Ich hätte da mal eine Frage: Was bitte ist der Unterschied zwischen
a) übler Nachrede
b) Verleumdung
Beide Delikte sind gegenüber der Beleidigung demzufolge abzugrenzen, dass die Beleidigung direkt erfolgt, die oben genannten Sachen aber indirekt einem Dritten gegenüber. Wann aber werde ich wegen welchem Delikt verurteilt?
Die zitierten Gesetzestexte stammen aus dem deutschen StGb.
a) übler Nachrede
„Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
„Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Die zitierten Gesetzestexte stammen aus dem deutschen StGb.
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