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Notwehr und Selbstverteidigung

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    Notwehr und Selbstverteidigung

    In den letzten Jahren steigt ja die gewalt von Jugendlichen bzw. auch bei den erwachsenen an, saufen, pöbeln, provozieren, agressiv ob man oder frau und oft halt das grundlos etwas gewalt an den tag gebracht wird. Aber auch durch einbrüche, überfälle.... kommt es zu einer extrem situation...

    Wie verhält man sich dann am besten?

    Sicher ruhig und hoffen das nicht schlimmes passiert aber ist es immer so ? oder hat man kontrolle über sich und den mut die kraft seine angst zu kontrolieren oder sich zu verteitigen. Wie angemessen darf so eine Notwehr sein? als ich das unten gelesen habe dachte ich mir auch naja... stimmt da etwas mit dem gesetz nicht?

    Ein bekannter von mir hat mal eine einbrecher in seinem schlafzimmer durchs fenster einsteigen sehen bzw er lag im bett und durch eine schräge wand wo ein fenster war stieg der einbrecher ein und er hat sich so sher erschrocken das er ""still" leise da lag der einbrecher hilt sein kopf da rein und schaute sichum sah dann das der bekannte von mir da lag neben ihm seine frau und im kinderbett sein 1 jahr altes baby. der einbrecher floh , der bekannte hinterher er hatte ihn geschnappt noch auf seinem grundstück und schlug ihn nieder tja er hat ihn verprügelt ca nach "2 kilometer" später ist er nachhause gegangen. Er hat auch eine anzeige erhalten schmerzensgeld ca 2800€ hat er bezahlt. Er meinete zu mir und wenn ich 1Million dafür zahlen muss ich würde ihn immer wieder verprügeln.

    Ich kann das sehr gut verstehen aber warum dann eine geldstrafe?
    Was währe wenn dise situation einen "Richter" treffen würde!? Theoretisch müsste er ja auch 2800€ schmerzensgeld zahlen, aber währe das wirklich so?"

    Kiosk-Besitzer verprügelt Einbrecher

    Mehrfach stiegen Einbrecher in den Kiosk von Cibuk M. (29) aus Bremen ein. Als der Familienvater einen Gangster schnappte, verdrosch er ihn mit einer Eisenstange. Anschließend sperrte er ihn in seinen Kofferraum.

    Deswegen stand das Einbruchsopfer jetzt selber vor Gericht. Das Ergebnis: Er muss dem Einbrecher auch noch Schmerzensgeld zahlen!

    Kiosk-Besitzer verprügelt Einbrecher: Jetzt muss er sogar Schmerzensgeld zahlen - Bremen - Bremen - Bild.de

    Schläger verklagt Opfer auf Schmerzensgeld

    Paderborn (WV). Bei Andrej K. sitzt die Faust locker. Immer wieder muss der 21-Jährige wegen Gewaltdelikten auf die Anklagebank. Doch jetzt hat der Schläger die Seite gewechselt und sein letztes Opfer auf Schmerzensgeld verklagt. Der Staat finanziert den Zivilprozess.

    Zeitung Westfalen-Blatt : Nachrichten aus Paderborn

    Opfer schlug zurück – jetzt soll er Schmerzensgeld zahlen

    Hätte er sich doch nicht gewehrt... Aber soll man sich denn einfach zusammenschlagen lassen, wenn man angegriffen wird? Offenbar ja. Ein absurder Fall aus der Leipziger Justiz.

    Andreas W. (30) ist vorbestraft und muss zahlen. 100 000 Euro Minimum. Es kann aber auch noch viel mehr werden. Und das nur, weil er zurückgeschlagen hat. Und jenem Mann, der ihn angriff, nun ein Augenlicht fehlt...

    Irrer Prozess: Prügel-Opfer soll jetzt Schmerzensgeld zahlen - Leipzig - Leipzig - Bild.de

    Verteidigungswille

    In der Rechtsprechung und dem überwiegenden Teil der Literatur wird neben dem Vorliegen der objektiven Voraussetzungen des § 32 StGB auch ein subjektives Rechtfertigungselement, der Verteidigungswille, als Voraussetzung der strafbefreienden Notwehr für erforderlich gehalten.

