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Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren

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    #16
    Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
    Richtig => d.h. meine Formulierung war doch perfekt:

    Alarmfahrer dürfen erwarten, dass der andere Platz macht,
    aber "auf keinen Fall dürfen sie darauf bestehen".
    Kommt drauf an, wie man "bestehen" versteht. Wenn man damit nur meint, dass man auf sein Recht besteht, Vorfahrt zu haben, dann nicht, wenn man es so versteht, dass man das Recht auch durchsetzt, dann nicht.

    Bestehen kann leider viele Bedeutungen im Deutschen haben, das ist ja schon fast so schlimm wie "Zug", über das sich schon Mark Twain aufgeregt hat
    Für meine Königin, die so reich wäre, wenn es sie nicht gäbe ;)
    endars Katze sagt: “nur geradeaus” Rover Over
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      #17
      endar: In dem Fall weiß ich es genau.

      Staatsanwaltschaft Bremen - Wie läuft ein Ermittlungsverfahren ab?

      Im Regelfall führt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen durch die von ihr damit beauftragten Polizeidienststellen der Schutz- oder Kriminalpolizei. Dabei werden alle notwenigen und verfügbaren Beweise erhoben, auch solche, die den Beschuldigten entlasten können.
      Nach Durchführung aller Ermittlungshandlungen legt die Polizei das Ergebnis der Staatsanwaltschaft vor. Die Staatsanwaltschaft entscheidet nach Abschluss der Ermittlungen über die Behandlung des Ermittlungsergebnisses.
      Das Ermittlungsergebnis kann unterschiedlich lauten und demnach auch unterschiedlich bewertet werden. Wenn der zunächst bestehende Anfangsverdacht gegen den Beschuldigten ausgeräumt oder kein hinreichender Beweis für strafbare Handlungen gewonnen werden konnte, wird das Ermittlungsverfahren bereits bei der Staatsanwaltschaft mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

      Bestätigt sich der Verdacht der Straftat, ergeben sich verschiedene Möglichkeiten der Ahndung.
      Sofern das Verschulden des oder der Beschuldigten als gering anzusehen wäre und ein öffentliches Interesse nicht vorliegt, kann das Verfahren bereits bei der Staatsanwaltschaft ohne Auflagen oder gegen entsprechende Auflagen, meist Zahlung eines Geldbetrages an die Opfer, die Staatskasse oder eine gemeinnützige Einrichtung, eingestellt werden.
      In allen Fällen, in denen die Voraussetzungen für eine Einstellung nicht vorliegen, legt die Staatsanwaltschaft die Akten dem zuständigen Gericht mit einem Antrag auf Erlass eines Strafbefehls oder einer Anklage vor. Damit ist das Ermittlungsverfahren beendet, nunmehr wird aus dem Vorgang ein Strafverfahren.
      Hier steht auch einiges dazu:

      Gang des Strafverfahrens | Strafverteidiger in Kreuzberg ? Kanzlei Hoenig Berlin | Strafrecht und Motorradrecht

      Ablauf des Ermittlungsverfahrens - Justiz-Portal

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        #18
        Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
        Wie kann man einen Strafbefehl rausschicken, ohne den Beschuldigten vorher gehört zu haben?
        Wer sagt den das er nicht die Möglichkeit hatte? Gibts dazu Hinweise oder Aussagen? Normalerweise ist das doch afair bloß ein Schreiben mit der Bitte um Äußerung zu dem Sachverhalt.

        Vielleicht hat sich der Notarzt selbst nicht dazu geäußert weil er dachte das Verfahren wird eh eingestellt weil er ja im Einsatz war und Sonderrechte hatte.

        Keiner von uns kennt den Inhalt der Ermittlungsakte und die Aussagen des Anzeigenden. Vielleicht waren die ohne Äußerung des Notarztes so überzeugend das der Staatsanwalt sich dann dachte "ok, der Verdächtige sagt nix zur Entlastung, dann muss ich also den anderen Aussagen so Glauben schenken und nehm den erlaubten Kurzweg."
        Define irony: a bunch of idiots dancing on a plane to a song made famous by a band that died in a plane crash.

