In den letzten Tage gibt es ja wieder mal eine Diskussion über die Kernenergie – einerseits durch die rückwärtsgerichteten Vorschläge der Union und andererseits durch die Inbetriebnahme des Reaktors in Garching.
Aber eines wird bei der Diskussion über die zivile Nutzung der Atomkraft gerne vergessen: diese ermöglicht den Bau der Atombombe! Und das zivile Programm wurde damals von Strauss explizit mit den Möglichkeiten der Aufbau von militärischen Kapazitäten begründet, da die BRD damals wegen der Alliierten nicht atomar aufrüsten durfte - übrigens sehr zum Bedauern von Strauss und Adenauer.
Es ist allerdings heute nicht so, dass die BRD atomwaffenfrei wäre. Im Gegenteil, sie stellen sogar Flugzeuge für den Abwurf von Atombomben bereit:
Die Tornados des 33. Jagdbombergeschwaders der Luftwaffe in Büchel. Dort lagern unter Aufsicht der 817th MUNSS (Munitions Support Squadron), einer Einheit der 52nd Tactical Fighter Wing der US-Luftstreitkräfte in Europa, Atombomben des Typs B-61 Modell 10 für den Einsatz durch deutsche Tornados.
Was schreibt dazu die Homepage der Bundeswehr:
Dies ist eine klare Verletzung des Atomwaffensperrvertrags, wie die Bundeswehr selbst auf gleicher Seite schreibt:
Die Meinung des Völkerrechtlers Prof. Norman Paech:
Dazu kommt, dass vom Internationalen Gerichtshof Atomwaffen als grundsätzlich völkerrechtswidrig bezeichnet:
Aber eines wird bei der Diskussion über die zivile Nutzung der Atomkraft gerne vergessen: diese ermöglicht den Bau der Atombombe! Und das zivile Programm wurde damals von Strauss explizit mit den Möglichkeiten der Aufbau von militärischen Kapazitäten begründet, da die BRD damals wegen der Alliierten nicht atomar aufrüsten durfte - übrigens sehr zum Bedauern von Strauss und Adenauer.
Es ist allerdings heute nicht so, dass die BRD atomwaffenfrei wäre. Im Gegenteil, sie stellen sogar Flugzeuge für den Abwurf von Atombomben bereit:
Die Tornados des 33. Jagdbombergeschwaders der Luftwaffe in Büchel. Dort lagern unter Aufsicht der 817th MUNSS (Munitions Support Squadron), einer Einheit der 52nd Tactical Fighter Wing der US-Luftstreitkräfte in Europa, Atombomben des Typs B-61 Modell 10 für den Einsatz durch deutsche Tornados.
Was schreibt dazu die Homepage der Bundeswehr:
Nukleare Teilhabe
Ist eine in der NATO grundlegende Form der politischen Beteiligung nicht-nuklearer Mitgliedstaaten an sicherheits- und militärpolitischen Entscheidungen und Ablaufprozessen der Nuklearstaaten. Die ~ der Nicht-Nuklearen Bündnispartner zeigt sich in folgenden Bereichen der Mitwirkung: Gemeinsame Formulierung der NATO-Nuklearstrategie durch alle Bündnispartner in den zuständigen NATO-Gremien, vor allem in der -> Nuklearen Planungsgruppe, insbesondere unterstützt durch eine High Level Group auf Expertenebene; Stationierung von Nuklearstreitkräften auf ihrem Hoheitsgebiet im Frieden; Bereitstellung von gemeinsam festgelegten Trägermitteln, z.B. in konventioneller und nuklearer Rolle einsatzfähige Flugzeuge; Mitwirkung an politischen Konsultationen sowie an militärischen Führungs- und Überwachungsvorkehrungen in Frieden, Krise und Krieg. Für Deutschland ist nukleare Teilhabe ein wesentlicher Aspekt seiner Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Nukleare Teilhabe bedeutet zugleich Mitverantwortung und ggf. Mitentscheidung über zentrale Fragen der Bündnisverteidigung. Nuklearwaffen sind ausschließlich politische Instrumente. Solange potentiell bedrohliche Nuklearwaffen weiterhin existieren und zum Teil weitere neu entwickelt werden, wird Deutschland, das selbst verbindlich auf den Erwerb und Besitz dieser Waffen sowie auf die Verfügungsgewalt darüber verzichtet hat, seine Sicherheit gegen diese Risiken in einem weiterhin auch auf nuklearer Abschreckung basierenden Bündnis suchen und finden müssen.
