Wie soll man sich vor einem Vergewaltigungsvorwurf schützen? - SciFi-Forum

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Wie soll man sich vor einem Vergewaltigungsvorwurf schützen?

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    Wie soll man sich vor einem Vergewaltigungsvorwurf schützen?

    Ich habe die Nachrichten auf RTL angesehen und da kam es wieder der Vorwurf dass Jörg Kachelmann seine Ex Freundin vergewaltigt haben soll aber er behauptet er hätte es nicht gemacht. Oft hat sich schon herausgestellt dass solche Vorwürfe erfunden wurden um dem Ex Mann eins auszuwischen. Trotzdem wurde man wie ein Aussetziger behandelt und musste für Jahre ins Gefängnis. Aber wie soll man beweisen dass man unschuldig ist und wie kann man sich vor solchen Vorwürfen im Vorherein absichern? Ich meine sowas kann jeden Mann passieren. Was denkt ihr darüber?
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    #2
    Ich denke, daß sowohl die Tat an sich wie auch der erlogene Vorwurf verurteilenswert sind.
    Nur hier kannst du genauso die Frage stellen: wie kann man sich als Frau gegen eine Vergewaltigung schützen?
    Wie kann ich mich überhaupt gegen ein Verbrechen, eine Straftat oder üble Nachrede schützen?
    Sehr schwer bis gar nicht.
    Am Firmament der Greifer gleitet, durch Feld und Wald sein Herrscher schreitet. Sein Herrscher? Nun so scheint es wohl.
    Die Freiheit ists, die beide lieben, doch nur der Vogel kann sie fliegen. So reist in seinem Geiste mit: Der Falkner.

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      #3
      Grundsätzlich muss man ja seine Unschuld nicht beweisen. Zumindest vor Gericht nicht.

      Das Problem ist aber, die öffentliche Meinung kennt - gerade bei Sexualstraftaten - das Konzept "in dubio pro reo" nicht.

      Für Bernd Blickleser ist jemand, der aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf einer schweren Straftat freigesprochen wurde automatisch ein Verbrecher, der dank windiger Anwälte, Einschüchterung von Zeugen, Bestechung ect. seiner gerechten Strafe entgangen ist.
      Understanding the scope of the problem is the first step on the path to true panic.

      - Florance Ambrose

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        #4
        Stimmt, denkt doch mal an den Moderator Andreas Türk.
        Das hat ihm in der Fernsehlandschaft das Genick gebrochen.
        Und wie denken wir rein persönlich? Immer wenn ich von Türk höre denke ich an den Vorwurf, wie unfair eigentlich.
        Am Firmament der Greifer gleitet, durch Feld und Wald sein Herrscher schreitet. Sein Herrscher? Nun so scheint es wohl.
        Die Freiheit ists, die beide lieben, doch nur der Vogel kann sie fliegen. So reist in seinem Geiste mit: Der Falkner.

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          #5
          so ein zufall, gerade heute habe ich irgendwo (im fernsehn) einen kurzen bericht gesehen:

          ein damals ~30jähriger mann und sein kumpel wurden 9 jahre lang eingesperrt, weil die tochter(!), damals 15(!!), des mannes behauptet hat, die beiden männer hätten sie mehrmals vergewaltigt. vor kurzen wurden beide wieder freigesprochen, man ist sich nun einig dass die tochter (die mittlerweile noch ganz andere GZSZ-geschichten aus ich-perspektive erzählt hat) damals schon geistig nicht so ganz auf der höhe war.

          das fand ich schonmal knackig.

          dann wurde noch erzählt, dass die ersten zweifel an der geschichte des mädchens schon kurz nach den urteilen gegen papi&freund aufkamen, weil sie damals schon nachgelegt hat mit fantastischen stories. nur irgendwie gingen die entsprechenden verhöre der staatsanwaltschaft verloren, so dass es eben tatsächlich neun jahre gedauert hat, bis das ganze sein ende gefunden hat.

          das fand ich dann schon wo-leben-wir-denn-hier?!

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            #6
            Das kann ich mir so schwerlich vorstellen.