    Ganz vereinzelt finden sich in der Literatur heute noch Stimmen, die diesen für entbehrlich halten. Diese Ansicht wird aber überwiegend abgelehnt.

    Es entspricht der Stellung der Rechtfertigungsgründe im Verbrechensaufbau, das im Tatbestand enthaltene Unrecht vollständig auszuschließen. Der Tatbestand weist als Unrechtselemente (zumindest im Bereich der Erfolgsdelikte) Handlungs- und Erfolgsunrecht aus, das bedeutet, sowohl in der eigentlichen (Abwehr-)Handlung als auch im Effekt (Erfolg) der Handlung liegt ein (grundsätzlich strafbares) Unrecht. Daraus folgt, dass bei der Beurteilung der Notwehr sowohl Handlungs- als auch Erfolgsunrecht aufgehoben werden müssen, denn bei Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes kommt eine Strafbarkeit nicht in Betracht. Wenn man aber davon ausgeht, dass es keines subjektiven Rechtfertigungselements bedarf, so bliebe es in den typischen Fällen (vgl. Beispiel) bei einer Strafbarkeit wegen untauglichen Versuchs. Der tatbestandliche Erfolg wäre zwar gerechtfertigt, nicht aber die ursächliche Handlung. Aus der Strafbarkeit des untauglichen Versuchs ergibt sich damit, dass grundsätzlich ein subjektives Rechtfertigungselement zu fordern ist.

    Beispiel: Wer einen flüchtenden Dieb niederschlägt, ohne zu wissen, dass die Person ein flüchtender Dieb war, kann sich mangels Verteidigungswillen nicht strafbefreiend auf Notwehr berufen, auch wenn objektiv eine Notwehrsituation vorliegt.

    Uneinheitlich wird allerdings beurteilt, welche Anforderungen an ein subjektives Rechtfertigungselement zu stellen sind und welche Rechtsfolgen das Fehlen des subjektiven Rechtfertigungselements nach sich zieht.
    Notwehr ? Wikipedia

    also den flüchtenden Dieb nicht niederschlagen, wegschauen? was wenn der Ladendetektiv bzw der ladeninhaber, schreit aufhalten aufhalten und man ist zufällig in der laufbahn des flüchtigen und man hält ihn auf was ist dann? wenn es "eskaliert"

    Zivilcourage oder geht mich nichts an es betrifft ja jeden es kann jedem passieren das er angegriffen wird oder bei ihm eingebrochen wird, wie verhalten?

    Oft ist bei jugendlichen die schulhofschlägerei oder nach der schule an der disco ein grosses thema und gewalt ist da gang und gebe. Durch gruppen abziehen von kleidung und handys etc.. oder einfach so leute niederklatschen.

    Selbstverteidigung ? Wikipedia

    Mischt ihr euch ein? haltet ihr euch daraus? petzt ihr oder zahlt ihr um ruhe zuhaben?

    Welche erfahrungen habt ihr gemacht in sachen Notwehr und Selbstverteidigung


    lg

    Qdataseven

    #2
    Zitat von QDataseven Beitrag anzeigen
    Sicher ruhig und hoffen das nicht schlimmes passiert aber ist es immer so ? oder hat man kontrolle über sich und den mut die kraft seine angst zu kontrolieren oder sich zu verteitigen. Wie angemessen darf so eine Notwehr sein?
    Sie muß angemessen und unmittelbar sein.
    D.h. nimmt der Angreifer nur Fäuste, dann darfst du keine Gegenstände benutzen, sondern darfst auch nur mit Fäusten antworten.
    Und unmittelbar heißt hier so ungefähr 3 Sekunden Reaktionszeit.
    Sobald du überlegst und dich erst dann wehrst, nach dem der Täter abgelassen hat, ist es keine Notwehr mehr sondern Rache.

    Bsp. Angreifer haut dir eine aufs Kinn und rennt danach weg.
    Wenn du ihm jetzt nachrennst und ihm ebenfalls eine reinhaust, dann ist das keine Notwehr mehr, sondern Rache.





    Er hat auch eine anzeige erhalten schmerzensgeld ca 2800€ hat er bezahlt. Er meinete zu mir und wenn ich 1Million dafür zahlen muss ich würde ihn immer wieder verprügeln.
    Juristisch gesehen war die Schmerzensgeldzahlung richtig.

