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Und, seid ihr auch schon "Reichsbürger"?

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    Und, seid ihr auch schon "Reichsbürger"?

    Und, seid ihr auch schon "Reichsbürger"?

    Wie wir ja alle wissen, gibt es die Bundesrepublik gar nicht, weil die Alliierten und so. Und weil das auch das Verfassungsgericht das so gesagt hat (wenn man rechtzeitig aufhört zu lesen). Wir sind also alle staatenlos oder eben noch Reichsbürger und brauchen hier keine Steuern zahlen, weil die BRD GmbH ein Unternehmen der Allierten ist. etc. pp. So ähnlich lautet das rechtsesoterische Konstrukt. Xavier Naidoo ist auch schon Reichsbürger.

    Das Köngreich Deutschland!

    Die Krönung:
    ich lade dieses video hoch, weil ich nicht die möglichkeit habe auf der originalseite ( https://www.youtube.com/watch?v=6cXTv... ) kommentare zu lesen/zu pos...


    Das Königreich:
    Auf YouTube findest du die angesagtesten Videos und Tracks. Außerdem kannst du eigene Inhalte hochladen und mit Freunden oder gleich der ganzen Welt teilen.


    Es ist keine Satire!
    Republicans hate ducklings!

    #2
    Das erinnert mich an die Behauptung von Katholiken, dass evangelische Bischöfe keine "echten" Bischöfe sind, standesamtlich getraute Menschen nicht "wirklich" verheiratet usw.

    Man braucht schon eine sehr metaphysische Auffassung von menschlichen Institutionen, um so etwas behaupten zu können.

    Kommentar


      #3
      Reichsbürger das klingt interessant, wo kann ich unterschreiben? Was auch kaum jemand weiß, das Deutschland noch unter Kriegsrecht steht, denn einen offiziellen Friedensvertrag gab es nie! Wenn man sich in vieles einließt und nicht nur dem TV glaubt, kann man erstaunliches entdecken
      Flott und freundlich durch's Revier!

      Ich wurde als Krieger geboren. Nun sehe ich, dass der Ruf meines Herzens religiös ist. Der Krieg ist vorbei! Hört auf sie! Hört zu.

      Kommentar


        #4
        Ja, da kann man wirklich Erstaunliches entdecken:
        https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsbürgerbewegung
        Im September 2012 gründete der Esoteriker und gelernte Koch Peter Fitzek auf einem alten Krankenhausgelände in der Lutherstadt Wittenberg das Königreich Deutschland und ließ sich zum „Imperator Fiduziar“ krönen.


        So viele Gestalten, die scheinbar alle mal auf den Hinterkopf gefallen sind...
        .

        Kommentar


          #5
          Zitat von 3of5 Beitrag anzeigen
          Das erinnert mich an die Behauptung von Katholiken, dass evangelische Bischöfe keine "echten" Bischöfe sind, standesamtlich getraute Menschen nicht "wirklich" verheiratet usw.

          Man braucht schon eine sehr metaphysische Auffassung von menschlichen Institutionen, um so etwas behaupten zu können.
          Bei so Themen wie Religion ist es eben wichtig, was man glaubt und was nicht.

          In der Realpolitik sieht es aber so aus, dass die Macht aus den Gewehrläufen kommt. Dem angeblich nicht existierenden bundesdeutschen Polizisten, der dich verhaftet, wenn du angeblich nicht existierende bundesdeutsche Gesetze übertrittst, und dem angeblich nicht existierenden bundesdeutschen Richter, der dich in ein angeblich nicht existierendes bundesdeutsches Gefängnis steckt, ist es EGAL, ob du an sie glaubst oder nicht. Die machen das einfach.

          Kommentar


            #6
            Zitat von MinbariMarco Beitrag anzeigen
            Reichsbürger das klingt interessant, wo kann ich unterschreiben?
            Du kannst dir deine Reichsausweise im Internet bestellen. Sie gelten allerdings nur als Spaßartikel.

