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Behinderung in Bewerbung angeben?

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    #16
    Den Ausweis erst im Nachhinein vorzulegen, wenn er vorher beantragt wurde, ist widersprüchliches Verhalten und berechtigt den Arbeitgeber zur Anfechtung des Vertrags. Da du schuldhaft gehandelt hast - vorsätzlich! - ist er darüber hinaus auch zu Schadenersatz nach culpa in contrahendo berechtigt, und das kann recht teuer werden, wenn er nachweisen kann, jemand anderes eventuell sogar für weniger eingestellt zu haben.
    Ich muss dringend davon abraten, derartige Spielereien zu machen. Wenn du den Genuss der Sonderregeln der §§ 70f, 80ff SGB IX kommen willst, dann auf ehrliche Weise. Ansonsten spar es dir, den Behindertenausweis überhaupt zur Sprache zu bringen. Der Gesetzgeber lässt dir ganz bewusst eine Wahlmöglichkeit, damit du für dich das taktisch klügste Vorgehen bei der Bewerbung treffen kannst. Das heißt aber nicht, dass du den Arbeitgeber "verarschen" kannst. Denke zudem daran, dass du eine Behinderung, die dich bei der konkreten beruflichen Tätigkeit stören könnte, immer und auch ungefragt von dir aus mitteilen musst, egal ob leicht oder schwer, egal ob Ausweis oder nicht.

    Edit:
    Da es sich hierbei um sehr grundsätzliche Fragen handelt, und du als Mathematiker vermutlich auch nicht im Armenhaus landen wirst, rate ich dir bei bleibenden Zweifeln zu einem einmaligen Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der wird der zuverlässig und vor allem besser sagen können, was Sache ist, mich eingeschlossen, und ist mit Sicherheit kein schlecht investiertes Geld.

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      #17
      Zitat von Seether Beitrag anzeigen
      Denke zudem daran, dass du eine Behinderung, die dich bei der konkreten beruflichen Tätigkeit stören könnte, immer und auch ungefragt von dir aus mitteilen musst, egal ob leicht oder schwer, egal ob Ausweis oder nicht.
      Ist das so? Das war mir nicht bewusst. Im Prinzip kann mich ja schon ne Sehbehinderung bei so ziemlich jeder beruflichen Aufgabe stören, sobald ich meine Kontaktlinse verliere. Is dass dann ein Problem, wenn ich das nicht offengelegt habe?
      Ich arbeite ja als Schulsoszialpädagoge. Wenn ich da jetzt ne Sehhilfe verlöre und gehe zum Lehrerzimmer um mir ne Ersatzbrille zu holen ich pralle mit nem Kind zusammen (das passiert ja schonmal) dummerweise würde dann dem Kind was passieren, kann mir dann was anhängen, weil ich meine leichte Behinderung nicht angegeben habe?

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        #18
        Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
        Ist das so?
        Ja. Ist so.
        Dein Beispiel mit der Brille ist für die Praxis vollkommen bedeutungs - und folgenlos. Das weißt du auch. Mehr werde ich dazu nicht sagen.

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          #19
          Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
          Im Prinzip kann mich ja schon ne Sehbehinderung bei so ziemlich jeder beruflichen Aufgabe stören,
          Eben. Bei dieser Diskussion wird von manchen viel zu sehr verallgemeinert. Es gibt doch so viele verschiedene Arten von leichten und schwereren Behinderungen, Krankheiten oder einfach nur kleinen koerperlichen Einschraenkungen. Natuerlich muss niemand dem Arbeitgeber ohne Grund seine ganze Krankengeschichte mitteilen.

          Daraus folgt, dass der Threadersteller (oder eben jeder entsprechend Betroffene) zunaechst erst mal selbst ueberlegen und ggf. entscheiden muss, ob er eine Einschraenkung bei einem Bewerbungsverfahren angibt. Das kann auch nur der Betroffene, weil nur diese Person sowohl das Anforderungsprofil der Arbeitstelle als auch die Art und das Ausmass der Behinderung kennt. Selbstverstaendlich ist es ratsam, sich im Zweifel neutrale und professionelle Hilfe (Behindertenvereine, vielleicht Verbraucherberatungen, etc.) zu holen.

