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Behinderung in Bewerbung angeben?

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    Behinderung in Bewerbung angeben?

    Hallo zusammen!

    Ich bin in einer Situation, in der ich erwägen kann und sollte, einen Antrag auf einen Behindertenausweis (Behinderung nicht sichtbar) zu stellen. Allerdings habe ich widersprüchliche Informationen erhalten, was Bewerbungen anbelangt.
    Weiß jemand von Euch, ob man ggf. eine (Schwer-)Behinderung bei der Bewerbung angeben muss? Hat hier emand Erfahrung mit Vor- und Nachteilen eines (Schwer-)Behinderungsausweises?

    Ich danke Euch im voraus!

    #2
    Angeben --- JA!
    Sonst ist der Arbeitsvertrag nicht zustande gekommen.
    Du verschweigst einen wesentlichen Bestandteil des Vertrages.
    Grund für eine fristlose Kündigung ----- kein Geld vom Amt! Auch nach Ablauf der Probezeit.
    eventueller Vorteil für den (zukünftigen) Arbeitgeber: Zuschüsse!
    eventueller Nachteil für Dich, sollte etwas (auf Grund Deiner Behinderung) passieren bist DU voll Verantwortlich! Auch können gegen Dich (eventuelle) Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden!
    Ein weiterer Vorteil für Dich ist eine (eventuell bessere) Urlaubsregelung - Freistellungen.

    mfg

    Prix
    Die Eisenfaust am Lanzenschaft, die Zügel in der Linken........

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      ich denke es hängt von verschiedenen Faktoren ab, ob, bzw. wann man einen Behindertenausweis beantragen sollte, aber in Deinem Fall geht es ja speziell um die Bewerbung. Wenn Deine Behinderung Dich in Deiner zukünftigen Tätigkeit einschränken würde, solltest Du sie denke ich auf jeden Fall angeben, früher oder später kommt es schließlich raus und Arbeitgeber lieben ja Probezeit...

      Ich habe das hier gefunden, Zitat:

      Schwerbehinderte Arbeitnehmer - Besonderer Schutz im Arbeitsrecht

      Schwerbehinderte Arbeitnehmer gehören zu den Personengruppen, die auf dem Arbeitsmarkt schlechtere Chancen als gesunde Arbeitnehmer haben. Nicht selten werden sie unter ihrem Qualifikationsniveau abseits der übrigen Belegschaft beschäftigt. Auch das Risiko, den Arbeitsplatz zu verlieren, ist bei ihnen größer als bei anderen Kollegen.

      Der Gesetzgeber hat zunächst versucht, diese Nachteile durch das "Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft" (Schwerbehindertengesetz, SchwbG) wieder auszugleichen. Diese Regelung ist nicht mehr in Kraft.

      Seit dem 1. Januar 2001 fasst das 9. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) die Regelungen zur Rehabilitation und zur Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft zusammen. Die Regelungen betreffen insbesondere die Beteiligung Behinderter am Arbeitsleben und verfolgen das Ziel, deren Arbeitslosigkeit zu bekämpfen.
      Quelle: Arbeitsrecht Arbeitszeugnis Kündigung Arbeitsvertrag Abfindung Urlaub Zeugnis

      Dort ein bisschen zu lesen ist ganz informativ, beispielsweise müsstest Du rausfinden wie stark der Grad Deiner Behinderung ist. Ich meine auch mal gelesen zu haben, dass Menschen mit Behinderung bevorzugt eingestellt werden (müssen?).

      Es gibt auch Betriebe die speziell auf körperlich und/oder geistig behinderte Menschen ausgerichtet sind, ich kann zwar nicht verallgemeinern, aber meine Tätigkeit in einem solchen Betrieb fand ich durchaus bereichernd

      Vidar
      "Von den Sternen kommen wir, zu den Sternen gehen wir. Das Leben ist nur eine Reise in die Fremde." (Danzelot von Silbendrechsler)

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        #4
        Zitat von ChrisArcher Beitrag anzeigen
        Hallo zusammen!

        Ich bin in einer Situation, in der ich erwägen kann und sollte, einen Antrag auf einen Behindertenausweis (Behinderung nicht sichtbar) zu stellen. Allerdings habe ich widersprüchliche Informationen erhalten, was Bewerbungen anbelangt.
        Weiß jemand von Euch, ob man ggf. eine (Schwer-)Behinderung bei der Bewerbung angeben muss? Hat hier emand Erfahrung mit Vor- und Nachteilen eines (Schwer-)Behinderungsausweises?

