Behinderung in Bewerbung angeben? - SciFi-Forum

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Behinderung in Bewerbung angeben?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Zitat von Prix Beitrag anzeigen
    1.psychisch Behindert,
    2.geistig Behindert,
    1. wäre z.B. PTBS (Badlands) oder Agoraphobie (Insel der Abenteuer)
    2. wäre z.B. Autismus (Rainman)

    Kommentar


      Zitat von Wolf4310 Beitrag anzeigen
      1. wäre z.B. PTBS (Badlands) oder Agoraphobie (Insel der Abenteuer)
      2. wäre z.B. Autismus (Rainman)
      Seit wann ist Autismus ein geistige Behinderung? Sie gilt doch eher als seelische Behinderung, soweit mir bekannt ist.
      "A life is like a garden. Perfect moments can be had, but not preserved, except in memory. " (Leonard Nimoy)

      Es ist nicht wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist viel Zeit, die wir nicht nutzen. (Seneca)

      Kommentar


        Sind Autisten wirklich geistig behindert? Ich dachte immer, Autismus wäre eine psychische Behinderung?

        Kommentar


          Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
          Es gibt übrigens Firmen, die sich bei der Arbeitsplatzvergabe auf solche ''Fälle'' spezialisiert haben (zB im IT-Bereich). Dort werden fast aussschliesslich Leute mit entsprechenden Behinderungen eingestellt.
          Diese Unternehmen nennt man Integrationsunternehmen. Es gibt für fast jede Behinderungsart ein bis mehrere Integrationsunternehmen in Deutschland, die einen bestimmten Prozentsatz an schwerbehinderten Menschen einstellen müssen, um als solches Unternehmen gelten zu dürfen. Integrationsunternehmen erhalten natürlich eine Reihe von Förderleistungen produzieren aber auch für die freie Wirtschaft. Ist die Schwerbehinderung so stark ausgeprägt, dass ein Einmünden werder auf dem ersten Arbeitsmarkt noch in einem Integrationsunternehmen möglich ist, gehen die Betroffene in sogenannte Werkstätten für behinderte Menschen. Dort werden u.a. auch Produkte für die freie Wirtschaft produziert, jedoch in einem geschützten Rahmen.

          Zitat von Taanae Beitrag anzeigen
          Ja, das stimmt, aber leider sind nicht alle Autisten mit einer Inselbegabung gesegnet
          Autist ist ja nicht gleich Autist. Wie bei jeder Behinderung ergeben sich auch bei Autisten eine Reihe von unterschiedlichen Ausprägungen. Es gibt Autisten, die im Arbeitsleben gut zurecht kommen, solange sie nicht allzu viel Menschenkontakt haben, bei anderen Autisten ist ein Arbeiten eben nur in Werkstätten für behinderte Menschen möglich und wieder andere können nicht einmal mehr das.

          Zitat von Prix Beitrag anzeigen
          Bella, bitte erkläre mir mal Deine Definition von:

          1.psychisch Behindert,
          2.geistig Behindert,

          mfg

          Prix
          Eine psychische Behinderung wäre z.B. eine Schizophrenie. ABER, nicht jeder Mensch der eine Schizophrenie hat beantragt einen Schwerbehindertenausweis und nicht bei jedem Betroffenen hat sie Auswirkungen auf das alltägliche Leben, gerade dann wenn die Personen medikamentös gut eingestellt werden. Das tückische an der Krankheit ist aber, dass viele dieser Personen ihren wiedergewonnenen guten Zustand nicht den Tabletten zuschreiben. Wenn der gute Zustand anhält setzen sie die Tabletten oftmals ab, danach kehrt die Schizophrenie zurück und sie verlieren womöglich ihren Job. Psychische Erkrankungen kommen meist in Schüben, deshalb schrieb ich, dass oftmals die Betroffenen ihre Arbeit nicht lang halten können, aber schnell in Arbeit gelangen, da man ihnen ihre Krankheit nicht ansieht.

          Eine geistige Behinderung ist z.B. gegeben, wenn der Betroffenen einen IQ von 50 hat. Der Durchschnitts-IQ eines erwachsenen Menschen beträgt etwa 100. Geistig behinderte Menschen können oftmals nur einfachste Aufgaben bewältigen. Mit ihnen zu sprechen ist deshalb nicht ganz einfach, da man nicht sicher gehen kann, ob sie den Inhalt überhaupt verstanden haben. Rückfragen helfen dabei. Auch ist es wichtig mit ihnen in einfachen Sätzen zu sprechen.
          ____________________

          Mein 3-jähriger Sohn zu einem Song von AC/DC: "Mama, warum kann die Frau nicht singen?"

