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Was tun wenn der Chef nicht Zahlt ?

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    #16
    Zitat von HMS Fearless Beitrag anzeigen
    Wenn das Geld nach 2 Wochen nicht da ist, kannst du ohne Furcht vor fristloser Kündigung bis zum Erhalt des Lohns die Arbeit verweigern.

    Wie gesagt, so funktioniert das in der Schweiz. In Deutschland kann es evt. anders sein.
    In Deutschland darf man in der Tat nicht ganz so schnell die Arbeit niederlegen. Im Prinzip eigentlich gar nicht, selbst wenn man die Anreise nicht mehr zahlen kann. Aber dafür gibts ja dann Krankenscheine
    Beim Arbeitsamt gilt so eine Faußtregel, dass man nach drei Monaten ohne Lohnzahlung selbst Kündigen kann ohne eine Sperrfrist zu bekommen. Aber bitte immer mit dem zuständigen Sachbearbeiter vorher abstimmen.
    @Threadersteller:
    Bei Geld hört auch die Kollegilaität zum Chef auf. Gerade nach drei Monaten. Das grenz IMO schon an Insolvenzverschleppung. Und da würde ich aufpassen, denn sollte es zu einer Insolvenz kommen, gibts nur drei Monate rückwirkend das so genannte Insolvenzgeld und der Rest muss eingeklagt werden. Und wo dann nichts ist, da ist auch nichts zu holen.

    Wichtig ist nur: Der Lohn muss schriftlich (Einschreiben/Rückschein) angemahnt werden! Frist setzen etc.. Und bringt das nichts, ab zum Anwalt. Klage, notfalls Güterausgleich.

    Und Tipp am Rande: Wenn der Lohn nicht gezahlt wird, dann wird auch meist keine anderen Abgaben wie Rentenversicherungen oder Krankenkassenbeiträge gezahlt. Sofern vllt. noch vermögensiwrksame Leistungen von deinem Gehalt abgehen, kannst du da irgendwann eine große Überraschung erleben.
    "Steigen Sie in den Fichtenelch! - Steigen Sie ein!"

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      #17
      Zitat von Dr.Bock Beitrag anzeigen
      Wichtig ist nur: Der Lohn muss schriftlich (Einschreiben/Rückschein) angemahnt werden! Frist setzen etc..
      Hier vor allem darauf achten, dass du Zeugen hast (nicht unbedingt Ehefrau oder Sohn/Mutter), die auch den Inhalt des Schreibens bezeugen können. Besser ist eine Faxkopie mit Zustellungsbestätigung, am Besten eben das eigenhändige Einwerfen in den Briefkasten in Anwesenheit eines unverdächtigen Zeugen (auch daran denken, dass er den Inhalt bezeugen kann). Einschreiben, auch mit Rückschein, sind grundsätzlich ziemlich überbewertet, kosten Geld und können sogar kontraproduktiv sein, denn wenn die Post den Brief nicht zustellen kann (aka keine Unterschrift geleistet wurde auf den Empfang wegen Abwesenheit) und es folglich zur Poststelle mitnimmt, gilt der Brief nicht mal als zugestellt und eine "Abholpflicht bei der Poststelle" gibt es nicht.

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        #18
        Zitat von Dr.Bock Beitrag anzeigen
        In Deutschland darf man in der Tat nicht ganz so schnell die Arbeit niederlegen. Im Prinzip eigentlich gar nicht, selbst wenn man die Anreise nicht mehr zahlen kann. Aber dafür gibts ja dann Krankenscheine
        Heisst das, der Arbeitnehmer ist praktisch auf unbestimmte Zeit zur Arbeitsleistung verpflichtet, auch wenn der Arbeitgeber deutlich gemacht hat, dass er nicht mehr gewillt bzw. in der Lage ist seinen Teil des Arbeitsvertrags zu erfüllen?
        Understanding the scope of the problem is the first step on the path to true panic.

