Verbindlichkeit von Patientenverfügungen - SciFi-Forum

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Verbindlichkeit von Patientenverfügungen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Verbindlichkeit von Patientenverfügungen

    Anlass für diesen in erster Linie informativen Thread ist eine 2-tägige Diskussion in einem Pflegeforum mit einer anderen Pflegekraft,
    darüber, dass eine Reanimation gegen den Patientenwillen,

    besonders wenn eine Patientenverfügung vorliegt, mit der Reanimation verweigert wird,

    eine Körperverletzung durch den Reanimerenden bedeutet, wenn er von dem Willen des Patienten weiß!

    Dazu gibt es eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes BGH XII ZR 177/03 vom 8. Juni 2005

    Ich empfinde es entsetzlich, dass dies, auch nach der neuen Gesetzgebung 2009 zur Patientenverfügung, selbst Fachkräften nicht bekannt wird. Oben genannte Kollegin hat in ihrer Einrichtung durch den Hausjuristen und die Qualitätsmanagerin die dienstliche Anweisung zu reanimieren , selbst wenn ihr der Inhalt der Patientenverfügung bekannt ist, bis ein Arzt diesen Vorgang abbricht!



    Falls jemand von Euch mal Betreuer ist oder wird, dann habt ihr bei bekanntem Willen, bzw vorliegender Patientenverfügung die Pflicht diesen Willen des Betreuten durchzusetzen, selbst wenn dies gegen Euer Gewissen ist.
    Allerdings sollte man sich dann früher überlegen diese Betreuung zu übernehmen.

    Dazu ein link:

    Patientenverfügung als verbindlicher Wille des Patienten

    Das Durchsetzen des Willens des Patienten/Betreuten bedeutet unter Umständen nach Informieren des Reanimierenden das Handy zu nehmen, die "110" zu wählen und den Notarzt, Rettungssanitäter oder wen auch immer wegen Körperverletzung anzuzeigen!
    Slawa Ukrajini!

    #2
    Zitat von Thomas W. Riker Beitrag anzeigen
    Falls jemand von Euch mal Betreuer ist oder wird, dann habt ihr bei bekanntem Willen, bzw vorliegender Patientenverfügung die Pflicht diesen Willen des Betreuten durchzusetzen, selbst wenn dies gegen Euer Gewissen ist.
    Das Durchsetzen des Willens des Patienten/Betreuten bedeutet unter Umständen nach Informieren des Reanimierenden das Handy zu nehmen, die "110" zu wählen und den Notarzt, Rettungssanitäter oder wen auch immer wegen Körperverletzung anzuzeigen!
    Ich habe nicht mal die Pflicht jemanden anzuzeigen, wenn ich sehe wie jemand totgeschlagen wird.

    Kommentar


      #3
      Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
      Ich habe nicht mal die Pflicht jemanden anzuzeigen, wenn ich sehe wie jemand totgeschlagen wird.
      Ein vom Amtsgericht eingesetzter Betreuer hat die gesetzliche Pflicht den Willen des Betreuten durchzusetzen. Er tut dies qua Amt! Tut er dies nicht begeht der Betreuer Körperverletzung durch unterlassen!

      Hast Du Lust auf bis zu 1 Jahr Gefängnis? Du hast wohl lange keinen Erste Hilfe Kurs mitgemacht?

      Strafgesetzbuch § 323c - (1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach...


      Das Mindeste ist ein Anruf bei der Polizei 110 oder Feuerwehr 112, aus sicherer Entfernung, denn man muß sich nicht selbst gefährden.
      Slawa Ukrajini!

      Kommentar


        #4
        Zitat von Thomas W. Riker Beitrag anzeigen
        Ein vom Amtsgericht eingesetzter Betreuer hat die gesetzliche Pflicht den Willen des Betreuten durchzusetzen. Er tut dies qua Amt! Tut er dies nicht begeht der Betreuer Körperverletzung durch unterlassen!
        Kann ja sein, dass er per 110 Hilfe bei der Durchsetzung des Willens holen muss. Aber auf keinen Fall muss er die Reanimation anzeigen, man ist aber nicht verpflichtet an der Strafverfolgung teilzunehmen.

        Kommentar


          #5
          Der Betreuer muß dem Willen des Betreuten Geltung verschaffen. Wenn Arzt, Rettungssanitäter oder andere weiter reanimieren, ist die Anzeige das einzige Mittel, oder soll der Betreuer mit körperlicher Gewalt einschreiten?
          Ohne Anzeige würde die Polizei doch nichts tun.
          Slawa Ukrajini!

          Kommentar


            #6
            Die Anzeige bringt nur was, wenn Du ihnen die Verfügung gezeigt hast und sie trotzdem reanimieren. Alleine auf das Wort eines Betreuers darf sich kein Sani verlassen, denn sollte sich herausstellen, dass der die Reanimation unterlassen hat und keine Verfügung existiert, ist er wegen unterlassener Hilfeleistung dran.

