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Eklat im Bundesrat

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    #16
    Original geschrieben von Captain Proton
    Stoiber ist so ein bayrischer Vollochse... Ich wette der hat die gesamtdeutsche Verfassung noch nie in den Händen gehabt. Er ist ja schließlich Bayer.
    HE!!!

    Wobei sich Schröder ja in aller Regel auch nicht gerade durch politischen Weitblick ausgezeichnet hat...

    Wenn wir hier Stoiber mit so "herben" Worten belegen, fällt mir zu Schröder eigentlich auch nur ein: "Schaumschläger mit nix dahinter"

    Schaumschlagende Grüße,
    Data
    "Noch nie hat ein X irgendwo, irgendwann einen bedeutenden Punkt markiert...."

    "Das X markiert den Punkt...!"

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      #17
      Es ist einfach so.
      Im Koalitionsvertrag in Brandenburg steht, dass sich das Land bei Meinungsunterschieden Enthält.

      Wenn also ein paar Leute in der Koalition Ja sagen und andere Leute Nein sagen, dann muss Stolpe sagen:"Das Land Brandenburg enthält sich der Stimme".
      Und nichts anderes. Und vorallem nicht Ja.

      Hugh
      Wir sind allet Borg. Und Du ooch gleich. Dein Widastand kannste vajessen. Weil wa nämlich Deine janzen Eijenschaften in unsre mit rintun werden. So sieht det aus.

      Generation @, die Zukunft gehört uns.

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        #18
        Original geschrieben von Hugh
        Es ist einfach so.
        Im Koalitionsvertrag in Brandenburg steht, dass sich das Land bei Meinungsunterschieden Enthält.
        Dieser Koalitionsvertrag ist aber kein Gesetz oder sonstwie Verfassungrechtlich. Wenn Stolpe die Koalition riskieren will, dann kann er gegen den Vertrag verstoßen, da dies ja kein Verbrechen ist und den BR interessiert der Koalitionsvertrag nicht die Bohne. Das ist eine rein interne Angelegenheit der Brandenburgen Koalition.
        Christianity: The belief that some cosmic Jewish zombie can make you live forever if you symbolically eat his flesh and telepathically tell him that you accept him as your master, so he can remove an evil force from your soul that is present in humanity because a rib-woman was convinced by a talking snake to eat from a magical tree.
        Makes perfect sense.

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          #19
          Nein, ein Koalitionsvertrag hat keinerlei Rechtskraft. Die Konsequenz eines Verstoßes gegen diese Abmachung gibt dem Koalitionspartener natürlich die Möglichkeit zur Beendigung der Koalition, aber eine getroffene Entscheidung kan dadurch nicht rückgängig gemacht werden. In Brandenburg ist die Situation natürlich so, daß die CDU diese Möglichkeit i.G. nicht wahrnehmen kann, wil sie neben der PDS nicht in der Bedeutungslosigkeit versinken.

          @alle die hier den BR abschaffen wollen: Euch ist schon klar daß ihr damit eine der Staatszielbestimmungen, nämlich den Föderalismus abschaffen wollt, oder? Der Bundesrat hat nicht im mindesten die Aufgabe, "Volkes Wille" zu repräsentieren - dafür ist der BT da. Der BR repräsentiert die Länder, genauer gesagt: deren Regierungen. Eigentlich ist er dazu gedacht, Länderinteressen Geltung gegenüber Bundesinteressen zu verschaffen (tlw. geschieht dies auch durchaus, z.B. haben einige CDU-beteiligte Länder für die Steuerreform gestimmt, weil sie Geld versprochen bekamen), faktisch ist er inzwischen zu einem Kontrollinstrument der Opposition geworden, da Wähler IMMER antizyklisch abstimmen. Würde er wegfallen, gäbe es im Grunde keinerlei effektives Kontrollinstrument mehr - denn die ursprüngliche Gewaltenteilung hat sich schon lange in Wohlgefallen aufgelöst. Da die Regierung dann wirklich 4 Jahre machen könnte was sie will, wäre dies ein ziemlicher Schlag für unsere Demokratie. Und der läßt sich auch nicht mit Volksentscheiden ersetzen, denn in wirklich wichtigen Fragen würde ich, sorry, dem "Volk" nicht allzuviel Kompetenz zubilligen. WAs glaubt ihr wie eine Volksabstimmung über das ZuwG ausgesehen hätte? Und bei unwichtigeren Fragen gibt es auf Kommunal- und tlw. auf Landesebene dieses Instrument längst - wie effektiv ds ist sieht man ja an Wahlbeteiligungen von ca. 10%...

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            #20
            Crow hat ganz recht. Wir würden keine Bundesrepublik mehr sein, sondern hätten bald Strukturprobleme wie zentalistischen Demokratien.

            Ich bin auch für Volksabstimmungen auf der Bundesebene, in anderen Ländern geht das ja auch.
            Aber diese Abstimmungen können sicher nicht die Aufgabe einer Gesetzeskontrolle oder den Bundesrat ersetzen:
            Sie müssen jeweils eínen klaren Abstimmungsgegenstand besitzen (komplizierte Gegenstände lassen sich nicht in eine Ja/Nein Frage packen) und gezielt und selten eingesetzt werden, weil sie sonst beliebig sind und wer will denn wirklich dauernd informieren, um zur Wahl gehen?
            Wer traute sich schon zu, über ein Regierungs-Rentenkonzept abzustimmen, wenn Experten erstmal wochenlang nachrechnen müssen?
            Die Mediendemokratie würde übrigens weiter zunehmen und wir befänden uns in einem Dauerwahlk[r]ampf.
            In einer Bundesrepublik gibt es zu einer Ländervertretung keine Alternative.

            endar
            Republicans hate ducklings!