        - Florance Ambrose

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          #19
          Zitat von HMS Fearless Beitrag anzeigen
          Heisst das, der Arbeitnehmer ist praktisch auf unbestimmte Zeit zur Arbeitsleistung verpflichtet, auch wenn der Arbeitgeber deutlich gemacht hat, dass er nicht mehr gewillt bzw. in der Lage ist seinen Teil des Arbeitsvertrags zu erfüllen?
          Es gibt auch in Deutschland ein sogenanntes Zurückbehaltungsrecht. Wenn der Arbeitgeber langfristig den Lohn schuldig bleibt, darf der Arbeitnehmer seiner Arbeitsleistung zurückbehalten, wenn er dies vorher angekündigt hat und auch eine angemesse Frist einhält. Er hat aber die Arbeit wieder aufzunehmen wenn die Lohnschulden beglichen sind. Ebenfalls gilt, dass eine längerfristige Lohnnichtzahlung den Arbeitnehmer zu einer fristlosen Kündigung berechtigt.

          Ich würde jedoch in beiden Fällen (eigentlich in jedem Fall) vorher einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren und mich zumindest beraten lassen.

          LG
          Whyme
          "Und wie alle Priester haben sie als erstes gelernt, Wahrheit mit "Ketzerei" zu übersetzen."
          -Frank Herbert - Der Herr des Wüstenplaneten

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            #20
            Zitat von Whyme Beitrag anzeigen
            Es gibt auch in Deutschland ein sogenanntes Zurückbehaltungsrecht. Wenn der Arbeitgeber langfristig den Lohn schuldig bleibt, darf der Arbeitnehmer seiner Arbeitsleistung zurückbehalten, wenn er dies vorher angekündigt hat und auch eine angemesse Frist einhält. Er hat aber die Arbeit wieder aufzunehmen wenn die Lohnschulden beglichen sind. Ebenfalls gilt, dass eine längerfristige Lohnnichtzahlung den Arbeitnehmer zu einer fristlosen Kündigung berechtigt.

            Ich würde jedoch in beiden Fällen (eigentlich in jedem Fall) vorher einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren und mich zumindest beraten lassen.

            LG
            Whyme

            Ah, Du beziehst Dich hier wohl auf § 273 Satz 1 BGB? Da les ich aber nicht raus, dass Infinitas als Gläubiger das Zurückbehaltungsrecht hat. Für mich liest sich das eher so, dass der Schuldner, also sein AG, dieses Recht gegenüber Infinitas ausüben kann.

            Nun, ein Fachanwalt wäre hier sicher ein besserer Ansprechpartner. Zumal dieser auch über entsprechende Kommentierungen zu den Gesetzen verfügt. Denn wenn ich eines gelernt habe, dann, dass das Gesetz als solches nichts aussagt und die Kommentierung des selbigen bzw. gefällte Richtersprüche zu diesem eher aussagekräftig sind.
            Und so oft ich auch falle, ich stehe auf, richte mein Krönchen und marschiere weiter. Übung macht halt den Meister.

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              #21
              In einem Arbeitsverhältnis sind beide Parteien gegenseitig Schuldner und Gläubiger. Der eine in Bezug auf die Arbeitsleistung, der andere in Bezug auf den Lohn/das Gehalt. Das ist auch eine Grundbedingung für das Zurückbehaltungsrecht. Dieses besagt vereinfacht, dass eine Partei ihre Verpflichtung nicht erfüllen muss wenn die andere es auch nicht tut. Arbeitet der Arbeitnehmer nicht, schuldet ihm der Arbeitgeber für die Zeit keinen Lohn; zahlt der Arbeitgeber nicht, schuldet ihm der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung.

              Aber mit der Aussage
              Nun, ein Fachanwalt wäre hier sicher ein besserer Ansprechpartner. Zumal dieser auch über entsprechende Kommentierungen zu den Gesetzen verfügt. Denn wenn ich eines gelernt habe, dann, dass das Gesetz als solches nichts aussagt und die Kommentierung des selbigen bzw. gefällte Richtersprüche zu diesem eher aussagekräftig sind.
              hast Du völlig recht. Daher auch mein Rat, nichts ohne eine fachliche Rechtsberatung zu unternehmen. Denn sonst macht oder versäumt man Dinge, die sich nachteilig auswirken, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt.

              LG
              Whyme
              "Und wie alle Priester haben sie als erstes gelernt, Wahrheit mit "Ketzerei" zu übersetzen."
              -Frank Herbert - Der Herr des Wüstenplaneten

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                #22
                Nein, das ist schon so, wie Whyme formuliert hat.

