Zitat von Sunny
Beitrag anzeigen
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Formelle Fehler im Arbeitsvertrag: Möglichkeiten für den Arbeitgeber?
Einklappen
X
-
Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigenBin kein Experte, aber gibt es nicht den Unterschied zwischen einer Befristung mit und ohne Sachgrund?
Ohne Sachgrund darf eine Arbeitsverhältnis maximal zwei Jahre befristet werden, bei Neuanstellung.
Nach den zwei Jahren darf dann nur noch mit Sachgrund befristet werden.
Das ganze gilt aber bei Neuanstellung. Bei einem Änderungsvertrag (wie hier besprochen, da ja bereits ein unbefristeter Vertrag geschlossen wurde) scheint, so wie ich es verstanden habe, nur noch eine Befristung mit Sachgrund möglich zu sein. Allerdings bin ich kein Anwalt und kenne nicht alle BAG-Urteile die zu diesem Thema jemals gefallen sind.____________________
Mein 3-jähriger Sohn zu einem Song von AC/DC: "Mama, warum kann die Frau nicht singen?"
Kommentar
-
Erinnert mich irgendwie an eine Situation, in der ich selber vor einigen Jahren war. Da hatte ich gerade bei einem neuen Arbeitgeber angefangen, und im Arbeitsvertrag waren N Monate als Probezeit vereinbar worden, mit N < 6, d.h. meine Probezeit sollte kürzer sein als die sonst üblichen 6 Monate. Etwas mehr als zwei Wochen vor Ablauf dieser N Monate Probezeit wurde ich dann eines morgens zur Sekretärin gerufen, die mir ein Schreiben übergab, in dem mir zum Ende der Probezeit gekündigt wurde.
Der Hintergrund war, dass der Chef mit meinen bis dahin erbrachten Leistungen nicht ganz zufrieden war, und deswegen eigentlich die Probezeit auf die üblichen 6 Monate verlängern wollte. Dazu hat er diese Nummer mit der Kündigung zum Ablauf der N Monate abgezogen und mir über die Sekretärin mündlich mitteilen lassen, dass er bereit wäre, darüber zu verhandeln, die Kündigung zurückzunehmen unter der Bedingung, dass ich einer Verlängerung der Probezeit auf 6 Monate zustimme.
Ich fand diese Vorgehensweise des Chefs eigentlich reichlich daneben, habe mich dann aber, da ich es für aussichtslos hielt, innerhalb der verbleibenden zwei Wochen einen anderen Job zu finden, darauf eingelassen, d.h. ich habe mich mit dem Chef dann auf eine Aufhebung der Kündigung und eine Verlängerung der Probezeit auf 6 Monate geeinigt. Mehr oder weniger habe ich das aber nur zum Schein gemacht. Ich habe dann umgehend damit begonnen, mich nach Alternativen umzusehen, und sobald ich dann ein anderes lukratives Jobangebot erhalten hatte (war nicht ganz so einfach, da ich ja begründen musste, warum ich einen neuen Job suchte, obwohl ich erst wenige Monate bei meinem aktuellen AG war), habe ich dann von meiner Seite gekündigt.
Im Endeffekt habe ich mich auf die Einigung mit dem Chef also nur deswegen eingelassen, um Zeit zu gewinnen für die Suche nach einem neuen Job. Ich war damals der Meinung (und bin es auch heute noch), dass diese Vorgehensweise von mir auch nicht gerade moralisch einwandfrei gegenüber dem Chef war, aber auf jeden Fall nicht verwerflicher als das war er abgezogen hatte.
Kommentar
-
Zitat von Agent Scullie Beitrag anzeigen
Im Endeffekt habe ich mich auf die Einigung mit dem Chef also nur deswegen eingelassen, um Zeit zu gewinnen für die Suche nach einem neuen Job. Ich war damals der Meinung (und bin es auch heute noch), dass diese Vorgehensweise von mir auch nicht gerade moralisch einwandfrei gegenüber dem Chef war, aber auf jeden Fall nicht verwerflicher als das war er abgezogen hatte.
Grundsätzlich halte ich in so nem Fall die Probezeit für total überbewertet. Die hatte ja nur Einfluss auf die kürzere Kündigungsfrist. Wobei 2 Wochen mehr jetzt auch niemanden ruiniert hätte. Das Kündigungsschutzgesetz hätte ja trotzdem erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten gegriffen.
Kommentar
-
Zitat von Agent Scullie Beitrag anzeigenErinnert mich irgendwie an eine Situation, in der ich selber vor einigen Jahren war. Da hatte ich gerade bei einem neuen Arbeitgeber angefangen, und im Arbeitsvertrag waren N Monate als Probezeit vereinbar worden, mit N < 6, d.h. meine Probezeit sollte kürzer sein als die sonst üblichen 6 Monate. Etwas mehr als zwei Wochen vor Ablauf dieser N Monate Probezeit wurde ich dann eines morgens zur Sekretärin gerufen, die mir ein Schreiben übergab, in dem mir zum Ende der Probezeit gekündigt wurde.