        Ich danke Euch im voraus!
        Ich sehe es ähnlich wie Prix, wenn du es verschweigst, kann es gewaltigen Ärger geben. Es kann dir allerdings umgekehrt auch passieren, das du aufgrund eines Handicaps benachteiligt wirst, in vielen Unternehmen sitzen leider Leute an den entscheidenden Positionen, denen ich nicht mal die Verantwortung für das leeren meiner Mülltonne übertragen würde, die aber leider bei Entscheidungen im Unternehmen mit zureden haben. Laut deinem Profil kommst du aus Münster, insofern würde ich mal hier gucken: Stadt Münster, Informationen für Menschen mit Behinderungen, eine Stadt der Größe müsste eigentlich eine/n Gleichstellungsbeaufte/n haben, wo in solchen Situationen beraten werden kann.

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          #5
          Behinderungen sind nur dann anzugeben, wenn sie einen Einfluss auf die konkret in Rede stehende Tätigkeit haben. Ist eine Behinderung für den angedachten Beruf ohne Belang, muss sie auch nicht angegeben werden. Verschweigst du jedoch eine relevante Behinderung, kann der Arbeitgeber den Vertrag im besten Fall für dich anfechten und dich ohne Verzögerung auf die Straße setzen. Soweit die Rechtslage.
          Rein praktisch würde ich eine Behinderung erst im Bewerbungsgespräch offen legen, insbesondere, wenn sie in deinem Fall nicht äußerlich sichtbar ist. Im Gespräch solltest du sie auf jeden Fall ansprechen (musst es natürlich sogar, wenn eine Relevanz für die in Frage kommende Tätigkeit besteht). Sollte die Behinderung für dein momentanes Arbeitsprofil zwar unbeachtlich sein, könnte sich das Arbeitsprofil jedoch entsprechend ändern können, ist eine Aufklärung des Arbeitgebers ebenfalls anzuraten.
          Als schwerbehinderter Mensch hast du zudem besondere Rechte und der potentielle Arbeitgeber entsprechend besondere Pflichten, lese hierzu §§ 70f, 80ff. SGB IX. Dies gilt allerdings nur, wenn der Arbeitgeber eine gewisse Größe überschreitet (an durchschnittlich pro Jahr zur Verfügung gestellten Arbeitsplätzen; Grenzen sind hier 20 bzw. 40 Stellen im Betrieb). Edit zur Klarstellung: Du hast allerdings auch die Pflicht, eine Schwerbehinderung in jedem Fall zu nennen, eben wegen dieser Rechte, die dir das SGB einräumt.
          Darüber hinaus bleiben die sonstigen Regelungen des (unsäglichen) Antidiskriminierungsgesetzes unberührt, heißt insbesondere, dass du beim konkreten Verdacht, nur wegen deiner Behinderung abgelehnt worden zu sein, eine Klage nach § 15 II AGG in Betracht ziehen kannst, wenngleich die Beweismöglichkeiten hier begrenzt sein dürften.
          Ansonsten ist der Hinweis, sich an eine Behindertenstelle der Stadt oder der Arge zu wenden, nicht verkehrt. Die Arge wird auch darüber informiert, welcher Betrieb wieviele Schwerbehindertenstellen anbietet, und andere fachkundige Personen können vielleicht gut einschätzen, wie in der Praxis bei den Betrieben bei dir Vorort mit den Bewerbungen vor Ort verfahren wird - entsprechend kannst du im legalen Rahmen dein weiteres Vorgehen planen.
          Zuletzt geändert von Seether; 14.03.2013, 14:47.

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            #6
            Zunächst einmal vielen Dank für die Informationen.

            Ich habe noch keinen Antrag auf einen SB-Ausweis gestellt, da ich zunächst die Angabepflicht dessen bei Bewerbungen abklären will und verschiedene widersprüchliche Informationen erhalten habe. Sollte man das angeben müssen, würde ich evtl. warten, bis ich eine Stelle gefunden habe (ich habe gerade meinen Doktor in Mathematik gemacht und bin nun auf Arbeitssuche).

            Hat jemand von Euch eigene Erfahrungen in dieser Sache gesammelt?