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          #19
          Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
          endar: In dem Fall weiß ich es genau.
          Nein. Du glaubst es zu wissen. Das ist etwas anderes.

          Gleich zu Beginn deines ersten Zitates steht das schöne Wort "Regelfall".
          Das bedeutet: Jedes Verfahren ist individuell und wird durch durch seine Besonderheiten zu einem speziellen. Ferndiagnosen verbieten sich deshalb.

          Es lohnt sich aber nicht, die Diskussion habe ich mindestens einmal mit dir geführt. Das bringt nix.
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            #20
            Zitat von endar Beitrag anzeigen
            Nein. Du glaubst es zu wissen. Das ist etwas anderes.

            Gleich zu Beginn deines ersten Zitates steht das schöne Wort "Regelfall".
            Das bedeutet: Jedes Verfahren ist individuell und wird durch durch seine Besonderheiten zu einem speziellen. Ferndiagnosen verbieten sich deshalb.

            Es lohnt sich aber nicht, die Diskussion habe ich mindestens einmal mit dir geführt. Das bringt nix.
            Das hat damit nichts zu tun.

            Nicht unter den Regelfall fallen z.B. Sachen, wo es ein Verfahren gegen Unbekannt ist oder wo Gefahr im Verzug ist oder bei schweren Straftaten.

            Aber hier ist der Beschuldigte bekannt und der Staatsanwalt MUSS ihn anhören bzw. seine Stellungnahme mit einfließen lassen VOR Erlass des Strafbefehls.

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              #21
              Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
              Aber hier ist der Beschuldigte bekannt und der Staatsanwalt MUSS ihn anhören bzw. seine Stellungnahme mit einfließen lassen VOR Erlass des Strafbefehls.
              Die Polizei hat ihn befragt und über die Anzeige informiert. Das dürfte den Anforderungen an ein Ermittlungsvefahren genügen: Notarzt kassiert Strafbefehl für Rettungseinsatz - Bayern - Süddeutsche.de
              Zunächst war dieser 23. April 2014 für Alexander Hatz ein Tag wie jeder andere. Erst als zwei Wochen später die Polizei bei ihm klingelt, wird ihm bewusst, dass etwas vorgefallen sein musste. Die Polizisten fragen ihn, ob er an besagtem Tag Dienst gehabt hätte. Hatz bejaht. Etwas später erfährt er, dass eine Anzeige gegen ihn vorliegt. "Ich wusste gar nicht, worum es ging", sagt der Notarzt aus Neuburg an der Donau. Das erfuhr er von Ermittlern.
              1966 Star Trek 2005

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                #22
                Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                Das hat damit nichts zu tun.

                Nicht unter den Regelfall fallen z.B. Sachen, wo es ein Verfahren gegen Unbekannt ist oder wo Gefahr im Verzug ist oder bei schweren Straftaten.

                Aber hier ist der Beschuldigte bekannt und der Staatsanwalt MUSS ihn anhören bzw. seine Stellungnahme mit einfließen lassen VOR Erlass des Strafbefehls.
                Ich habe genügend Beiträge mit "juristischen Äußerungen" von dir gelesen, um zu wissen, dass du hinsichtlich der Rechtspflege wie eine Blinde von der Farbe sprichst.

                Dir reicht halt ein Zeitungsartikel (nach mehrfachem Hinweis liest du ja mittlerweile zumindest sogar zwei) um dir ein abschließendes Urteil worober auch immer zu bilden, hier halt über den "Dreckskerl" und die Staatsanwaltschaft.

                Das ist aber leider nicht geeignet, um sich ein zutreffendes Bild zu machen.
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                  #23
                  Zitat von The Martian Beitrag anzeigen
                  Die Polizei hat ihn befragt und über die Anzeige informiert. Das dürfte den Anforderungen an ein Ermittlungsvefahren genügen: Notarzt kassiert Strafbefehl für Rettungseinsatz - Bayern - Süddeutsche.de
                  Dass er aber auch ggf erst einmal einen Anwalt konsuliert hat und eine Stellungnahme formuliert wurde, und das nicht von heute auf gestern geht, wurde wohl nicht berücksichtigt. Jetzt hat der Notarzt eine Akte bei der Polizei, wo das ganze vermerkt ist. Obwohl er sich nicht rechtswidrig verhalten hat.