          Aber Aussagen, dass bei einer Bewerbung prinzipiell jede Art von Behinderung mitgeteilt werden muesse, helfen hier nicht weiter.
          .

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            #20
            Okay. Ich sehe, wohin das läuft.

            Lieber ChrisArcher,

            da du hier keine verlässlichen Informationen erhälst, rate ich dir nun ernsthaft, dich zu einem einmaligen Gespräch mit einem Fachanwalt einzufinden. Der kann dir sicherlich auch die neuesten Entwicklungen der Rechtsprechung zur Offenbarungspflicht des Arbeitnehmers mitteilen (insbesondere hinsichtlich der seit Jahren umstrittenen Frage, wann eine Schwerbehinderung mit Ausweis, die grds. keine Relevanz für die berufliche Tätigkeit hat, gegenüber dem Arbeitgeber genannt werden muss, oder nicht, ob sofort, ob nach sechs Monaten wegen der Kündigungsschutzregelungen des SGB, ob ein Wahlrecht besteht, ob der Arbeitgeber überhaupt später im Berufsalltag danach Fragen darf, etc. pp.).

            Tu das. Damit ist dir mehr geholfen, als sich hier zu fragen, wer nun richtig liegt, und worauf du dich verlassen kannst.

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              #21
              Zitat von Seether Beitrag anzeigen
              Ja. Ist so.
              Dein Beispiel mit der Brille ist für die Praxis vollkommen bedeutungs - und folgenlos. Das weißt du auch. Mehr werde ich dazu nicht sagen.
              Weiß ich nicht deshalb habe ich ja auch gefragt. Du kennst dich in Rechtsfragen besser aus als ich. Schade, dass du deine Vorbehalte nicht überwinden kannst.

              - - - Aktualisiert - - -

              Zitat von Seether Beitrag anzeigen
              da du hier keine verlässlichen Informationen erhälst, rate ich dir nun ernsthaft, dich zu einem einmaligen Gespräch mit einem Fachanwalt einzufinden. Der kann dir sicherlich auch die neuesten Entwicklungen der Rechtsprechung zur Offenbarungspflicht des Arbeitnehmers mitteilen (insbesondere hinsichtlich der seit Jahren umstrittenen Frage, wann eine Schwerbehinderung mit Ausweis, die grds. keine Relevanz für die berufliche Tätigkeit hat, gegenüber dem Arbeitgeber genannt werden muss, oder nicht, ob sofort, ob nach sechs Monaten wegen der Kündigungsschutzregelungen des SGB, ob ein Wahlrecht besteht, ob der Arbeitgeber überhaupt später im Berufsalltag danach Fragen darf, etc. pp.).
              .
              Der Gang zu nem Fachanwalt ist da sicher keine schlechte Idee und wohl auch der klügste Rat, den man in der Sache geben kann. Hätte ja trotzdem sein können, dass jemand da was genaues weiß.

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                #22
                Ne, Tibo. Ein homosexueller, übergewichtiger Freund von mir leidet an multipler Sklerose und muss sich ernsthaft Gedanken machen, bei wem er sich überhaupt mit welchen Vorzeichen bewerben kann. Und ja, seine Erkrankung stellt leider in sehr, sehr vielen Berufen ein tatsächliches praktisches Problem dar.
                Wenn du im Vergleich dazu aus einer billigen, mit Kontaktlinsen auszugleichenden Sehschwäche ein Fass aufamchen willst, bin ich ernsthaft nicht daran interessant, irgendwelche Erkenntnisse zu überdenken.