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                  #23
                  Zitat von Whyme Beitrag anzeigen
                  In einem Arbeitsverhältnis sind beide Parteien gegenseitig Schuldner und Gläubiger. Der eine in Bezug auf die Arbeitsleistung, der andere in Bezug auf den Lohn/das Gehalt. Das ist auch eine Grundbedingung für das Zurückbehaltungsrecht. Dieses besagt vereinfacht, dass eine Partei ihre Verpflichtung nicht erfüllen muss wenn die andere es auch nicht tut. Arbeitet der Arbeitnehmer nicht, schuldet ihm der Arbeitgeber für die Zeit keinen Lohn; zahlt der Arbeitgeber nicht, schuldet ihm der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung.

                  Aber mit der Aussage
                  hast Du völlig recht. Daher auch mein Rat, nichts ohne eine fachliche Rechtsberatung zu unternehmen. Denn sonst macht oder versäumt man Dinge, die sich nachteilig auswirken, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt.

                  LG
                  Whyme

                  Ja stimmt, leuchtet mir ein. Siehste, jetzt rächt sich, dass ich nicht mehr dazu kam, die Seminare für Arbeitsrecht besuchen zu können.
                  Und so oft ich auch falle, ich stehe auf, richte mein Krönchen und marschiere weiter. Übung macht halt den Meister.

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                    #24
                    Zitat von Kopernikus Beitrag anzeigen
                    Erstmal versuchen das ganze gütlich per Gespräch klären. Dann eine schriftliche Abmahnung mit expliziter, angemessener Fristsetzung und der Drohung nach Ablauf der Frist einen Anwalt einzuschalten aufsetzen. Und danach muss das ganze an einen Anwalt gehen, da hört dann auch jede Freundschaft und jedes kollegiale Miteinander auf. Wer einen Vertrag bricht, muss die Konsequenzen zu spüren kriegen und insbesondere Unternehmer wissen sehr genau, was sie dürfen und was nicht.
                    Wie gesagt Vereinbarungen die aus einem Gespräch heraus entsehen werden nicht eingehalten. Zwischenzeitlich erachte ich das Gespräch als kontraproduktiv und bestärkt meinen Eindruck das mein Arbeitgeber unglaubwürdig ist. Ich denke das ich mir mein Geld letztenendes vor Gericht erstreiten muss

                    Zitat von Dr.Bock Beitrag anzeigen
                    In Deutschland darf man in der Tat nicht ganz so schnell die Arbeit niederlegen. Im Prinzip eigentlich gar nicht, selbst wenn man die Anreise nicht mehr zahlen kann. Aber dafür gibts ja dann Krankenscheine
                    Beim Arbeitsamt gilt so eine Faußtregel, dass man nach drei Monaten ohne Lohnzahlung selbst Kündigen kann ohne eine Sperrfrist zu bekommen. Aber bitte immer mit dem zuständigen Sachbearbeiter vorher abstimmen.
                    Na guck mal einer an, das wusste ich nicht- Die informatoon das man nach einem 3 monatigen Lohn/Gehaltsverzug ohne eine Sperrfrist kündigen kann war mir gänzlich unbekannt und ist wirklich nützlich. Danke

                    Zitat von Dr.Bock Beitrag anzeigen
                    @Threadersteller:
                    Bei Geld hört auch die Kollegilaität zum Chef auf. Gerade nach drei Monaten. Das grenz IMO schon an Insolvenzverschleppung. Und da würde ich aufpassen, denn sollte es zu einer Insolvenz kommen, gibts nur drei Monate rückwirkend das so genannte Insolvenzgeld und der Rest muss eingeklagt werden. Und wo dann nichts ist, da ist auch nichts zu holen.

                    Wichtig ist nur: Der Lohn muss schriftlich (Einschreiben/Rückschein) angemahnt werden! Frist setzen etc.. Und bringt das nichts, ab zum Anwalt. Klage, notfalls Güterausgleich.
                    Zu dem Einschreiben und meinen Verfharensweisen und auch Ratschlägen für Menschen die ein ähnliches Problem haben werde ich unten zusammen mit Seethers post erläutern.
                    Ja denken Kann man sich das Wort Insovenzverschleppung im Gespräch mit dem Chef würde ich aber tunlichst davon abraten es ohne stichhaltigen Beweis zu benutzen, es kann schwere rechltiche Konsequenzen haben.
                    Um genauer daruf einzugen würden im Falle einer mutmaßlichen Insolvenz sämmtliche Zulieferbetriebe der Lokalität schlicht und ergreifend nicht mehr liefern. Der Chef selbst müsste für den Einkauf sorgen was wohl die Kapatzitäten eines Combis und auch die Zeitlichen kapazitäten überschreiten würde. Man könnte in diesem Fall die Lokalität sofort schließen.

