Fitnessstudio: Außerordentliche Kündigung aus gesundheitlichen Gründen - SciFi-Forum

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Fitnessstudio: Außerordentliche Kündigung aus gesundheitlichen Gründen

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    Fitnessstudio: Außerordentliche Kündigung aus gesundheitlichen Gründen

    Mal so theoretisch gedacht...

    Angenommen, ein Herr X hat starke Knieprobleme, weshalb ihm sein Orthopäde bescheinigt, dass er "bis auf weiteres nicht am Fitnesssport teilnehmen soll". Er schickt daraufhin eine außerordentliche Kündigung an sein Fitnessstudio, der eine Kopie dieser Bescheinigung beigelegt ist. Tatsächlich haben die Gerichte in den letzten Jahren entschieden, dass Kunden, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Fitnesssport mehr treiben können, jederzeit fristlos kündigen dürfen.

    Nun stellen sich die Lutscher vom Studio auf den Standpunkt, dass die Kündigung des Herrn X nur anerkannt wird, wenn ihm der Arzt dauerhafte Sportunfähigkeit (die Formulierung im Attest ist "bis auf weiteres") bescheinigt.

    Wie seht ihr das? Haben die eine Chance, die Kündigung mit dieser Begründung anzufechten?
    Zuletzt geändert von 3of5; 04.04.2014, 21:22.

    #2
    "auf absehbare Zeit" können IMO auch zwei Wochen sein. Warum sollte das Fitnessstudio bei so einer vagen Angabe eine außerordentliche Kündigung anerkennen?

    Ich würde eher mal in den AGBs nachlesen ob dort was über eine Pausierung des Vertrags vermerkt ist. Und wenn nicht - und es sich um ein kleines Studio handelt - eventuell nett mit dem Besitzer reden ob man nicht trotzdem den Vertrag pausieren kann. Das machen durchaus einige Studios.
    "Ich bin ja auch satt, aber da liegt Käse! " | #10JahresPlan
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      #3
      Formaljuristisch könnte der Standpunkt des Studios vor Gericht anerkannt oder abgeschwächt anerkannt werden (etwa, daß die absehbare Zeit vom Orthopäden genauer benannt werden muß und die Zeitspanne dabei mindestens bis zum nächstmöglichen regulären Ende des laufenden Vertrags reichen muß - sprich, der Kunde von ärztlicher Seite aus sicher keinen Nutzen mehr aus der Restlaufzeit ziehen könnte). Wird viel von Anwälten und Tagesform des Richters abhängen, wenn das als Fall verhandelt werden muß; auch, weil Richter bei finanziellen Schäden immer häufiger beide Seiten zu einem Vergleich "drängen" statt selbst "Recht" sprechen zu müssen.

      Hat das Studio sehr gute Anwälte und boxt sich bis zu einer amtsärztlichen Überrpüfung der Sportunfähigkeit durch, kann das ganze für Herrn X sehr zeitaufwändig und nervig werden und die eventuelle finanzielle Ersparnis schnell "aufbrauchen". Recht haben und Recht bekommen sind halt unterschiedliche Dinge; besonders in solchen rein finanziellen Streitfragen gewinnt in letzter Zeit vermehrt der finanziell Stärkere.

      Karl Ranseier wünscht Herrn X gute Besserung
      Karl Ranseier ist tot. Der wohl erfolgloseste Foren-Autor aller Zeiten wurde heute von einem Bus auf der Datenautobahn überfahren.

      "Ich mag meine Familie kochen und meinen Hund" - Sei kein Psycho. Verwende Satzzeichen!

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        #4
        Aaaaaah, sorry. Ich hab mich vertan. Im Attest steht nicht "auf absehbare Zeit", sondern "bis auf weiteres". Tja, Herr X hat es in den Knien, und ich im Kopf

        Läuft aber vom Gehalt her auf dasselbe hinaus, oder?

        @Karl Ranseier:
        Wird viel von Anwälten und Tagesform des Richters abhängen, wenn das als Fall verhandelt werden muß; auch, weil Richter bei finanziellen Schäden immer häufiger beide Seiten zu einem Vergleich "drängen" statt selbst "Recht" sprechen zu müssen.
        Das ist es, was mich an juristischen Angelegenheiten so nervt. Dass alles so vage ist und es am Ende doch auf Willkür und Tagesform hinausläuft.

        Kommentar


          #5
          Vielleicht beeindruckt das Fitnessstudio von Herrn X ja dieses BGH-Urteil:
          Fitnessstudiovertrag ? BGH Urteil zur Kündigung aus wichtigem Grund | Kaufrecht

          Kommentar


            #6
            Zitat von 3of5 Beitrag anzeigen
            ....
            @Karl Ranseier:

            Das ist es, was mich an juristischen Angelegenheiten so nervt. Dass alles so vage ist und es am Ende doch auf Willkür und Tagesform hinausläuft.
            So "willkürlich" ist das gar nicht. Es wird dabei oft auf das "öffentliche Interesse" verwiesen, und dieses ist zu einem nicht unerheblichen Anteil finanziell faktoriert.

            Kurzes, aber eigentlich krasses Beispiel:

            Zitat von Grundgesetz Artikel 1
            Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
            Jegliche Form von Beleidigung fällt eigentlich unter diesen Absatz. Wie geht aber unsere Bananenrepublik mit Beleidigungen um? Sofern man nicht einen Beamte (also die Staatsgewalt) beleidigt oder die Beleidigung einen politisch ausnutzbaren Hintergrund bzw. die Strafverfolgung einen politisch demonstrativen Charakter hat (sagt der Nazi zum Türken: "Du A......"), passiert bei einer Anzeige wegen Beleidigung Folgendes, und das unabhängig von Menge und Art der Zeugen oder Schwere der Beleidigung:

            1) Aufnahme der Anzeige, im Regelfall bei der Polizei.
            2) Schriftverkehr an Angezeigten und Zeugen.
            3) Benachrichtigung durch die Staatsanwaltschaft über die Einstellung des Verfahrens unter Verweis auf das öffentliche Interesse und die Möglichkeit einer Privatklage.

            Heißt im Klartext: Der Staat hilft dir trotz seiner Verpflichtung an erster Stelle des Grundgesetzes nur bedingt und nur unter Einsatz deines Privatvermögens (Anwalts- und Prozesskosten oder Rechtsschutzversicherung). Wer sich also nicht leisten kann, eine Wiedergutmachung der Verletzung seiner Menschenwürde im Alltag einzuklagen, hat keine Vor der Privatklage steht ausser dem der Schlichtungsversuch.

            Und genau da wird dieser Fall auch landen, wenn aus den äusseren Umständen der Vertragssituation keine "neuen" Erkenntnisse für das öffentliche Interesse erwartet werden. Besonders, wenn es nur um finanzielle Schäden zwischen Privatpersonen geht, tut man sich mit dem Verweis auf die Einigung sehr leicht. Gewinner sind in dem Fall die Rechtsanwälte, die das aushandeln.
            Karl Ranseier ist tot. Der wohl erfolgloseste Foren-Autor aller Zeiten wurde heute von einem Bus auf der Datenautobahn überfahren.

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