    Denn auch bei einem Einbruch muß Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.
    Der Einbrecher will ja nur Sachgegenstände klauen, deswegen berechtigt dich das nicht, ihm mit Körperverletzung zu antworten, denn die Körperverletzung wirkt schlimmer.
    Du darfst ihn aber festhalten und Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstatten oder du brichst bei ihm auch ein, was du übrigens rechtlich nicht darfst, aber vielleicht dir moralisch wenigstens Genugtuung verschafft.
    Das Problem bei letzterem ist dann nur, dann kann er dich wegen Hausfriedensbruch anzeigen, weswegen man so etwas besser unterlassen sollte.




    Ich kann das sehr gut verstehen aber warum dann eine geldstrafe?
    Weil die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben war.
    Außerdem, der Einbrecher ist geflohen, aber dein Bekannter ist ihm Nachgerannt um an ihm dann "Selbstjustiz" zu verüben und das mögen die Richter gar nicht.
    Lediglich festhalten und Polizei rufen wäre hier juristisch erlaubt gewesen.




    Was währe wenn dise situation einen "Richter" treffen würde!? Theoretisch müsste er ja auch 2800€ schmerzensgeld zahlen, aber währe das wirklich so?"
    Was einzelne Richter außerhalb ihres Gerichtssaals persönlich denken und handeln ist schwer zu sagen, geht man aber von einem Richter aus, der sich streng nach Vorschrift verhält, dann würde er den Einbrecher nicht verschlagen sondern bestenfalls festhalten und die Polizei rufen und wenn das nicht klappt, dann eben Anzeige erstatten, möglicherweise auch gegen unbekannt, falls er den Einbrecher während dem Einbruch nicht identifizieren kann, wovon hier auszugehen ist.



    Zum Kioskbesitzer.
    Der hat sich komplett falsch verhalten.
    Erstens hat er ihn verprügelt, was er nicht darf, siehe oben und zweitens
    hat er dazu auch noch eine Eisenstange genommen, damit war die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben wenn davon auszugehen ist, daß der Einbrecher unbewaffnet war.

    Stell dir einfach mal folgendes Szenario vor.
    Eigentlich gut erzogene und harmlose Jugendliche kommen aus langweile eines Tages plötzlich auf die Idee mal etwas Verbotenes zu tun und brechen blöderweise in einen Kiosk ein und dann kommt der Kioskbesitzer und zertrümmert den jugendlichen alle Knochen so daß die im Rollstuhl landen (kann passieren, bei Eisenstangeneinsatz) und nur das, weil die Jugendlichen Flausen im Kopf hatten und der Kiosbesitzer falsch reagiert.
    Und das kann es ja nicht sein.
    Die Eltern der Jugendlichen dürften auf den Kioskbesitzer zu recht mehr als sauer sein.


    Zum Fall Schläger verklagt Opfer. Gut, das ist nicht die feine Art, aber ein Rechtsstaat muß nunmal jeder Anklage nachgehen wenn sie begründet ist und ob der Schläger vor Gericht Recht bekommt, steht ja noch gar nich fest.



    Zum Fall "Opfer schlug zurück."
    Dumm gelaufen würde ich hier sagen, aber hier hat ebenfalls die Verhältnismäßigkeit nicht gestimmt, denn er hat eine Flasche als Waffe eingesetzt und der Angreifer hat nur seine Fäuste benutzt.









    also den flüchtenden Dieb nicht niederschlagen, wegschauen? was wenn der Ladendetektiv bzw der ladeninhaber, schreit aufhalten aufhalten und man ist zufällig in der laufbahn des flüchtigen und man hält ihn auf was ist dann? wenn es "eskaliert"
    Wenn es gelingt, dann hält man ihn fest und bittet andere Passanten um Hilfe beim Festhalten, so daß es nicht eskalieren kann.
    Ansonsten merkt man besser sein Gesicht und läßt ihn laufen. Beim Ladeninhaber ist nämlich davon auszugehen, daß er versichert ist und man sollte besser auf die eigene Gesundheit achten.
    Sprich, das Geld oder die geklauten Gegenstände sind ersetzbar, die Gesundheit ist das nicht.
    Im Falle das es richtig eskaliert und der Angreifer wild um sich schlägt und ein Festhalten inkl. dessen Fuchtelei unter Kontrolle zu bringen nicht möglich ist, sollte man ihn also besser laufen lassen.