                    Zitat von Dr.Bock Beitrag anzeigen
                    Und Tipp am Rande: Wenn der Lohn nicht gezahlt wird, dann wird auch meist keine anderen Abgaben wie Rentenversicherungen oder Krankenkassenbeiträge gezahlt. Sofern vllt. noch vermögensiwrksame Leistungen von deinem Gehalt abgehen, kannst du da irgendwann eine große Überraschung erleben.
                    Ja ebenso ein wertvoller Hinweis - das habe ich geprüft die Abgaben werden laut Gehatsabrechnung und Jahres-endabrechnung geleistet. Jedoch scheint es Probleme zu geben den Urlaub sowie den Feiertagsausgleich ordungsgemäß zu listen. Auch gibt es probleme mit der Pünklichkeit der Abrechnungen.

                    Zitat von HMS Fearless Beitrag anzeigen
                    Ich weiss nicht wie die Rechtslage in Deutschland ist, aber in der Schweiz ist das allgemeine Vorgehen für Verzug bei Lohnzahlungen folgendermassen:

                    Ein Gespräch unter vier Augen ist empfolen aber juristisch nicht nötig.
                    Schriftliche Mahnung per Einschreiben mit vernünftiger Frist (z.B. 10 Arbeitstage) für die Auszahlung der gesammten geschuldeten Lohnsumme.
                    Androhung von Arbeitsverweigerung bei nichteinhalten der Frist.

                    Wenn das Geld nach 2 Wochen nicht da ist, kannst du ohne Furcht vor fristloser Kündigung bis zum Erhalt des Lohns die Arbeit verweigern.


                    Wie gesagt, so funktioniert das in der Schweiz. In Deutschland kann es evt. anders sein.
                    Zitat von HMS Fearless Beitrag anzeigen
                    Heisst das, der Arbeitnehmer ist praktisch auf unbestimmte Zeit zur Arbeitsleistung verpflichtet, auch wenn der Arbeitgeber deutlich gemacht hat, dass er nicht mehr gewillt bzw. in der Lage ist seinen Teil des Arbeitsvertrags zu erfüllen?
                    In Deutschland muss man sich seine Wahl selbst erarbeiten und sich im Regelfall and die Vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen halten. Eine Arbeitsverweigerung gibt es nur unter bestimmten Teilvorausetzungen die allerdings hier ,bis auf die oben genannte, nicht zutreffen.
                    Siecherlich, wenn man Finanziell gut gepolstert so besteht die Möglichkeit ohne wenn und aber die Arbeit zu verweigern allerdings muss man dann, bei lösung des Arbeitsverhältnisses auch mit einer sanktionierung seiner Arbeitslosenbezüge rechnen. Insbesondere wenn der "Kunde" der Budesagentur für Arbeit mitteilt das er nicht mehr gewillt ist für seinen Arbeitgeber tätig zu sein.

                    Die zeitliche Regelung des Arbeitsverhältnises sapltetsich grob in zwei Möglichkeiten auf. Die Erste ist ein Befristetes Arbeitsverhältniss was ohne Kündigung nach abluf der vertraglich vereinbarten Frist endet.
                    Die Erlöschung des Beschäftigungsverhältnisses ist 3 monate vor Vertragsende der Bundesagentur für Arbeit mitzuteilen.
                    Möglichkeit 2 ist das unbefristete Arbeitsverhältnis, dass erst mit einer gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfrinst von mindestens 1 Monat endet.
                    Moderne Unternehmen arbeiten zunächst mit befristen Arbeitsverträgen die dann 2 oder 3 mal verlägert werden bis dann nach 2 Jahren ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen wird.
                    Natürlich ann man jederzeit versuchen eine Unbefristete Arbeitstelle vorzuverhandeln.
                    Die Lösung dieses Arbeitsverhältnisses ist binnen 3 tage nach der Kündigung der Bundesagentur für Arbeit mitzuteilen.


