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Der Fall Edathy

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    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Das Sexualstrafrecht berücksichtigt die Art der Beziehung. Wenn eine besonders nahe Beziehung zum Minderjährigen besteht bevor die Beziehung eine sexuelle Komponente bekommt, kann das die sexuelle Handlung zu einer strafbaren Handlung werden lassen.
    Sex in einer Lehrer-Schülerbeziehung ist zum Beispiel auch bei Menschen über 14 strafbar. Der 28-jährige kann durchaus eine Beziehung zu dem Mädchen gehabt haben, in der sie eh abhängig von ihm war, er kann sich das Mädchen auch "hörig" gemacht haben indem er eine emotionale Abhängigkeit aufgebaut hat. Solche Beziehungen dahingehend auszunutzen mit nem Minderjährigen Sex zu haben ist durchaus strafrechtlich relevant.
    Man muss das in die richtige logische Reihenfolge bringen, sonst bringt man das schnell durcheinander.

    StGB - Einzelnorm

    Es geht im Strafrecht um Handlungen: "Wer das und das tut, der...".

    Nehmen wir mal § 182 Abs. 2:

    (2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.

    Ohne eine - objektive - Handlung kann das Strafrecht nicht zum Einsatz kommen. Das wäre in diesem Fall a) der Sexualkontakt, der b) zudem die folgende Voraussetzung haben muss: eine wie auch immer geartete Entlohnung/Bezahlung etc. pp.

    Das ist der objektive Tatbestand.

    Dabei gilt: Ohne a) interessiert sich niemand für b). Das war meine Aussage.
    b) ist dann Voraussetzung, damit a) strafbar ist. Bei Mord und Totschlag spricht man von einer Qualifikation, k.A. wie das hier genannt wird.

    b) wird also erst untersucht, wenn a) vorlag. Bei der Feststellung von b), die der Feststellung von a) folgt, kommen dann subjektive Fragen zum Einsatz: Welches Verhältnis hatten die Beteiligten zueinander? Wie haben die Beteiligten ihr Verhalten selbst aufgefasst?

    Dabei spielt dann immer der Einzelfall eine Rolle - die objektive und die subjektive Beziehung der Beteiligten zueinander muss in jedem Einzelfall festgestellt werden und gewürdigt werden.

    Erst an dieser Stelle kommt es z.B. zu solchen Fragen wie "Kann eine Einladung ins Kino (im Wert von 12,- €) als Entgelt im Sinne des § 182 Abs. 2 gelten oder nicht?"

    Natürlich würde wohl jedes Gericht ein Auto oder Pony ohne weiteres als Entgelt durchgehen lassen. Bei einer Einladung zum Kino sieht es dann schon ganz anders aus.

    Du liegt aber sicherlich falsch, wenn du davon ausgehst, dass eine - wie auch immer geartete - Beziehung zwischen den Beteiligten generell und ausschließlich als Vorbereitung für einen Missbrauch betrachtet wird.
    Bei einem Lehrer/Schüler Verhältnis werden in der Regel sehr harte Kriterien angelegt, da hast du ganz recht, das ist aber nur eine mögliche Konstellation.

    Wenn Person A) (geb. 1985) Person B) (geb. 1990) jahrelang kennt und B) zwischen 2000 und 2003 regelmäßig Geburtstagsgeschenke gemacht hat, wird das in der Regel wohl kaum als Entgelt für einen Geschlechtsverkehr von 2007 durchgehen. Das wird im Einzelfall geprüft und gewürdigt / gewertet.

    Deswegen gibt es in diesen Dingen auch keine allumfassenden Definitionen für juristische Begriffe, denen man jede Anwendungsmöglichkeit entnehmen kann. Das geht gar nicht, weil die Rechtsprechung sowohl präzise und eindeutig, aber auch flexibel und wandelbar sein muss.

    Du findest hier unten die Verweise auf die aktuelle Rechtsprechung und die Entscheidungen verschiedener Gerichte.