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                    #24
                    Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
                    Hm, muss man einem Beschuldigten nicht vor einer polizeilichen Befragung mitteilen, dass man Beschuldigter und nicht etwa Zeuge ist?
                    Da war doch was mit unterschiedlichen Rechten...
                    Nein, nicht in Deutschland. Vielleicht hast du amerikanische Filme im Kopf. Bei Derrick jedenfalls fiel der der Satz "Wir vernehmen SIE ALS BESCHULDIGTEN!" nie.
                    Das geht auch irgendwie nicht. Man weiß ja oft vor einer Befragung nicht, welcher der Befragten der Schuldige sein könnte.
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                      #25
                      Ne, ich hatte nicht das amerikanische "Sie haben das Recht, zu schweigen..." im Kopf.

                      Aber im Deutschen gibt es Ähnliches, ich habe jetzt auch selbst was dazu gefunden:
                      In der Beschuldigten- beziehungsweise Betroffenenvernehmung ist der Beschuldigte bzw. Betroffene nach § 136 StPO über seine Rechte zu belehren. (...) Unterbleiben die Belehrungen über das Recht auf Aussagefreiheit und Verteidigerkonsultation, so ist die Aussage unter Umständen für ein Gerichtsverfahren unverwertbar.
                      (...)
                      Zeugenvernehmungen sind Befragungen von Zeugen zu ihren Wahrnehmungen und Kenntnissen zum Untersuchungsgegenstand. (...) Ist eine Person als Zeuge vernommen worden und erhält später im Verfahren den Status eines Beschuldigten oder Betroffenen, so wird in der Praxis die Person entsprechend a) neu belehrt (...) oder b) neu vernommen
                      Wikipedia: Vernehmung

                      Der Hauptunterschied ist imho, dass man als Beschuldigter die Aussage verweigern kann, wenn die Möglichkeit besteht, dass man sich selbst belasten würde.

                      In manchen Fällen ist der Statur "Beschuldigter" eben sofort klar, zB wenn man angezeigt wurde, in anderen Fällen kann sich dieser Status ändern.
                      .

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                        #26
                        Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                        Nicht unter den Regelfall fallen z.B. Sachen, wo es ein Verfahren gegen Unbekannt ist oder wo Gefahr im Verzug ist oder bei schweren Straftaten.
                        Erstens machst du es dir mit deiner Grammatik selbst schwer, dass mancher dich wirklich ernst nimmt und zweitens sprichst du selbst nur von Beispielen und hast ganz sicher nicht alle aufgezählt
                        Für meine Königin, die so reich wäre, wenn es sie nicht gäbe ;)
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                          #27
                          Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
                          Ne, ich hatte nicht das amerikanische "Sie haben das Recht, zu schweigen..." im Kopf.

                          Aber im Deutschen gibt es Ähnliches, ich habe jetzt auch selbst was dazu gefunden:Wikipedia: Vernehmung

                          Der Hauptunterschied ist imho, dass man als Beschuldigter die Aussage verweigern kann, wenn die Möglichkeit besteht, dass man sich selbst belasten würde.

                          In manchen Fällen ist der Statur "Beschuldigter" eben sofort klar, zB wenn man angezeigt wurde, in anderen Fällen kann sich dieser Status ändern.
                          Ich sprach deshalb von amerikanischen Filmen, weil dieser berühmte Satz im anglo-amerikanischen Recht eine andere Bedeutung hat als im kontinentalen Recht.