                Es ist für das Anliegen des TE völlig irrelevant und hilft ihm nicht weiter (denn offensichtlich ist er ja schwerbehindert); es hat für die Praxis genau NULL praktische Auswirkungen. Es gibt kaum jemanden, der deswegen benachteiligt oder gar vor das AG gezerrt würde; niemandem wird der Arbeitsvertrag angefochten, weil er verschwiegen hat, dass er bei nen paar Doptrin Kontaktlinsen tragen muss - als Sachbearbeiter, Bürokraft oder vergleichbares, wie du es bist.
                Der Thread ist primär als Bitte um Rat in die Welt gesetzt worden, nicht, um uns in zweifelhaft relevante Niederungen des Arbeitsrechts zu begeben, die eher von generellem Belang sein könnten. Ich habe versucht, dem TE Rat zu geben, und auch frühzeitig darauf hingewiesen, dass der Gang zum Fachmann niemals verkehrt ist. Warum ich mich jetzt zu "Brillen in der Arbeitswelt" äußern soll, während es hier um "richtige" Behinderungen geht, will mir dann einfach nicht einleuchten.

                Wenn du also Fragen hast, die erkennbar nicht geeignet sind, den Erkenntnisgewinn des offensichtlich (schwer-)behinderten TE zu beflügeln, schreib mir gerne eine PM, dann gehe ich vielleicht darauf ein. Alles andere kann ich aufgrund der oben genannten Darstellung dann nur so interpretieren, wie ich es getan habe.

                Edit: Im Übrigen siehe die PM, die ich dir jetzt schreibe.
                Zuletzt geändert von Seether; 16.03.2013, 00:41.

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                  #23
                  Zitat von Prix Beitrag anzeigen
                  *Wolf4310*

                  Davon "rede" ich ja!
                  Ok, dann hab ich dich wie Spooky missverstanden

                  Zitat von ChrisArcher Beitrag anzeigen
                  Der Punkt ist der, dass mir von einzelnen Leuten, die meinten, man müsse eine Behinderung bei einer Bewerbung nicht angeben, empfohlen wurde, einen SB-Ausweis zu beantragen und dann ggf. nach dem Erhalt der Stelle und erfolgreichem Bestehen der Probezeit den SB-Ausweis dem Arbeitgeber vorlegen.

                  Dies setzt natürlich voraus, dass ein solches Vorgehen auch wirklich rechtmäßig ist.
                  So ein vorgehen könnte evt. Nachteile für den Arbeitgeber haben (Fördergelder ect.)
                  Selbst du hättest dann nicht die Vorteile wie z.B. mehr Urlaub oder besonderer Kündigungsschutz, da der Arbeitvertrag ja schon bestehen würde

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                    #24
                    Zitat von Seether Beitrag anzeigen
                    Ne, Tibo. Ein homosexueller, übergewichtiger Freund von mir leidet an multipler Sklerose und muss sich ernsthaft Gedanken machen, bei wem er sich überhaupt mit welchen Vorzeichen bewerben kann. Und ja, seine Erkrankung stellt leider in sehr, sehr vielen Berufen ein tatsächliches praktisches Problem dar.
                    Wenn du im Vergleich dazu aus einer billigen, mit Kontaktlinsen auszugleichenden Sehschwäche ein Fass aufamchen willst, bin ich ernsthaft nicht daran interessant, irgendwelche Erkenntnisse zu überdenken.

                    Es ist für das Anliegen des TE völlig irrelevant und hilft ihm nicht weiter (denn offensichtlich ist er ja schwerbehindert); es hat für die Praxis genau NULL praktische Auswirkungen. Es gibt kaum jemanden, der deswegen benachteiligt oder gar vor das AG gezerrt würde; niemandem wird der Arbeitsvertrag angefochten, weil er verschwiegen hat, dass er bei nen paar Doptrin Kontaktlinsen tragen muss - als Sachbearbeiter, Bürokraft oder vergleichbares, wie du es bist.
                    Der Thread ist primär als Bitte um Rat in die Welt gesetzt worden, nicht, um uns in zweifelhaft relevante Niederungen des Arbeitsrechts zu begeben, die eher von generellem Belang sein könnten. Ich habe versucht, dem TE Rat zu geben, und auch frühzeitig darauf hingewiesen, dass der Gang zum Fachmann niemals verkehrt ist. Warum ich mich jetzt zu "Brillen in der Arbeitswelt" äußern soll, während es hier um "richtige" Behinderungen geht, will mir dann einfach nicht einleuchten.