    § 182 StGB Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen - dejure.org

    Auf diese Weise erhält der bewusst allgemein formulierte Strafrechtsparagraph ein auf den Einzelfall anwendbares Profil. Dieses Prinzip gilt für das gesamte Strafrecht sowie das sonstige Recht und übrigens auch bei der juristischen Feststellung, was "öffentliches Interesse" sei oder nicht.

    Und um auf dein Zitat nochmal zurückzukommen: Unter 4 steht "Der Versuch ist strafbar". Es kann also u.U. ein Geschenk eines Autos strafbar sein, wenn dieses Geschenk mit dem Hintergedanken einer sexuellen Gefälligkeit gemacht wird. Das ist neu, das gibt es erst seit 2008.

    Das ist aber, wie gesagt, in jedem Fall anders.

    Die letzten Änderungen an § 182 sind, wenn ich mich nicht täusche, 2008 vorgenommen worden. Für ältere Taten gilt der neue Paragraph nicht (§ 1 StGB)

    § 1
    Keine Strafe ohne Gesetz

    Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

    Das ist das gute alte "nulla peona sine lege", welches als Konsequenz der "analogen" Strafrechtsanwendung im Nationalsozialismus an die erste Stelle des StGB gewandert ist.

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Warum wirst du denn persönlich? Bleib doch bei der Sache. Du hast einen Fehler gemacht. Kein Grund dem, der dich korrigiert hat mit solchen Unterstellungen zu kommen.
    Natürlich sollte man versuchen, sich präzise auszudrücken, gerade bei solchen Fragen.

    Darauf zu beharren, ob eine angeblich unklare Formulierung ein "Fehler" ist oder nicht, ist in der Tat kleinliche Wortklauberei von deiner Seite und das solltest du auch lassen.
    Republicans hate ducklings!

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      Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
      Mit "evtl." ist es als Spekulation und eben nicht als sichere Tatsache gekennzeichnet.
      Ja, passt doch. Deswegen hab ich ja gesagt Du hast in diesem Fall bei ein paar Punkten spekuliert.

      Du hast dich auch nicht an das gehalten was McWire geschrieben hat.
      Ich hab mich eben genau an nur das gehalten was McWire gesagt hat und eben nicht darüber hinaus spekuliert:
      - Da nichts näheres zum Zeitpunkt dabei stand, hab ich das Alter so genommen wie McWire es genannt hat.
      - Da er außerdem nichts von einem Abhängigkeitsverhältnis o.ä. geschrieben hat, hab ich auch dieses Thema nicht angesprochen.

      WENN dann kannst Du mir vorwerfen dass ich einige wichtige Fragen nicht gestellt hab. Da ich mir grad die Uhrzeit meines Posts angesehen hab (Samstagvormittag halb 11), sieht man mir das aber hoffentlich nach. Zu dem Zeitpunkt war ich auch grad mal seit 4 Stunden daheim.
      Du hast einfach spekuliert, dass das Alter des Urteils auch das Alter zur Tatzeit war. Das halte ich für unwahrscheinlich.
      Wo steht denn überhaupt dass 28 und 16 das Alter zum Zeitpunkt des Urteils war? McWire hatte geschrieben:
      "28 Jähriger Mann hat mit seine 16-jährigen Freundin ein Kind."

      Da gibt's eine Handvoll Möglichkeiten wann die beiden denn jetzt 28 und 16 waren. Möglich wäre ja auch dass Ihr jetziges Alter gemeint war. Da McWire meinte dass das so vor 10 Jahren in der Zeitung war, wären die beiden damals 18 und 6 gewesen ...Die 3 Jahre Haft könnte ich dann verstehen!

      Denn mich würde - um mal zum Thema zurückzukommen - der Fall tatsächlich interessieren. Denn drei Jahre Haft - und damit ist das auch keine Bewährungsstrafe mehr - sind schon ordentlich!! Also das muss schon was massives gewesen sein und insofern stimme ich Deiner Spekulation zu dass es sich z.B. um ein Abhängigkeitsverhältnis gehandelt haben könnte.