            Was auch kaum jemand weiß, das Deutschland noch unter Kriegsrecht steht, denn einen offiziellen Friedensvertrag gab es nie! Wenn man sich in vieles einließt und nicht nur dem TV glaubt, kann man erstaunliches entdecken
            Wie schön, ein praktisches Beispiel, wie Gesetzestexte genommen, verkürzt oder falsch dargestellt werden, um daraus völlig unhaltbare Schlussfolgerungen zu ziehen.

            1. Dem Internet sollte man dieselbe Kritik entgegenbringen wie dem Fernsehen. Wer davon ausgeht, das Fernsehen würde eine Agenda vermitteln, sollte das auch bei Internetseiten vermuten.

            2. Du meinst Besatzungsrecht, nicht Kriegsrecht.

            Das mit dem Besatzungsrecht ist im Prinzip derselbe Unsinn wie die angebliche weitere Existenz des Deutschen Reiches etc. pp.

            Dass 45 Jahre nach Beendigung der Kriegshandlungen auf einen Friedensvertrag verzichtet wurde, lag durchaus in Deutschlands Interesse, denn es hätten plötzlich wieder unangenehme Reparationsfragen aufkommen können, auch von außerhalb des Kreises der Siegermächte. Westdeutschland ist ja angesichts der Schäden, die der Zweite Weltkrieg angerichtet hat, sehr milde davongekommen.

            Daher wurde auf einen Friedensvertrag verzichtet.

            Die "Quellen" im Internet beziehen sich ja gerne auf das Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts von 2007:
            BesatzRBerG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

            Und hier insbesondere auf § 3 Folgen der Aufhebung:

            Dort stünde ja:

            "Rechte und Pflichten, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, bleiben von der Aufhebung unberührt und bestehen nach Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 des Ersten Teils des Überleitungsvertrages fort. Durch die Aufhebung werden weder frühere Rechtszustände wiederhergestellt noch Wiederaufnahme-, Rücknahme- oder Widerrufstatbestände begründet."
            AHA! Deutschland sei also kein souveräner Staat, wenn das Besatzungsrecht fortgilt! Also umgekehrt: Nur wenn sämtliches Besatzungsrecht aufgehoben werden würde, sei die BRD souverän.

            Das ist verkürzt und falsch. Die Folgen gelten fort, nicht die Gesetze.

            Dass Rechtsfolgen eines aufgehobenen Gesetzes weiterhin gültig bleiben, ist ganz normal. Das nennt man Rechtssicherheit. In Einzelfällen, wie beim § 175 StGB sorgt das für Diskussionen, das Prinzip ist natürlich richtig.

            Als Napoleon die deutschen Staaten um 1804 bis 1812 besetzte, brachte er seine Gesetzbücher mit, die in Teilen auch über seine Herrschaft hinaus galten. Nur Wirrköpfe würden meinen, Köln sei weiterhin von Napoleon besetzt.

            Auch die im "Dritten Reich" getroffenen Rechtsentscheidungen galten nach 1945 in der überwiegenden Mehrheit fort.

            Nehmen wir mal eine alliierte Vorschrift, die weiterhin gilt:
            "Verordnung Nr. 46 der britischen Militärregierung vom 23. August 1946 „Betreffend die Auflösung der Provinzen des ehemaligen Landes Preußen in der Britischen Zone und ihre Neubildung als selbständige Länder"

            Hiermit wurden die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen gegründet. Gründung Niedersachsens:


            Würde man diese Verordnung heute aufheben, würden alle Entscheidungen und Gesetze, die in der ehemaligen britischen Besatzungszone (bzw. Niedersachsen) getroffen wurden, ihre Rechtsgültigkeit verlieren. Man müsste die drei Länder neu gründen.

            Auch alle Entscheidungen und Urteile, die von Parlamenten, Behörden, Verwaltungen und Gerichten hier seit 1946 getroffen wurden, wären ungültig. Jeder Arbeitsvertrag mit diesen Ländern wäre ungültig. Die meisten der Häuser und Gebäude, die seit 1946 errichtet wurden, wären ohne gültige Genehmigung errichtet worden. etc. pp.

