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    Google und das Recht auf Vergessen

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat neulich entschieden, dass Google Vorkehrungen treffen muss, um bestimmte Suchergebnisse zu filtern, wenn sie zB Datenschutz oder Privatsphäre eines Menschen betreffen.

    Dieser Fall wurde initiert von einem Spanier, der nicht akzeptieren wollte, dass Google immer noch Informationen über dessen Privatinsolvenz und über eine Zwangsversteigerung in Verbindung mit seinem Namen anzeigt.
    Vor ein paar Jahren gab es einen ähnlichen Fall bei der Ex-Frau eines Ex-Bundespräsidenten. In diesem Fall ging es jedoch um angezeigte (und wenig vorteilhafte) Suchvorschläge noch während man ihren Namen eintippte. Die Suchmachine zeigte hier also das Suchverhalten der Massen an.
    Im Fall des Spaniers geht es jedoch nicht um Gerüchte, etc, sondern um Tatsachen. Er möchte nicht akzeptieren, dass auch nach 16 Jahren noch Informationen verbreitet werden, die sich allenfalls negativ auf seine aktuellen Tätigkeiten auswirken.

    Nach dem Urteil des EuGH hat Google sehr schnell reagiert und ein Formular online gestellt, mit dem Privatpersonen beantragen können, dass bestimmte Informationen über ihre Person nicht mehr angezeigt werden. Google hat hierzu angekündigt, dass solche Anträge individuell, d.h. in der Abwägung von öffentlichem Interesse und Wahrung der Privatsphäre bearbeitet werden. Diese Abwägung wird von einem Google-Mitarbeiter durchgeführt.

    Bereits am ersten Tag haben europaweit 12000 Menschen diese Formular genutzt.
    Und das ist offenbar nur der Anfang. In der Schweiz gibt es das übrigens schon länger.
    Bei dieser Masse ist es auch zweifelhaft, dass Google-Mitarbeiter zu jedem Fall eine wohlüberlegte und ausgewogene Entscheidung treffen.

    Dürfen Einzelpersonen fordern, dass persönliche und private Informationen nicht mehr in der Masse der Daten hervorgehoben werden? Laut EuGH jetzt ja. Dürfen Firmen und Konzerne das auch? Wann beginnt das öffentliche Interesse, dass bestimmte Daten auffindbar sind?
    Der Spanier ist offenbar eine Privatperson. Was aber, wenn in einem vergleichbaren Fall jemand in den letzten 16 Jahren gut gewirtschaftet habe und jetzt eine große Firma kaufen möchte. Hat die Öffentlichkeit dann Recht, etwas über die finanziellen oder sonstigen Fehltritte der Vergangenheit zu erfahren?

    Ein weiterer wichtiger Punkt wird bei netzpolitik.org angesprochen: "Eine Suchmaschinenanfrage ist nicht dasselbe wie eine Archivrecherche. Bei der Google-Anfrage werden nahezu sämtliche im Internet offen verfügbaren Inhalte im Zusammenhang mit einem Namen zusammengeführt. Es entsteht ein umfassendes Dossier..." Es läßt sich feststellen, dass durch Suchmaschinen und durch die Schnelligkeit ihrer Arbeit (x-tausende Treffer in Sekunden) das scheinbare Chaos der Daten bereits geordnet ist.
    Theoretisch liegen die Daten überall auf der Welt verstreut.
    Praktisch existieren bereits jetzt geordnete Datenbanken.

    Man könnte nun denken, dass die Lösung doch recht salomonisch sei: Die Originaldaten liegen noch irgendwo, aber wenn man nicht weiss, wo, dann findet man sie auch nicht. Die Suchmaschinen dürfen bei der Recherche nicht mehr helfen, also alles in Butter?
    Nun, zur Zeit sind es die Suchmaschinen. Doch Links könnten auch auf weitere Arten Verbreitung finden (siehe Streisand-Effekt). Was, wenn später mal auch die Verbreitung des direkten Links untersagt wird? Und noch später müssen vielleicht sogar die Webseitenbetreiber die originalen Informationen rausnehmen?
    Weil es ja das Recht auf Vergessen gibt.
    (Wohlgemerkt: es geht um Tatsachen, nicht um Gerüchte, Falschbehauptungen oder der Verbreitung sonstiger rechtswidriger Materialien.)
    Wer bestimmt die rote Linie? Ein Google-Mitarbeiter?