Im Endeffekt habe ich mich auf die Einigung mit dem Chef also nur deswegen eingelassen, um Zeit zu gewinnen für die Suche nach einem neuen Job. Ich war damals der Meinung (und bin es auch heute noch), dass diese Vorgehensweise von mir auch nicht gerade moralisch einwandfrei gegenüber dem Chef war, aber auf jeden Fall nicht verwerflicher als das war er abgezogen hatte.____________________
Mein 3-jähriger Sohn zu einem Song von AC/DC: "Mama, warum kann die Frau nicht singen?"
Kommentar
-
Zitat von Suthriel Beitrag anzeigenDas geht wohl auf diesen Fall hier zurück:
Vertrag geht zu spät zu: Jobverhältnis wird unbefristet | Karriere*- Frankfurter Rundschau
Der Neue wird wohl fliegen, das ist klar. Allerdings ists schon eine unschöne Geschichte, denn der Neue hat nach deiner Schilderung nichts falsch gemacht, er hat den Vertrag unterschrieben, als er ihn vorgelegt bekam, nur wurde der ihm wohl vom Personaler oder sonst wem aus dem Betrieb zu spät vorgelegt (damit ist das mit der Absicht seitens des Neuen hinfällig ). Allerdings darf der Neue jetzt trotzdem seine Sachen packen (die Frage ist wohl nur noch, wann und wie mans ihm sagt), und damit nicht einmal den befristeten Job ausführen, obwohl jemand anders in dem Betrieb geschlampt hat - der Neue darf den Fehler eines anderen ausbaden.
Sie unterschrieb zwei vom Arbeitgeber vorgelegte, aber noch nicht unterzeichnete Arbeitsverträge. Nachdem sie ihre Tätigkeit aufgenommen hatte, verstrich noch mehr als eine Woche, bevor sie vom zuständigen Landesschulamtsleiter den unterschriebenen Arbeitsvertrag erhielt.
Im Urteil heißt es dann auch:
Unterschreibt zuerst der Arbeitnehmer vor Arbeitsaufnahme einen befristeten Arbeitsvertrag, dann reicht es für den notwendigen schriftlichen Vertragsschluss nicht aus, dass der Vertreter des Arbeitgebers diesen später in Abwesenheit des Arbeitnehmers vor Arbeitsaufnahme unterzeichnet. Die Annahmeerklärung muss dem Arbeitnehmer vielmehr zugehen (§ 130 Abs. 1 Satz 1 BGB). Ist dies vor Arbeitsaufnahme nicht der Fall, dann wird regelmäßig ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet (in Anlehnung an BAG vom 01.12.2004 - 7 AZR 198/04 - NZA 2005, 575, vom 16.03.2005 - 7 AZR 289/04 - NZA 2005, 923).
Die Klägerin hat nicht auf den rechtzeitigen Zugang der Annahmeerklärung des beklagten Landes verzichtet. Daher ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande gekommen.
Wenn sich der Chef von Aces Bekannten wegen dieses Urteils fürchtet, dann fürchtet er sich umsonst.
Kommentar
-
Jetzt mal unabhängig davon, ob die Befristung so nichtig wird oder eben nicht: Mit kam gestern eigentlich noch der Quergedanke ob eine Änderungskündigung in einem solchen Fall nicht die Befristung "heilen" kann?
Irgendjemand eine Idee dazu?And if you keep fighting other peoples demons, they will eventually become your own
Kommentar
-
Zitat von Ace Azzameen Beitrag anzeigenJetzt mal unabhängig davon, ob die Befristung so nichtig wird oder eben nicht: Mit kam gestern eigentlich noch der Quergedanke ob eine Änderungskündigung in einem solchen Fall nicht die Befristung "heilen" kann?
Irgendjemand eine Idee dazu?
Änderungskündigung in der Probezeit (unbefr. zu befristet)
Kommentar
-
Zitat von Ace Azzameen Beitrag anzeigenJetzt mal unabhängig davon, ob die Befristung so nichtig wird oder eben nicht: Mit kam gestern eigentlich noch der Quergedanke ob eine Änderungskündigung in einem solchen Fall nicht die Befristung "heilen" kann?
Irgendjemand eine Idee dazu?
Ich glaube jedoch das eine Unbefristetes Arbeitsverhältnis eine besser gestellte Vorbedingung ist als eine Befristung. Ich vermute dass dieser Sachverhalt das eigentliche Problem ist, denn der AN führt mit der Änderungskündigung im Bezug auf eine Befristung das Arbeitsverhältnisses (oder ein anderes Arbeitsverhältnis im gleichen Unternehmen) zu einer schlechteren Kondition fort.
Eventuell hebt das eine Betriebsbedingte Änderungskündigung auf.
Da sind wir allerdings schon an der Grenze meines Laienrechtswissens angelangt, auch kenne ich keinerlei Unternehmensinterna um das konkret zu rechtfertigen. Ich würde das Gespräch vorziehen, auch wenn ich einen Fehler eingestehen müsste.Zuletzt geändert von Infinitas; 08.11.2015, 14:00.Das letzte Treffen der Generationen in Wien war übrigens BOMBE ! Picards Moralkiste:"Schurken, die ihre Schnurrbärte zwirbeln, sind leicht zu erkennen, aber diejenigen, die sich in gute Taten kleiden, sind hervorragend getarnt."
Kommentar
-
Kleines Update:
Ich hab heute wieder meinen Kumpel getroffen und Ihm mal die Idee mit der Änderungskündigung vorgeschlagen. Auf den ersten Blick war er sich auch nicht sicher, ob dieser Weg zur "Heilung" der Befristung führen kann, aber er will damit auf jeden Fall mal mit seiner Rechtsabteilung darüber sprechen.
Sollte sich irgendwas ergeben, werd ich das bei Gelegenheit posten. Ansonsten bin ich natürlich für weitere Vorschläge dankbar.And if you keep fighting other peoples demons, they will eventually become your own
Kommentar
-
Also wenn ich das hier lese, sagt es mir aber etwas anderes (Hab ja auch ein bisschen gegoogelt) : www.recht.de - Forum Deutsches Recht - Foren
In diesem Forum wird behauptet, dass die verspätete Unterschrift zu einer Entfristung führt. Allerdings ohne Rechtsgrundlage.And if you keep fighting other peoples demons, they will eventually become your own
Kommentar
-
Was genau meinst du da?
Ich hatte dir ja die entsprechenden Stellen aus den Urteilenn rausgesucht und zitiert, ich finde da jetzt beim Überfliegen das dem widerspricht noch fände ich dort ne Autorität die höher wäre als das Gericht und seine Urteilsbegründung (#21). Im Urteil geht es ganz eindeutig um den rechtzeitigen Zugang der Annahmebestätigung. Wie kann man das auf den Arbeitnehmer beziehen?
Hier noch ein anderer Fall:
https://www.berlinonline.de/themen/j...arfunlese.html
In dem Fall versuchte ein befristet Beschäftigter, eine unbefristete Stelle für sich zu erstreiten. Er war der Ansicht, dass der Prokurist des Unternehmens seinen befristeten Arbeitsvertrag nicht ordnungsgemäß unterzeichnet hatte, weil es sich bei der Unterschrift nur um ein verkürztes Namenszeichen handele. Daher sei die Befristung des Vertrages unwirksam.
Es gibt nicht einen solchen Fall, der sich um die Unterschrift des AN dreht. Das ist sicher kein Zufall.
Lass doch deinen Bekannten mal da anrufen:
Informationen: Deutsche Anwaltauskunft, Telefon: 01805/18 18 05 (für 14 Cent/Minute)
Kommentar
-
Tibo, ich denke mal, das eigentliche Problem ist eher, das der AN bereits arbeitete, als er den Vertrag bekam bzw dieser fertig von allen unterschrieben war. So stehts ja auch in dem Artikel mit der Lehrerin:
Einen befristeten Arbeitsvertrag muss der Arbeitnehmer von beiden Seiten unterschrieben vor Beginn der Tätigkeit erhalten haben. Andernfalls wird aus dem befristeten Arbeitsplatz eine unbefristete Stelle.
Es hat hier ja nur bestenfalls eine Seite vor dem Beginn der Tätigkeit unterschrieben, die andere definitiv erst danach (wenn nicht sogar beide Unterschriften erst danach kamen).Jede Geschichte hat vier Seiten: Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich geschehen ist.
Welten brechen auseinander, Formationen nicht.
Kommentar
-
Zitat von Suthriel Beitrag anzeigenTibo, ich denke mal, das eigentliche Problem ist eher, das der AN bereits arbeitete, als er den Vertrag bekam bzw dieser fertig von allen unterschrieben war. So stehts ja auch in dem Artikel mit der Lehrerin:
Zitat von Ace Azzameen Beitrag anzeigenAlso folgender Fall: Ein Personalsachbearbeiter hat für seinen Boss einen Arbeitsvertrag ausgefertigt und diesen von selbigen unterschreiben lassen. Anschließend hat Ersterer den Vertrag seinem Neuling zur Unterschrift vorgelegt und dieser hat (mit oder ohne Absicht weiß ich nicht) Datum und Unterschrift zu gelegt, dass er aufgrund von Formvorschriften jetzt unbefristet eingestellt wäre.
Kommentar
Kommentar