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              #7
              Zitat von Seether Beitrag anzeigen
              Das kann ich mir so schwerlich vorstellen.
              ich kann dazu nur noch ergänzen, dass es mit sicherheit irgendein öffentlich rechtlicher sender war. ansonsten ist es natürlich nur wiedergegeben und irgendwo zwischen interpretationssache und absoluter wahrheit anzusiedeln.

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                #8
                Ein anderer Fall der mir persönlich bekannt ist und so ähnlich aussah: Dass ein Mann zwei Jahre lang gesessen hat, weil seine frisch geschiedene Frau ihn aus Eifersucht und Wut über die Trennung der Vergewaltigung bezichtigt hat. Wie die Verhandlung letztendlich ablief kann ich leider nicht sagen, aber der Mann wurde verurteilt und saß unschuldig, bis es sich seine Frau nach den erwähnten zwei Jahren auf einmal anders überlegt und mit ihrer Lügengeschichte ausgepackt hat.

                Wirklich belangt wurde sie dafür dann aber auch nicht. Und dass man dem Mann seine "verlorene Zeit" im Gefängnis nicht irgendwie angemessen ersetzen oder vergüten kann und er den "Schandfleck" aus seinem Lebenslauf nie wieder rausbekommt versteht sich ja sowieso.

                Ich will jetzt nicht sagen, dass alle Exfrauen die ihre Männer wegen Misshandlung und Vergewaltigung anzeigen böse Lügnerinnen sind.

                Andererseits: Ich kenne ebenfalls einen Fall, bei dem ein Vergewaltiger nur eine Bewährungsstrafe bekam, weil eine gemeinsame Freundin des Vergewaltigers und des Opfers aussagte, das Opfer "würde ja auf 'sowas' stehen" (was in keinster Weise der Fall ist, für's Protokoll).

                Was ich zum Ausdruck bringen möchte ist nur, dass Urteile in Vergewaltigungsfällen immer sehr schwierig sind (und ich beneide keinen Richter darum, sowas entscheiden zu müssen). Einfach weil das ein Tanz auf einer Rasierklinge ist, mit hoher Gefahr auf eine der beiden Seiten abzurutschen. Eine wirkliche Möglichkeit sich vor falschen Vorwürfen zu schützen sehe ich auch nicht, denn dieses thema ist immer sehr emotional belastet und ich zumindest würde eher dazu tendieren, grundsätzlich dem Opfer zu glauben, auch wenn ich selbst weiß, dass das nicht notwendigerweise richtig sein mag.

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                  #9
                  Der beste Schutz wird wohl sein, ein untadeliges Leben zu führen. Wenn sich jemand noch nie etwas hat zuschulden kommen lassen, heißt es wohl eher "im Zweifel für den Angeklagten" als wenn er bereits durch etwas vorbelastet ist.

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                    #10
                    Zitat von transportermalfunction Beitrag anzeigen
                    Der beste Schutz wird wohl sein, ein untadeliges Leben zu führen. Wenn sich jemand noch nie etwas hat zuschulden kommen lassen, heißt es wohl eher "im Zweifel für den Angeklagten" als wenn er bereits durch etwas vorbelastet ist.
                    oder man installiert in seinen eigenen räumen eine unsichtbare video-überwachung.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Fiesel Beitrag anzeigen
                      oder man installiert in seinen eigenen räumen eine unsichtbare video-überwachung.
                      Was als Beweismittel nicht zulässig ist, da die Aufnahmen ohne Einverständnis des Betreffenden zustande kamen.
                      Am Firmament der Greifer gleitet, durch Feld und Wald sein Herrscher schreitet. Sein Herrscher? Nun so scheint es wohl.
                      Die Freiheit ists, die beide lieben, doch nur der Vogel kann sie fliegen. So reist in seinem Geiste mit: Der Falkner.

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                        #12
                        Zitat von T`Pau Beitrag anzeigen
                        Was als Beweismittel nicht zulässig ist, da die Aufnahmen ohne Einverständnis des Betreffenden zustande kamen.
                        deswegen ja auch: in den eigenen räumen.