                    Zitat von Dr.Bock Beitrag anzeigen
                    Wichtig ist nur: Der Lohn muss schriftlich (Einschreiben/Rückschein) angemahnt werden! Frist setzen etc.. Und bringt das nichts, ab zum Anwalt. Klage, notfalls Güterausgleich.
                    Zitat von Seether Beitrag anzeigen
                    Hier vor allem darauf achten, dass du Zeugen hast (nicht unbedingt Ehefrau oder Sohn/Mutter), die auch den Inhalt des Schreibens bezeugen können. Besser ist eine Faxkopie mit Zustellungsbestätigung, am Besten eben das eigenhändige Einwerfen in den Briefkasten in Anwesenheit eines unverdächtigen Zeugen (auch daran denken, dass er den Inhalt bezeugen kann). Einschreiben, auch mit Rückschein, sind grundsätzlich ziemlich überbewertet, kosten Geld und können sogar kontraproduktiv sein, denn wenn die Post den Brief nicht zustellen kann (aka keine Unterschrift geleistet wurde auf den Empfang wegen Abwesenheit) und es folglich zur Poststelle mitnimmt, gilt der Brief nicht mal als zugestellt und eine "Abholpflicht bei der Poststelle" gibt es nicht.
                    Ja Verzugschreiben dieser Art werden von mir über eine Gewerkschaft verfasst insoweit das erste persönliche Einschreiben nicht beantwortet wird und die gesetzte Frist nicht eingehalten wird. Der betroffene Betrieb ist kein Verbundsmitglied jedoch steht ein Betrieb oder ein Vertrag nicht über den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland.

                    Eine Abholungspflicht bei einem Einschereiben mit Rückschein exestiert zwar in der Tat nicht jedoch ist der Sendungsnachweis über ein Einwurf- einschreiben oder über ein Telefaxgerät ratsam. Gesetz dem Fall das das Einschreiben dennoh mit Rückschein gesendet wurde so gillt der Empfänger jedoch rein rechtlich als informiert.
                    Von einer persönlichen Übergabe auch unter Zeugen rate ich ab, insosowit man nicht vorher auf der Polizei war und diese "angemeltet" hat. Der betroffene Schuldner könnte eine Anzeige wegen Geschäftschädigung oder ähnlichem in die wege leiten und ein Hausverbot erteilen.


                    danke für die vielen Antworten LG Infinitas
                    Zuletzt geändert von Infinitas; 08.04.2012, 13:22.
                    Das letzte Treffen der Generationen in Wien war übrigens BOMBE ! Picards Moralkiste:"Schurken, die ihre Schnurrbärte zwirbeln, sind leicht zu erkennen, aber diejenigen, die sich in gute Taten kleiden, sind hervorragend getarnt."

                    Kommentar


                      #25
                      Zitat von Infinitas Beitrag anzeigen
                      Von einer persönlichen Übergabe auch unter Zeugen rate ich ab, insosowit man nicht vorher auf der Polizei war und diese "angemeltet" hat. Der betroffene Schuldner könnte eine Anzeige wegen Geschäftschädigung oder ähnlichem in die wege leiten und ein Hausverbot erteilen.
                      Sorry, aber das ist einfach totaler Unfug. Übertreibs mal nicht mit der Angst. Einwurf unter Zeugen, die den Inhalt bezeugen können - > Sicher.

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                        #26
                        Zitat von Seether Beitrag anzeigen
                        Sorry, aber das ist einfach totaler Unfug. Übertreibs mal nicht mit der Angst. Einwurf unter Zeugen, die den Inhalt bezeugen können - > Sicher.
                        Im Regelfall ja - hier jedoch Nein. Denn auf der einen Seite steht das Recht auf der anderen Seite steht auch das was das Leben mit sich bringt.
                        Besonders im Berreich der Gastronomie kommt es schnell zu solchen Situationen wenn ein Mitarbeiter im Gastraum mit einem Zeugen und einem Forderungschreiben auftaucht und um Kenntnissnahme und Unterschrifft "bittet". Eine weitere gern gesehene Methode it die Verleumdung ... " der Chef -ja ,der ist nicht da "

                        Ein Briefeiwurf auserhalb des Lokals ist nicht möglich da der Postbote täglich zwischen 9 und halb 10 die Zustellungen dem Küchen oder dem Reinigungspersonal übergibt und außen kein Briefkasten existennt ist.
                        Zuletzt geändert von Infinitas; 08.04.2012, 13:45.
                        Das letzte Treffen der Generationen in Wien war übrigens BOMBE ! Picards Moralkiste:"Schurken, die ihre Schnurrbärte zwirbeln, sind leicht zu erkennen, aber diejenigen, die sich in gute Taten kleiden, sind hervorragend getarnt."