            LG
            Whyme
            "Und wie alle Priester haben sie als erstes gelernt, Wahrheit mit "Ketzerei" zu übersetzen."
            -Frank Herbert - Der Herr des Wüstenplaneten

            Kommentar


              #7
              Zitat von Whyme Beitrag anzeigen
              Die Anzeige bringt nur was, wenn Du ihnen die Verfügung gezeigt hast und sie trotzdem reanimieren. Alleine auf das Wort eines Betreuers darf sich kein Sani verlassen, denn sollte sich herausstellen, dass der die Reanimation unterlassen hat und keine Verfügung existiert, ist er wegen unterlassener Hilfeleistung dran.

              LG
              Whyme
              Darum geht es doch seit dem Eröffnungsbeitrag:
              Reanimation trotz vorliegender Patientenverfügung!

              Es reicht aber auch schon, wenn der Betreuer den mutmaßlichen Willen des Betreuten durchsetzen will und muß.
              Das Wort des Betreuers gilt, außer wenn berechtigte Zweifel vorliegen, denn der Betreuer agiert qua Amt (Einsetzung durch das Amtsgericht).
              Slawa Ukrajini!

              Kommentar


                #8
                Da dieses Thema im Politik-Unterforum angeschnitten wurde, hole ich diesen Thread mal wieder auf S.1.
                Slawa Ukrajini!

                Kommentar


                  #9
                  Oha! Das Thema ist nicht ohne, Patientenverfügung ist ein schlimmes Thema!
                  Wie mach man denn eine wirklich Richtig? Wie hinterlegt man dies?
                  Ist die Verfügung überhaupt "greifbar" wenn es soweit ist?
                  Alleine die Idee, jemanden erfolgreich zu reanimieren und dann (weil man die Verfügung erhält) den "Stecker ziehen zu müssen" finde ich schlimm.
                  Besonders in Hinsicht, hat der Patient dies so auch wirklich gemeint?
                  Ab wann will man wirklich nicht mehr Reanimiert werden?

                  Sorry, bin "etwas" abgedriftet.

                  Die Durchsetzung von so etwas ist auf jeden Fall notwendig, aber wirft auch gewisse Fragen (z.B. moralische und juristische) auf.

                  Kommentar


                    #10
                    Bei Hausärzten gibt es Mappen mit Patientenverfügungen für ein paar €
                    Da sind "Wasserdichte" Formulierungen aufgeführt.
                    Am besten füllt man diese mit jemandem aus, dem man vertraut, damit der auch weiss, was man will.
                    In der Mappe ist auch ein Ausweis in der 3fachen Größe des Organspendeausweis, den man auf diese Größe falten kann. Diesen lässt man dann von seinem Hausarzt unterzeichnen und stempeln. Damit ist dieser rechtlich verbindlich und kann jederzeit mitgenommen werden.
                    Natürlich kann man seine Meinung jederzeit auch wieder ändern.
                    Slawa Ukrajini!

                    Kommentar


                      #11
                      Das Problem bei Patientenverfügungen ist in etwa das selbe, warum mir die Idee einer digitalen Krankenakte / -Karte missfällt.

                      Man bräuchte schon recht viel Fachwissen um all diese Entscheidungen zu treffen, bzw. Möglichkeiten ab zu wägen.

                      Kommentar


                        #12
                        Nein, in diesen Mappen sind die Formulierungen so, dass man seine Entscheidungen mit gesundem Menschenverstand treffen kann, außerdem ist es ja empfehlenswert das Ganze mit seinem Partner und Hausarzt zu besprechen.
                        Außerdem ist es wahrscheinlich, dass man Pflegekräfte oder Angehörige von Pflegebedürftigen oder Pflegebedürftige kennt. Da kann man ja auch mal anfragen, ob man einen Rat bekommt. Dazu gibt es Beratungen bei Diakonie, Caritas, AWO oder anderen Wohlfahrtsverbänden.
                        Wenn man dann selber oder ein Angehöriger in ein Pflegeheim muß oder man zu Hause ambulant versorgt wird, dann erfolgt auch ein Erstgespräch, bei dem man auch hierüber gründlich reden kann.
                        Schlimm ist so eine Situation, wenn ein Pflegebedürftiger schnell dement wird, und man dann über den Willen des Betroffenen nichts mehr erfahren kann, oder jemand nach einem Unfall plötzlich ein (Wach-)Koma-Patient wird.
                        Slawa Ukrajini!

                        Kommentar


                          #13
                          Hmmm, gibt es so eine Mappe auch Online oder müsste Ich meinen Arzt fragen?
                          Wenn ich so überlege, müsste die Mappe recht dick sein. Es gibt ja viele Möglichkeiten wenn ich so überlege. Auch die frage, ob es besser werden könnte stellt sich da natürlich.
                          Besonders bei so einem Thema wie Reanimation und Koma.

                          Kommentar


                            #14
                            Googeln. Ich empfehle das Bundesministerium der Justiz (BMJ).
                            Inklusive Anleitung ist das wie eine übliche Zeitschrift.
                            Slawa Ukrajini!

                            Kommentar


                              #15
                              Danke, das wird wohl eine weile dauern bis ich da mal durch bin.
                              BMJ hat mich jetzt irgendwie gewundert, hätte eher Ärztekammer usw. erwartet.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X