    (Ganz nebenbei wird auf diese Weise auch eine Schattendatenbank angelegt, mit all den netten Infos, die für eine kleine Erpressung taugen...)

    Wenn ich persönlich auch sonst eher privatsphärenfreundlich eingestellt bin, so habe ich zu diesem Thema noch keine gefestigte Meinung.
    Was denkt ihr darüber?
    .

    #2
    Ich habe bereits 2006 einmal etwas vom google index löschen lassen. Ich musste da relativ deutlich werden, aber die haben es dann gemacht. Und es war gar nicht so einfach, einen Menschen bei google zu erreichen.
    Republicans hate ducklings!

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      #3
      Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
      Wenn ich persönlich auch sonst eher privatsphärenfreundlich eingestellt bin, so habe ich zu diesem Thema noch keine gefestigte Meinung.
      Was denkt ihr darüber?
      Ich sehe das im Moment eher noch wie du, d.h. habe mir da noch keine endgültige Meinung gebildet.

      Tendiere aber eher dazu, nicht im Überbringer der Nachrichten (Google) den schuldigen zu suchen. Vielmehr sollte man dafür sorge tragen, dass die unerwünschten Inhalte auf den Seiten selber gelöscht werden können und nicht im Suchindex.
      Google sperrt die Ergebnisse übrigens auch nur in Europa, über Google.com sind sie noch erreichbar (und über jede andere Suchmaschine sowieso). Das ganze bringt in der jetzigen Form daher IMO gar nichts und war mal wieder blinder Aktionismus des europäischen Gerichtshofs.

      Es gibt sicherlich immer schwerwiegende Einzelfälle, wo auch ein Löschen im Suchindex erst einmal Sinn macht, die Regel sollte aber wirklich sein, bei den Contentverursachern anzusetzen.
      "Steigen Sie in den Fichtenelch! - Steigen Sie ein!"

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        #4
        Nun, nach einer neulich durchgeführten Ego-Suche bin ich zur Zeit recht beruhigt.

        Ich lese gerade bei Heise, dass diese Regelung nur für die Staaten der EU plus Norwegen, Lichtenstein und Schweiz gilt. Google.com muss nicht sperren.
        Damit stellt sich auch die Frage, was das Ganze im globalen Netz bringen soll.
        Ich muss doch nur ein "Deutschland" den Suchbegriffen hinzufügen und eventuell noch die deutsche Sprache einstellen, um annähernd die gleichen Ergebnisse wie bei google.de zu erhalten.
        .

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          #5
          Zitat von Dr.Bock Beitrag anzeigen
          Ich sehe das im Moment eher noch wie du, d.h. habe mir da noch keine endgültige Meinung gebildet.

          Tendiere aber eher dazu, nicht im Überbringer der Nachrichten (Google) den schuldigen zu suchen. Vielmehr sollte man dafür sorge tragen, dass die unerwünschten Inhalte auf den Seiten selber gelöscht werden können und nicht im Suchindex.
          Die Seitenbetreiber kann man aber nicht in jedem Fall erreichen. Seite sind irgendwann auch mal tot.

          Google sperrt die Ergebnisse übrigens auch nur in Europa, über Google.com sind sie noch erreichbar (und über jede andere Suchmaschine sowieso).
          Wer mit einer deutschen IP google.com anwählt wird auf google.de umgeleitet. Es ist mir schon klar, dass man das umgehen kann, die meisten können das aber nicht.

          Und es gibt andere Suchmaschinen außer google?

          Das ganze bringt in der jetzigen Form daher IMO gar nichts und war mal wieder blinder Aktionismus des europäischen Gerichtshofs.
          Der europäische Gerichtshof kann nur darüber entscheiden, worüber er entscheiden kann und der Umstand, dass seine Rechtsprechung nicht überall Gültigkeit hat, heißt doch noch lange nicht, dass er dann gleich lassen sollte.

          Es gibt sicherlich immer schwerwiegende Einzelfälle, wo auch ein Löschen im Suchindex erst einmal Sinn macht, die Regel sollte aber wirklich sein, bei den Contentverursachern anzusetzen.
          Wenn ich am 1.6.2014 einen Content von einer Seite löschen lasse, bleibt dieser bis zur nächsten Aktualisierung im google-Cache. Das kann schon mal ein paar Monate dauern.
          Republicans hate ducklings!