                    Wenn du also Fragen hast, die erkennbar nicht geeignet sind, den Erkenntnisgewinn des offensichtlich (schwer-)behinderten TE zu beflügeln, schreib mir gerne eine PM, dann gehe ich vielleicht darauf ein. Alles andere kann ich aufgrund der oben genannten Darstellung dann nur so interpretieren, wie ich es getan habe.

                    Edit: Im Übrigen siehe die PM, die ich dir jetzt schreibe.
                    Du hast von Behinderungen im Allgemeinen gesprochen, diese seien generell anzugebenwenn sie bei einer beruflichen Tätigkeit stören :
                    Denke zudem daran, dass du eine Behinderung, die dich bei der konkreten beruflichen Tätigkeit stören könnte, immer und auch ungefragt von dir aus mitteilen musst, egal ob leicht oder schwer,
                    Ich habe deine Aussage so verstanden, wie Du sie gemacht hast, fand das verwunderlich und wollte einfach wissen ob das tatsächlich rechtlich so ist. Nun fabulierst du etwas von "richtigen" Behinderungen anstatt einfach zuzugeben, dass du dich missverständlich (euohemistisch für falsch) ausgedrückt hast. Deine PM konnte ich nicht öffnen. Weiß nicht ob ich das bedauern soll.
                    @ChrisArcher Ich hoffe meine Frage und die daraus entstanden Misstöne haben deinen Thread nicht gestört. Dein Anliegen ist zu ernst als das wir hier Antipathien ausfechten sollten. Daher möchte ich mich noch mal ausdrücklich Seethers Vorschlag anschließen und dir dazu raten einen Fachanwalt aufzusuchen. Der kann Dir besser helfen als wir Laien.

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                      #25
                      Zitat von ChrisArcher Beitrag anzeigen
                      Weiß jemand von Euch, ob man ggf. eine (Schwer-)Behinderung bei der Bewerbung angeben muss? Hat hier emand Erfahrung mit Vor- und Nachteilen eines (Schwer-)Behinderungsausweises?
                      Nach neuster Rechtslage braucht ein schwerbehinderter Mensch den Grad der Behinderung dem neuen Arbeitgeber nicht anzugeben.

                      Eine Schwerbehinderung bringt ja einen besonderen Schutz des schwerbehinderten Menschen mit sich. Wenn eine Schwerbehinderung vorliegt, sprich ein GdB (Grad der Behinderung) von mindestens 50, hat der schwerbehinderte Mensch 5 Tage mehr Anspruch auf Urlaub und einen Sonderkündigungsschutz. Sollte der schwerbehinderte Mensch bereits in einem Arbeitsverhältnis stehen und hat dieser Arbeitnehmer seine Schwerbehinderung beim Arbeitgeber nicht angegeben, muss er die Schwerbehinderung spätestens dann angeben, wenn der Arbeitgeber aus welchen Gründen auch immer seine Mitarbeiter kündigen muss.

                      Der Arbeitgeber hat die Pflicht bei Kündigung eines schwerbehinderten Menschen das Integrationsamt einzuschalten. Erst dann wird die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen wirksam. Der Arbeitgeber kann das jedoch nur dann, wenn er weiß, wer von seinen Mitarbeitern schwerbehinderte ist. Nur aus diesem Grund, muss ein schwerbehinderter Mensch seine Schwerbehinderung angeben, sonst nicht.

                      Vor- und Nachteile: Schwer zu sagen, wenn du eine Schwerbehinderung hast, die man nicht sieht und die keinerlei Auswirkung im angestrebten Beruf mit sich bringt, würde ich sie nicht unbedingt angeben. Das kannst du später ja immer noch tun, wenn du magst. Sollte die Schwerbehinderung allerdings Auswirkungen auf deine berufliche Situation haben, wirst du nicht umhinkommen von der Behinderung zu berichten.
                      ____________________

                      Mein 3-jähriger Sohn zu einem Song von AC/DC: "Mama, warum kann die Frau nicht singen?"