    Zivilcourage oder geht mich nichts an es betrifft ja jeden es kann jedem passieren das er angegriffen wird oder bei ihm eingebrochen wird, wie verhalten?
    Ganz einfach, wenn der Angreifer nur Fäuste gegen sein Opfer einsetzt aber man selbst z.b. eine Eisenstange einsetzen müßte um siegreich und ohne Gefahr der eigenen Gesundheit die Situation für sich zu gewinnen sollte man von einer körperlichen Hilfe besser absehen, denn die Eisenstange wird einem juristisch gesehen dann hinterher einen Strick drehen.
    In diesem Fall kann man also nur die Polizei rufen oder sofern möglich versuchen den Angreifer mit lauten Rufen (z.B. laut "Hilfe Polizei! schreien) zu vertreiben, so daß er vom Opfer abläßt. Also im Prinzip so wie wenn man ein wildes Tier z.b. einen Löwen von seinem Opfer wegjagen will, da nimmt man dann auch ein Stöckchen und haut gegen irgendwas um damit Krach zu machen, in der Hoffnung, daß der Löwe von seinem Opfer abläßt.

    Eingreifen würde ich also nur dann, wenn der Angreifer einem körperlich unterlegen ist und auch keine Waffe dabei hat, was man aber nicht weiß, desshalb sollte man Vorsicht walten lassen und eskalierend eingreifen, also nicht zuschlagen sondern eher das Opfer zu sich ziehen, denn sonst könnte sich der unterlegene Angreifer in seiner Ehre verletzt fühlen und ein Messer zücken.

    Wie man also sieht ist das ganze nicht trivial zu beantworten und ist von Situation zu Situation und den gegebenen Umständen abhängig.
    Mit dem Handy die Polizei rufen, das sollte man aber immer noch können wenn man eines dabei hat.




    Mischt ihr euch ein? haltet ihr euch daraus? petzt ihr oder zahlt ihr um ruhe zuhaben?
    Das ist Situationsabhängig.
    Ist der Angreifer bewaffnet? Hat er eine Gruppe von Mithelfern bei sich?
    Sprich, hätte man überhaupt eine Chance?
    Und zahlen würde ich als unbeteiligte Person ohne Aufforderung dazu sicherlich nicht, bestenfalls nur als Opfer.



    Welche erfahrungen habt ihr gemacht in sachen Notwehr und Selbstverteidigung
    Ich habe gar nicht zurückgeschlagen sondern gegen den Schläger Anzeige erstattet und der Staat hat das Strafverfahren eingestellt und auf eine Zivilklage verwiesen, welche ich aber mangels Zeugen und der Gefahr daß ich auf den Gerichtskosten sitzen bleibe (damals hatte ich keine Rechtsschutzversicherung) nicht vollzog.
    Meiner Meinung nach hätte der Staat, daß Strafverfahren durchziehen müssen, dann hätte ich mich bei einer Zivilklage darauf, zum Beweisen, berufen können, so aber hatte ich erstmal fast nichts in der Hand und wenn der Täter seine Tat leugnet steht man dumm da.
    Dem Dummkopf von Schläger habe ich also heute verziehen,
    das war auch noch relativ einfach, da nicht viel passiert ist,
    aber dem Staat habe ich bis heute nicht verziehen und ich weiß inzwischen wo ich bei diesem Staat stehe.
    Daher auch meine Einstellungen zu diversen Themen hier, wie z.B. der Frage ob man gefundenes Geld schön brav und obrigkeitshörig beim Staat abgeben würde bzw. müsse.


    Wie ich mich verhalten würde, wenn ich wieder in so eine Situation geraten würde, ist schwer zu sagen.