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            #6
            Zitat von endar Beitrag anzeigen
            Und es gibt andere Suchmaschinen außer google?
            Müss(t)en die nicht genauso sperren bzw. sortieren?
            .

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              #7
              Zitat von endar Beitrag anzeigen
              Die Seitenbetreiber kann man aber nicht in jedem Fall erreichen. Seite sind irgendwann auch mal tot.
              Im Regelfall ist ein Seitenbetreiber erreichbar und wenn der es nicht ist, muss man eben über den Hoster gehen. Der ist nämlich mit ein paar Mausklicks zu ermitteln. Sollen Hoster eben ein Formular für Löschanträge bereitstellen. Dann brauche ich als Nutzer das eben auch nur einmal auszufüllen und nicht 30 mal (für jede Suchmaschine einmal).
              Und ein weiterer Vorteil: Der Content ist dann auch wirklich weg und eben nicht nur bei der Suchmaschine versteckt. Niemand muss riesige Sperrdatenbanken führen und der Verwaltungsaufwand ist wesentlich geringer.

              Der europäische Gerichtshof kann nur darüber entscheiden, worüber er entscheiden kann und der Umstand, dass seine Rechtsprechung nicht überall Gültigkeit hat, heißt doch noch lange nicht, dass er dann gleich lassen sollte.
              Das ist natürlich richtig. Dennoch finde ich es albern Google als Schuldigen hier hinzustellen. Klar, auch Seitenbetreiber oder Hoster können außerhalb der Greifbarkeit von EU-Gerichten liegen, aber das ist ein generelles Problem bei einem weltweitem Medium. Aber ich sag mal: Bei den wirklich relevanten Fällen, vermute ich mal, reden wir von Content auf Seiten greifbarer Firmen.

              Wenn ich am 1.6.2014 einen Content von einer Seite löschen lasse, bleibt dieser bis zur nächsten Aktualisierung im google-Cache. Das kann schon mal ein paar Monate dauern.
              Bis der Löschantrag durch ist, dauert das auch Monate
              Aber dann soll man eben da ansetzen und Google zwingen Seiten in solchen fällen direkt neu zu indexieren. Weniger Unsinnig als das jetzige Urteil ist das auch nicht.

              Und es gibt andere Suchmaschinen außer google
              Teilweise sogar ganz gute, die nicht nur den Google Mainstream Einheitsbrei finden.
              "Steigen Sie in den Fichtenelch! - Steigen Sie ein!"

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                #8
                Ich persönlich habe eigentlich (momentan) keine grosse Meinung dazu, wenn aber überhaupt dann tendiere ich zu negativ. Dafür gibt's mehrere Gründe, zum einen ist Google nicht allein, weiter gilt es nur in Europa (womit man fast schon zum Sonderling wird, im Sinne von die armen Europäer brauchen ihre Beruhigungstabletten ). Dazu kommt, die nicht zu ignorierende Möglichkeit/Gefahr der Zensur. Und schliesslich und endlich sollte man das Deep Web nicht vergessen, nur weil Google(hier nur als Stellvertreter für alle Suchmaschinen) nix anzeigt, heisst das nicht, dass es nicht da ist. Kennt da jemand eigentlich aktuelle Zahlen? würde mich mal interessieren.
                Bei uns ist es sowieso schon länger möglich private Inhalte zu löschen. Von dem her...
                »If you can dream it, you can do it.« - Walt Disney
                »There is no doubt that creativity is the most important human resource of all. Without creativity, there would be no progress, and we would be forever repeating the same patterns.« - Edward de Bono

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                  #9
                  Zitat von Dr.Bock Beitrag anzeigen
                  Bis der Löschantrag durch ist, dauert das auch Monate
                  Das hat damals nur drei Tage gedauert, ich war aber auch sehr insistent.
                  Republicans hate ducklings!

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                    #10
                    Zitat von endar Beitrag anzeigen
                    Und es gibt andere Suchmaschinen außer google?
                    Von denen bedienen sich allerdings fast alle bei der Google-Datenbank.