                          Ich denke, man muss generell ersteinmal unterscheiden, um was für eine Art von Delikt es geht, ob es ein Verbrechen, ein Vergehen oder eine Ordnungswidrigkeit ist.
                          Die Strafprozessordnung, die du zitierst, ist nicht primär für Ordnungswidrigkeiten gedacht, denn dann wäre sie die Ordnungswidrigkeitsordnung.
                          Es gilt hier also wohl das Ordnungswidrikeitengesetz:


                          Fahrradfahren auf dem Fußweg oder wenn man bei Rot über die Ampel läuft, sind auch Ordnungswidrigkeiten und da gilt die StPO auch nicht. Da wird man auch nicht eingeladen, bekommt keinen Anwalt angeboten, sondern erhält z.B. einen Bescheid über 5 € oder ähnliches. Ein höherer Aufwand, der 100te € Personalkosten verursacht, wäre auch ziemlich unverhältnismäßig.

                          Ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung ist eine Ordnungswidrigkeit. Da wird ein Bußgeldkatalog angewendet und nicht das StGB. Das StGB kommt nur dann zum Einsatz, wenn z.B. gleichzeitig ein Strafgesetz verletzt wird, wenn z.B. jemand bei einem Unfall ums Leben kommt.

                          Es ist deshalb nicht zielführend, den "Gang eines Strafverfahrens" zu googlen, wenn man sich über Geschwindigkeitsüberschreitungen informieren möchte.

                          In § 133 StPO, der zu demselben Bereich gehört, steht auch, dass man schriftlich vorgeladen werden muss. Auch das passiert logischerweise nicht, wenn Polizisten bei einem Verkehrsunfall die Tatsachen dokumentieren. Und ebensowenig werden sie ad hoc bestimmen, welcher der Beteiligten der Beschuldigte ist.

                          Auch wenn man z.B. Verfahren als Bagatelle eingestellt werden, sieht man nicht unbedingt einen Staatsanwalt. Der Strafbefehl und andere Instrumente sind zur Arbeitsentlastung der Justiz gedacht.

                          Ich werde morgen wohl meinen Onkel treffen, der ist ehemaliger Kriminalhauptkommissar. Falls es sich ergibt, werde ich ihn nochmal fragen, ab welchem Zeitpunkt und in welchen Fällen die StPO im Polizistenalltag zum Einsatz kommt.
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                            #28
                            Ah ok, diese Unterscheidung zu den Ordnungswidrigkeiten war mir in diesem Zusammenhang nicht bewusst. Danke für die Erklärung.

                            Und ja, es würde mich interessieren, was ein Polizist dazu meint -allgemein und auf diesen Fall bezogen. Da können wir auch gerne einen eigenen Thread aufmachen.
                            .

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                              #29
                              Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                              Dass er aber auch ggf erst einmal einen Anwalt konsuliert hat und eine Stellungnahme formuliert wurde, und das nicht von heute auf gestern geht, wurde wohl nicht berücksichtigt.
                              Müssen die auch gar nicht. Üblicherweise kriegt der Beschuldigte Zeitpunkt genannt bis zu dem er sich äußern kann und wenn er es bis dahin nicht schafft/macht ist das sein Problem. Afair sind das 4 Wochen und das sollte wohl reichen für eine solche Angelegenheit. Alles andere wäre eine Art Verfahrensverschleppung wenn die Staatsanwaltschaft warten müsste was sie weiter macht bis der Beschuldigte sich vielleicht mal äußert.

                              Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                              Jetzt hat der Notarzt eine Akte bei der Polizei, wo das ganze vermerkt ist. Obwohl er sich nicht rechtswidrig verhalten hat.
                              Ja und? Davon haste keine Nachteile das steht nirgendwo im Führungszeugnis. Ich hab mit Sicherheit auch eine ohne mich je rechtswidrig verhalten zu haben und hab auch keine Probleme deswegen.
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                                #30
                                Es ist gar nicht sicher, dass der Mann, der angezeigt hat, nicht genötigt wurde. Nur weil man Arzt im Noteinsatz ist, ist man nicht automatisch unschuldig. Der Strafbefehl wurde zurückgezogen. Wir werden wohl nie erfahren wer von den beiden Recht hatte.

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