            Hätte man jedes Mal sämtliche Rechtsentscheidungen aufgehoben, so hätte das 1945 bedeutet, dass beide meine Großväter ihr Eigentum verloren hätten und auf der Straße gesessen hätten. Dasselbe wäre 1991 mir und meinen Eltern und Geschwistern passiert, denn meine Familie wohnte in einem Gebiet, dass 1945 unbebaut war und die Bebauungspläne und Genehmigungen aus den 70ern wären ohne rechtliche Grundlage erstellt worden. Und so ginge es fast allen Familien.

            Das würde das Land in ein absolutes Rechtschaos stürzen. Deswegen gelten die Fakten, die geschaffen wurden, weiter fort.

            Dies - und nichts anderes - steht hinter dem Satz: "Aufgehobene Rechtsvorschriften bleiben auch für die Zukunft auf Tatbestände und Rechtsverhältnisse anwendbar, die während der Geltung der Rechtsvorschriften erfüllt waren oder entstanden sind."

            4. Außerdem geht der Text noch weiter, woran man schön sehen kann, wie selektiv hier argumentiert wird.

            Der Text: "Tatbestandliche Voraussetzungen von Besatzungsrecht, die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht erfüllt worden sind, können nicht mehr erfüllt werden."

            Vielleicht ist dieses Juristenkauderwelsch den Reichsbürgern auch einfach zu hoch.
            Das heißt auf deutsch, dass Besatzungsrecht nicht mehr angewendet wird.

            5. Zu Vorschriften, die ausgenommen oder übersehen wurden: Wenn der deutsche Gesetzgeber entscheidet, Bestandteile des Alliierten Rechts nicht aufzuheben, ist das seine freie Entscheidung, die dabei mit der Pflicht des Staates zur Rechtssicherheit zusammenhängt.

            6. Es gibt auch immer die normative Kraft des Faktischen, d.h. nicht alles, was in Gesetzbüchern steht, wird auch für alle Zeit so angewendet.

            7. Es ist doch bemerkenswert, dass die Seiten, auf denen von Besatzungsrecht und Staatenlosigkeit geschwafelt wird, stets nach einem "Schlussstrich" gerufen wird, wenn heute 90jährige Zwangsarbeiter noch Entschädigung erhalten oder 90jährige ehemalige SS-Männer noch angeklagt werden. In diesen Fällen sei "das doch schon so lange vorbei".

            8. Wer sich die Mühe macht, sich tatsächlich über die Geschichte der Bundesrepublik (West) zu informieren, wird schnell feststellen, dass die Westalliierten meist das getan haben, was die Besetzten wollten, nicht umgekehrt. Die Gründung Niedersachsens und die damit zusammenhängenden weiteren Maßnahmen z.B. haben Deutsche initiiert.

            Hier nochmal § 3 im ganzen:

            § 3 Folgen der Aufhebung
            Rechte und Pflichten, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, bleiben von der Aufhebung unberührt und bestehen nach Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 des Ersten Teils des Überleitungsvertrages fort. Durch die Aufhebung werden weder frühere Rechtszustände wiederhergestellt noch Wiederaufnahme-, Rücknahme- oder Widerrufstatbestände begründet. Tatbestandliche Voraussetzungen von Besatzungsrecht, die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht erfüllt worden sind, können nicht mehr erfüllt werden. Aufgehobene Rechtsvorschriften bleiben auch für die Zukunft auf Tatbestände und Rechtsverhältnisse anwendbar, die während der Geltung der Rechtsvorschriften erfüllt waren oder entstanden sind. Die Aufhebung von Besatzungsrecht lässt Verweisungen hierauf unberührt.
            Zuletzt geändert von endar; 25.09.2014, 08:46.
            Republicans hate ducklings!

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              #7
              Ich habe das Thema nur oberflächlich überflogen, lange bevor Xavier Naidoo mit ungewohntem Mut auch ein Ständchen für die Reichsbürger gesungen hat. Sicher Systemkritik lockt immer Extremisten der verschiedensten Parteien an und auch einige Verschwörungstheoretiker. Ich stufe diese Organisatorin allerdings nicht als Rechtsextrem ein.