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                        #26
                        Falls eine Rechtsschutzversicherung mit dem Anteil Arbeitsrechtsschutz besteht, könnte es sogar eine kostenlose Beratung am Telefon durch einen Anwalt der Versicherung geben (gab es bei mir als ich meinen letzten Arbeitsplatz kündigte [Formalitäten etc]).
                        Ein gutes Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber ist wichtig, und das beginnt bei der Bewerbung. Offenes Ansprechen eigener Schwächen kann für das Profil der Arbeitsbedingungen von Vorteil sein. Gute Arbeitgeber fördern intensiv die Stärken.
                        Schwächen auszubügeln ist oft ineffektiv.
                        Slawa Ukrajini!

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                          #27
                          Zitat von Thomas W. Riker Beitrag anzeigen
                          Ein gutes Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber ist wichtig, und das beginnt bei der Bewerbung. Offenes Ansprechen eigener Schwächen kann für das Profil der Arbeitsbedingungen von Vorteil sein. Gute Arbeitgeber fördern intensiv die Stärken.
                          Schwächen auszubügeln ist oft ineffektiv.
                          Wenn es um Schwächen geht wie, perfektionistische Arbeitsweise oder sonst etwas, gebe ich dir recht.

                          Eine Behinderung ist jedoch keine Schwäche. Der Arbeitgeber sieht in einem behinderten Menschen immer gleich zwei Dinge. Den schwerbehinderten Menschen werde ich nicht mehr los (besonderer Kündigungsschutz) und der schwerbehinderte Mensch kostet mich (u.a. Arbeitsausfälle wegen häufigen Krankheitstagen, erhöhter Urlaubsanspruch usw.). Obwohl dies natürlich nicht unbedingt stimmen muss, sind das eben Gründe für den Arbeitgeber eher einen nicht schwerbehinderten Menschen einzustellen als einen mit einer Schwerbehinderung. Ein Arbeitgeber wird einen Bewerber, der bereits in seinem Bewerbungsschreiben angeben hat, schwerbehindert zu sein, höchstwahrscheinlich nicht einladen. Deshalb sollte man vorsichtig sein wann und ob man eine nicht sichtbare Schwerbehinderung angibt.

                          Hier kommt es natürlich auch auf die Arbeitgeber an. Jeder Arbeitgeber muss ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl eine Schwerbehinderten-Quote erfüllen, erfüllt er diese nicht, ist er verpflichtet Ausgleichsabgaben zu leisten. Um dieser Pflicht nachzukommen und um in der Öffentlichkeit besser darzustehen, stellt der Öffentliche Dienst eher schwerbehinderte Menschen ein als die Privatwirtschaft.
                          ____________________

                          Mein 3-jähriger Sohn zu einem Song von AC/DC: "Mama, warum kann die Frau nicht singen?"

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                            #28
                            Ich werde mich auf jedenfall weiter beraten lassen. Ich danke Euch allen aber für Eure Beiträge. Sie haben zwar in einzelnen Belangen weitere Fragen aufgeworfen, aber das ist ja auch schon einmal sehr hilfreich, da ich diesen nachgehen kann.

                            Ich werde diesen Thread weiter verfolgen und auch reinschreiben, wenn sich etwas neues ergibt.

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                              #29
                              Ich würde dass einfach mit einem gesunden Menschenverstand lösen, denn Behinderungen gibt es viele und ich denke der oder die Betroffene weiß am Besten was für einen Einfluss das auf den Job haben kann. Solange das jedoch keinen Einfluss auf den Job hat würde ich in der Bewerbung auch nichts davon erwähnen.

                              Eine Behinderung kann allerdings auch ein Vorteil sein z.B. habe ich Taubstumme Menschen in einer Druckerei arbeiten gesehen, der Vorteil ist einfach das ihnen der Lärm der Maschinen recht wenig Ausmacht.

