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    #16
    Zitat von Mehani Beitrag anzeigen
    Bei der Heirat gilt automatisch Zugewinngemeinschaft, wenn nichts anderes vereinbart wurde gem. § 1363 Abs. 1 BGB. Eine gesonderte Erklärung ist dann nicht notwendig. Nur bei Gütertrennung oder Gütergemeinschaft.
    Ah...danke. Also weiß ich jetzt wenigstens, dass Verheiratete immer die Hälfte bekommen, soweit nichts Anderes bekannt ist. Aber wirklcih helfen tut mir das jetzt Nichts. Ich bin immer noch verwirrt.
    Zitat von Mehani Beitrag anzeigen
    Ein wenig unklar. Abkömmlinge sind pflichtteilsberechtigt. §§ 2303 ff. BGB.
    Jep...daran kann ich mich erinnern.
    Nur wer vergessen wird, ist tot.
    Du wirst leben.

    ---- RIP - mein Engel ----

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      #17
      Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
      Oder man machts so wie meine Großeltern per Testament. Der überlebende Ehepartner kriegt alles, der Rest der Familie nichts.
      Hier handelte es sich wahrscheinlich um das sog. "Berliner Testament".
      Üblicherweise waren nach dem Tod des zweiten Ehepartners die Kinder als Nacherben eingesetzt. Der überlebende Ehepartner war an das gemeinsame Testament nach dem Tod des ersten Ehepartners gebunden.

      @ Mehani
      Hier ist der Wiki-Artikel zur gesetzlichen Erbfolge im Abschnitt zur Ehe unglücklich formuliert. Da sollte wirklich unter 2.) drin stehen, dass die Zugewinngemeinschaft automatisch gilt.

      Der Wiki-Artikel zur Zugewinngemeinschaft ist da deutlich eindeutiger.
      Slawa Ukrajini!

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        #18
        Eltern sind Erben zweiter Ordnung und erben nur, wenn es keinen überlebenden Ehepartner und wenn es keine Kinder (Erben erster Ordnung gibt).
        Zuletzt geändert von Dr.Bock; 18.05.2011, 16:36.

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          #19
          Zitat von caaraa Beitrag anzeigen
          Eltern sind Erben zweiter Ordnung und erben nur, wenn es keinen überlebenden Ehepartner und wenn es keine Kinder (Erben erster Ordnung gibt).
          Hä? Jetzt verwirrst du mich auch noch. Der Ehemann erbt doch erstmal die Hälfte wegen der Zugewinngemeinschaft. Von dem Teil des Erbes, das noch übrig bleibt, erbt er dann auch nochmal die Hälfte. Das restliche Geld wird dann unter den Erben 2. Ordnung aufgeteilt, wenn es keine Erben 1. Ordnung gibt.
          Zuletzt geändert von Dr.Bock; 18.05.2011, 16:37.
          Nur wer vergessen wird, ist tot.
          Du wirst leben.

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            #20
            @caaraa: Das stimmt so nicht, das hatte ich bereits geschrieben. Wenn Erben zweiter Ordnung vorhanden sind, erbt der Ehepartner bei Zugewinngemeinschaft 3/4 des Nachlass, sonst die Hälfte. Siehe $1931 BGB. Das gleiche gilt auch wenn die Großeltern des Verstorbenen Erben sind, aber nicht für andere Erben dritter Ordnung.

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              #21
              Zitat von Lanchid Beitrag anzeigen
              @caaraa: Das stimmt so nicht, das hatte ich bereits geschrieben. Wenn Erben zweiter Ordnung vorhanden sind, erbt der Ehepartner bei Zugewinngemeinschaft 3/4 des Nachlass, sonst die Hälfte. Siehe $1931 BGB. Das gleiche gilt auch wenn die Großeltern des Verstorbenen Erben sind, aber nicht für andere Erben dritter Ordnung.
              Genau das wollte ich nochmal fragen.
              Wenn der Mann stirbt und ein Erbe von 100.000 Euro hinterlässt und zwei Töchter vorhanden sind, bekommt die Frau dann 50.000 Euro und die Kinder jeweils 25.000 Euro?
              Und wenn der Mann stirbt und keine Erben 1. Ordnung vorhanden sind, sondern nur Erben 2. Ordnung bekommt die Frau dann 75.000 Euro und der Rest wird auf die Erben 2. Ordnung aufgeteilt?
              Deinen letzten Satz verstehe ich nicht richtig. Was ist, wenn alle Verwandten tot sind und nur noch die Ehefrau und die zwei Tanten leben?