              - Es gibt lediglich nach Ansicht der Reichsbürger:

              - im Grunde wenn die Reichsbürger vom Deutschen Reich reden meinen sie damit nicht etwa das NS Regime sonder das 2te deutsche Reich - Es soll keinerlei Völkerrechtlich legitimierten Akt geben , der die Wegnahme von Ostdeutschland legitimiert - Ostdeutschland ist also Mitteldeutschland ..... usw. kurzum : Das Staatsgebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 soll da die Grenze sein....


              Gut in der Tat aus Familiären- und Heimastgründen könnte da schon mit Herzblut gespielt werden. Gegenfrage ist es die Revanche wert und wer bestimmt wann die Revanche ein Ende hat ??? Ja das Reich hat Politisch nicht Kapituliert sondern Militärisch weswegen weiter fortbesteht aber Handlungsunfähig ist.

              Genau mit dieser Thematik spielen auch Rechtsextreme allerdings meinen die Damit das 3te Reich.

              - ja die BRD GmbH. Sie Sehen die BRD als Wirtschaft und Verwaltungseinheit die sogar im Handelsregister in Frankfurt am Main als Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH eingetragen sein soll. - Jain

              -Deutschland ist kein voll souveränes Land und befindet sich eigentlich noch in nachkriegs Zustand ?? - Richtig das ist auch so allerdings wie Endar bereits schrieb müsste Deutschland als BRD die Teil des Deutschen Reiches ist erhebliche Reparationen leisten um wieder voll souverän ( wie z.B Frankreich ) zu sein. Deutschland war zu keinem Zeitpunkt nach Ende des zweiten Weltkriegs voll souverän und ist es auch heute nicht. Ist das wichtig, jetzt wo wir eigentlich eher mal Richtung Europa schauen ? JA ! genaugenommen gibt es meiner Ansicht nach keine beständige Mogeleien.



              -Dann wäre da noch das Grundgesetz welches ja die Siegermächte für uns getippt haben nach einigen Ansichten zählt bei denen die Verfassung der Weimarer Republik......... Hust. Laut einem Sozialkundelehrer soll das GG ja mit einer dt Verfassung gleichgesetzt sei................

              Kurze erläuterung der etstehung des GG ( Quelle http://www.derweg.org):
              1948 waren die deutschen Bundesländer bereits wieder entstanden. Die Siegermächte wünschten deshalb von den Ministerpräsidenten ihres Besatzungsgebiets die Ausarbeitung einer Verfassung für einen Weststaat. Das sollte durch eine vom Volk gewählte Versammlung geschehen. Anschließend sollte die Verfassung vom Volk angenommen werden.
              Die Ministerpräsidenten der westlichen Bundesländer lehnten jedoch die Beteiligung des Volkes ab, denn sie hofften auf eine baldige Vereinigung mit der sowjetischen Besatzungszone, also auf eine Wiederherstellung eines deutschen Staates. Dann würde wahrscheinlich eine neue Verfassung nötig werden. Deshalb sollte die jetzige Verfassung nur eine Zwischenlösung werden. Wenn sie aber vom Volk bestätigt würde, würde sie zu sehr als endgültig wirken.
              So kam es, dass nur eine Versammlung von 65 Vertretern der westlichen Länderparlamente, ein "Parlamentarischer Rat" der das Grundgesets ausarbeitete. Die „Verfassung“ wurde auch nur "Grundgesetz" genannt: ein "grund"-legendes Gesetzeswerk zur Regierung des Staates.

              In acht Monaten erstellte der Parlamentarische Rat die neue (west-) deutsche Verfassung. Sie wurde von den Länderparlamenten - und nicht vom Volk - beschlossen. „

              Eine Verfassung definiert sich jedoch als Gesamtheit der Grundsätze, die die Form eines Staates und die Rechte und Pflichten seines Volkes festlegen (Konstitution). DIE DAS VOLK HIERZULANDE NIE ENTSCHIEDEN HAT ! Deshalb würde ich nie das Grundgesetz mit einer deutschen Verfassung gleichsetzen auch wen diese an Schulen gelehrt wird und in jedem x Beliebigen Lexika der Nachkriegszeit so dargestellt wird. Ergo das Grundgesetz wird von mir natürlich akzeptiert aber nicht mit einer Verfassung gleichgesetzt.