                    Zitat von endar Beitrag anzeigen
                    Ich habe bereits 2006 einmal etwas vom google index löschen lassen. Ich musste da relativ deutlich werden, aber die haben es dann gemacht. Und es war gar nicht so einfach, einen Menschen bei google zu erreichen.
                    Tja, der Kundendienst ist bei Google durchaus in Ringen angeordnet, wie eine Burg.

                    Ein hoher Mitarbeiter der Parkverwaltung des Death Valley wollte einmal bei Google Maps unbefahrbare Straßen des Tales löschen lassen, weil doch immer wieder Touristen von ihren Navigationsgeräten in den Tod geführt wurden. Es soll angeblich Monate gedauert haben, bis er mal jemanden Zuständiges ans Telefon bekommen hatte.
                    "En trollmand! Den har en trollmand!"

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                      #11
                      Erstmal ist das Ergebnis für mich ein Stärken des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung von Privatleuten gegenüber Wirtschaftsinteressen. Google verdient ja auch sein Geld kaum mit der Suchmaschine, sondern mit Userverfolgung, Analyse von Surfverhalten und optimierter Werbung - Google Analytics. Ähnlich wie facebook ist nicht die eigentliche Dienstleistung der Verdienstfaktor, sondern der Handel mit den Daten, die die User dabei unvorsichtigerweise/unbedarft/unwissend im Gegenzug zur Verfügung stellen. An diesem Handelsgut wird mit dem Urteil jedoch gar nicht gerüttelt.

                      Für den vorliegenden Fall wird die falsche Instanz angegangen. Tatsächlich sind hier die Datenquellen das Problem. Warum darf wer-auch-immer 16 Jahre alte Daten zu einer Pribatinsolvenz in personalisierter Form online halten? Google findet diese Daten nur. Und auch wenn endar hier richtigerweise schreibt, daß man bei Websites nicht immer wen erreicht oder Seiten auch mal sterben: das ist die Adresse, gegen die man was machen können müßte, und wenn Seiten sterben, wird auch irgendwann die Website nicht mehr bezahlt (ganz umsonst gibt's die nämlich nicht, irgendeine Stelle zahlt). Den Google-Cache kann man danach eigentlich sogar aussitzen; im Einzelfall gibt es da aber wohl auch Lösungen, wie endars Eingangspost hier nahelegt (wenn auch schwierige).

                      Obendrein ist hier nur eine Suchmaschine "verknackt" worden - und zwar die, von der im unabhängigen Bereich immer häufiger abgeraten wird, eben wegen dem gezielten Tracking der User.

                      In der Summe für mich also: Ein Urteil mit dem richtigen Signal, aber in völlig blindem Aktionismus durchgezogen; dies ist einfach der Unwissenheit über Zusammenhänge bei den entscheidenden Institutionen geschuldet. Hier muß dringend nachgebessert werden.

                      Nun zum Zensur-Aspekt: Der ergibt sich ebenfalls aus dem "blinder Aktionismus"-Faktor. Wenn man statt beim Suchanbieter die Verantwortung bei der Datenquelle platziert und über das schon genannte Recht auf informationelle Selbstbestimmung zum Punkt "muß gestrichen werden" oder "darf stehenbleiben" kommt, spielt Zensur schon nur eine untergeordnete Rolle, denn dann sind wir im Bereich von "Meinungsäusserung" gegen "Grundrecht" - ein Streit, der immer wieder vor Gerichten entschieden wird, ohne das jemand das auch nur ansatzweise in Zensur-Nähe bringt, solange es sich um Privatpersonen handelt. Das Problem der Zensur tritt doch erst dann auf, wenn sich Firmen, Parteien, Regierungsbehörden usw. durch beschnittenen Informationsfluß aus der Schußlinie oder in eine bessere Verhandlungsposition bringen wollen. Ist dann aber wiederum kein Internet-spezifisches Probelm, sondern ein medienübergreifendes.