              edit:
              Noch eine Frage vergessen. Was ist, wenn jemand ein Testament verfasst hat und ist und ein gesamtes Erbe von 100.000 Euro hat. Seine Tochter bekommt laut seinem Testament 70.000 Euro. Er hat aber noch einen Sohn und war nicht verheiratet. Wie wird das Erbe hier aufgeteilt? Bekommt die Tocher erstmal die 70.000 Euro und die restlichen 30.000 Euro werden wiederrum auf den Sohn und die Tocher aufgeilt. Also so: Tochter 85.000 Euro und Sohn 15.000 Euro? Stimmt das so?
              Nur wer vergessen wird, ist tot.
              Du wirst leben.

              ---- RIP - mein Engel ----

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                #22
                Zum Testaments-Beispiel:
                Bei gesetzlicher Erbfolge würden die 100.000€ auf die Tochter und den Sohn jeweils zu 50.000€ aufgeteilt. Bei einer Enterbung bekäme der Enterbte die Hälfte des gesetzlichen Anteils, also 25.000€
                Die Verteilung laut Testament mit 70.000:30.000 € dürfte dem Spielraum des Erblassers entsprechen und müsste so stehenbleiben.
                Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass die Differenz von 30.000 zum Pflichtteil von 25.000€ also 5000 € gemäß gesetzlicher Erbfolge je zur Hälfte aufgeteilt wird, also 72.500 zu 27.500 €.
                Genauer kann man das wohl nur durch den exakten Wortlaut klären.
                Slawa Ukrajini!

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                  #23
                  Zitat von Thomas W. Riker Beitrag anzeigen
                  Zum Testaments-Beispiel:
                  Bei gesetzlicher Erbfolge würdem die 100.000€ auf die Tochter und den Sohn jeweils zu 50.000€ aufgeteilt. Bei einer Enterbung bekäme der enterbte die Hälfte des gesetzlichen Anteils, also 25.000€
                  Hä? Wenn es nur zwei Kinder gibt, bekommen doch immer beide 50.000 Euro. Wie kann man denn einen "Pflichterben" enterben?

                  Die Verteilung laut Testament mit 70.000:30.000 € dürfte dem Spielraum des Erblassers entsprechen und müsste so stehenbleiben.
                  Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass die Differenz von 30.000 zum Pflichtteil von 25.000€ also 5000 € gemäß gesetzlicher Erbfolge je zur Hälfte aufgeteilt wird, also 72.500 zu 27.500 €.
                  Genauer kann man das wohl nur durch den exakten Wortlaut klären.
                  Das fettgedruckte verstehe ich nicht. Wie kommst du auf die Zahlen?
                  Nur wer vergessen wird, ist tot.
                  Du wirst leben.

                  ---- RIP - mein Engel ----

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                    #24
                    Zitat von black_hole Beitrag anzeigen
                    Hä? Wenn es nur zwei Kinder gibt, bekommen doch immer beide 50.000 Euro. Wie kann man denn einen "Pflichterben" enterben?


                    Das fettgedruckte verstehe ich nicht. Wie kommst du auf die Zahlen?
                    50.000 zu 50.000 ist der Fall bei gesetzlicher Erbfolge. Ein Erblasser kann aber einen gesetzlichen Erben per Testament "enterben". Ein Enterbter hat dann ein Anrecht auf die Hälfte des Anteils bei gesetzlicher Erbfolge,außer bei "Erbunwürdigkeit", etwa wenn der Enterbte einen Mordversuch gegenüber dem Erblasser gemacht hatte.