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        Zitat von V-o-l-k-e-r Beitrag anzeigen
        Was würde dieses Aufzählen bringen? Das ist doch wieder nur der Versuch etwas zu vergleichen was ganz und gar nicht vergleichbar ist.
        Mir würde es "Wissen" bringen, wie der weitere Werdegang von Personen war/ist, die in der Öffentlichkeit standen.
        Zweite Satz ist ein haltloser Vorwurf; gut das du weisst was ich damit machen würde.

        Zitat von V-o-l-k-e-r Beitrag anzeigen
        Aber was Edathy angeht, der ist momentan schon ziemlich am Ende. Wie schon gesagt:
        - Bundestagsmandat weg
        - Ansehen weg
        - berufliche Zukunft weg (Wer will den denn noch einstellen?)
        - Freunde weg
        Ist dem so? Aus dem ersten Impuls wäre ich versucht zu schreiben, dass das so sein könnte. Ob es so ist, weiss man aber nicht, oder?
        Mal schauen, wies sich entwickelt - wenn man zu einem späteren Zeitpunkt überhaupt noch daran denkt.
        Die Grenzenlose Freiheit Einzelner Bedeutet Stets Die Begrenzung Der Freiheit Vieler!
        Willkommen in der DDR - Demokratischen Diktatur der Reichen

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          Bundestagsmandat ist weg - zu Recht; hat er aber selbst zurückgegeben
          Ansehen weg - auch zu Recht, aber wer weiß wie lange, gibt ja anscheinend genug Pädo-Freunde in der Politik
          berufliche Zukunft weg - nö
          Freunde weg - woher wisst ihr das (Frau ist ja auch noch da)

          Kommentar


            Zitat von Eye-Q Beitrag anzeigen
            Mir würde es "Wissen" bringen, wie der weitere Werdegang von Personen war/ist, die in der Öffentlichkeit standen.
            Interessanterweise hab ich heute erst an den K.T. Guttenberg gedacht:
            - Die Plagiatsaffäre war 2011
            - Bei ihm ging es um ein weitaus harmloseres Thema
            - Selbst während und nach der Plagiatsäffare sind ihm viele Menschen treu geblieben (siehe z.B. Facebookgruppen nach dem Motto "Wir wollen Guttenberg zurück" mit immer noch hunderttausenden Mitgliedern)
            - Trotzdem hat es der Kerl bis jetzt nicht geschafft in Deutschland wieder Fuß zu fassen. Ok, er hat bei der EU eine unbezahlte Beraterrolle, aber das ist auch schon alles.

            Ist dem so? Aus dem ersten Impuls wäre ich versucht zu schreiben, dass das so sein könnte. Ob es so ist, weiss man aber nicht, oder?
            Mal schauen, wies sich entwickelt - wenn man zu einem späteren Zeitpunkt überhaupt noch daran denkt.
            Sicher, man weiß nie was so kommt, aber es gibt schon Indizien die dafür sprechen dass das Thema nicht so schnell erledigt sein wird:
            - Seine Parteifreunde haben sich abgewandt, von der SPD wird er ja jetzt zum Austritt aus der Partei gedrängt
            - Davor musste er schon sein Bundestagsmandat niederlegen, auch wenn er öffentlich natürlich "gesundheitliche Gründe" angegeben hat.
            - Bzgl. privaten Freunden habe ich nur mal die Behauptung seines Anwaltes gelesen, dass sich diese abgewendet hätten. Die Wahrheit liegt wohl irgendwo dazwischen, d.h. die engsten Freunde werden ihm schon noch geblieben sein.
            - meines Wissens hat er aktuell noch keinen neuen Job gefunden und es würde mich auch wundern wenn sich dies - zumindest in Deutschland - kurzfristig ändern würde.

            => Zusammengefasst hab ich noch keine ernstzunehmende Quelle vernommen welche nicht der Ansicht ist dass Edathys Leben hier in Deutschland komplett in Trümmern liegt.


            Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
            Bundestagsmandat ist weg - zu Recht; hat er aber selbst zurückgegeben
            Ansehen weg - auch zu Recht, aber wer weiß wie lange, gibt ja anscheinend genug Pädo-Freunde in der Politik
            berufliche Zukunft weg - nö
            Freunde weg - woher wisst ihr das (Frau ist ja auch noch da)
            Hat er denn eine Frau? Habe ich noch nirgends gelesen?!
            Die restlichen Punkte sind eigentlich schon in den Absätzen darüber beantwortet.


