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Kündigung von Telefonanschlüssen

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    Kündigung von Telefonanschlüssen

    Hallo,
    ich bin umgezogen und habe entsprechend zum Umzugstermin 4 Wochen vorher meinen Telefon-/Internetanschluß bei der TKom gekündigt und spielte dann mit dme Gedanken zu einem anderen Anbieter zu wechseln in der neuen Wohnung. Ich hatte einen Call&Comfort Tarif, also einen mit Laufzeit. Die Telekom sandte mir dann eine Kündigungsbestätigung zum Ende des Vertrages Ende diesen Jahres zu. Man vermerkte im Schreiben, dass eine Kündigung zum Umzugstermin nur dann möglich ist, wenn man einen Vertrag mit Mindestlaufzeit 1 Jahr bei der Telekom abschließt, andernfalls muß man die natürliche Kündigungsfrist am alten Standort abwarten und dort solange weiterzahlen.
    In meinen Augen ist das eine rechtlich sehr fragwürdige Angelegenheit. Da nach einem Umzug die ANlage am alten Standort ja nicht mehr genutzt wird soll man da zahlen, egal ob es Nachmieter gibt oder nicht. Im besten Fall kassiert die TKom also doppelt für einen Anschluß.
    Was denkt ihr darüber? Ist das Geschäftsgebahren rechtlich fragwürdig oder sogar vollständig rechtswidrig ?
    Ihr müsst uns nicht fürchten, es sei denn, Eure Herzen sind nicht rein. Ihr seid Abschaum, der Jagd auf Unschuldige macht.
    Ich verspreche Euch, Ihr könnt euch nicht ewig vor der leeren Dunkelheit verstecken.
    Denn wir werden Euch zur Strecke bringen, wie die räudigen Tiere die Ihr seid.
    und Euch in die tiefsten Abgründe der Hölle verbannen

    #2
    Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
    In meinen Augen ist das eine rechtlich sehr fragwürdige Angelegenheit.
    Was denkt ihr darüber? Ist das Geschäftsgebahren rechtlich fragwürdig oder sogar vollständig rechtswidrig ?
    Wenn dir das nicht geheuer ist, dann hättest du dem Vertrag gar nicht erst zustimmen sollen. Sicherlich hast du dir ja vorher die Konditionen (Mindestlaufzeit, Umzug=kein Grund zur vorzeitigen Kündigung) durchgelesen. Rechtlich fragwürdig oder rechtswidrig ist da jedenfalls nix.

    Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit, dass dich die Telekom aus Kulanz dich doch aus dem Vertrag entlässt sofern du einen neuen Vertrag abschließt oder dein Nachfolger den Vertrag übernimmt. Ich weiß allerdings nicht, ob das üblich ist.
    Forum verlassen.

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      #3
      Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
      Was denkt ihr darüber? Ist das Geschäftsgebahren rechtlich fragwürdig oder sogar vollständig rechtswidrig ?
      Toll ist es sicherlich nicht, allerdings vollkommen rechtens. So einmal im Jahr geht auch genau dein angesprochener Fall durch die Medien und ich kenne einige Personen, denen es genau so ging. Da lässt sich nichts dran drehen.

      Du kommst aus dem Vertrag quasi nur raus, wenn an deinem neuen Wohnort die bisher erbrachte Leistung (sprich ein Telekom-Anschluss) nicht mehr angeboten werden kann.
      Du hast schließlich einen Vertrag über X Jahre abgeschlossen und da am neuen Wohnort die Telekom die Leistung weiter erbringen kann, gibt es auch keinen Grund den Vertrag zu aufzulösen.

      Wirklich Fragwürdig (und der Punkt, der die Telekom von fast allen anderen Anbietern unterscheidet) ist meiner Meinung nach nur, dass man bei "Fortführung" des Vertrags gezwungen ist, gleich wieder für 12 Monate zu unterschreiben anstatt den Vertrag am neuen Standort einfach weiterlaufen zu lassen.
      "Steigen Sie in den Fichtenelch! - Steigen Sie ein!"

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        #4
        Ich kenn das nur so (von meinen ARbeitgeber her) dass bei Umzug der Vertrag automatisch endet. Ich arbeite halt bei einem Energieversorger, sprich Gas und Strom. An der neuen Adresse hat der Kd dann die Wahl ob er wieder zu uns kommen wollte oder halt von einem neuen versorgt werden will.
        Ihr müsst uns nicht fürchten, es sei denn, Eure Herzen sind nicht rein. Ihr seid Abschaum, der Jagd auf Unschuldige macht.
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          #5
          Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
          Ich kenn das nur so (von meinen ARbeitgeber her) dass bei Umzug der Vertrag automatisch endet. Ich arbeite halt bei einem Energieversorger, sprich Gas und Strom. An der neuen Adresse hat der Kd dann die Wahl ob er wieder zu uns kommen wollte oder halt von einem neuen versorgt werden will.
          Im Bereich Telekommunikation ist es so wie Dr.Bock bereits schrieb.
          Da die Telekom auch am neuen Standort den Anschluss erbringen kann (davon gehen wir jetzt mal aus) ist auch ein vorzeitiges Kündigen des Vertrages nicht möglich (nur das fristgerechte Kündigen zum Vertragsende hin).