                    Ein Erblasser hat bei einem Erbe von 100000€ und zwei Kindern praktisch die Möglichkeit, jedem den Pflichtteil von je 25.000€ zu vererben und die restlichen 50.000€ im Testament zu verteilen.
                    Das Dickgedruckte in deinem Zitat ist eine Spekulation von mir:
                    Der Erblasser hat der Tochter 70.000€ vererbt, der Sohn erhält sein Pflichtteil von 25.000 €. Ungeklärte Restsumme sind 5.000€. Es wäre jetzt die Frage, was genau im Testament steht.
                    Slawa Ukrajini!

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                      #25
                      Zitat von Thomas W. Riker Beitrag anzeigen
                      50.000 zu 50.000 ist der Fall bei gesetzlicher Erbfolge. Ein Erblasser kann aber einen gesetzlichen Erben per Testament "enterben". Ein Enterbter hat dann ein Anrecht auf die Hälfte des Anteils bei gesetzlicher Erbfolge,außer bei "Erbunwürdigkeit", etwa wenn der Enterbte einen Mordversuch gegenüber dem Erblasser gemacht hatte.
                      Ok. Verstanden.

                      Ein Erblasser hat bei einem Erbe von 100000€ und zwei Kindern praktisch die Möglichkeit, jedem den Pflichtteil von je 25.000€ zu vererben und die restlichen 50.000€ im Testament zu verteilen.
                      Das Dickgedruckte in deinem Zitat ist eine Spekulation von mir:
                      Der Erblasser hat der Tochter 70.000€ vererbt, der Sohn erhält sein Pflichtteil von 25.000 €. Ungeklärte Restsumme sind 5.000€. Es wäre jetzt die Frage, was genau im Testament steht.
                      Das habe ich immernoch nicht verstanden. Ich habe jetzt eigentlcih gedacht, dass die Tochter diese 70.000 Euro schon fest zugeschrieben bekommt und dann auch noch den Pflichtanteil von 15.000 von den restlichen Erbe von 30.000. Und der Sohn bekommt auch 15.000 Euro.
                      Nur wer vergessen wird, ist tot.
                      Du wirst leben.

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                        #26
                        Die Erbsumme ist 100.000€ und für jeden der beiden Erben in diesem Fall beträgt der Pflichtanteil 25.000€.
                        Bei den Fakten die Du bisher genannt hast, sind 70.000€ für die Tochter und 25.000€ Pflichtanteil für den Sohn geklärt. Ungeklärte Restsumme sind 5.000€. Steht im Testament, dass der Sohn enterbt wurde, bekommt die Tochter wahrscheinlich die 5000€, steht nichts darüber im Testament könnten die 5000€ aufgrund gesetzlicher Erbfolge je zur Hälfte an die Erbberchtigten verteilt werden.
                        Es kommt also wirklich auf den Text des Testaments an, und es gibt bei unklarer Formulierung einen Rechtsstreit.
                        Testamente ohne Notar führen sehr oft zum Rechtsstreit.
                        Slawa Ukrajini!

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                          #27
                          Zitat von Thomas W. Riker Beitrag anzeigen
                          Die Erbsumme ist 100.000€ und für jeden der beiden Erben in diesem Fall beträgt der Pflichtanteil 25.000€.
                          Bei den Fakten die Du bisher genannt hast, sind 70.000€ für die Tochter und 25.000€ Pflichtanteil für den Sohn geklärt. Ungeklärte Restsumme sind 5.000€. Steht im Testament, dass der Sohn enterbt wurde, bekommt die Tochter wahrscheinlich die 5000€, steht nichts darüber im Testament könnten die 5000€ aufgrund gesetzlicher Erbfolge je zur Hälfte an die Erbberchtigten verteilt werden.
                          Es kommt also wirklich auf den Text des Testaments an, und es gibt bei unklarer Formulierung einen Rechtsstreit.
                          Testamente ohne Notar führen sehr oft zum Rechtsstreit.
                          Aber es gab keien Heirat und so fällt das ganze Erbe auf die Kinder. Das rechtlcih noch zu verteilende erbe ist also 30.000, weil 70.000 € ja schon an die Schwester wegen des Testaments fallen. In dem Erbe aus dem Testament ist aber meines wissens noch nciht das gesetzliche Erbe drinnen. Also bekommt sie nochmal von den 30.000 € die Hälfte, oder nicht?
                          Nur wer vergessen wird, ist tot.
                          Du wirst leben.