          Kommentar


            So, nun mal ein kleines Update:

            Gestern ist die Antwort vom Sozialamt gekommen. Mein Grad der Behinderung beträgt 40. Somit gelte ich zwar nicht als schwerbehindert (das wäre der Fall bei einem GdB>=50), kann aber eine Gleichstellung beim Arbeitsamt beantragen. Ich habe allerdings vor, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen, wobei ich mich in dieser Sache noch heute an das VdK wenden werde, um mich von denen beraten zu lassen.

            Was ich mich frage, ist allerdings das folgende: Wenn ich Widerspruch dagegen einlege, nur einen GdB von 40 zu bekommen, sollte ich dann schon während des Widerspruchsverfahrens eine Gleichstellung beantragen, oder könnte mir das so ausgelegt werden, dass ich angesichts meines Gleichstellungsantrages mit dem GdB von 40 einverstanden wäre?

            Dies werde ich natürlich das VdK fragen, aber mich würden Eure Kenntnisse/Erfahrungen ebenfalls interessieren.

            Kommentar


              Zitat von ChrisArcher Beitrag anzeigen
              Was ich mich frage, ist allerdings das folgende: Wenn ich Widerspruch dagegen einlege, nur einen GdB von 40 zu bekommen, sollte ich dann schon während des Widerspruchsverfahrens eine Gleichstellung beantragen, oder könnte mir das so ausgelegt werden, dass ich angesichts meines Gleichstellungsantrages mit dem GdB von 40 einverstanden wäre?
              Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Der Widerspruch bzgl. des gewährten GdB von 40 stellst du bei einem ganz anderen Amt, als den Antrag auf Gleichstellung. Der Antrag auf Gleichstellung, den du bei deinem zuständigen Arbeitsamt stellen solltest, bezieht sich vor allem auf die Leistungen, die du oder der Arbeitgeber im Falle einer Einstellung erhalten könntet. Es geht hier vor allem um die Einmündung in einen Job oder das Verbleiben in diesem. Sollte das Versorgungsamt deinem Widerspruch stattgeben, solltest du das dem Arbeitsamt einfach mitteilen. Dies wird dann eingetragen und schon kannst du weitere Vorteile, die sich durch das Gesetz für schwerbehinderte Menschen ergeben, nutzen.
              ____________________

              Mein 3-jähriger Sohn zu einem Song von AC/DC: "Mama, warum kann die Frau nicht singen?"

              Kommentar


                Neues Update: Ich war eben beim VdK, um mit dem zuständigen Rechtsanwalt meinen Fall zu besprechen. Angesichts der Aktenlage und dessen, was die Ärzte in ihren Gutachten geschrieben haben, sind wir übereingekmmen, dass wir des Widerspruch zurückziehen und ich somit (vorerst) den GdB 40 akzeptiere. Gleich morgen werde ich das Arbeitsamt aufsuchen und eine Gleichstellung beantragen. Mal sehen, ob das reibungslos funktioniert.

                Kommentar


                  Ok, das klingt jetzt komisch und ich hoffe jeder vesteht es richtig, aber ich verstehe nicht was an einer Behinderung so schlimm ist (also für eine Arbeitsstelle. Bitte NICHT falsch verstehen!). Ich habe einen Kollegen der 80% in seinem Pass stehen hat, aber trotzdem macht er gute Arbeit. Manchmal vergesse ich sogar das er "behindert" ist. Er sitzt im Rollstuhl und wenn wir Bier trinken gehen machen wir sogar Witze drüber das es für ihn ja viel einfacher ist weil er eben sitzt und nicht laufen muss. Einmal hat eine Kollegin sogar mal zu ihm gesagt: "Bleib ruhig sitzen, ich geht außenrum." Für mich sind Menschen mit einer Behinderrung nicht mehr oder weniger Wert als "normale" Menschen. Klar, es kommt natürlich auch auf die Art der Behinderung an, aber sogar mit seelisch- und geistig behinderten Menschen habe ich gemerkt das sie genauso produktiv sein können wie jeder andere auch.
                  Und viele haben auch zu mir gesagt das sie ganz normal behandelt werden möchten und kein Mitleid wollen. Mir als Chef wäre es egal ob jemand z.B. im Rollstuhl sitzt, solange er seine Arbeit erledigen kann und auch nett ist, warum nicht?
                  "noH QapmeH wo' Qaw'lu'chugh yay chavbe'lu' 'ej wo' choqmeH may' DoHlu'chugh lujbe'lu'!"