              Nein Reichsbürger bin ich nicht wissentlich eventuell aber doch nach Art 116 GG .

              LG Infinitas
              Zuletzt geändert von Infinitas; 02.11.2014, 12:22.
              Das letzte Treffen der Generationen in Wien war übrigens BOMBE ! Picards Moralkiste:"Schurken, die ihre Schnurrbärte zwirbeln, sind leicht zu erkennen, aber diejenigen, die sich in gute Taten kleiden, sind hervorragend getarnt."

              Kommentar


                #8
                Ach Leute ... die Existenz eines Staates definiert sich durch 2 Größen:

                1) Er existiert als De-facto-Regime, kontrolliert ein Staatsgebiet, verfügt über Behörden, Sicherheitskräfte, unter Umständen Militär - also zusammengefasst Staatsorgane.

                2) Er wird von der Weltgemeinschaft und den Vereinten Nationen in dieser Funktion anerkannt, wobei für mich der Anerkennung durch freie Länder (= westliche Demokratien) das größte und entschiedendste Gewicht zukommt.

                Alles andere ist Bullshit.
                In der Geschichte wurde nie nach abstrakten Paragraphen gefragt wenn Staaten geschaffen wurden oder untergingen, sondern immer nach faktischer Macht und diplomatischer Anerkennung.
                Auf dieser Ebene des Faktischen basiert dann erst das Staatsrecht.

                Wer juristisch begründen will warum ein stabiler Staat in einem hoch entwickelten Industrieland, der seit Jahrzehnten von der Weltgemeinschaft anerkannt wird gar nicht existiert und warum eine der beiden Führungsmächte der Europäischen Union kein souveräner Staat ist, der ist ein Spinner.
                (Die letzten Reste der Besatzungsordnung wurden mit dem 2+4-Vertrag beseitigt.)

                Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.
                Auch wenn es ursprünglich als Provisorium gedacht war, wurde es für die Dauer übernommen, weil es sich vor der ganzen Welt als vorbildliche demokratische Ordnung bewährt hat, die wonanders nachgeahmt wird.
                Entsprechende auf einen provisorischen Status verweisende Stellen wurden vor fast 25 Jahren mit der Wiedervereinigung gestrichen.
                Auch andere (europäische) Länder haben eine Verfassung namens "Grundgesetz"; das Vereinigte Königreich hat als 1000 Jahre gewachsenes Staatswesen überhaupt keine einheitliche Verfassung im modernen Sinne (!!!!) und ist trotzdem eine freie Demokratie, die wunderbar funktioniert.

                Der ganze Hintergrund dieser "Reichsbürgerbewegung" ist neben einfacher Spinnerei die bei vielen komischen Käuzen aus diesem Lager sicher eine beherrschende Rolle spielt vor allem ein Rückfall in den Nationalismus und eine Ablehnung der europäischen Einigung und der Westbindung der Bundesrepublik - letztendlich einfach polilitisch motivierte Verfassungsfeindlichkeit.

                Wären diese Leute nicht zum Großteil Clowns die sowieso niemand ernst nimmt, dann wären sie juristisch haftbar zu machende Verfassungsfeinde, insbesondere dann wenn sie durch Grenzrevisionsforderungen die Einheit und sogar den Frieden Europas gefährden.

                ABER: zum Glück sind es eben meist doch eher liebenswerte Komiker.

                Wer von euch kennt z.B. schon die "Kaiserliche Reichs-Ritter-Polizei"? Nur echt mit Schild auf dem Rücken:

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von MinbariMarco Beitrag anzeigen
                  Reichsbürger das klingt interessant, wo kann ich unterschreiben? Was auch kaum jemand weiß, das Deutschland noch unter Kriegsrecht steht, denn einen offiziellen Friedensvertrag gab es nie! Wenn man sich in vieles einließt und nicht nur dem TV glaubt, kann man erstaunliches entdecken


                  TJa, wenn man sich mit Völkerrechtsverträgen, den Begriff Souverinät und der Tatsache das Inhalt mehr Zählt als Überschrift beschäftigt. Könnte man entdecken das die KRR und wie sie alle heißen erstaunlichen Unsinn erzälen.