            Ich hab mir übrigens grad mal ausgerechnet was Edathy jetzt überhaupt an Pensionsansprüchen bekommt:
            Pro Jahr Mitgliedschaft im Bundestag bekommt man 2,5% der Diäten. Edathy war 16 Jahre im Bundestag

            0,025 * 16 * 9000 EUR (das ist so ca. die momentane Höhe) = 3600 EUR
            Die 3600 EUR müssen dann natürlich noch versteuert werden.

            Im Vergleich zu einem halbwegs vernünftigen Einkommen sind 3600 EUR nicht viel. Aber es handelt sich ja um eine Rente und da finde ich 3600 EUR extrem krass. Um solche Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu generieren, muss unsereins schon sein Leben lang richtig ordentlich (!!) verdienen.

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              Zitat von V-o-l-k-e-r Beitrag anzeigen
              Interessanterweise hab ich heute erst an den K.T. Guttenberg gedacht:
              - Die Plagiatsaffäre war 2011
              - Bei ihm ging es um ein weitaus harmloseres Thema
              - Selbst während und nach der Plagiatsäffare sind ihm viele Menschen treu geblieben (siehe z.B. Facebookgruppen nach dem Motto "Wir wollen Guttenberg zurück" mit immer noch hunderttausenden Mitgliedern)
              - Trotzdem hat es der Kerl bis jetzt nicht geschafft in Deutschland wieder Fuß zu fassen. Ok, er hat bei der EU eine unbezahlte Beraterrolle, aber das ist auch schon alles.
              Laut wiki ist er im Berater bei Ripple Labs, war als Autor tätig (die Bücher wurden sicher nicht verschenkt),ist als "distinguished Statesman" beim Center for Strategic and International Studies, schreibt für deutsche Printmedien Kommentare und betreibt ne eigene Beraterfirma. Das ist doch recht viel, was du nicht erwähnst. Ich bin auch nicht sicher, dass ohne Entgelt bedeutet, dass er keine Aufwandsentschädigung bekommt.

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                Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
                Laut wiki ist er im Berater bei Ripple Labs, war als Autor tätig (die Bücher wurden sicher nicht verschenkt),ist als "distinguished Statesman" beim Center for Strategic and International Studies, schreibt für deutsche Printmedien Kommentare und betreibt ne eigene Beraterfirma. Das ist doch recht viel, was du nicht erwähnst. Ich bin auch nicht sicher, dass ohne Entgelt bedeutet, dass er keine Aufwandsentschädigung bekommt.
                Ich hatte mich auf Deutschland bezogen:
                "Trotzdem hat es der Kerl bis jetzt nicht geschafft in Deutschland wieder Fuß zu fassen"

                Die ganzen Beratertätigkeiten beziehen sich alle auf die USA, einzig evtl. noch die Kommentare die er mal für deutsche Zeitschriften verfasst.

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                  Zitat von V-o-l-k-e-r Beitrag anzeigen
                  Ich hatte mich auf Deutschland bezogen:
                  "Trotzdem hat es der Kerl bis jetzt nicht geschafft in Deutschland wieder Fuß zu fassen"

                  Die ganzen Beratertätigkeiten beziehen sich alle auf die USA, einzig evtl. noch die Kommentare die er mal für deutsche Zeitschriften verfasst.
                  Er hat sein Buch hier verkauft. In Deutschland 80.0000 Bücher zu verkaufen, ist für mich aber etwas anderes als hier nicht Fuß zu fassen. Mir war aber nicht klar, dass du dich trotz der von dir erwähnten Beraterposition in Brüssel auschließlich auf Deutschland beziehst. Sorry, war mein Fehler.

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                    Ich glaube, dass Guttenberg ohne weiteres mit offenen Armen von der CSU aufgenommen werden würde und in die deutsche Bundespolitik zurückkehren könnte. Schäuble hat es ja trotz seiner Rolle in der Spendenaffäre der CDU auch geschafft.
                    Republicans hate ducklings!

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