                      Mit dem Schuß Richtung Google als "Vermittler" der Informationen wird hier einfach wieder das Internet an sich in die Schußlinie gerückt. Jemand erinnert sich vage an diesen Spanier, sieht bei Google nach und weiß dann - warum auch immer eine Datenquelle das online halten darf - das dieser Spanier vor 16 Jahren Privatinsolvenz "anstrebte". Google darf jetzt diese Information nicht mehr liefern, yahoo wohl aber doch. Ist das ein Internet-Problem? Eher nicht. Wenn ich mich an den Namen dieses Spaniers 1970 erinnert hätte, und der wäre 1965 pleite gegangen und will sich 1970 geschäftlich mit mir einigen, und mein Hinterkopf sagt "da war was" - hätte ich wohl einen privaten Ermittler eingeschaltet, wenn es um größere Summen gegangen wäre. Und damit ebenfalls die Information bekommen, die der Mann nicht verbreitet sehen will. Das Berufsfeld gibt's heute immer noch, nur geht bei google das Ergebnis schneller und umsonster. Wenn nun Google bekannterweise nicht mehr alles anzeigen darf schafft man damit nicht einen Markt für Suchmaschinen, die nicht öffentlich zugänglich sind? Speziell für Leute in Personalbüros usw. ? Die Technik ist entwickelt und funktioniert, und bisher ist es nur Google verboten, diese Technik einzusetzen. Die Daten bleiben im Netz - damit liegt für mich keine Zensur vor.

                      Ich warte aber schon auf die nächste Welle von Spam-Meldungen:

                      Zitat von Fiktive Spam-eMail
                      Sehr geehrte Damen und Herren der Firma xxx,
                      Sie haben vielleich den Medien entnommen, daß Google ab sofort nicht mehr dazu taugt, innerhalb der EU nach Schmutz und Leichen im Keller ihrer zuküftigen Mitarbeiter zu suchen. Auch beim Umgang mit facebook, daß Ihnen in der Vergangenheit sicher immer Hilfreich beim Entlarven von besonderen Intelligenzbestien war, wird immer mehr zur Vorsicht gemahnt. Benutzen Sie doch stattdessen unsere Personenverifizierungssuchmaschine dirt 2100.com!

                      Bei dirt2100.com verwenden wir neueste Google-Technologie und Google-Analytics, um Ihnen wirklich jede Internet-Benutzung Ihrer Mitarbeiter auch im Privaten aufzuzeigen. Innerhalb der EU sind wir als Google-Tochter nicht zu identifizieren und ausserdem: da dirt2100.com nicht öffentlich publiziert wird und sich nur Unternehmen wendet, ist eine Klage weit weniger wahrscheinlich. Aber das tollste an dirt2100.com ist: das Unternehmen ist auf Barbados beheimatet und damit ausserhalb der Reichweite des europäischen Gerichtshofes. Buchen Sie schon jetzt Ihr Jahresabo für dirt2100.com! Im Basis-Paket sind 3 Zugänge enthalten, damit Sie simultan Mitarbeiter wie kommende Geschäftspartner durchleuchten können, und jeder weitere Zugang kostet Sie nur 99 cent!

                      blablabla Registrierungslink blabla....
                      Auch mit einer Signalpistole kann man jemanden Erschießen. Das wird der EuGH jetzt wohl an den direkten Folgen des Urteils merken.
                      Karl Ranseier ist tot. Der wohl erfolgloseste Foren-Autor aller Zeiten wurde heute von einem Bus auf der Datenautobahn überfahren.

                      "Ich mag meine Familie kochen und meinen Hund" - Sei kein Psycho. Verwende Satzzeichen!

                      Star Wars 7? 8? Spin-Offs? Leute, das Haftmittel für meine Dritten macht bessere Filme!

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                        #12
                        Zitat von SciFi-Fuchs Beitrag anzeigen
                        Bei uns ist es sowieso schon länger möglich private Inhalte zu löschen. Von dem her...
                        Aha... ich vermute mal, das gilt für schweizer Seitenbetreiber und schweizer Suchmaschinen.
                        "En trollmand! Den har en trollmand!"