                  Und wenn alle Stricke reißen, dann kommen alle wieder mit dem Friedensvertrag, weil die Überschrift dort nicht Steht. Ich empfele mal die Erklärungen aus den 50er und die 2+4 Verträge mal anständig zu lesen.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von C.Baer Beitrag anzeigen
                    Ach Leute ... die Existenz eines Staates definiert sich durch 2 Größen:

                    1) Er existiert als De-facto-Regime, kontrolliert ein Staatsgebiet, verfügt über Behörden, Sicherheitskräfte, unter Umständen Militär - also zusammengefasst Staatsorgane.

                    2) Er wird von der Weltgemeinschaft und den Vereinten Nationen in dieser Funktion anerkannt, wobei für mich der Anerkennung durch freie Länder (= westliche Demokratien) das größte und entschiedendste Gewicht zukommt.

                    Alles andere ist Bullshit.
                    In der Geschichte wurde nie nach abstrakten Paragraphen gefragt wenn Staaten geschaffen wurden oder untergingen, sondern immer nach faktischer Macht und diplomatischer Anerkennung.
                    Auf dieser Ebene des Faktischen basiert dann erst das Staatsrecht.

                    Wer juristisch begründen will warum ein stabiler Staat in einem hoch entwickelten Industrieland, der seit Jahrzehnten von der Weltgemeinschaft anerkannt wird gar nicht existiert und warum eine der beiden Führungsmächte der Europäischen Union kein souveräner Staat ist, der ist ein Spinner.
                    (Die letzten Reste der Besatzungsordnung wurden mit dem 2+4-Vertrag beseitigt.)

                    Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.
                    Auch wenn es ursprünglich als Provisorium gedacht war, wurde es für die Dauer übernommen, weil es sich vor der ganzen Welt als vorbildliche demokratische Ordnung bewährt hat, die wonanders nachgeahmt wird.
                    Entsprechende auf einen provisorischen Status verweisende Stellen wurden vor fast 25 Jahren mit der Wiedervereinigung gestrichen.
                    Auch andere (europäische) Länder haben eine Verfassung namens "Grundgesetz"; das Vereinigte Königreich hat als 1000 Jahre gewachsenes Staatswesen überhaupt keine einheitliche Verfassung im modernen Sinne (!!!!) und ist trotzdem eine freie Demokratie, die wunderbar funktioniert.

                    Der ganze Hintergrund dieser "Reichsbürgerbewegung" ist neben einfacher Spinnerei die bei vielen komischen Käuzen aus diesem Lager sicher eine beherrschende Rolle spielt vor allem ein Rückfall in den Nationalismus und eine Ablehnung der europäischen Einigung und der Westbindung der Bundesrepublik - letztendlich einfach polilitisch motivierte Verfassungsfeindlichkeit.

                    Wären diese Leute nicht zum Großteil Clowns die sowieso niemand ernst nimmt, dann wären sie juristisch haftbar zu machende Verfassungsfeinde, insbesondere dann wenn sie durch Grenzrevisionsforderungen die Einheit und sogar den Frieden Europas gefährden.

                    ABER: zum Glück sind es eben meist doch eher liebenswerte Komiker.

                    Wer von euch kennt z.B. schon die "Kaiserliche Reichs-Ritter-Polizei"? Nur echt mit Schild auf dem Rücken:

                    Naja mag ja fas alles richtig sein allerdings gibt uns die antwort das GG selbst und ich denke da haben die garnicht so unrecht

                    Grundgesetz

                    XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 116 - 146)
                    Artikel 146


                    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
                    somit ist das GG nicht gleich eine deutsche Verfassung !

                    Naja soweit ich das Verstanden habe ist das BRD- Deutschland nach deren Ansicht Teil des Deutschen Reiches ( 2tes dt Reich ) und nach deren Ansicht ein Teil identisches Staatsähnliches Gefüge....

                    allerdings wird es ab dem Punkt schon zu wirr für mich, da gebe ich dem Mainstream schon Recht
                    Zuletzt geändert von Infinitas; 02.11.2014, 13:24.
                    Das letzte Treffen der Generationen in Wien war übrigens BOMBE ! Picards Moralkiste:"Schurken, die ihre Schnurrbärte zwirbeln, sind leicht zu erkennen, aber diejenigen, die sich in gute Taten kleiden, sind hervorragend getarnt."

