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Wie erkennt man am besten eine Zivilstreife?

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    Wie erkennt man am besten eine Zivilstreife?

    Ihr kennt die doch sicher. Sie fahren unkenntlich und kontrollieren ob man zu schnell fährt. Sie fahren ein teueres Auto und sind mind. zu zweit. Das weiß ich. Doch gibt es noch andere Merkmale wie man eine Zivilstreife erkennen kann?
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    #2
    Also von den Dingen, die du schreibst, trifft leider kein einziges sicher zu.

    Ich hatte mal eine Begegnung mit der Polizei in zivil, wo ein einzelner Mann unterwegs war in einem VW Golf in einem dunklen Rotton mit normalem Autokennzeichen und wenn du mit unkenntlich unauffällig meinst, der Mann ist mir hinten ins Auto reingefahren, also nein, es hat nicht ein einziges deiner Merkmale zugetroffen

    Am ehesten kannst du noch danach gehen, dass das Auto auch in dem Bundesland zugelassen ist, in dem du unterwegs bist, denn für andere Bereiche sind sie nicht zuständig. Je nach Bundesland geht das sogar bis runter zum Regierungsbezirk gut, wie beispielsweise in Bayern. Bei Baden-Württemberg ist es aber meist ein Stuttgarter Kennzeichen.
    Für meine Königin, die so reich wäre, wenn es sie nicht gäbe ;)
    endars Katze sagt: “nur geradeaus” Rover Over
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      #3
      Sie haben oft eine Kamera im Auto installiert, zwecks Beweissicherung. Allerdings sind die Kameras auch eher unauffällig und es sind nicht nur Polizeiwagen mit Kameras unterwegs.

      Auch werden die Beamten daraufhin geschult, möglichst unauffällig zu bleiben. Als Bürger kann man eigentlich nur raten.
      "En trollmand! Den har en trollmand!"

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        #4
        Fahr doch einfach vernünftig.
        Wenn Du später mal Verkehrssünder richten willst, solltest Du doch ein gutes Beispiel sein, nicht wahr
        Am Firmament der Greifer gleitet, durch Feld und Wald sein Herrscher schreitet. Sein Herrscher? Nun so scheint es wohl.
        Die Freiheit ists, die beide lieben, doch nur der Vogel kann sie fliegen. So reist in seinem Geiste mit: Der Falkner.

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          #5
          Diese Kameras sind oft nicht einmal im Innenraum. Manchmal sind die sogar im Kühlergrill versteckt oder im Kofferraum.
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            #6
            Am besten du fährst einfach zu schnell, Knörf. Und wenn du angehalten wirst, dann weißt du es.
            Republicans hate ducklings!

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              #7
              Früher hatte sie immer einen zweiten Innenrückspiegel; wie Fahrschulautos auch.
              Da ich aber seit Jahrzehnten vernünftig fahre , habe ich keine Ahnung, ob das noch zutrifft.
              Pluto for Planet!

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                #8
                Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
                Sie haben oft eine Kamera im Auto installiert, zwecks Beweissicherung. Allerdings sind die Kameras auch eher unauffällig und es sind nicht nur Polizeiwagen mit Kameras unterwegs.
                Danach kann man auch nicht mehr gehen, werden doch auch hierzulande diese so genannten Dashcams für normale Autofahrer populärer. Ich selbst spiele auch mit dem Gedanken, mir so eine einzubauen, damit man auch bei normalen Sachen was handfesteres als Zeugenaussagen des Unfallgegners zur Hand hat ^.^

                Hauptsächlich aber, weil hier seit einiger Zeit ein älterer Herr aus einem ansässigen Altenheim öfters mal mitten auf die Straße springt und mich innerhalb von 2 Wochen schon 2x zum hart bremsen und ausweichen gezwungen hat. Der hats eben drauf angelegt, nicht nur bei mir sondern bei allen, der wollte unbedingt per Anhalter mitgenommen werden, ganz gleich, ob man selbst den mitnehmen wollte oder nicht. Und wenn man keine Anstalten machte, langsamer zu werden, ist er eben mitten auf die Straße gerannt... versuch so etwas mal so vor Gericht per normaler Zeugenaussage durchzubringen, wenn es kein Bildmaterial dazu gibt :/

                Ja, beim ersten mal hab ich ihn mitgenommen, aber auch nur, weil ich dachte, da ist irgend nen Unfall passiert oder sonst irgend ein Notfall. Als ich stand, ist der einfach ungefragt in mein Auto gestiegen und hat mir nur gesagt, wo er hin will -.-´ habs dann einfach gemacht, weils nicht so weit ab von meiner Route war, anstatt ihn hochkant rauszuschmeissen.
                Jede Geschichte hat vier Seiten: Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich geschehen ist.