    Ob ich wieder einfach nur ne Anzeige erstatten und zusehen würde, daß darauf nichts passiert, würde ich wohl davon abhängig machen
    was mir genau passiert und wie ich ansonsten aus der Gefahrenlage komme.
    Ist der Täter mir unterlegen, dann würde ich vielleicht diesmal ohne groß nachzudenken zuschlagen und auf die Hilfe des Staates pfeifen, zeigt er mich dann als Täter an und kriegt Recht, dann würde er von mir nach 4-5 Jahren Wartezeit nochmal indirekt eine Rechnung abkriegen und ich mir somit selber, am Staat vorbei, rechtliche Geltung verschaffen, aber natürlich so, daß diese nicht nachweisbar ist.
    Möglichkeiten dies zu tun, ohne ihn dabei körperlich zu verletzen, gibt es ja genug. Es wäre also eher eine finanzielle Geltungsverschaffung.

    Ist er mir überlegen, dann würde ich ihn anzeigen und darauf hoffen, daß ich Recht kriege, passiert dies nicht und ist die erlittene Verletzung weder trivial noch schwerwiegend , dann schaffe ich mir entweder selbst wie oben Vergeltung aber so, daß es ebenfalls nicht nachweisbar ist oder ich übe mich als Christ in Vergebung. Das müßte ich von Fall zu Fall genau überlegen und entscheiden.
    Zu letzterem habe ich jedenfalls die Erfahrung gemacht, daß es dann einem im Leben besser ergeht, weswegen Vergebung durchaus eine Option sein kann.

    Ist die erlittene Verletzung aber schwerwiegend, wie z.B. ein verlorenes Auge, dann wird es wirklich schwierig.
    Als Christ könnte ich mich wieder in Vergebung üben und einfach Anzeige erstatten und auf eine finanzielle Entschädigung hoffen die bei so etwas niemals genügt, weshalb hier ja die Vergebung eine Notwendigkeit wäre um damit klar zu kommen, anderseits kann man im Glauben auch schwach werden und dann würde ich eher dahin tendieren gar keine Anzeige zu erstatten und den Täter bei entsprechender Wartezeit selsbt aus seinem Leben rechtskräftig entheben und zwar so, daß es wieder nicht nachweisbar ist.
    In letzterem Fall, also wenn ich im Glauben schwach werden würde und mich von der Rache leiten lassen würde, dann würde ich eine Anzeige nur dann als Notwendigkeit ansehen, wenn mir der Täter unbekannt wäre und ich somit auf eine Spurensicherung und Fahndung durch den Staat angewiesen wäre.
    Die Justiz des Staates ansich würde ich in so einem schwerwiegenden Fall so gesehen also nicht mehr als notwendigen Weg betrachten, da hat dieser Staat bei mir schon längst sein Recht auf Rechtsausübung verwirkt.
    Ein paar praktische Links:
    In Deutschland empfangbare FreeTV Programme und die jeweiligen Satellitenpositionen
    Aktuelles Satellitenbild
    Radioaktivitätsmessnetz des BfS

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      #3
      was soll man also tun, wenn man in einem bahnhof mitkriegt, wie ein rentner totgeprügelt wird?


      helfen: ergibt sowohl die eine gefahr, selbst verprügelt zu werden (wenn man einmal zu wenig schlägt), als auch die andere, den gewaltverbrechern evtl. schmerzensgeld zahlen zu müssen (wenn man einmal zu oft schlägt).

      nicht helfen: ergibt ein schlechtes gewissen.


      hm. hauptsache, immer wenn so etwas wieder passiert, geht durch die medien, dass der deutsche sich gefälligst kollektiv zu schämen hat, weil er ja so wenig courage besitzt.

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        #4
        Zitat von Fiesel Beitrag anzeigen
        nicht helfen: ergibt ein schlechtes gewissen.
        Wenn du dabei gesehen wirst wie du nicht hilfst gibt das nicht nur ein schlechtes Gewissen. Das gibt dann gleich noch eine Anklage wegen unterlassener Hilfeleistung.
        Wenn man sowas sieht immer sofort die 110 wählen und die grünen Jungs an den Ort des Verbrechens pfeifen.
        Außerdem sollte man nicht mit Gewalt einmischen sondern erstmal versuchen die Übeltäter mit Worten zu verscheuchen, man weiß ja die grünen kommen, also Zeit schinden
        Ihr müsst uns nicht fürchten, es sei denn, Eure Herzen sind nicht rein. Ihr seid Abschaum, der Jagd auf Unschuldige macht.
        Ich verspreche Euch, Ihr könnt euch nicht ewig vor der leeren Dunkelheit verstecken.
        Denn wir werden Euch zur Strecke bringen, wie die räudigen Tiere die Ihr seid.
        und Euch in die tiefsten Abgründe der Hölle verbannen