                  Kommentar


                    Für Arbeitgeber ist einmal ein Problem, dass sie Dienstnehmer mit Behindertenstatus nicht einfach kündigen können, wenn die Situation es erfordert. Etwa aus wirtschaftlichen Gründen oder weil sie mit der Arbeitsleistung nicht zufrieden sind. Dies dient natürlich dem Schutz der Arbeitnehmer, kann für Firmen im Fall der Fälle aber zum vorkalkulierten Problem werden. Vor allem dann, wenn einzelne Angestellte/Arbeiter sich dieser Tatsache bewusst sind und dies ausnutzen. Es kann natürlich alles super laufen, aber im schlimmsten Fall wird es für die eine Seite erschwert Maßnahmen zu ergreifen.

                    Aber wie du schon sagst, es kommt auch auf die Art der Behinderung an. Jemand im Rollstuhl welcher rein im Back Office tätig ist wird wohl kaum ein Problem für irgendjemanden darstellen. Es gibt aber auch durchaus andere Gründe für einen Behindertenstatus. Mein Arbeitgeber beschäftigt zum Beispiel u.a. jemanden, welcher aufgrund einer Darmkrankheit an manchen Tagen bis zu 20-30 mal das WC aufsuchen muss. Damit ist er am Arbeitsmarkt für potentielle Arbeitgeber welche Kandidaten für offene Stellen suchen durchaus problematisch.
                    "Ich bin ja auch satt, aber da liegt Käse! " | #10JahresPlan
                    "Bajoranische Arbeiter...." - Hamburg Silvester 2016/17

                    Kommentar


                      es ist doch auch ein zeichen der ehrlichkeit und des vertrauens wenn man offen behinderungen angibt. sowas dient auch der sicherheit für arbeitnehmer und geber. villeicht darf man gewisse tätigkeiten nicht machen und wenn man diese dem arbeitgeber nicht mitteilt und man bekommt solch eine arbeit zugeteilt und es geht was schief - wer ist dann schuld ?

                      Kommentar


                        Zitat von Bakkad Baran Beitrag anzeigen
                        es ist doch auch ein zeichen der ehrlichkeit und des vertrauens wenn man offen behinderungen angibt. sowas dient auch der sicherheit für arbeitnehmer und geber.
                        In der Tat habe ich, bevor ich die Feststellung einer Behinderteneigenschaft beantragt habe, mich sehr intensiv mit dieser Frage auseinandergesetzt. Bei den Bewerbungen, die ich nach Erhalt des Bescheides abgeschickt habe, habe ich den GdB 40 nicht angegeben. Aber sobald das Arbeitsamt meinen Gleichstellungsantrag angenommen hat, schreibe ich es mit hinein.

                        Kommentar


                          m
                          Zitat von FltCaptain Beitrag anzeigen
                          Ok, das klingt jetzt komisch und ich hoffe jeder vesteht es richtig, aber ich verstehe nicht was an einer Behinderung so schlimm ist (also für eine Arbeitsstelle. Bitte NICHT falsch verstehen!). Ich habe einen Kollegen der 80% in seinem Pass stehen hat, aber trotzdem macht er gute Arbeit. Manchmal vergesse ich sogar das er "behindert" ist. Er sitzt im Rollstuhl und wenn wir Bier trinken gehen machen wir sogar Witze drüber das es für ihn ja viel einfacher ist weil er eben sitzt und nicht laufen muss. Einmal hat eine Kollegin sogar mal zu ihm gesagt: "Bleib ruhig sitzen, ich geht außenrum." Für mich sind Menschen mit einer Behinderrung nicht mehr oder weniger Wert als "normale" Menschen. Klar, es kommt natürlich auch auf die Art der Behinderung an, aber sogar mit seelisch- und geistig behinderten Menschen habe ich gemerkt das sie genauso produktiv sein können wie jeder andere auch.
                          Und viele haben auch zu mir gesagt das sie ganz normal behandelt werden möchten und kein Mitleid wollen. Mir als Chef wäre es egal ob jemand z.B. im Rollstuhl sitzt, solange er seine Arbeit erledigen kann und auch nett ist, warum nicht?
                          Das Problem der Arbeitgeber ist wie so oft das liebe Geld. Ein behinderter Mensch kann hohe Kosten verursachen, die dann der Arbeitgeber direkt oder indirekt tragen muss. Arbeitsausfaelle, für schwerbehinderte Menschen 5 Tage mehr Urlaub im Jahr, Kosten für die Neuanschaffung von Geräten ... Das Problem was auch noch hinzukommen kann, ist die Akzeptanz der neuen Mitarbeiter für Ihren behinderten Kollegen. Es kann schon einmal vorkommen, dass ein Mitarbeiter Aufgaben übernehmen muss, sollte der behinderte Mitarbeiter diese aufgrund seiner Behinderung nicht übernehmen können. Ein Rollstuhlfahrer ist immer noch recht mobil, je höher die Einschränkungen jedoch sind, umso schwieriger wird es sein, die Menschen zu integrieren.