                Welten brechen auseinander, Formationen nicht.

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                  #9
                  Zitat von Suthriel Beitrag anzeigen
                  Danach kann man auch nicht mehr gehen, werden doch auch hierzulande diese so genannten Dashcams für normale Autofahrer populärer. Ich selbst spiele auch mit dem Gedanken, mir so eine einzubauen, damit man auch bei normalen Sachen was handfesteres als Zeugenaussagen des Unfallgegners zur Hand hat ^.^
                  Ist aber nicht erlaubt, öffentlicher Raum darf nicht von Privatpersonen systematisch überwacht werden. Da Internet in Deutschland ja noch Neuland ist, gibts hier aber noch keine klare Rechtslage zu Dashcams.
                  In Östereich dagegen kann es bis zu 10.000€ kosten wenn man erwischt wird.

                  In einem anderen Forum gabs vor ein paar Wochen eine "Filmen im Strassenverkehr"-Diskussion

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                    #10
                    Da scheinen sich die Geister hinsichtlich der Legalität in Deutschland zu scheiden die einen sagen, Modelle, welche erst mit starten des Motors anfangen, aufzunehmen, sind legal, weil eben keine systematische Überwachung statt findet (und auch keine Personen speziell gefilmt werden, deren Erlaubnis man bei Veröffntlichung im Netz bräuchte wenn man sie nicht schwärzt).

                    Hier ist ein Anwalt, der es so sieht:

                    Autokamera im Fahrzeug erlaubt? - frag-einen-anwalt.de

                    Sehr geehrter Fragesteller,

                    dies ist derzeit noch eine rechtliche Grauzone, da noch kein Gesetz genau diesen Fall "vor Augen" hatte, allerdings könnte rechtlich könnte hierbei § 6b Bundesdatenschutzgesetz zu beachten sein:

                    Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie

                    1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,

                    2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder

                    3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.

                    Allerdings ist das BDSG nach § 1 nicht anzuwenden, wenn Aufnahmen für persönliche Zwecke gemacht werden, was hierbei vorliegen dürfte, wenn es ausschließlich privater Fahrten dient und der Aufzeichnung eventueller Unfälle.

                    Auch ist strafrechtlich § 201a StGB nicht einschlägig, sofern Sie mit der Autokamera nicht bewusst und dauerhaft in fremde Häuser filmen, was kaum der Fall sein dürfte, da im Parkzustand die Kamera nicht angestellt ist.

                    Daraus folgt, dass das Betreiben der Dashcams, unabhängig der Auflösung, rechtlich nicht verboten und auch als Beweis daher vollständig verwertbar ist.
                    Ob die Richter die Aufnahmen dann auch zulassen, ist wieder eine andere Frage, die vom Richter und wohl von der Qualität der Aufnahmen abhängt.
                    Jede Geschichte hat vier Seiten: Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich geschehen ist.

                    Welten brechen auseinander, Formationen nicht.

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                      #11
                      Zitat von Suthriel Beitrag anzeigen
                      Hauptsächlich aber, weil hier seit einiger Zeit ein älterer Herr aus einem ansässigen Altenheim öfters mal mitten auf die Straße springt und mich innerhalb von 2 Wochen schon 2x zum hart bremsen und ausweichen gezwungen hat. Der hats eben drauf angelegt, nicht nur bei mir sondern bei allen, der wollte unbedingt per Anhalter mitgenommen werden, ganz gleich, ob man selbst den mitnehmen wollte oder nicht. Und wenn man keine Anstalten machte, langsamer zu werden, ist er eben mitten auf die Straße gerannt... versuch so etwas mal so vor Gericht per normaler Zeugenaussage durchzubringen, wenn es kein Bildmaterial dazu gibt :/
                      Mir ist mal ein Betrunkener auf die Motorhaube gesprungen, hat an der Antenne gerüttelt und wollte auch unbedingt mitfahren. Als ich festgestellt hab, dass das ein Freund von mir war, hab ich ihn auch einsteigen lassen. 500 m weiter war dann der nächste von dem Besäufnis. Der erste macht meinen Gang raus und zieht die Handbremse. Erklär sowas mal der Polizei, falls da was passiert
                      Für meine Königin, die so reich wäre, wenn es sie nicht gäbe ;)
                      endars Katze sagt: “nur geradeaus” Rover Over
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                        #12
                        Zitat von Suthriel Beitrag anzeigen
                        Da scheinen sich die Geister hinsichtlich der Legalität in Deutschland zu scheiden die einen sagen, Modelle, welche erst mit starten des Motors anfangen, aufzunehmen, sind legal, weil eben keine systematische Überwachung statt findet
                        Spätestens wenn man mit dem Auto regelmäßig zur Arbeit fährt wirds systematisch, da immer zur selben Zeit die selbe Strecke aufgezeichnet wird, dafür muss die Cam nicht 24/7 laufen.

