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Handy Vertragsverlängerung per Telefon und falsche Abrechnung

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    Handy Vertragsverlängerung per Telefon und falsche Abrechnung

    Ich habe kürzlich meinen Handyvertrag telefonisch verlängert, da ich eigentlich mit dem Angebot recht zufrieden war und es mir am einfachsten erschien.
    Nun scheint es aber so, dass mir der gute Mensch einen Monatsbetrag ohne Mehrwertsteuer genannt hat, zudem scheint nun eine zugesicherte SMS Option extra bezahlt werden zu müssen.
    Ich habe mich schon an den Support gewendet um meine Verwirrung kund zu tun, warte jetzt auf Antwort.

    Bin ich nun auf jeden Fall der Dumme, da ich ja nichts nachweisen kann?
    Bin ich generell der Dumme, wenn mir der Mensch am Telefon Unsinn erzählt hat?
    Ist es normal, dass man die Leute mit der Mehrwertsteuer verarscht?

    #2
    Zitat von DefiantXYX Beitrag anzeigen
    Bin ich nun auf jeden Fall der Dumme, da ich ja nichts nachweisen kann?
    Bin ich generell der Dumme, wenn mir der Mensch am Telefon Unsinn erzählt hat?
    Ist es normal, dass man die Leute mit der Mehrwertsteuer verarscht?
    Schätze, wenn du nicht aufgenommen wurdest bist du der Dumme. Ich wollte im August 2012 meinen Vertrag im Laden verlängern, da sagte mir der Verkäufer wenn mein Handy ok sei solle ich bis April warten und dann den Vertrag kündigen bei neuem Vertrag bekäme ich günstigere Konditionen. Naja ich habe dann im Feb. den Vertrag kündigen wollen und dann sagt man mir im Laden ich hätte ein viertel Jahr Frist. Das steht so auch in meinem Vertrag drin trotzdem unverschämt, da ich falsch beraten wurde. Habe dann Wochen lang täglich telefoniert ich hatte gemailt mit meine Freundin kann das Gespräch im Laden bestätigen alles egal Debitel kommt mir nicht entgegen bin ja auch erst seit 11 Jahren Kunde. Natürlich nicht mehr lange, demnächst darf mich die Telekom direkt betrügen muss nur noch bis April warten der Vertrag ist gekündigt, was Debitel aber nicht abhält mich regelmäßig anzurufen und mir sinnlose Angebote zu unterbreiten, weil ich ja Premiumkunde wäre.

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      #3
      Meiner Einschätzung nach bist du nicht "der Dumme".

      Auch in deinem Fall greifen die Regeln des sog. Fernabsatzvertrages, das bedeutet, dir steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht binnen der ersten 14 Tage nach Erhalt einer Widerrufsbelehrung zu. Selbst, wenn wir davon ausgehen, dass bei einer Vertragsverlängerung keine Schutzwürdigkeit des Verbrauchers vorläge, weil er über alle wesentlichen Umstände informiert ist, wäre dies in deinem Fall wohl irrelevant, da du ja mit "neuen Konditionen" beglückt wurdest, ergo wesentliche essentialia negotii eine Modifikation erfahren haben.

      Entscheidend ist hierbei, dass die Widerrufsbelehrung dir in verkörperter Form (d.h. entweder via Email oder Brief) zugeganen sein muss.
      Die Frist beginnt dann mit Erhalt der Belehrung, also sobald du sie im Briefkasten hast (Tag des Einwurfs) oder sie in deinem Postfach zugestellt wurde. In beiden Fällen ist unerheblich, ob du sie tatsächlich gelesen hast, und wann.

      Insofern wäre dir am ehesten geholfen, wenn du bei den Herrschaften schriftlich mit Bezugnahme auf das Telefonat eine Widerrufserklärung einreichst.

      Sollte der Vorgang nun länger als 14 Tage zurückliegen, so hast du nur noch eine Chance, wenn du über dein Widerrufsrecht überhaupt nicht informiert wurdest; in dem Fall beginnt die Widerrufsfrist gar nicht erst zu laufen.

      Darüber hinaus hast du noch einige andere Möglichkeiten den Vertrag loszuwerden, deren Durchsetzung dürfte aber auf das Mitwirken eines Anwalts angewiesen sein, während ein Erfolg nicht garantiert ist.

      Grundsätzlich gilt bei Anrufen von Unternehmen bei dem Verbraucher daheim oder Besuchen von Unternehmern (Vertretern, Versicherungsagenten etc.pp.) im Wohnraum des Verbrauchers ebenfalsl das 14tägige Widerrufsrecht. "Beweisen müssen" muss man hier innerhalb der Frist gar nichts. Insofern ist die Angst vieler Leute, am Telefon oder im Internet bei seriösen Unternehmen (also solchen, bei denen man nicht Angst haben muss, dass sie das Geld nehmen und sich nach Rumänien dann absetzen) Verträge einzugehen, und stattdessen zu den Unternehmen hin zu gehen (etwa zu einem "T-Punkt" der Dt. Telekom) konterproduktiv. Denn wer von sich von sich aus in den Machtbereich eines Unternehmens begibt, also quasi planmäßig nach Feierabend in den nächsten T- Punkt fährt, um dort einen neuen Handyvertrag abzuschließen, ist nicht schutzwürdig und kommt folglich nicht in den Genuss des Widerrufsrechts.

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