siehe den Glossar (A-Z) auf http://www.bundeswehr-karriere.de/
Ist eine in der NATO grundlegende Form der politischen Beteiligung nicht-nuklearer Mitgliedstaaten an sicherheits- und militärpolitischen Entscheidungen und Ablaufprozessen der Nuklearstaaten. Die ~ der Nicht-Nuklearen Bündnispartner zeigt sich in folgenden Bereichen der Mitwirkung: Gemeinsame Formulierung der NATO-Nuklearstrategie durch alle Bündnispartner in den zuständigen NATO-Gremien, vor allem in der -> Nuklearen Planungsgruppe, insbesondere unterstützt durch eine High Level Group auf Expertenebene; Stationierung von Nuklearstreitkräften auf ihrem Hoheitsgebiet im Frieden; Bereitstellung von gemeinsam festgelegten Trägermitteln, z.B. in konventioneller und nuklearer Rolle einsatzfähige Flugzeuge; Mitwirkung an politischen Konsultationen sowie an militärischen Führungs- und Überwachungsvorkehrungen in Frieden, Krise und Krieg. Für Deutschland ist nukleare Teilhabe ein wesentlicher Aspekt seiner Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Nukleare Teilhabe bedeutet zugleich Mitverantwortung und ggf. Mitentscheidung über zentrale Fragen der Bündnisverteidigung. Nuklearwaffen sind ausschließlich politische Instrumente. Solange potentiell bedrohliche Nuklearwaffen weiterhin existieren und zum Teil weitere neu entwickelt werden, wird Deutschland, das selbst verbindlich auf den Erwerb und Besitz dieser Waffen sowie auf die Verfügungsgewalt darüber verzichtet hat, seine Sicherheit gegen diese Risiken in einem weiterhin auch auf nuklearer Abschreckung basierenden Bündnis suchen und finden müssen.
siehe den Glossar (A-Z) auf http://www.bundeswehr-karriere.de/
Nichtverbreitungsvertrag - Der Atomwaffensperrvertrag (Treaty on the non-proliferation of nuclear weapons - NPT) wurde am 01.07.1968 in Moskau von der UdSSR, den USA und Großbritannien unterzeichnet und ist am 05.03.1970 in Kraft getreten; für Deutschland am 02.05.1975. Gegenwärtig gehören ihm 182 Staaten, darunter alle fünf Kernwaffenstaaten, an. Er verfolgt das Ziel, die weitere Verbreitung von Nuklearwaffen zu verhindern, die friedliche Nutzung der Kernenergie zu fördern und die nukleare Abrüstung mit dem Endziel eines Vertrages über allgemeine und vollständige Abrüstung unter internationaler Kontrolle zu unterstützen. Der ~ verpflichtet die Kernwaffenstaaten, keine Nuklearwaffen oder die Verfügungsgewalt darüber an Nichtkernwaffenstaaten weiterzugeben oder diese bei Herstellung oder Erwerb von Nuklearwaffen zu unterstützen. Die Nichtkernwaffenstaaten akzeptieren korrespondierende Verpflichtungen und verpflichten sich, sämtliches nukleares Spaltmaterial unter die Kontrolle der Internationalen Atomenergieorganisation zu stellen, um eine Abzweigung für die Herstellung von Kernwaffen zu verhindern. 25 Jahre nach Inkrafttreten wurde der Vertrag am 11.05.1995 von der Vertragsstaatenkonferenz auf unbefristete Zeit verlängert.
Sowohl der Einsatz wie auch die Produktion, Lagerung von und die Androhung mit Nuklearwaffen sind mit dem geltenden Völkerrecht nicht zu vereinbaren
Nicht zuletzt das Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofes (IGH) in Den Haag erklärte im Juli 1996, dass der Einsatz und bereits die Androhung eines Atombombeneinsatzes „grundsätzlich völkerrechtswidrig“ sei und gegen diejenigen Regeln des Völkerrechts verstoßen würde, die für bewaffnete Konflikte gelten, insbesondere gegen die Prinzipien und Regeln des humanitären Völkerrechts. Der IGH, von der Vollversammlung der Vereinten Nationen am 15. Dezember 1994 zu dem Rechtsgutachten beauftragt, begründete, dass Atomwaffen unter anderem deswegen illegal seien, weil sie gegen das Menschenrecht auf Leben verstoßen, sie gegen die Genozid-Konvention verstoßen, sie nicht zwischen Soldaten und Zivilisten unterscheiden und sie das Territorium neutraler Staaten verletzen.
Quelle
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