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Infinitas Beitrag anzeigen

                      In acht Monaten erstellte der Parlamentarische Rat die neue (west-) deutsche Verfassung. Sie wurde von den Länderparlamenten - und nicht vom Volk - beschlossen. „

                      [SIZE=2]Eine Verfassung definiert sich jedoch als Gesamtheit der Grundsätze, die die Form eines Staates und die Rechte und Pflichten seines Volkes festlegen (Konstitution). DIE DAS VOLK HIERZULANDE NIE ENTSCHIEDEN HAT !
                      Oh Gott, ist das wirklich so wichtig? In den wenigsten Ländern hat das Volk ueber die Verfassung entschieden. Dass es eine verfassungsgebende Versammlung gibt, ist und war ueberall Normalität.

                      Hauptkriterium einer Verfassung ist uebrigens NICHT, dass sie gerecht oder vom Volk beschlossen worden ist.

                      Zitat von Infinitas Beitrag anzeigen


                      somit ist das GG nicht gleich eine deutsche Verfassung !
                      Was ist eine "deutsche" Verfassung ueberhaupt? Muessten da nicht die Österreicher, ein paar Schweizer und Liechtensteiner und die Suedtiroler was mitzureden haben?

                      Da das Grundgesetz die Verfassung der BRD bildet, ist es de facto die deutsche Verfassung. Das italienische Grundgesetz heisst ja auch "costituzione della repubblica italiana", und nicht "costituzione italiana". Bedeutet das, dass Italien auch keine Verfassung besitzt?

                      Der von dir zitierte Passus besagt lediglich, dass das Grundgesetz so bald als möglich durch eine Verfassung ersetzt werden soll, die von Vertretern aller deutschen Bundesstaaten geschrieben wird. Da aber die "neuen" Staaten ihre Zustimmung gegeben haben, hat sich das erledigt und das Grundgesetzt ist eine "deutsche Verfassung", bzw. die Verfassung der BRD.

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von Feldanalyse Beitrag anzeigen
                        Hauptkriterium einer Verfassung ist uebrigens NICHT, dass sie gerecht oder vom Volk beschlossen worden ist.
                        Was soll dann das "Hauptkriterium" einer Verfassung sein?

                        Wäre eine "Verfassung", die zB nicht die Grundrechte garantiert, keine Verfassung?
                        .

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von Feldanalyse Beitrag anzeigen
                          Oh Gott, ist das wirklich so wichtig? In den wenigsten Ländern hat das Volk ueber die Verfassung entschieden. Dass es eine verfassungsgebende Versammlung gibt, ist und war ueberall Normalität.
                          Finde ich schon, den ein wichtiger Satz in meinem Leben ist "Ich bin nicht andere Leute" sogesehen glaube ich schon das das Volk dahingehend Mitbestimmungsrecht haben sollte.

                          Zitat von Feldanalyse Beitrag anzeigen
                          Hauptkriterium einer Verfassung ist uebrigens NICHT, dass sie gerecht oder vom Volk beschlossen worden ist.
                          Darum geht es mir persönlich ja auch nicht, es geht ja nur darum wie das GG zustande kam. Sicher ist das nicht das primäre Kriterium aber es ist doch ein wichtiger Punkt von wem und unter welchen Voraussetzungen das GG zustande kam.Gerecht sollte sie jedoch auf jeden Fall sein da im Wort Gerecht schon mal das Wort "Recht" enthalten ist und uns das Grundgesetz und eine vom Volk beschlossene Verfassung Grundrechte garantiert. So ist es nicht verwunderlich das auch hier das Wort Recht beinhaltet ist.


                          Zitat von Feldanalyse Beitrag anzeigen
                          Was ist eine "deutsche" Verfassung ueberhaupt? Muessten da nicht die Österreicher, ein paar Schweizer und Liechtensteiner und die Suedtiroler was mitzureden haben?