                        Ein anderer Anwalt kann genausogut mittels Paragraphen das Gegenteil belegen, solange es keine eindeutige Regelung gibt.

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                          #13
                          Eine Zivilstreife gibt sich i. d. R. erst dann zu erkennen, wenn sie einen konkreten Verstoß ahndet. Denn darum geht’s ja auch: So lange unauffällig zu bleiben, bis es einen Grund gibt, einzuschreiten. Das ist der Sinn der Sache. Klar passt das Rasern und chronischen Verkehrssündern nicht: Sofort ist die Rede von „Abzockern“ und „Der Staat braucht ja Geld!“. Wer sich an die Verkehrsregeln hält, hat nichts zu befürchten – so einfach ist das.
                          Zuletzt geändert von Achilles; 22.02.2014, 01:13.
                          „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
                          (Albert Einstein)

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                            #14
                            Zitat von Achilles Beitrag anzeigen
                            Eine Zivilstreife gibt sich i. d. R. erst dann zu erkennen, wenn sie einen konkreten Verstoß ahndet. Denn darum geht’s ja auch: So lange unauffällig zu bleiben, bis es einen Grund gibt, einzuschreiten. Das ist der Sinn der Sache. Klar passt das Rasern und chronischen Verkehrssündern sind: Sofort ist die Rede von „Abzockern“ und „Der Staat braucht ja Geld!“. Wer sich an die Verkehrsregeln hält, hat nichts zu befürchten – so einfach ist das.
                            Mich hat man mal belangt, weil ich durch ne Sackgasse gefahren bin. Die Straße wird wohl normalerweise durch Pfosten zu einer Sackgasse gemacht. Als ich durchgefahren bin waren die Pfosten umgelegt (d.h. in der Straße versenkt) ich konnte als Nicht-Ortskundiger nicht wissen dass hier ne Sackgasse endet. Zahlen musste ich am Ende nicht, weil eben ich keine Regel gebrochen habe. (Man muss wohl auch erkennen das Ende einer Sackgasse wohl markieren). Ärger mit der Polizei hatte ich trotzdem, den darf man auch dann fürchten, wenn man sich regelkonform verhält. Oft sind auch einfach die Hinweise auf Schildern verwirrend. Bei uns gibt es einen See zu dem ich gerne fahre. An den Straßen zu diesem See stehen Schilder, Verbot für Kfz. Zufahrt Gestüt was-weiß-ich-was frei. Ich parke also immer am Parkplat des Gestüts. Im Sommer aber, wenn der See gut besucht ist, beliebt es dem Ordnungsamt Autos, die an dem Gestüt zu dem die Zufahrt frei ist aufzuschreiben und mit Bußgeldern zu versehen.
                            Dann muss man einfach ein Foto mit dem verwirrenden Schild hinschicken und sie ziehen die Forderung zurück. Klar nutzt der Staat die Bußgelder auch um Geld zu bekommen.
                            Mein Vater hat nach dem 10. Punkt in Flensburg einen Brief bekommen, dass er nun Seminare zum Punktabbau machen kann. Diesen Brief zugestellt zu bekommen kostete ihn 40 Euro. Genutzt hat er das nicht und gewollt hat der den Brief auch nicht. Das ist Wucher und ne Unverschämtheit.

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                              #15
                              Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
                              An den Straßen zu diesem See stehen Schilder, Verbot für Kfz. Zufahrt Gestüt was-weiß-ich-was frei. Ich parke also immer am Parkplat des Gestüts. Im Sommer aber, wenn der See gut besucht ist, beliebt es dem Ordnungsamt Autos, die an dem Gestüt zu dem die Zufahrt frei ist aufzuschreiben und mit Bußgeldern zu versehen.
                              Genau genommen wird man als Besucher des See zurecht aufgeschrieben, da der Parkplatz für Besucher des Gestüts da ist und nicht für Besucher des See.

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