        Kommentar


          #5
          Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
          Wenn du dabei gesehen wirst wie du nicht hilfst gibt das nicht nur ein schlechtes Gewissen. Das gibt dann gleich noch eine Anklage wegen unterlassener Hilfeleistung.
          Wenn man sowas sieht immer sofort die 110 wählen und die grünen Jungs an den Ort des Verbrechens pfeifen.
          Außerdem sollte man nicht mit Gewalt einmischen sondern erstmal versuchen die Übeltäter mit Worten zu verscheuchen, man weiß ja die grünen kommen, also Zeit schinden
          die grünen rufen und mit worten helfen, fällt unter "nicht helfen".


          man verhindert schließlich nicht den tod des opfers, sofern der/die täter darauf abzielen. und das ist nicht meine definition, das machen die medien daraus. erinnerung an letztes jahr, der getötete familienvater, der vorher andere kinder beschützen wollte. da hieß es dann in der presse: "und während der mann dann totgeschlagen wurde, standen viele leute etwas weiter weg, und ein paar haben auch laut gerufen, ABER NIEMAND HAT GEHOLFEN und die polizei kam auch zu spät."

          Kommentar


            #6
            Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
            Sie muß angemessen und unmittelbar sein.
            D.h. nimmt der Angreifer nur Fäuste, dann darfst du keine Gegenstände benutzen, sondern darfst auch nur mit Fäusten antworten.
            Das 1,50 Frauchen mit 40kg darf sich gegen den 120kg zwei Meter Mann nur mit Fäusten wehren? Dass das Blödsinn ist siehst du selber, oder?

            BGH, Urt. v. 24.07.2001, Az.: 4 StR 256/01
            Der BGH hebt eine Entscheidung der Vor-
            instanz auf, die die Notwehr mit dem Hin-
            weis darauf, dass ein Messerstich in die
            Brust eines unbewaffneten Angreifers kein
            relativ mildestes Mittel mehr sei, um einen
            Angriff von sich abzuwehren, verneint hat-
            te. Der BGH betont hingegen, dass die
            Erforderlichkeit im wesentlichen von der
            Art und dem Maß des Angriffs abhänge;
            grundsätzlich dürfe der Angegriffene das
            Abwehrmittel wählen, das eine sofortige
            und endgültige Beseitigung der Gefahr
            erwarten lasse.
            Und wenn das in dem Fall ein Elektroschocker, ein Messer oder selbst eine Schusswaffe ist.


            Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
            Bsp. Angreifer haut dir eine aufs Kinn und rennt danach weg.
            Wenn du ihm jetzt nachrennst und ihm ebenfalls eine reinhaust, dann ist das keine Notwehr mehr, sondern Rache.
            Nein, das wäre eine Festnahme nach §127 StPo und eine Maßnahme unmittelbaren Zwangs um diese durchzusetzen.

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              #7
              Zitat von Fiesel Beitrag anzeigen
              die grünen rufen und mit worten helfen, fällt unter "nicht helfen".

              man verhindert schließlich nicht den tod des opfers, sofern der/die täter darauf
              Erfreulicherweise geht es nicht nach dem Gehetze der Medien sondern nach dem Recht wie es im Gesetz definiert ist. Das Gesetz verlangt von keinem sich wissentlich in Gefahr für Leib und Leben zu begeben um einen anderen zu helfen. Im Normalfall ist die Hilfsverpflichtung mit dem Alamieren der Ordnungshüter ausreichend erfüllt. Das die Medien mangelnde Zivilcourage hochspielen...naja irgendwie müssen die sich ja mal wichtig tun.
              Ihr müsst uns nicht fürchten, es sei denn, Eure Herzen sind nicht rein. Ihr seid Abschaum, der Jagd auf Unschuldige macht.
              Ich verspreche Euch, Ihr könnt euch nicht ewig vor der leeren Dunkelheit verstecken.
              Denn wir werden Euch zur Strecke bringen, wie die räudigen Tiere die Ihr seid.
              und Euch in die tiefsten Abgründe der Hölle verbannen

              Kommentar


                #8
                Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
                Erfreulicherweise geht es nicht nach dem Gehetze der Medien sondern nach dem Recht wie es im Gesetz definiert ist.
                Wenn du es mit deinem Gewissen vereinbaren kannst, danebenzustehen während jemand verkrüppelt oder getötet wird... Die Polizei kommt in jedem Fall zu spät.