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              #7
              Wie oben gesagt, brauchst du, Ausweis hin oder her, eine ("normale") Behinderung nur dann angeben, wenn sie für die konkrete Stelle von Belang ist. Bei einer Schwerbehinderung musst du diese aber (s.o.) aller spätestens beim Bewerbungsgespräch offen legen, da sich eben aufgrund des SGB IX besondere Pflichten für den Arbeitgeber ergeben (s.o.), auch dann, wenn sie für die Stelle keine konrete Relevanz hat (Grundsatz, insofern noch mal zur Klarstellung hier!) Er hat hier ein berechtigtes Interesse an der Offenlegung. Denn wenn du dich als Schwerbehinderter für die Stelle bewirbst, kommst du zum Beispiel in den Genuss von längeren Kündigungsfristen etc.pp., und das muss ein Arbeitgeber schon wissen dürfen Daran ändert sich auch nichts theoretisch, ob du den Ausweis nun hast oder nicht, aber der Ausweis wird rein praktisch die Voraussetzung sein, dass du überhaupt eine Stelle als Schwerbehinderter im Sinne des SGB IX bekommst.
              Was sich mit dem Ausweis ändert ist, dass du bei eingetragener Schwerbehinderung im gesamten Bundesgebiet kostenlos mit der deutschen Bahn fahren kannst. :P

              Edit:
              Kurz und knapp:
              Schwerbehinderung i.S.d. § 2 II SGB muss offen gelegt werden, sollen Rechte der §§ 70, 80ff SGB wahrgenommen werden (logisch, aber beachte Betriebsgröße). Dass du formal erst nach Attestierung durch den Ausweis "Schwer"behindert bist, ändert hieran wenig. ABER: Wenn du die Schwerbehinderung nicht offen legst, hast du auch keinen Anspruch auf die Sonderrechte des SGB! Insofern musst du dich "nach Treu und Glauben", d.h. nicht widersprüchlich, verhalten! Sie muss in jedem Fall offen gelegt werden, wenn sie für den konkreten Job ein Hindernis darstellt.
              Alles darunter nur, wenn es für den konkreten Job von Relevanz ist.
              Zuletzt geändert von Seether; 14.03.2013, 15:00.

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                #8
                Buah, Müns....Mü....M.... eine Stadt bei Telgte

                Scherz beiseite, du solltest unbedingt den Gleichstellungsbeauftragten oder ähnliches aufsuchen. Denn während bei kleinen Unternehmen deine Chancen am Arbeitsmarkt reduziert werden, gibt es für größere Unternehmen auch Anreize, Menschen mit Behinderung einzustellen (Aufwand für behindertengerechtes Einrichten des Arbeitsplatzes lohnt sich für kleine und Kleinst-Unternehmen trotz Ausgleichsabgabe meist nicht). Je nach Art deiner Behinderung kann es aber sein, daß sich für mittlere oder große Unternehmen deine Einstellung rechnet, in Einzelfällen wärst du mit der Schwerbehinderung eventuell sogar der bevorzugte Kandidat (Wegfall der Ausgleichsabgabe auf der einen und wenig Aufwand für die Anpassung deines Arbeitsplatzes oder wenig kalkulierte Ausfallzeiten oder oder oder auf der anderen Seite - klingt kalt, wird aber in Unternehmen so gerechnet). Falls du in den öffentlichen Dienst willst oder da suchst: Kommunen sind besonders angehalten und selbst daran interessiert, Behindertenquoten einzuhalten.

                Ausserdem gibt es noch das Integrationsamt, sollte in deinem Fall das Integrationsamt LWL sein, sind in der Von-Vinck-Straße. Die machen Termine mit dir und einem interessierten Unternehmen und klären über die Besonderheiten auf, zB dem besseren Kündigungsschutz usw.
                Karl Ranseier ist tot. Der wohl erfolgloseste Foren-Autor aller Zeiten wurde heute von einem Bus auf der Datenautobahn überfahren.

                "Ich mag meine Familie kochen und meinen Hund" - Sei kein Psycho. Verwende Satzzeichen!

                Star Wars 7? 8? Spin-Offs? Leute, das Haftmittel für meine Dritten macht bessere Filme!

