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    18-Jähriger prügelt Mitschüler tot

    Prügelei: Tod auf dem Schulhof
    Ein Streit auf dem Schulhof: alltäglich. Doch die Auseinandersetzung zweier Jugendlicher im sachsen-anhaltinischen Wolfen wurde heute bitterer Ernst. Ein 18-Jähriger prügelte einen 16-jährigen Schüler zu Tode.
    QUELLE

    Ich hab's vorher schon 2Mal im Radio gehört und das hat mich doch so geschockt, dass ich doch mal nen Thread dazu eröffnen möchte. Das is ja echt der Hammer, ich mein, dass sich mal welche auf dem Schulhöf prügeln gehört heute wohl schon zum Alltag, aber ein Mord (Ja, so muss man es leider nennen). Ich möchte echt mal wissen, was der Grund dafür war.
    Wie denkt ihr darüber?

    #2
    In der Tat eine weitere schreckliche Episode in der Geschichte "Gewalt auf den Schulhof". Der Grund dürfte vermutlich (wieder einmal) sehr trivial gewesen sein. Was mich aber besonders wütend gemacht hat die Bewertung der Straftat: Schwere Körperverletzung (mit Todesfolge).
    Laut den Meldungen soll der Täter das Opfer am Boden liegend gegen den Kopf getreten haben. Da dann noch "Körperverletzung" zu reden ist blanker Hohn. Selbst wenn das Opfer dies überlebt hätte, dann wäre es vermutlich für den Rest seines Lebens behindert geblieben. