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    Wow, ich bewundere Leute, die das auf sich nehmen und meistern.
    Mich gruselts davor. Ich will nicht daran denken, was passieren kann..., habe Angst davor und versuche zu verdrängen.

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      Zitat von Anthea Beitrag anzeigen
      Mich gruselts davor. Ich will nicht daran denken, was passieren kann..., habe Angst davor und versuche zu verdrängen.
      Man wächst da glaube ich mit seinen Aufgaben!
      Klar hat man Angst vor solchen Situationen, das empfinde ich als normale Reaktion. Unser Alltag kommt uns ja auch ohne mögliche Pflege oder Verantwortung für die eigenen Eltern schwierig und belastend vor. Und eine Verdrängung ist es ja nicht wirklich, weil solche Situationen ja ganz individuell sind. Meine Eltern waren nicht dement, sondern mit der Zeit mehr und mehr pflegebedürftig. Zum Glück gibt es viele gute Pflegedienste, die einen gut beraten können. Man steht ja nicht völlig alleine da. Ich hatte auch das Glück, dass ich mich mit meinen Geschwistern gut absprechen konnte, so dass Artzbesuche, Einkäufe und am Anfang sogar Ausflüge möglich waren.
      Also Anthea, dass Du hier schon mitliest und schreibst zeigt ja, dass Du gar kein so großer Verdränger sein kannst!
      Entgegen der um sich greifenden Legendenbildung habe ich mein "altes" Forum nicht freiwillig verlassen! Tragischerweise muss man nun feststellen, dass es dieses Forum nicht mehr gibt! Warum wohl nicht? ;)

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        Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
        Es geht doch nur darum, dass das BfArM einen Formfehler gemacht hat. Das hat mit Liberalisierung nix zu tun. Das BfArM hat die tödliche Droge verweigert, mit der Begründung, dass Selbsttötung als Zweck der Medikation nicht durch das Betäubungsmittelgesetz abgedeckt sei. Das war formal falsch. Hätte das BfArM nach einer Prüfung gesagt, dass sie die Droge nicht bekommen darf, weil die Situation nicht ausreichend unerträglich ist, wäre ja alles rechtens. Wo siehst du im Umstand, dass ein Amt nen formalen Fehler gemacht nen Fortschritt oder überhaupt nen Schritt in irgendne Richtung?
        Hast du den Artikel überhaupt gelesen?

        "Es sei rechtswidrig gewesen, das Medikament zur Selbsttötung zu verweigern. Zur Begründung verwiesen die Leipziger Richter auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Dieses umfasse "auch das Recht eines schwer und unheilbar kranken Patienten, zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt sein Leben beendet werden soll"."

        Hier geht es nicht um einen Formfehler, sondern um die Feststellung, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht in schweren Fällen das Recht auf Suizid auf die dafür nötigen Mittel beinhaltet.

        Das hat bis jetzt kein deutsches Gericht festgestellt und es wurde auch von niemandem erwartet. Für die Politikern, die im vorletzten Jahr das Verbot des assistierten Suizids beschlossen haben, dürfte dieses Urteil für große Verblüffung gesorgt haben.

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          Zitat von 3of5 Beitrag anzeigen

          Hast du den Artikel überhaupt gelesen?

          "Es sei rechtswidrig gewesen, das Medikament zur Selbsttötung zu verweigern. Zur Begründung verwiesen die Leipziger Richter auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Dieses umfasse "auch das Recht eines schwer und unheilbar kranken Patienten, zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt sein Leben beendet werden soll"."
          Japp ich habe das sehr wohl gelesen und ich weiß sogar, dass der Satz nicht mit "soll" aufhört. Hast du den Artikel denn zu Ende gelesen?

          Der Verkauf von tödlichen Medikamenten könne zwar wegen gesetzlichen Vorschriften "grundsätzlich" nicht erlaubt werden. Es müsse wegen des Selbstbestimmungsrechts in Extremfällen davon aber Ausnahmen für unheilbar kranke Menschen geben können, "wenn sie wegen ihrer unerträglichen Lebenssituation frei und ernsthaft entschieden haben, ihr Leben beenden zu wollen" und wenn es keine palliativmedizinischen Alternativen gebe. Dies hätte das BfArM prüfen müssen, urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Hier sei dies nachträglich allerdings nicht mehr möglich.
          Im Urteil selbst steht dann:
          Danach ist der ablehnende Bescheid des BfArM vom 16. Dezember 2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 3. März 2005 rechtswidrig gewesen. Es hätte prüfen müssen, ob sich Frau K. in einer extremen Notlage befand, die die Erteilung der beantragten Erlaubnis geboten hätte.
          Es liegt also ein Formfehler vor. Ob die Frau die Kriterien einer Überprüfung durch das BfArM erfüllt hätte weiß man nicht. Der Kläger hat nur gewonnen, weil es diese Prüfung nicht gab.

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            Ich sag's noch mal: Die Feststellung, dass unerträglich leidende Menschen einen Anspruch auf ein tödliches Medikament haben, ist mehr als die Feststellung eines Formfehlers. Bis zu diesem Urteil hätte niemand geglaubt, dass eine Bundesbehörde zur Herausgabe eines tödlichen Medikaments an eine suizidwillige Person verpflichtet sein kann. Insofern hätte das Gericht auch urteilen können, dass es grundsätzlich nicht die Aufgabe des BfArM ist, Menschen beim Suizid zu unterstützen. Stattdessen hat es klargestellt, dass das Recht auf Suizid in ausweglosen Situationen aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht folgt.