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                  #9
                  Zitat von Prix Beitrag anzeigen
                  eventueller Nachteil für Dich, sollte etwas (auf Grund Deiner Behinderung) passieren bist DU voll Verantwortlich! Auch können gegen Dich (eventuelle) Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden!
                  Ein weiterer Vorteil für Dich ist eine (eventuell bessere) Urlaubsregelung - Freistellungen.
                  Wie bitte? Wenn der Chef jemanden einstellt, der nicht behindert ist und es passiert etwas, weil der nicht behindert ist, gilt das dann auch?

                  Ansonsten sind gerade staatliche Stellen dazu angehalten, den Anteil behinderter Arbeitnehmer zu erhöhen.
                  Für meine Königin, die so reich wäre, wenn es sie nicht gäbe ;)
                  endars Katze sagt: “nur geradeaus” Rover Over
                  Klickt für Bananen!
                  Der süßeste Mensch der Welt terra.planeten.ch

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                    #10
                    Zitat von Prix Beitrag anzeigen
                    eventueller Nachteil für Dich, sollte etwas (auf Grund Deiner Behinderung) passieren bist DU voll Verantwortlich! Auch können gegen Dich (eventuelle) Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden!
                    Nicht wenn man die Behinderung angegeben hat.
                    Für Schadensersatzansprüche muss man, behindert oder nicht, i.d.R. mindestens fahrlässig handeln (z.B. Schutzvorkehrungen umgehen/abschalten).
                    Wäre es anders wäre Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

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                      #11
                      Zitat von Spocky Beitrag anzeigen
                      Wie bitte? Wenn der Chef jemanden einstellt, der nicht behindert ist und es passiert etwas, weil der nicht behindert ist, gilt das dann auch?
                      .
                      Es geht doch hier um die Frage - (Schwer) - behinderung dem Arbeitgeber mitteilen oder nicht.
                      Verschweigt er seine Behinderung, und auf Grund seines Verschweigens, (also der Unkenntnis des Arbeitgebers über diesen Umstand), tritt ein Arbeitsunfall ein, der bei Kenntnis des Arbeitgebers über den "Umstand" Behinderung, hätte vermieden werden können, wird er verantwortlich gemacht.

                      *Wolf4310*

                      Davon "rede" ich ja!
                      Denn er würde nur Arbeitsaufgaben seiner Behinderung entsprechend ausführen(dürfen).
                      Wenn er seine Behinderung verschweigt handelt er vorsätzlich.

                      mfg

                      Prix
                      Die Eisenfaust am Lanzenschaft, die Zügel in der Linken........

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                        #12
                        OKm das Kam irgendwie anders rüber, weil ich das so verstanden habe: Angeben ja und der Nachteil wäre dann aber das...
                        Für meine Königin, die so reich wäre, wenn es sie nicht gäbe ;)
                        endars Katze sagt: “nur geradeaus” Rover Over
                        Klickt für Bananen!
                        Der süßeste Mensch der Welt terra.planeten.ch

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                          #13
                          Der Punkt ist der, dass mir von einzelnen Leuten, die meinten, man müsse eine Behinderung bei einer Bewerbung nicht angeben, empfohlen wurde, einen SB-Ausweis zu beantragen und dann ggf. nach dem Erhalt der Stelle und erfolgreichem Bestehen der Probezeit den SB-Ausweis dem Arbeitgeber vorlegen.

                          Dies setzt natürlich voraus, dass ein solches Vorgehen auch wirklich rechtmäßig ist.

                          Kommentar


                            #14
                            Das wäre Betrug, weil du dem Arbeitgeber verschwiegen hsat, dass du schwerbehindert bist.

                            Aber gilt man denn auch ohne Ausweis schon als schwerbehindert?

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von ChrisArcher Beitrag anzeigen
                              Der Punkt ist der, dass mir von einzelnen Leuten, die meinten, man müsse eine Behinderung bei einer Bewerbung nicht angeben, empfohlen wurde, einen SB-Ausweis zu beantragen und dann ggf. nach dem Erhalt der Stelle und erfolgreichem Bestehen der Probezeit den SB-Ausweis dem Arbeitgeber vorlegen.

                              Dies setzt natürlich voraus, dass ein solches Vorgehen auch wirklich rechtmäßig ist.
                              Dass das Betrug ist bezweifle ich massiv. Aber ich denke du solltest mit dem Ausweis warten bis Du den Job hast und die Probezeit um ist. Dann kann Dir ja keiner was. Ne nicht amtlich festgestellte Behinderung ist nicht meldepflichtig.

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