                              Auch kann man sich nach Staatlichen Förderungen für den Arbeitgeber erkundigen um sein Angebot in der Bewerbung für den Arbeitgeber attraktiver zu gestalten.
                              Ein Befreundetes Lokal stellt bei uns z.B. auch Menschen mit Handicaps ein
                              Fuß fassen trotz Handicap | MAIN-POST Nachrichten für Franken, Bayern und die Welt
                              Ich war recht erstaunt, diese Jobs setzen körperliche Anstrengung und Stressresitenz voraus, beides ist kein Problem. Auch scheint trotz den Handicaps Fach-Basiswissen leicht von der Hand zu gehen. Ich hab mir den Betrieb selbst in meinem letzten Bewerbungszyklus angeguckt, das hat mich schon stark Beeindruckt. Eventuell hilft ja das lesen des Artikels etwas bei der Entscheidung.

                              LG Infinitas
                              Das letzte Treffen der Generationen in Wien war übrigens BOMBE ! Picards Moralkiste:"Schurken, die ihre Schnurrbärte zwirbeln, sind leicht zu erkennen, aber diejenigen, die sich in gute Taten kleiden, sind hervorragend getarnt."

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                                #30
                                Zitat von Infinitas Beitrag anzeigen
                                Eine Behinderung kann allerdings auch ein Vorteil sein z.B. habe ich Taubstumme Menschen in einer Druckerei arbeiten gesehen, der Vorteil ist einfach das ihnen der Lärm der Maschinen recht wenig Ausmacht.
                                Ich muss dich hier leider korrigieren. Taubstumme Menschen gibt es nicht. Ein Mensch kann taub sein, aber stumm ist er nicht. Denn durch die deutsche Gebärdensprache, die eine eigenständige Sprache darstellt, ist es theoretisch jedem tauben, schwerhörigen oder hörenden Menschen möglich nicht "stumm" zu bleiben. In der Gehörlosengemeinschaft wirst du mit deiner Äußerung "taubstumm" sicherlich nicht auf taube Ohren stoßen.

                                Menschen die gehörlos sind (ohne Resthörvermögen), macht der Lärm der Maschinen wirklich nichts aus. Allerdings ist es für gehörlose Menschen gefährlich in einer Umgebung zu arbeiten, bei der Gefahrensituationen vor allem durch Lautsignale angezeigt werden. Für gehörlose Menschen muss es also andere Signale geben, um ihnen mitzuteilen, dass sie sich in Gefahr befinden. Ein kurzer Schrei des Kollegen zur Seite zu springen, weil sich ein Metallstück von der Decke gelöst hat, kann ein gehörloser Mensch nicht verstehen.

                                Es gibt aber auch viele schwerhörige Menschen (nicht altersbedingt), welche noch ein Resthörvermögen besitzen. In diesem Fall sollte ein Arbeitsplatz ausgewählt werden, in der laute Geräusche vermieden werden sollten, damit das restliche Hörvermögen noch zeitweise vorhanden bleibt.

                                Auch kann man sich nach Staatlichen Förderungen für den Arbeitgeber erkundigen um sein Angebot in der Bewerbung für den Arbeitgeber attraktiver zu gestalten.
                                Das setzt allerdings voraus, dass der Arbeitgeber von der Schwerbehinderung bereits vor Vertragsabschluss in Kenntnis gesetzt werden muss. In diesem thread geht es ja genau um die Frage, ob man das tun sollte.

                                Man kann die Option der Förderung für schwerbehinderte Menschen sicherlich im Gespräch anbringen. Ich würde es aber erst dann machen, wenn sich der Arbeitgeber schwer tut, denjenigen einzustellen. Eine erhöhte Förderung kann da sicherlich Wunder wirken.

                                Im Übrigen: Ein Arbeitgeber erfährt automatisch von der Schwerbehinderung seiner Mitarbeiter, sobald diese den schwerbehinderten Freibetrag beantragt haben.
                                ____________________

                                Mein 3-jähriger Sohn zu einem Song von AC/DC: "Mama, warum kann die Frau nicht singen?"

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