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                            #28
                            Zitat von black_hole Beitrag anzeigen
                            Aber es gab keien Heirat und so fällt das ganze Erbe auf die Kinder. Das rechtlcih noch zu verteilende erbe ist also 30.000, weil 70.000 € ja schon an die Schwester wegen des Testaments fallen. In dem Erbe aus dem Testament ist aber meines wissens noch nciht das gesetzliche Erbe drinnen. Also bekommt sie nochmal von den 30.000 € die Hälfte, oder nicht?
                            Was für eine Ehe? Bei diesem Beispiel ging ich davon aus, dass die Ehefrau verstorben war.
                            Schlaf erstmal drüber. Ich glaube, Du verrennst Dich gerade:
                            Die Fakten in Kürze nochmal:
                            Vater Tod, Erbe 100000€
                            Erben: Tochter und Sohn:
                            Gesetzliche Erbfolge: Tochter erbt 50.000; Sohn erbt 50.000
                            Pflichtteil: Tochter 25.000; Sohn 25.000
                            Laut Testament erbt die Tochter 70.000, daher steht dem Sohn das Pflichtteil von 25.000 zu.
                            Erbe 100000 minus 70.000 laut Testament für die Tochter minus 25000 Pflichtteil für den Sohn ergibt einen ungeklärten Rest von 5000 €
                            Das Pflichtteil wird anhand der Gesamtsumme des Erbes berechnet!
                            Slawa Ukrajini!

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                              #29
                              Zitat von Thomas W. Riker Beitrag anzeigen
                              Was für eine Ehe? Bei diesem Beispiel ging ich davon aus, dass die Ehefrau verstorben war.
                              Schlaf erstmal drüber. Ich glaube, Du verrennst Dich gerade:
                              Die Fakten in Kürze nochmal:
                              Vater Tod, Erbe 100000€
                              Erben: Tochter und Sohn:
                              Gesetzliche Erbfolge: Tochter erbt 50.000; Sohn erbt 50.000
                              Pflichtteil: Tochter 25.000; Sohn 25.000
                              Laut Testament erbt die Tochter 70.000, daher steht dem Sohn das Pflichtteil von 25.000 zu.
                              Erbe 100000 minus 70.000 laut Testament für die Tochter minus 25000 Pflichtteil für den Sohn ergibt einen ungeklärten Rest von 5000 €
                              Das Pflichtteil wird anhand der Gesamtsumme des Erbes berechnet!
                              Ich zitiere mich mal selbst:
                              Was ist, wenn jemand ein Testament verfasst hat und ist und ein gesamtes Erbe von 100.000 Euro hat. Seine Tochter bekommt laut seinem Testament 70.000 Euro. Er hat aber noch einen Sohn und war nicht verheiratet. Wie wird das Erbe hier aufgeteilt? Bekommt die Tocher erstmal die 70.000 Euro und die restlichen 30.000 Euro werden wiederrum auf den Sohn und die Tocher aufgeilt. Also so: Tochter 85.000 Euro und Sohn 15.000 Euro? Stimmt das so?
                              Er war nicht verheiratet. Ich verstehts einfach nicht. Eine Nacht schlafen könnte ich schon drüber, aber da wir Morgen die Wirtschafts-Ex schreiben (mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,9 %) ist das schlecht. Vll. fällt mir ja über Nacht ein, was du meinst.
                              Nur wer vergessen wird, ist tot.
                              Du wirst leben.

                              ---- RIP - mein Engel ----

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