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                #8
                Kurze Bemerkung:

                Auch beim Amt muss die Zustimmung vom Klienten eingeholt werden, sollte im Beratungsgespräch ein Azubi sitzen. Denn es gilt: Das Vertauensverhältnis hat Vorrang!
                Möp!

                Kommentar


                  #9
                  Genau darauf war ich aus Cu, mich stört es eig schon dass bei so einem Gespräch der Kollegee Bearbeiters mit im Ziimmer sitzt, da die dort ja 2 Mann Büros haben.
                  Ihr müsst uns nicht fürchten, es sei denn, Eure Herzen sind nicht rein. Ihr seid Abschaum, der Jagd auf Unschuldige macht.
                  Ich verspreche Euch, Ihr könnt euch nicht ewig vor der leeren Dunkelheit verstecken.
                  Denn wir werden Euch zur Strecke bringen, wie die räudigen Tiere die Ihr seid.
                  und Euch in die tiefsten Abgründe der Hölle verbannen

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                    #10
                    Der Kollege, der in den Urlaubswochen oder im Krankheitsfalle, sowieso Deine Akte in den Händen hält, soll nicht mithören dürften? Das ist doch albern. Datenschutz ist ganz schön und gut, aber man kann es auch übertreiben. Bei einem anderen "Kunden", der am Nachbartisch zeitgleich beraten wird, sehe ich das schon anders. Ach ja, für Sozialleistungsträger gelten zusätzlich die Sonderbestimmungen zum Datenschutz nach dem Sozialgesetzbuch, ich würde da also nur begrenzt mit dem Bundesdatenschutzgesetz rumwedeln...

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                      #11
                      Zitat von Sorcerer Beitrag anzeigen
                      Der Kollege, der in den Urlaubswochen oder im Krankheitsfalle, sowieso Deine Akte in den Händen hält, soll nicht mithören dürften?
                      Und wer sagt das die Azubine die Urlaubsvertretung ist ? Und wer sagt das ich im Urlaub des Sachbearbeiters was will ? Da ich das eh nur für die Zeit meiner Krankheit als Überbrückung beantrage sollte der Fall eher unwahrscheinlich sein.


                      Und ja, sie sollte die Akte erst zu Händen nehmen wenn sie sich damit beschäfftigen muß, nicht auf Verdacht schon Ewigkeiten vorher.
                      Ihr müsst uns nicht fürchten, es sei denn, Eure Herzen sind nicht rein. Ihr seid Abschaum, der Jagd auf Unschuldige macht.
                      Ich verspreche Euch, Ihr könnt euch nicht ewig vor der leeren Dunkelheit verstecken.
                      Denn wir werden Euch zur Strecke bringen, wie die räudigen Tiere die Ihr seid.
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                        #12
                        Zitat von Cu Chulainn Beitrag anzeigen
                        Kurze Bemerkung:

                        Auch beim Amt muss die Zustimmung vom Klienten eingeholt werden, sollte im Beratungsgespräch ein Azubi sitzen. Denn es gilt: Das Vertauensverhältnis hat Vorrang!
                        In welcher Welt lebst du? Die Gänze des Amtes steht dir im Regelfall vertraulich gegenüber.
                        Deine Daten werden aber intern durchaus durch mehrere Hände gehen und bearbeitet werden.
                        Gerade "Azubis" benötigen notwendigerweise einen breit gefächerten Zugang zu uU auch persönlichen und schützenswerten Daten.
                        Faktisch hast du überhaupt keine Handhabe darüber zu befinden wer deine Daten im Amt aus dienstlichen Gründen verwenden darf und wer nicht.
                        Da könnten die Ämter die Sachbearbeitung ja gleich einstellen.

                        Zitat von ThorKonnat
                        Und wer sagt das die Azubine die Urlaubsvertretung ist ? Und wer sagt das ich im Urlaub des Sachbearbeiters was will ? Da ich das eh nur für die Zeit meiner Krankheit als Überbrückung beantrage sollte der Fall eher unwahrscheinlich sein.

                        Und ja, sie sollte die Akte erst zu Händen nehmen wenn sie sich damit beschäfftigen muß, nicht auf Verdacht schon Ewigkeiten vorher.
                        Deine Azubine muss sich mit der Materie beschäftigen. Sie ist schließlich zur Ausbildung da und hat ein dienstliche Interesse in deinen Akten rumzuschnüffeln.
                        Wo ist das Problem? Jeder Mitarbeiter dieser Behörde geht mit deinen Daten so vertraulich um wie dein zuständiger Sachbearbeiter.
                        Derweil gibt es manigfaltige Gründe warum deine Akte von mehr Personen eingesehen werden könnte als dir vielleicht bewusst ist.
                        Das reicht von Auswertung für interne Statistische Vergleiche über die materielle Prüfung der Sachbearbeitung bishin zur Klärung von Verfahrensweisen.
                        Du wirst natürlich nicht gefragt ob du damit einverstanden bist, das deine Akte für dienstliche Belange verwendet wird. Dafür existiert sie nunmal.

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                          #13
                          Datenschutz beim Arbeitsamt. Wenn mal die Info auftaucht, dass wer von DSDS... schon mal arbeitslos war, geht das erst mal die Reihe rum.

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