100 Millionen versehentlich überwiesen. Wie würdet ihr darauf reagieren? - SciFi-Forum

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100 Millionen versehentlich überwiesen. Wie würdet ihr darauf reagieren?

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    #16
    Zitat von 3of5 Beitrag anzeigen
    Ich meine von Privat zu Privat.
    Ich wäre generell auch gerne bereit, Dir mein Grundstück als Fundort anzubieten, dann kann ich das Gold ja ganz legal nach ner Zeit verkaufen. Und du kriegst 80% der Einnahmen. Wäre das ok?

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von Enas Yorl Beitrag anzeigen
    Ist immer noch Diebstahl, damit würde ich nicht leben wollen. Glaubst du allen Ernstes, mit geklauten 100 Millionen € wäre man irgendwo auf der Welt sicher? Die Meute aus Zielfahndern, Detektiven, Journalisten und Kriminellen würde dich für den Rest deines Lebens jagen. Auf solche Formalitäten wie Auslieferungsabkommen, würden da manche keine Rücksicht nehmen.
    Was würde Österreich denn mit ihm tun wenn er sich nach Südafrika absetzt?

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      #17
      Zitat von 3of5 Beitrag anzeigen




      Was wäre eigentlich, wenn man sich auf die schnelle einen sehr teuren Sachwert kauft, und seien es 100 Kilogramm Gold, und im Wald vergräbt? Nach ein paar Jahren wäre doch alles juristische verjährt und ausgesessen.
      Das nützt dir gar nichts, weil nämlich der Überweisende seine Überweisung binnen 6 Wochen ohne Angabe von Gründen zurückziehen darf. Dann sitzt du auf 100 Millionen Miesen und darfst beten, dass du deine Sachwerte mindestens zum Kaufpreis wieder los wirst.
      "En trollmand! Den har en trollmand!"

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        #18
        Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
        Das nützt dir gar nichts, weil nämlich der Überweisende seine Überweisung binnen 6 Wochen ohne Angabe von Gründen zurückziehen darf. Dann sitzt du auf 100 Millionen Miesen und darfst beten, dass du deine Sachwerte mindestens zum Kaufpreis wieder los wirst.
        Auch Schulden verjähren.

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          #19
          Zitat von 3of5 Beitrag anzeigen
          Auch Schulden verjähren.
          Aber erst einmal klopfen die Herren und Damen mit dem Haftbefehl an deine Tür.

          Außerdem bin ich mir gerade nicht sicher, ob die Verjährung auch für Einnahmen aus Straftaten gilt. Ich glaube eher nicht. Gelder aus Entführungsfällen kannst du auch niemals legal irgendwo anlegen. Das wird dir bei Aufdeckung alles abgenommen.
          "En trollmand! Den har en trollmand!"

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            #20
            Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
            Aber erst einmal klopfen die Herren und Damen mit dem Haftbefehl an deine Tür.
            Jaja. Das hatte ich schon eingeplant ^^ Da müsste man durch.

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              #21
              Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
              Was würde Österreich denn mit ihm tun wenn er sich nach Südafrika absetzt?
              Die österreichische Staatsanwaltschaft wohl ganz sicher nichts ungesetzliches. Für die Versicherungsdetektive und südamerikanischen Kriminellen, würde ich hier allerdings nicht meine Hand ins Feuer legen. Da ist auch so man einer nur durch psychologischen Druck mürbe geworden. Wenn dir rund um die Uhr jemand folgt, dein Briefkasten jeden Tag entsprechende Post enthält, sich deine Angehörigen für dich schämen, kann das einen schon fertig machen. Das mag vielleicht jemand mit der entsprechenden kriminellen Karriere aushalten, Ottonormalbürger wohl kaum. Und die chilenische Mafia liefert dich vielleicht nicht aus, aber ob die dir was übrig lässt von dem Geld, ist fraglich.
              Well, there's always the possibility that a trash can spontaneously formed around the letter, but Occam's Razor would suggest that someone threw it out.
              Dr. Sheldon Lee Cooper

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                #22
                Zitat von 3of5 Beitrag anzeigen
                Jaja. Das hatte ich schon eingeplant ^^ Da müsste man durch.
                Thomas Drach hat auch immer noch mehrere Millionen DM aus der Reemtsma-Entführung irgendwo versteckt. Da kommt er nie wieder ran, also lässt er es verrotten, wo er es vergraben hat.