            Kommentar


              #21
              Ich bin auch für Volksabstimmungen auf der Bundesebene, in anderen Ländern geht das ja auch.
              Aber diese Abstimmungen können sicher nicht die Aufgabe einer Gesetzeskontrolle oder den Bundesrat ersetzen:
              Sie müssen jeweils eínen klaren Abstimmungsgegenstand besitzen (komplizierte Gegenstände lassen sich nicht in eine Ja/Nein Frage packen) und gezielt und selten eingesetzt werden, weil sie sonst beliebig sind und wer will denn wirklich dauernd informieren, um zur Wahl gehen?
              Wer traute sich schon zu, über ein Regierungs-Rentenkonzept abzustimmen, wenn Experten erstmal wochenlang nachrechnen müssen?
              richtig, denn wie bereits oben gesagt wurde, fehlt dem volk eine gewisse kompetenz, gerade in solch komplizierten angelegenheiten. und dass das zuwanderungsgesetz wichtig für uns ist, steht fest, genauso wie dass es nicht zwangsläufig zu einer "stärkeren" einwanderung führt.
              aber an der stelle setzt die cdu/csu an, weil sie die vorurteile des volkes durch geschickte falschinterpretation und informationsblockade bezüglich des gesetzes für ihre eigenen, wahlkampftaktischen zwecke einsetzt.
              man sollte das volk höchstens fragen, wenn es um eindeutige dinge geht und man es vorher ausreichend informiert hat, zum beispiel durch eine breite veröffentlichung (und erläuterung ;-) des gesetzes.
              und selbst wenn man den volksentscheid einführen würde, dürfte er nur ergänzend zu den abstimmungsergebnissen des BR gewertet werden, eben aus o.g. gründen.

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                #22
                Der Bundesrat hat damit nichts zu tun.
                Wenn es Volksentscheide geben würde, die einen Autrag zur Gesetzesschaffung bilden würden, so würde das in erster Linie den Bundestag binden, denn der macht die Gesetze, ich weiss das, , es sei denn, dass ich gerade in der entsprechenden Vorlesung mal wieder Kreuzworträtsel gelöst [Wie heisst nochmal die Mütze vom Papst?] oder am See gelegen habe, dann bitte ich um weitere Aufklärung.

                Ich weiss übrigens nicht, wie das mit den Entscheiden gehen soll. Wir sind ja eine Bundesrepublik, d.h. es gibt Bundes- und Landesaufgaben. Wenn das Volk nun den Bund theoretisch in per Entscheid auf eine Vorlage binden würde, hätten die Länder verfassungsrechtlich die Pflicht, dieser zu folgen oder könnten sie - wie bei jeder anderen Gesetzesvorlage auch - ablehen, so die Mehrheiten stimmen?
                Außerdem - so einfach ist das gar nicht. Es gibt ja auch von Zeit zu Zeit mal Vorgaben des BVG, an sich das Parlament zu halten hat, bzw. habe. Aber häufig sind die (Neu)Regelungen dann auch mal verfassungswidrig.
                Ach ja, was wär ich jetzt gern am See.

                endar
                Republicans hate ducklings!

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                  #23
                  Mag alles stimmen, aber so wie jetzt kann es auch nicht weitergehen.

                  Ausserdem gehe ich davon aus, dass Volksentscheide die Meinungsbildung des Bürgers fördern. Wieso soll man sich zu etwas kundig machen, über das man nicht entscheiden kann. Volksentscheide setzen Volksmündigkeit vorraus und könnten ein Keil gegen Politikverdrossenheit sein.
                  Recht darf nie Unrecht weichen.

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                    #24
                    1. Bürgerentscheide uaf Bundesebene sind grundgesetzlich nicht vorgesehen... so der Stand. um diese Einzuführen (so ja auch der Plan der regierungsparteien) bedarf es einer Grundgesetzänderung. Ob dies gut ist, ist eine andere Diskussion.

                    2. Zum Ministerpräsidenten Stolpe: Es ist ein Problem diese stimme zu werten und ich möchte auch nicht in der Haut von dem guten Herrn Wovereit stecken... Es ist aber nunmal so, dass wie in der bundespolitik der Kanzler, im Land der ministerpräsident die Richtlinien der Politik festlegt... er also eigentlich letzte Instanz ist, wenn es um solche Entscheidungen geht. Leider ist die Sache nicht nur wegen des GG, sondern auch wegen der Bundestagsgeschäftsordnung (bundestagshandbuch) strittig. Ich fände eine Entscheidung des BVG vernünftig, aber rau soll auch erst mal prüfen....

                    3. Zum Bundestag auflösen: Eine interessante Variante wäre ein senatssystem, in dem extra bewerber für die Länder gewählt würden. So existiert auch noch zusätzlich eine gewisse Kontrolle durch den Wähler...

                    Gruß Muli

                    PS: könnte noch weiterschreiben, habe aber im Moment leider keine zeit
                    "Wozu Socken? Sie schaffen nur Löcher!" Albert Einstein

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