Mietrecht Neuerung: Vermieter darf Wohnung kontrollieren, wenn es im Vertrag steht? - SciFi-Forum

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Mietrecht Neuerung: Vermieter darf Wohnung kontrollieren, wenn es im Vertrag steht?

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    Mietrecht Neuerung: Vermieter darf Wohnung kontrollieren, wenn es im Vertrag steht?

    Also ich hatte letztens mit wem ein Gespräch darüber. Die Person meinte, es wäre legal, dass der Vermieter ein- oder zweimal im Jahr die Wohnung des Mieters kontrollieren kommt mit angesagtem Termin, wenn es so im Mietvertrag steht.

    Soweit ich weiß, darf der Vermieter das nicht, es sei denn, es ist Gefahr im Verzug z.B. durch Überschwemmung, weil eine Wasserleitung geplatzt ist.

    Die Person meinte, sie hätte sich schon beim Mieterschutzbund informiert und dort wäre ihr gesagt worden, dass es erlaubt ist, dass der Vermieter die Wohnung kontrollieren darf, wenn es im Mietvertrag steht und es so unterschrieben wurde. Eigentlich darf es doch aber diese Klausel doch gar nicht geben.

    Genauso, dass er verbietet, Kleintiere wie Meerschweinchen und Hamster zu halten. Bei Hunden und Katzen kann er was sagen, ja. Aber so Kleintiere sind glaub ich erlaubt, auch wenn der Vermieter das gar nicht will, weil es ja keine krachmachenden Tiere sind oder welche, die andere bedrohen oder die Wohnung zerlegen.

    Weiß jemand was genaues?

    #2
    Ein Vermieter darf sachbezogen d.h. auf den angekündigten Anlass hin (z.B. Kontrolle der Heizkörper), mit einer persönlichen oder schriftlichen Voranmeldung die Wohnung besichtigen. Ein herumschnüffeln in der Mietwohnung, ist selbstverständlich nicht erlaubt.
    Ohne Voranmeldung, darf der Vermieter eine Wohnung ausnahmsweise nur dann betreten, wenn offensichtlich akute Gefahr für sein Eigentum besteht, z.B. bei Wasserrohrbruch oder Feuer.
    Well, there's always the possibility that a trash can spontaneously formed around the letter, but Occam's Razor would suggest that someone threw it out.
    Dr. Sheldon Lee Cooper

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      #3
      Nein, wegen Heizkörper, Instandsetzungsarbeiten etc ist es nicht. Er kommt einfach nachschauen, ob alles ordentlich ist, ob nicht irgendwo die Tapete abgeht, ob alles sauber ist etc.

      Das wäre dann also nicht erlaubt, wenn ich dich richtig verstanden habe?!

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        #4
        Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
        Nein, wegen Heizkörper, Instandsetzungsarbeiten etc ist es nicht. Er kommt einfach nachschauen, ob alles ordentlich ist, ob nicht irgendwo die Tapete abgeht, ob alles sauber ist etc.

        Das wäre dann also nicht erlaubt, wenn ich dich richtig verstanden habe?!
        Ein Vermieter darf in längeren Abständen (alle 2 Jahre, glaub ich) kontrollieren, ob im Mietvertrag vereinbarte Instandsetzungsarbeiten durchgeführt wurden. Aber eine Kontrolle, in dem beschriebenen Maß, verletzt eindeutig die Privatsphäre. Wie ordentlich ein Mieter ist, geht dem Vermieter nichts an.
        Well, there's always the possibility that a trash can spontaneously formed around the letter, but Occam's Razor would suggest that someone threw it out.
        Dr. Sheldon Lee Cooper

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          #5
          Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
          Nein, wegen Heizkörper, Instandsetzungsarbeiten etc ist es nicht. Er kommt einfach nachschauen, ob alles ordentlich ist, ob nicht irgendwo die Tapete abgeht, ob alles sauber ist etc.

          Das wäre dann also nicht erlaubt, wenn ich dich richtig verstanden habe?!
          Nein..rumschnüffeln darf ein Vermieter nicht,wer WIE wohnt oder Ordnung hält geht ihn nichts an,ausser es gab,gibt beschwerden dritter,also vielleicht der Nachbarn das es "stinkt",aber auch dann nur nach angemessener "Vorwarnzeit"..
          .>ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<

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            #6
            Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
            Genauso, dass er verbietet, Kleintiere wie Meerschweinchen und Hamster zu halten. Bei Hunden und Katzen kann er was sagen, ja. Aber so Kleintiere sind glaub ich erlaubt, auch wenn der Vermieter das gar nicht will, weil es ja keine krachmachenden Tiere sind oder welche, die andere bedrohen oder die Wohnung zerlegen.