                          Da das Grundgesetz die Verfassung der BRD bildet, ist es de facto die deutsche Verfassung. Das italienische Grundgesetz heisst ja auch "costituzione della repubblica italiana", und nicht "costituzione italiana". Bedeutet das, dass Italien auch keine Verfassung besitzt?

                          Der von dir zitierte Passus besagt lediglich, dass das Grundgesetz so bald als möglich durch eine Verfassung ersetzt werden soll, die von Vertretern aller deutschen Bundesstaaten geschrieben wird. Da aber die "neuen" Staaten ihre Zustimmung gegeben haben, hat sich das erledigt und das Grundgesetz ist eine "deutsche Verfassung", bzw. die Verfassung der BRD.
                          Da hole ich mal obrigen Satz wieder ins Gedächtnis und verweise mal darauf, dass man wie die Geschichte gezeigt hat sich erstmal als deutsch verstehen muss. Ein Österreicher versteht sich als Österreicher und ein Lichtensteiner versteht sich als Lichtensteiner und ein Schweizer als Schweizer. - Hat defacto also nicht viel damit zu tun.
                          Zuletzt geändert von Infinitas; 02.11.2014, 16:46. Grund: gerecht ?!
                          Das letzte Treffen der Generationen in Wien war übrigens BOMBE ! Picards Moralkiste:"Schurken, die ihre Schnurrbärte zwirbeln, sind leicht zu erkennen, aber diejenigen, die sich in gute Taten kleiden, sind hervorragend getarnt."

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                            #14
                            Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
                            Was soll dann das "Hauptkriterium" einer Verfassung sein?

                            Wäre eine "Verfassung", die zB nicht die Grundrechte garantiert, keine Verfassung?
                            Bei dir steht unter Ortsangabe links "United Kingdom". Ist das korrekt?
                            Wenn ja, befindest du dich z.B. in einem Land mit einer völlig anderen Verfassunggeschichte und einer Staatspraxis die auf hunderte Jahre alten Verträgen zwischen dem Monarchen und einem damals keinen modernen Standards genügenden Parlament beruht, und die durch eine Menge Gewohnheitsrecht und common sense up to date gehalten wird.

                            Wichtig ist die tatsächliche Rechtspraxis eines Staates und nicht wie seine Verfassung zu Stande gekommen ist oder ob er überhaupt eine einheitliche Verfassung hat.
                            So sehe ich das.

                            Was viele gar nicht wissen: Die Kommunisten mit Anhang wollten ihre "Deutsche Demokratische Republik" am Anfang in ganz Deutschland gründen, bekamen aber da wo die sowjetische Besatzungsmacht ihnen nicht den Weg ebnen konnte kein Bein an den Boden mit ihrer "Deutschen Volkskongressbewegung" die eine Verfassung ausgearbeitet hatte.
                            Die haben das Volk über ihre Verfassung abstimmen lassen und sie war das Papier nicht wert auf dem sie geschrieben stand.
                            Sowas ist - gerade in der damaligen Situation - weder ein besonderes Qualitätsmerkmal noch ein Garant für eine demokratische Entwicklung.

                            Diejenigen die über irgendwelche Formalismen bzgl. unseres heutigen Grundgesetzes lamentieren, sollten einfach klar und direkt beantworten welche Veränderungen sie sich an der derzeitigen Verfassungsordnung wünschen - ganz konkret.
                            Das ist in meinen Augen die richtige Art diese Fragen zu diskutieren und man sieht auch schnell woher jeweils der Wind weht.

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                              #15
                              Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
                              Was soll dann das "Hauptkriterium" einer Verfassung sein?

                              Wäre eine "Verfassung", die zB nicht die Grundrechte garantiert, keine Verfassung?
                              Eine Verfassung ist erstmal ganz neutral die Betriebsanleitung für einen Staat. Dass das Verfassungswesen tendenziell etwas mit Demokratisierung oder Verteilung von Macht zu tun hat, liegt in der Natur der Sache, da Despotien Verfassungen nicht so dringend benötigen wie Systeme, in denen die Macht auf mehrere Träger verteilt ist.
                              Republicans hate ducklings!

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