                Bei 100 Millionen Euro würde es sich auch lohnen jemanden zu bezahlen, der dich bis aufs Sterbebett beschattet. Keine Chance.
                Zuletzt geändert von Liopleurodon; 13.11.2013, 01:49.
                "En trollmand! Den har en trollmand!"

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                  #23
                  Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
                  Thomas Drach hat auch immer noch mehrere Millionen DM aus der Reemtsma-Entführung irgendwo versteckt. Da kommt er nie wieder ran, also lässt er es verrotten, wo er es vergraben hat.

                  Bei 100 Millionen Euro würde es sich auch lohnen jemanden zu bezahlen, der dich bis aufs Sterbebett beschattet. Keine Chance.
                  Ich würde ja nicht die ganzen 100 Millionen vergraben. Ich bin doch kein Gierschlund. 5 Millionen würden mir schon genügen. Vielleicht würde ich sogar einen Deal machen: Ich gebe 80 Millionen als Zeichen meines guten Willens zurück, und sage auch noch, wo ich die 20 vergraben habe, wenn mir dafür garantiert wird, dass ich 5 behalten darf

                  Übrigens: Kann es denn so schwer sein, einen Beschatter zeitweise abzuschütteln? Und sobald das Geld, oder ein Teil des Geldes in meiner Wohnung wäre, hätten die doch eh keine Handhabe mehr, falls meine Tatbestände verjährt wären, oder?
                  Zuletzt geändert von 3of5; 13.11.2013, 02:49.

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                    #24
                    Wieso ist es strafbar Geld zu verwenden, welches auf mein Konto überwiesen wurde?

                    Wie viel bekommt man eigentlich am Schalter eine seriösen Bank bar auf die Hand?

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                      #25
                      Witzigerweise war so etwas meiner Ma schon mal passiert ^.^ War noch zu DDR-Zeiten, da stand plötzlich ein Betrag von 1 Million Mark aufm Konto, von irgend einem Institut überwiesen... leider blieb der Betrag nur einen Tag drauf *g* Immerhin waren wir mal für 1 Tag Millionär gewesen Schade, das wir den Kontoauszug nicht aufgehoben haben.

                      Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
                      Das nützt dir gar nichts, weil nämlich der Überweisende seine Überweisung binnen 6 Wochen ohne Angabe von Gründen zurückziehen darf. Dann sitzt du auf 100 Millionen Miesen und darfst beten, dass du deine Sachwerte mindestens zum Kaufpreis wieder los wirst.
                      Wie ist das eigentlich, wenn man diese Summe auf ein anderes Konto weiterleitet, zb an eine 3. Person oder sich irgendwo auszahlen lässt und das alte Konto dann ganz normal schließt, bevor die Überweisung storniert wird? Können die so eine Überweisung zurück fordern, wenn das Konto zu dem Zeitpunkt schon dicht ist?

                      Hab auch schon gehört, das eine Bank meinte, eine Überweisung könne eigentlich nicht zurück geholt/storniert werden, wenn sie an einen falschen Empfänger ging und man dann Pech hätte und nur hoffen kann, das der andere das Geld zurück gibt.... scheint ja dann doch nicht so zu stimmen.
                      Jede Geschichte hat vier Seiten: Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich geschehen ist.

                      Welten brechen auseinander, Formationen nicht.

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                        #26
                        Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
                        Das nützt dir gar nichts, weil nämlich der Überweisende seine Überweisung binnen 6 Wochen ohne Angabe von Gründen zurückziehen darf. Dann sitzt du auf 100 Millionen Miesen und darfst beten, dass du deine Sachwerte mindestens zum Kaufpreis wieder los wirst.
                        Das ist nicht korrekt. Lastschriften kann man widerrufen lassen, Überweisungen nicht.

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                          #27
                          Zitat von Dax Beitrag anzeigen
                          Das ist nicht korrekt. Lastschriften kann man widerrufen lassen, Überweisungen nicht.
                          OK, wieder was gelernt.

                          Zitat von Suthriel
                          Wie ist das eigentlich, wenn man diese Summe auf ein anderes Konto weiterleitet, zb an eine 3. Person oder sich irgendwo auszahlen lässt und das alte Konto dann ganz normal schließt, bevor die Überweisung storniert wird? Können die so eine Überweisung zurück fordern, wenn das Konto zu dem Zeitpunkt schon dicht ist?
                          Das ist die Masche, die oft in Kleinanzeigen angeboten wird, wo man für "Bürotätigkeiten" angeworben wird und das eigene Bankkonto für irgendwelche Transaktionen zur Verfügung stellen soll. Der Kontoinhaber haftet für illegale Transaktionen (deswegen braucht man dafür auch immer fremder Leute Konten).