          War vor kurzem sogar noch Thema in einer dieser RTL (?) Sendungen wo es um Rechtsfragen geht.


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            #6
            Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
            In meinen Augen ist das eine rechtlich sehr fragwürdige Angelegenheit. Da nach einem Umzug die ANlage am alten Standort ja nicht mehr genutzt wird soll man da zahlen, egal ob es Nachmieter gibt oder nicht. Im besten Fall kassiert die TKom also doppelt für einen Anschluß.

            Wozu überhaupt Kündigen?
            Afaik reicht es, der T-Kom mitzuteilen, das du umziehst und deinen bisherigen telefonanschluss fortan am neuen Wohnort nutzen möchtest. Dann wird dein Anschluss dahin transferiert und du zahlst weiterhin nur für einen Anschluss, bis dein Vertrag endet - sofern du das dann noch willst.

            Du brahcst also keineswegs den Anschluss am 'alten Wohnort' zusätzlich zu deinem neuen zu bezahlen, das ist unfug. Du hast einen Anschlussvertrag, und den nimmst du mit in deine Neue Bude. Ein neuer Vertrag ist unnötig.
            Was ist Ironie?
            Nachdem Kirks Leben 30 Jahre lang bestimmt wurde von "Captain auf der Brücke"
            endete es schließlich mit einer Brücke auf dem Captain.

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              #7
              Zitat von caesar_andy Beitrag anzeigen
              Du brahcst also keineswegs den Anschluss am 'alten Wohnort' zusätzlich zu deinem neuen zu bezahlen, das ist unfug. Du hast einen Anschlussvertrag, und den nimmst du mit in deine Neue Bude. Ein neuer Vertrag ist unnötig.
              Vielleicht noch einmal den Eingangsbeitrag lesen. Er wollte am neuen Standort einen anderen Telefonanbieter nehmen. Dann müsste er in der Tat doppelt zahlen.

              Das fiese bei der Telekom, wie auch im Eingangsbeitrag erläutert, ist, dass man mit einem Standortwechsel gezwungen ist, einen neuen 12-Monats-Vertrag am neuen Standort abzuschließen oder den Vertrag am alten Standord auslaufen zu lassen. Ein einfaches Mitnehmen des Vertrags ist dort nicht möglich. Wenn man sowieso bei der Telekom bleiben möchte, ist das natürlich kein Problem. Ärgerlich nur, wenn man eigentlich den Anbieter wechseln möchte.

              Noch lustiger wird es, wenn man dann wirklich am alten Standord den Vertrag parallel auslaufen lässt, der Nachmieter aber dort auch schon einen Telefonanschluss bei der Telekom bucht. Dann kassiert die Telekom für einen Anschluss doppelt.
              "Steigen Sie in den Fichtenelch! - Steigen Sie ein!"

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                #8
                Der TE schreibt:

                Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
                Hallo,
                ich bin umgezogen und habe entsprechend zum Umzugstermin 4 Wochen vorher meinen Telefon-/Internetanschluß bei der TKom gekündigt und spielte dann mit dme Gedanken zu einem anderen Anbieter zu wechseln in der neuen Wohnung.
                das interpretiere ich so, das er den Anschluss aufgrund seines Umzuges Kündigen wollte, und erst im NACHHINEIN auf die Idee kam, am neuen Ort den Anbieter zu wechseln.
                Das er unbedingt den Anbieter wechseln will und deshalb den Umzug als Kündigungsgrund vorschiebt um aus seinem T-Kom-Vertrag 'auszubrechen', kann ich aus diesem Post nicht herauslesen.

                Das die T-Kom bei einem Standortwechsel aber einen neuen 12 Monatsvertrag einfordert, ist mir in der Tat neu. Das schreibt der TE aber auch nicht. Dort steht nur, dass er seinen BISHERIGEN Vertrag nur dann KÜNDIGEN kann, wenn er gleichzeitig einen neuen T-Kom Vertrag abschließt.

                Von einem einfach Umzug mit dem bisherigen vertrag ist da keineswegs die Rede.
                Was ist Ironie?
                Nachdem Kirks Leben 30 Jahre lang bestimmt wurde von "Captain auf der Brücke"
                endete es schließlich mit einer Brücke auf dem Captain.

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                  #9
                  Du solltest lesen lernen Andy.
                  Ich habe deutlichst geschrieben dass man einen Vertrag mit MIndestlaufzeit 1 Jahr (also 12 Monate) abschließen muß am neuen Standort wenn man den am alten kündigen will.
                  Mit dem Gedanken spielen tut man in der Regel (zumindest ich) bevor man etwas tut, da man ja die Planungsphase vor der Realisierung hat.
                  Ihr müsst uns nicht fürchten, es sei denn, Eure Herzen sind nicht rein. Ihr seid Abschaum, der Jagd auf Unschuldige macht.
                  Ich verspreche Euch, Ihr könnt euch nicht ewig vor der leeren Dunkelheit verstecken.
                  Denn wir werden Euch zur Strecke bringen, wie die räudigen Tiere die Ihr seid.
                  und Euch in die tiefsten Abgründe der Hölle verbannen

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