                        das schützt zwar nicht vor jeder situation, kann aber oft als alibi abgebracht werden.

                        und zu deinem einwand mal eine rückfrage: wenn man im sommer abends die balkontür geöffnet lässt, dann nachts ein einbrecher kommt und gefilmt wird - darf man das vor gericht dann nicht verwenden weil die offene tür wie eine einladung ist und der einbrecher nunmal nie sein einverständnis gegeben hat, gefilmt zu werden?

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                          #13
                          Tatsächlich ist das rechtlich ein Problem. Erstens die offene Balkontüre...da wird Dir tatsächlich Fahrlässigkeit vorgeworfen, eine Art "Selbst Schuld"
                          Wenn du am Haus offen Überwachungskameras angebracht hast, dann ist das kein Problem.
                          Am Firmament der Greifer gleitet, durch Feld und Wald sein Herrscher schreitet. Sein Herrscher? Nun so scheint es wohl.
                          Die Freiheit ists, die beide lieben, doch nur der Vogel kann sie fliegen. So reist in seinem Geiste mit: Der Falkner.

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                            #14
                            überwachung unwissender darf vor gericht nicht verwendet werden... wissender schon...
                            ausserdem wird man, da man gerade einem ehepartner vertraut (grundprinzip der ehe), nicht an eine solche überwachung denken...
                            aber wenn man vom ehepartner (ex-ehepartner... sehr wahrscheinlich) der vergewaltigung bezichtigt wird, hatte man definitiv die falsche wahl getroffen, als man diesen ehepartner geheiratet hatte...

                            nur ist man vor solchen vorwürfen auch nicht gefeilt, wenn man keinen lebensabschnittsgefährten(-gefährtin) hat... denn selbst kinder sind teilweise sehr schnell mit solchen vorwürfen...
                            ein beispiel ist bei einer kollegin der fall (die daran langsam zerbrach... gerade an den menschlichen umständen): die tochter hat ihren mann der vergewaltigung bezichtigt, nur hat sie gegenüber ihr mittlerweile privat zugegeben, dass es nicht der fall war, aber gerichtlich gehen die jetzt in revision (also der anwalt der tochter hat revision angemeldet)

                            gerade ein solcher vorwurf ist fies... die mutter muss dann wählen, wem sie glaubt: der tochter, dem eigenen kind, oder dem mann, den sie für ihr leben gewählt hat...
                            (daran ist sie zerbrochen und am jugendamt, weil es sich dann auf alle 3 kinder bezog)

                            meiner meinung nach ist ein schutz vor solchen vorwürfen nicht wirklich möglich... vor den gerichtlichen konsequenzen mag es zum teil helfen eine "weisse weste" zu haben, aber nicht vor den menschlichen auswirkungen...
                            ich stimme T'Pau in der aussage, dass beide verurteilt gehören, also menschen, die eine solche tat begehen (und auch wirklich begehen) und menschen, die anderen es aus irgendeinem grund vorwerfen (wenn es nicht stimmt), vollkommen zu...

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                              #15
                              Zitat von T`Pau Beitrag anzeigen
                              Was als Beweismittel nicht zulässig ist, da die Aufnahmen ohne Einverständnis des Betreffenden zustande kamen.
                              Wenn die Aufnahmen aber klar zeigen, das meinetwegen zur fraglichen Zeit überhaupt nichts derartiges passiert ist ausser villt eine stinknormale Unterhaltung, warum braucht man dann die Genehmigung des anderen dazu?
                              Hier gehts ja nicht wie bei Fotos darum, das mit den Aufnahmen irgendwie später Geld verdient werden soll.
                              Wenn der Betreffende weiss, das er gefilmt wird, wird er das doch berücksichtigen und seine Vorwürfe, wenn er denn jemand in Verruf bringen will, auf einen anderen Ort verlegen.

                              Was machen, wenn es sonst keine anderen Unschulds-Beweise zugunsten des Angeklagten gibt?
                              Jede Geschichte hat vier Seiten: Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich geschehen ist.

                              Welten brechen auseinander, Formationen nicht.

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