            Das ist alles andere als trivial und vor allen Dingen mehr als die Feststellung eines Formfehlers. Ein Formfehler hätte bestanden, wenn schon vorher klar gewesen wäre, dass die Behörde verpflichtet ist, Natriumpentobarbital an unerträglich leidende Menschen in ausweglosen Situationen herauszugeben und wenn trotzdem keine Prüfung stattgefunden hätte.

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              http://www.dailymail.co.uk/news/arti...eader-comments


              Dieses Video sollte sich jeder ansehen, der glaubt, Sterbehilfe sei unnötig, weil Sterben heutzutage nicht mehr qualvoll wäre.

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                Wenn im Gehirn die Neuronen sterben dann ist das eben so. Ist ein "normaler" Vorgang der Natur. Wie man das jetzt heilen könnte. kA. Es ist wichtig solchen Menschen den Weg zu erleichtern und ihnen Zuversicht geben und nicht sie noch fertig machen. Aber leider gibt es auch viele, die dann ihr wahres Gesicht zeigen und sehr viel Ärger machen. Pfleger kneifen, Augen auspieksen wollen etc. hab schon alles "gehört" , nicht erlebt. Die fallen auch gerne mal hin die armen. Sehr traurig das ganze. Suchen nachts draußen Familie denken die wohnen dort. Sehr tragisch.

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                  Es gibt ein neues Urteil zur Sterbehilfe:

                  Das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verstößt gegen das Grundgesetz. Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Das schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen. Der neue Strafrechtsparagraf 217 mache das weitgehend unmöglich.
                  Die Beschwerden von Sterbehilfeorganisationen, Ärzten und schwer kranken Menschen hatten Erfolg: Das in Deutschland geltende Verbot der geschäftsmäßigen Hilfe beim Suizid ist verfassungswidrig. Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.
                  Jede Geschichte hat vier Seiten: Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich geschehen ist.

                  Welten brechen auseinander, Formationen nicht.

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                    Das es ein Recht auf selbstbestimmtes (und würdevolles) Sterben gibt ist für mich nicht erst jetzt gültig. Damit aber geschäftsmäßige Sterbehilfe zu rechtfertigen ist leider wieder Teil dieses kranken Systems. Wer am Töten Geld verdient gehört gelinde gesagt an die Wand gestellt. Fachliche Sterbehilfe zum Selbstkostenpreis (Medikamente, Untersuchungskosten, Arzthonorar..) wären O.K. Ich bin aber fest davon überzeugt das das mit dem Erlauben geschäftsmäßiger Sterbehilfe nicht gemeint ist und in der Praxis damit Profiteuren im weißen Kittel Tür und Tor geöffnet wird.

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                      Zitat von Holger58 Beitrag anzeigen
                      Das es ein Recht auf selbstbestimmtes (und würdevolles) Sterben gibt ist für mich nicht erst jetzt gültig. Damit aber geschäftsmäßige Sterbehilfe zu rechtfertigen ist leider wieder Teil dieses kranken Systems. Wer am Töten Geld verdient gehört gelinde gesagt an die Wand gestellt. Fachliche Sterbehilfe zum Selbstkostenpreis (Medikamente, Untersuchungskosten, Arzthonorar..) wären O.K. Ich bin aber fest davon überzeugt das das mit dem Erlauben geschäftsmäßiger Sterbehilfe nicht gemeint ist und in der Praxis damit Profiteuren im weißen Kittel Tür und Tor geöffnet wird.
                      Das große Problem war, dass "geschäftsmäßig" entgeldliche und unentgeldliche Angebote einschließt. Jeder Arzt, der Sterbehilfe mit anbietet, tut dies laut Gesetz geschäftsmäßig. Ganz gleich ob er dafür Geld nimmt oder nicht.

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                        Genau das meine ich. Dieses alles genau zu trennen haben die Richter (bewußt) versäumt. Das bei Sterbehilfe Kosten entstehen die getragen werden müssen ist ja klar. Geschäftsmäßigkeit und Geschäftemacherei das hätte von der Politik und von der Justitz klar getrennt werden müssen.

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                          Die Richter sind nicht dazu verpflichtet solche Aussagen zu machen. Hier ging es darum, ob das Gesetz in der Form verfassungsmäßig ist oder eben nicht. Und das praktisch komplette Verbot solcher Dienste ist es eben nicht.

                          Natürlich können die Richter solche Aussagen am Ende des Urteils mit einfügen, aber damit greifen sie auch in die Gesetzgebung ein. Das sollten Gerichte streng genommen nicht tun, wegen Gewaltenteilung und so. Aber das ist eh gerade nicht Thema. Sie haben nur ein Urteil gefällt und jetzt liegt der Ball wieder bei der Regierung. Die sollte dieses Mal das Gesetz so formulieren, dass es nur die profitorientierte Sterbehilfe verbietet.

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                            Wenn man bedenkt wie hoch der Prozentsatz von Juristen in Regierung und Parlament ist und wie oft Gesetze von den Verfassungsrichtern in Teilen oder Gänze gekippt werden müssen - oh Mann..!

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                              2015 haben die MdBs in einer Gewissensentscheidung den § 217 StGB novelliert.
                              Die Entscheidung des BVerfG bedeutet, dass Gewissensentscheidungen frei gewählter Vertreter des deutschen Volkes jetzt gegen das deutsche GG verstoßen.

                              Sehr bemerkenswert ist, dass laut dieser Entscheidung des BVerfG >>> der Suizid-Wille eines Menschen jederzeit zu respektieren ist<<<, also nicht nur bei einer unheilbaren Krankheit und bei unerträglichen, nicht ausreichend durch Schmerzmittel zu lindernden Schmerzen
                              Slawa Ukrajini!

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                                Die Frage polarisiert und wird nie eine gesamtgesellschaftlichen Einigung finden. Ethisch-moralische Fragen können das nie, auch weil hier Religionen zu Teilen betroffen sind.

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