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                          #13
                          Zitat von Karl Ranseier Beitrag anzeigen
                          Google verdient ja auch sein Geld kaum mit der Suchmaschine, sondern mit Userverfolgung, Analyse von Surfverhalten und optimierter Werbung - Google Analytics. Ähnlich wie facebook ist nicht die eigentliche Dienstleistung der Verdienstfaktor, sondern der Handel mit den Daten, die die User dabei unvorsichtigerweise/unbedarft/unwissend im Gegenzug zur Verfügung stellen. An diesem Handelsgut wird mit dem Urteil jedoch gar nicht gerüttelt.
                          Das mit dem "Handelsgut" stimmt natürlich.
                          Aber ungeachtet dessen: die Daten liegen auch nach dem Urteil immer noch bei Google, und können zur Profilbildung verwendet werden. Zusätzlich gibt man mit einem Löschantrag auch gleich seine wahre Identität preis. Auch da wird sich Google freuen.
                          Obendrein ist hier nur eine Suchmaschine "verknackt" worden - und zwar die, von der im unabhängigen Bereich immer häufiger abgeraten wird, eben wegen dem gezielten Tracking der User.
                          Denkst du, das Urteil gelte nicht für die anderen Suchmaschinen?
                          .

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                            #14
                            Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
                            Das mit dem "Handelsgut" stimmt natürlich.
                            Aber ungeachtet dessen: die Daten liegen auch nach dem Urteil immer noch bei Google, und können zur Profilbildung verwendet werden. Zusätzlich gibt man mit einem Löschantrag auch gleich seine wahre Identität preis. Auch da wird sich Google freuen.

                            Denkst du, das Urteil gelte nicht für die anderen Suchmaschinen?
                            Nach europäischem Recht nicht automatisch. Ausserdem muß der Betroffene dann bei jeder einzelnen Suchmaschine - und die muß er erstmal alle kennen - einen Antrag stellen. Es ist ja nicht so, daß der Antrag irgendwo zentral in Brüssel eingereicht wird und die dann an alle Suchmaschinen weitergeben würde, daß bei Mister X über seine Vergangenheit als Bankrotteur, politischer Aktivist oder ähnliches ab jetzt bitte nichts mehr zu finden sei. Google hat das Antragsformular online gestellt - weil dazu verpflichtet worden. Der spanische Privatinsolvenzler kann damit immer noch über Yahoo oder ähnliche Konkurrenz gefunden werden Hier wird auf den Marktführer geschossen; daß der dadurch seine Position einfach verlieren kann, weil die Sucher eben auch die kleinen Peinlichkeiten bei überprüften Personen schnell finden wollen, hat man dabei nicht bedacht. Und es ist jetzt nicht so, daß nur Google einen superguten Suchalgorithmus hätte. Vermutlich werden sich da jetzt viele kleinere Suchanbieter erstmal freuen - ihr Produkt ist im Moment ungefilterter und damit dann vollständiger und "besser".

                            Und natürlich freut sich Google über die Verknüpfbarkeit mit einem Realdatensatz - aber erst, wenn sie einen Markt dafür gefunden haben. Der Handel mit explizit personenbezogenen bzw. personalisierten Datensätzen unterliegt immer noch strengeren Regeln als die Ergebnisse vom Datamining bei Surfverhalten. Vorstöße in dieser Richtung werden im Moment zum Glück immer noch von wachsamen Datenschutzorganisationen abgefangen und der Öffentlichkeit deutlich gemacht, wenn im Verborgenen eine Verschlechterung zur Abstimmung steht. Jedoch: Es geht der Bevölkerung mehr und mehr am Arsch vorbei; die von dir erwähnte "Schattendatenbank" mit den Streichinhalten könnte also in den nächsten 10 Jahren wirklich zu einem legitimen Handelsgut werden. Spätestens dann wird dieses Urteil völlig wertlos und nicht nur Unfug durch Unqualifikation zum Thema.
                            Karl Ranseier ist tot. Der wohl erfolgloseste Foren-Autor aller Zeiten wurde heute von einem Bus auf der Datenautobahn überfahren.

                            "Ich mag meine Familie kochen und meinen Hund" - Sei kein Psycho. Verwende Satzzeichen!

                            Star Wars 7? 8? Spin-Offs? Leute, das Haftmittel für meine Dritten macht bessere Filme!

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                              #15
                              Dass es jetzt erst mal nur Google getroffen hat, liegt natürlich daran, dass dieser Spanier gegen Google geklagt hatte und damit nur das zur Entscheidung stand. Es wird aber wohl nicht lange dauern, bis andere Suchmaschinen entsprechende Urteile kassieren.

                              Über die Löschung solcher Daten an der Quelle muss man sich sicherlich irgendwann Gedanken machen. Pressearchive zu "zensieren", dürfte rechtlich aber wohl auch heikel sein.
                              if in doubt, throw the first punch

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