                          Zitat von cybertrek Beitrag anzeigen
                          Für Arbeitgeber ist einmal ein Problem, dass sie Dienstnehmer mit Behindertenstatus nicht einfach kündigen können, wenn die Situation es erfordert. Etwa aus wirtschaftlichen Gründen oder weil sie mit der Arbeitsleistung nicht zufrieden sind.
                          Der besondere Kündigungsschutz gilt allerdings nur für schwerbehinderte Menschen. Die Einschaltung des Integrationsamtes ist dabei immer zu beachten, allerdings kann selbstverständlich auch ein schwerbehinderte Mensch gekündigt werden, eben aus wirtschaftlichen Gründen oder wenn der Betroffene seine Arbeitsleistung nicht erbringt. Es ist ein Mythos zu glauben, dass ein schwerbehinderte Mensch nicht oder ganz schwer zu kündigen sei.
                          ____________________

                          Mein 3-jähriger Sohn zu einem Song von AC/DC: "Mama, warum kann die Frau nicht singen?"

                          Kommentar


                            Zitat von Bella' Beitrag anzeigen
                            Der besondere Kündigungsschutz gilt allerdings nur für schwerbehinderte Menschen. Die Einschaltung des Integrationsamtes ist dabei immer zu beachten, allerdings kann selbstverständlich auch ein schwerbehinderte Mensch gekündigt werden, eben aus wirtschaftlichen Gründen oder wenn der Betroffene seine Arbeitsleistung nicht erbringt. Es ist ein Mythos zu glauben, dass ein schwerbehinderte Mensch nicht oder ganz schwer zu kündigen sei.
                            Laut Homepage der Wirtschaftskammer, ist in Österreich die Kündigung in vielen Fällen nur mit Genehmigung des Behindertenausschusses möglich. Davon abgesehen gilt besonderer Kündigungsschutz. Zumindest für Dienstnehmer welche länger im Unternehmen sind.

                            Aber ich habe mich damit ehrlich gesagt noch nicht sonderlich beschäftigt. Kann durchaus sein, dass es legale Mittel und Wege gibt - und ohne arbeitnehmerseite Mittel wie Arbeiterkammerklagen o.ä. Probleme zu bekommen - behinderte Mitarbeiter zu kündigen, wenn die Arbeitsleistung nicht passt.
                            "Ich bin ja auch satt, aber da liegt Käse! " | #10JahresPlan
                            "Bajoranische Arbeiter...." - Hamburg Silvester 2016/17

                            Kommentar


                              Zitat von cybertrek Beitrag anzeigen
                              Laut Homepage der Wirtschaftskammer, ist in Österreich die Kündigung in vielen Fällen nur mit Genehmigung des Behindertenausschusses möglich.
                              Dies wird sicherlich in jedem Land sehr unterschiedlich gehandhabt.

                              Es macht allerdins, aus rein wirtschaftlichen Gründen betrachtet, keinen Sinn, einen Menschen mit oder ohne Behinderung weiter zu beschäftigen, wenn dieser seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann oder will, oder wenn das Unternehmen kurz vor der Insolvenz steht. Das nützt weder dem Arbeitnehmer noch dem Arbeitgeber etwas, wenn das Unternehmen, aufgrund des Verbotes der Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, nicht mehr am Markt bestehen kann.

                              Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschens ist jedoch im öffentlichen Dienst viel schwerer als in der freien Wirtschaft.
                              ____________________

                              Mein 3-jähriger Sohn zu einem Song von AC/DC: "Mama, warum kann die Frau nicht singen?"

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X