                          Zitat von 3of5 Beitrag anzeigen
                          Übrigens: Kann es denn so schwer sein, einen Beschatter zeitweise abzuschütteln? Und sobald das Geld, oder ein Teil des Geldes in meiner Wohnung wäre, hätten die doch eh keine Handhabe mehr, falls meine Tatbestände verjährt wären, oder?
                          Auch wenn die Tatbestände verjähren, so werden alle Einnahmen aus Verbrechen generell eingezogen.
                          "En trollmand! Den har en trollmand!"

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                            #28
                            Nunja, bei diesen Sachen gehts meistens um Gelder aus Betrügerein (zB aus Phishing), hier in diesem Beispiel ist das ankommende Geld ja hoffentlich legal vom Überweisenden erworben worden, nur eben an den falschen Empfänger überwiesen... also liegt da ja erstmal kein Betrugsfall vor bzw stammt das Geld dann nicht aus kriminellen Machenschaften. Kann da eine Abhebung/Weiterleitung und Kontoschließung als Geldwäsche oder Geldschieberei behandelt werden? Zumal eine Überweisung ja scheinbar tatsächlich nicht storniert werden kann.
                            Jede Geschichte hat vier Seiten: Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich geschehen ist.

                            Welten brechen auseinander, Formationen nicht.

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                              #29
                              Zitat von 3of5 Beitrag anzeigen
                              Übrigens: Kann es denn so schwer sein, einen Beschatter zeitweise abzuschütteln? Und sobald das Geld, oder ein Teil des Geldes in meiner Wohnung wäre, hätten die doch eh keine Handhabe mehr, falls meine Tatbestände verjährt wären, oder?
                              Du würdest früher oder später paranoid werden, denn JEDE Person, die Dir im Leben begegnet, könnte auf Dich angesetzt sein. Da Du im Knast warst, wirst Du wohl auch keinen alten Freundeskreis mehr haben, von einer Freundin ganz zu schweigen. Und ob lebenslange Einsamkeit 5 Mios wert ist? Ganz zu schweigen von den Sexpraktiken, die Du über Dich ergehen lassen musstest, denn auch im Gefängnis liest man Zeitung
                              Heaven is where the police are British, the chefs are Italian, the mechanics German, the lovers French and it all is organized by the Swiss.
                              Hell is where the police are German, the chefs are British, the mechanics french and the lovers are Swiss and it all is organized by the Italians.

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                                #30
                                Nochmal zu dem Thema Überweisung.

                                Wenn jemand, absichtlich oder fahrlässig auf ein Konto eine Summe überweist ist das nicht SO einfach geradezubiegen.
                                Das es immer mit kleinstem Aufwand "geregelt" werden sollte, wird angestrebt.
                                Dabei werden "Deals" gemacht - damit es nicht "ausufert."
                                Sollte sich der Empfänger weigern die Summe herauszugegeben, ist das nur in einem Zivilprozess durchsetzbar.
                                Sollte er, da ja die Summe rechtmäßig auf seinem Konto gelandet ist, etwas davon ausgeben, dann wird es noch verzwickter.
                                Der Überweisende ist beweispflichtig, warum diese Summe auf dem Konto des Empfängers gelandet ist und nicht da hin sollte.

                                Im Übrigen - bei aufgelaufenden Zinsen (beim Empfänger) ist es meines Wissens wieder ein Zivilprozess notwendig.

                                Ein anderes Thema ist, wenn Empfänger und BLZ/Kontonummer nicht zusammengehören.
                                Da haftet die überweisende Bank, wenigstens anteilsmäßig, wegen Fahrlässigkeit.

                                Bei einer Einzugsermächtigung hat der Kontoinhaber sechs Wochen Zeit die abgebuchte Summe ohne Angabe von Gründen zurückzubuchen.

                                Das ist, nach aktueller Auskunft eines Bankmitarbeiters, geltendes Recht.

                                Also - schön aufpassen bei der Überweisung.

                                mfg

                                Prix
                                Die Eisenfaust am Lanzenschaft, die Zügel in der Linken........

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