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                  #9
                  Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
                  Erfreulicherweise geht es nicht nach dem Gehetze der Medien sondern nach dem Recht wie es im Gesetz definiert ist. Das Gesetz verlangt von keinem sich wissentlich in Gefahr für Leib und Leben zu begeben um einen anderen zu helfen. Im Normalfall ist die Hilfsverpflichtung mit dem Alamieren der Ordnungshüter ausreichend erfüllt. Das die Medien mangelnde Zivilcourage hochspielen...naja irgendwie müssen die sich ja mal wichtig tun.
                  naja, dass unser recht in dieser frage letztlich tatsächlich ausgelegt ist auf "richtig ist, das opfer sterben zu lassen.", finde ich schon etwas gewöhnungsbedürftig. mich würde in dem zusammenhang allerdings interessieren, ob es schon urteile zu taser-waffen gibt. also: opfer und täter sind noch mittendrin, dann kommt ein helfer mit moderner technik und elektroschockt den täter. tasern ist ja hierzulande eigentlich auch körperverletzung oder sowas, aber verglichen mit schlagen+treten ist die langzeitschäden-gefahr quasi 0 (zumindest sagt man das noch). vor gericht argumentiert der helfer dann: "ich habe die situation so eingeschätzt, dass ich entweder den täter elektroschocke, oder das opfer sterben lasse. da der taser angeblich keine bleibenden schäden verursacht, habe ich mich entschieden, das opfer nicht sterben zu lassen."


                  was mich auch interessieren würde: was wäre, wenn der helfer mit schlag+tritt geholfen hat, und vor gericht dann genau die schon erwähnten medien in die schuld nimmt? also nachweist, dass er während der letzten vorfälle von den medien massiv bombadiert wurde mit "man muss da helfen!! mit allen mitteln!", und davon ausgegangen ist, wäre diese art zu helfen eine straftat, würde sie von den medien nicht so deutlich gefordert. könnte das vielleicht eine "anstiftung zu einer straftat"-verurteilung für bild&co. bringen?

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Fiesel Beitrag anzeigen
                    mich würde in dem zusammenhang allerdings interessieren, ob es schon urteile zu taser-waffen gibt.
                    Taser ("Distanz Elektroschockgeräte") sind in Deutschland verbotene Gegenstände gemäß Waffengesetz. Allein der Besitz ist eine Straftat. Warum? Isso.

                    Kommentar


                      #11
                      <storniert>
                      Zuletzt geändert von Lord Rover; 16.06.2010, 11:10. Grund: wird eh überlesen
                      Und so oft ich auch falle, ich stehe auf, richte mein Krönchen und marschiere weiter. Übung macht halt den Meister.

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von Baal´sebub Beitrag anzeigen
                        Wenn du es mit deinem Gewissen vereinbaren kannst, danebenzustehen während jemand verkrüppelt oder getötet wird... Die Polizei kommt in jedem Fall zu spät.
                        Wenn du sagst die prügeln einen hier grad tot, dann kannst du von ausgehen ist das erste was der Beamte sagt man soll sich nicht einmischen und das die Verstärkung binnen weniger Minuten mit Rettungswagen etc pp vor Ort ist.

                        Zitat von Fiesel Beitrag anzeigen
                        naja, dass unser recht in dieser frage letztlich tatsächlich ausgelegt ist auf "richtig ist, das opfer sterben zu lassen.", finde ich schon etwas gewöhnungsbedürftig.
                        Naja wenn das Opfer und der Helfer sterben würden wär wohl auch niemanden geholfen.