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                          #27
                          Zitat von Infinitas Beitrag anzeigen
                          Im Regelfall ja - hier jedoch Nein.Denn auf der einen Seite steht das Recht auf der anderen seite steht auch das was das Leben mit sich bringt.
                          Besonders im Berreich der Gastronomie kommt es schnell zu solchen Situationen wenn ein Mitarbeiter im Gastraum mit einem Zeugen und einem Forderungschreiben auftaucht und um Kenntnissnahme und unterschrifft "bittet". Eine weitere gerngesehene methode it die Verläugnung ... der Chef ja der ist nicht da
                          Kann es sein, dass Du ganz insgeheim ein Duckmäuser bist, der Angst hat, dem Chef auf die Pfoten zu latschen? Du lässt Dich seit drei Monaten wie ein Depp hinhalten und Dein Chef freut sich über den doofen Infinitas, der gerne aus dem Privatvermögen vorfinanziert, während Dein Chef sich ins Fäustchen lacht.

                          Wie hier bereits mehrfach erwähnt, geh zum Fachanwalt für Arbeitsrecht, ich ergoogle Dir gerne welche in Deiner Stadt und der wird schon das entsprechende in die Wege leiten.

                          Mal ganz ehrlich, wer mir Geld schuldet, bei dem zieh ich auf kurz oder lang die Daumenschrauben an. Da sind mir dann Freundschaft oder Verbundenheit oder dem sein Ruf schlichtweg egal.

                          Niemand sagt, Du sollst im vollbesetzten Lokal rumbrüllen, Dein Chef solle doch mal bitte die Lohnanmahnung vor aller Augen abzeichnen. Sowas macht man im Büro. Und wenn der Chef "nicht da" sein sollte, hat er immer noch einen Stellvertreter oder jemand, der bevollmächtigt ist, seine Interessen bei Abwesenheit zu vertreten. Wenn dieser es versäumt oder für nicht notwendig erachtet, es weiter zu leiten, dann ist das nicht Dein Problem.

                          Und wenn er Dir schon mit Klageandrohung käme wegen Rufmord, das wäre wohl kaum haltbar. Denn was ist an einem Fakt (Lohnschulden) Rufmord oder Rufschädigung? Da würd ich doch eher sagen, der Chef hat eh seinen Ruf in der Branche weg, denn ich würde vermuten, dass solche Typen generell nicht die tüchtigsten Geschäftsleute sind. Daher hätte ich auch keine Angst, dass andere Arbeitgeber mich ablehnen würden.
                          Und so oft ich auch falle, ich stehe auf, richte mein Krönchen und marschiere weiter. Übung macht halt den Meister.

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                            #28
                            Zitat von Lord Rover Beitrag anzeigen
                            Kann es sein, dass Du ganz insgeheim ein Duckmäuser bist, der Angst hat, dem Chef auf die Pfoten zu latschen? Du lässt Dich seit drei Monaten wie ein Depp hinhalten und Dein Chef freut sich über den doofen Infinitas, der gerne aus dem Privatvermögen vorfinanziert, während Dein Chef sich ins Fäustchen lacht.

                            Wie hier bereits mehrfach erwähnt, geh zum Fachanwalt für Arbeitsrecht, ich ergoogle Dir gerne welche in Deiner Stadt und der wird schon das entsprechende in die Wege leiten.

                            Mal ganz ehrlich, wer mir Geld schuldet, bei dem zieh ich auf kurz oder lang die Daumenschrauben an. Da sind mir dann Freundschaft oder Verbundenheit oder dem sein Ruf schlichtweg egal.