            Weiß jemand was genaues?
            Steht im Mietvertrag nur allgemein drin, dass Tiere nicht erlaubt sind, fallen Kleintiere nicht unbedingt darunter. Steht aber extra drin, dass (auch) Kleintiere nicht erlaubt sind, hat man sich leider daran zu halten.
            Nothing is forgotten, nothing is ever forgotten!

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              #7
              Kleintierhaltung kann nicht verboten werden, also z. B. Fische, Ziervögel und auch kleine Nagetiere sofern sie die Nachbarn nicht beeinträchtigen. (Kanarienvögel können ja unter Umständen ziemlich laut sein.)
              "Die Wahrheit ist so schockierend, die kann man niemandem mehr zumuten." (Erwin Pelzig)

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                #8
                Zitat von Mondkalb Beitrag anzeigen
                Kleintierhaltung kann nicht verboten werden, also z. B. Fische, Ziervögel und auch kleine Nagetiere sofern sie die Nachbarn nicht beeinträchtigen. (Kanarienvögel können ja unter Umständen ziemlich laut sein.)
                Mittlerweile fallen wohl auch Katzen unter diese Auffassung.

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                  #9
                  Eine solche Klausel wäre eindeutig sittenwidrig und damit nichtig.

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                    #10
                    Okay, dann hab ich es der Person ja richtig erklärt. Aber warum wehren sie sich nicht dagegen? Die Person meinte, dass es ihnen nichts ausmacht, wenn der Vermieter jedes Jahr die Wohnung kontrollieren kommt. (Nicht wegen Bauarbeiten, Instandsetzung und so.)

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                      #11
                      Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                      Okay, dann hab ich es der Person ja richtig erklärt. Aber warum wehren sie sich nicht dagegen? Die Person meinte, dass es ihnen nichts ausmacht, wenn der Vermieter jedes Jahr die Wohnung kontrollieren kommt. (Nicht wegen Bauarbeiten, Instandsetzung und so.)
                      Manchmal ist ein gutes Verhältnis zum Vermieter besser als auf sein formales Recht (ob das in diesem Fall gegeben ist sei mal dahingestellt) zu beharren.

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                        #12
                        Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                        Okay, dann hab ich es der Person ja richtig erklärt. Aber warum wehren sie sich nicht dagegen? Die Person meinte, dass es ihnen nichts ausmacht, wenn der Vermieter jedes Jahr die Wohnung kontrollieren kommt. (Nicht wegen Bauarbeiten, Instandsetzung und so.)
                        Naja,wenn sie nichts dagegen haben ist es doch kein Problem.Ausserdem kann da ein bischen "entgegenkommen" auch hilfreich sein,wenns zb.darum geht den Vermieter zu was zu bringen was er genausowenig MUSS,wie ihn die Mieter reinlassen müssen .
                        Bei uns zb.hätte ich gerne ne neue Dusche und das sich der Vermieter an den Kosten beteiligt..was er aber nicht muss,die alte tuts ja noch...da ist dann ein gutes verhältniss einerseits und gutes Verhandeln andererseits gefragt
                        .>ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<

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                          #13
                          Solange der Vermieter nicht unangemeldet vor der Tür steht und auf Einlass pocht sehe ich auch kein Problem. Ich will nur Zeit haben um vorher entsprechend aufzuräumen. Davon abgesehen hätt ich auch kein Problem damit wenn der Hausmeister einen Rundgang macht. Ist ja nichts dabei. Kommt aber natürlich auf die entsprechende Person an und wie sehr sich der Vermieter meint einzumischen. Aber ich hab den Eindruck, dass der Vermieter nicht zu nervig sein dürfte wenn es deine Freunde schon nicht stört. Man muss ja nicht immer gleich mit dem Gesetz kommen. Die Welt ist nicht so grundlegend böse dass man sich gegen alles was "von Oben" kommt reflexartig wehren muss Bethany
                          "Ich bin ja auch satt, aber da liegt Käse! " | #10JahresPlan
                          "Bajoranische Arbeiter...." - Hamburg Silvester 2016/17

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                            #14
                            Also ich würde das als Schnüffeln ansehen und das würde mich doch echt schon stören. Auch wenn es ordentlich bei mir ist.

                            Und gutes Verhältnis, na ja. Wenn der Vermieter Instandsetzungen zu machen hat laut Vertrag, dann hat er es zu machen.

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                              #15
                              Durch regelmäßige Kontrollen können aber etwaige Mängel eventuell früher erkannt und dadurch die Kosten für die Behebung gering gehalten werden. Das hilft beiden Seiten und nicht nur dem pöhsen Vermieter.
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                              "Bajoranische Arbeiter...." - Hamburg Silvester 2016/17

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