                        mich würde in dem zusammenhang allerdings interessieren, ob es schon urteile zu taser-waffen gibt. also: opfer und täter sind noch mittendrin, dann kommt ein helfer mit moderner technik und elektroschockt den täter. tasern ist ja hierzulande eigentlich auch körperverletzung oder sowas, aber verglichen mit schlagen+treten ist die langzeitschäden-gefahr quasi 0 (zumindest sagt man das noch).
                        Naja Elektroschocker sind nicht ganz so ungefährlich. Der Stromstoß ist zwar gering, aber lass den Geschockten mal nen schwaches Herz haben, dann wars das. Du nimmst zumindest billigend eine Körperverletzung in Kauf. In wie weit man dass dann mit Nothilfe entschuldigen kann muß dann wohl ein Gericht klären.

                        was mich auch interessieren würde: was wäre, wenn der helfer mit schlag+tritt geholfen hat, und vor gericht dann genau die schon erwähnten medien in die schuld nimmt? also nachweist, dass er während der letzten vorfälle von den medien massiv bombadiert wurde mit "man muss da helfen!! mit allen mitteln!", und davon ausgegangen ist, wäre diese art zu helfen eine straftat, würde sie von den medien nicht so deutlich gefordert. könnte das vielleicht eine "anstiftung zu einer straftat"-verurteilung für bild&co. bringen?
                        Naja ich glaub damit kommst du nicht durch.
                        Was ich das perfide am ganzen System finde ist ja, dass wenn du hilfst und den Tot von jemanden verhinderst und dem Täter eine mehr mitgibst als notwendig, du willst halt sichergehen, und er hat ne Beule oder muß ins Krankenhaus, das dieser Penner dich dann noch wegen Körperverletzung angehn kann und du - wenns dumm läuft - an den eigentlichen Täter sogar noch Entschädigung zahlen mußt.
                        Hier sollte die Rechtssprechung so sein, das wenn jemand einen Angriff auf jemanden führt, er damit rechnen muß dass er durch den Angegriffenen oder einen dritten Schaden erleiden kann.
                        Ihr müsst uns nicht fürchten, es sei denn, Eure Herzen sind nicht rein. Ihr seid Abschaum, der Jagd auf Unschuldige macht.
                        Ich verspreche Euch, Ihr könnt euch nicht ewig vor der leeren Dunkelheit verstecken.
                        Denn wir werden Euch zur Strecke bringen, wie die räudigen Tiere die Ihr seid.
                        und Euch in die tiefsten Abgründe der Hölle verbannen

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                          #13
                          Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
                          Wenn du sagst die prügeln einen hier grad tot, dann kannst du von ausgehen ist das erste was der Beamte sagt man soll sich nicht einmischen und das die Verstärkung binnen weniger Minuten mit Rettungswagen etc pp vor Ort ist.
                          Das bezweifle ich. Und selbst wenn, auch ein paar Minuten sind zu spät, es geht in solchen Situationen um Sekunden. Wenn das Opfer schon am Beden liegt kann ein einziger Tritt tödlich sein.

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                            #14
                            Zitat von Baal´sebub Beitrag anzeigen
                            Das bezweifle ich. Und selbst wenn, auch ein paar Minuten sind zu spät, es geht in solchen Situationen um Sekunden. Wenn das Opfer schon am Beden liegt kann ein einziger Tritt tödlich sein.
                            Sicher, aber lt Gesetz hat man mit dem Anruf seine Pflicht erledigt. Das Gesetz kann und darf von niemanden verlangen seine Gesundheit oder Leben zu riskieren um jemand anderen zu helfen. Es sei denn natürlich dieser jemand hat einen Eid darauf geleistet, zB halt Polizei bzw Armee.
                            Ihr müsst uns nicht fürchten, es sei denn, Eure Herzen sind nicht rein. Ihr seid Abschaum, der Jagd auf Unschuldige macht.
                            Ich verspreche Euch, Ihr könnt euch nicht ewig vor der leeren Dunkelheit verstecken.
                            Denn wir werden Euch zur Strecke bringen, wie die räudigen Tiere die Ihr seid.
                            und Euch in die tiefsten Abgründe der Hölle verbannen

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                              #15
                              Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
                              Sicher, aber lt Gesetz hat man mit dem Anruf seine Pflicht erledigt.
                              Das weiß ich, es bleibt trotzdem eine Gewissensentscheidung. Kann man de facto tatenlos danebenstehen wenn jemand verkrüppelt oder getötet wird oder grift man ein, auch wenn man de jure nicht dazu verpflichtet ist.

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