                            Niemand sagt, Du sollst im vollbesetzten Lokal rumbrüllen, Dein Chef solle doch mal bitte die Lohnanmahnung vor aller Augen abzeichnen. Sowas macht man im Büro. Und wenn der Chef "nicht da" sein sollte, hat er immer noch einen Stellvertreter oder jemand, der bevollmächtigt ist, seine Interessen bei Abwesenheit zu vertreten. Wenn dieser es versäumt oder für nicht notwendig erachtet, es weiter zu leiten, dann ist das nicht Dein Problem.
                            Eehr nicht meine Kommados sind von berufswegen prezise und klar ein Duckmäuser hätte eindeutig nicht die notwendie Kompetenz um diesen Beruf auszuüben.
                            Ich pflege mich auch mit meinen Vorgesetzten stetig in Augenhöhe auszutauchen und erwarte dies auch von den Mitarbeitern, die ich anleite.
                            Ja der Fachanwalt ist bereits auf dem Weg allerdings läuft mein Rechtschutz über eine Gewerkschaft und das wird sich in die Länge ziehen.Was wiegesagt auch finanzielle Konsequenzen mit sich zieht da ich zwar recht bekommen werde aber dennoch sehr sehr lange auf mein Geld warten muss.

                            Von rumbrüllen ist ja auch keine rede, lediglich von einem klaren sachlichen austausch eines Forderungsbriefes. Das ist nach meinem Erfahrungswert vollkommen ausreichend für besagte Situationen. Deshalb ist der Weg eines Einschreiben- Einwurfs oder der Weg eines Faxes für mich der Bessere. Nachdem Gespräche in Augenhöhe nicht ankommen.

                            Edit.Der Weg des Einschreibens ist auch bereits 2 mal geschenen und eine dritte Forderungsmahnung kommt nun vom Verbund. Der nächste Weg ist die Unterschrift eine Rechtsvollmacht für den DGB und somit ist dann der Weg für den Fachanwalt frei.
                            Zuletzt geändert von Infinitas; 08.04.2012, 14:45.
                            Das letzte Treffen der Generationen in Wien war übrigens BOMBE ! Picards Moralkiste:"Schurken, die ihre Schnurrbärte zwirbeln, sind leicht zu erkennen, aber diejenigen, die sich in gute Taten kleiden, sind hervorragend getarnt."

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                              #29
                              Hat dein Chef denn irgendwann einen Grund für das Nichtzahlen des Lohns genannt?
                              Auch wenn ich es nicht ausschliessen will, habe ich Mühe mit dme Gedanken, dass ein Geschäftsmann, und das ist ein Betreiber eines Gestronomiebetriebs allemal, einfach so aus Spass an der Freude den Lohn nicht zahlt.

                              Und hast du mal mit anderen Mitarbeitern gesprochen um herauszufinden ob sie ähnliche Probleme haben?
                              Understanding the scope of the problem is the first step on the path to true panic.

                              - Florance Ambrose

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                                #30
                                Zitat von HMS Fearless Beitrag anzeigen
                                Hat dein Chef denn irgendwann einen Grund für das Nichtzahlen des Lohns genannt?
                                Auch wenn ich es nicht ausschliessen will, habe ich Mühe mit dme Gedanken, dass ein Geschäftsmann, und das ist ein Betreiber eines Gestronomiebetriebs allemal, einfach so aus Spass an der Freude den Lohn nicht zahlt.

                                Und hast du mal mit anderen Mitarbeitern gesprochen um herauszufinden ob sie ähnliche Probleme haben?
                                - Ja ein goßteil der Mitarbeiter hat die selben probleme allerdings ist dort die Lebensituation anders. Was heisst das die Situation durch ein zweites Gehallt kompensiert wird (Ehefrau/Mann oder Lebenspartner).Die Alleinverdiener haben den Betrieb bereits verlassen.

                                Angeblich wegen einer Umsatzflaute außerhalb der Saison die sich nun knappe 5 Jahre zieht.
                                Die Zahlen sagen aber etwas anderes.
                                Zuletzt geändert von Infinitas; 08.04.2012, 14:43.
                                Das letzte Treffen der Generationen in Wien war übrigens BOMBE ! Picards Moralkiste:"Schurken, die ihre Schnurrbärte zwirbeln, sind leicht zu erkennen, aber diejenigen, die sich in gute Taten kleiden, sind hervorragend getarnt."

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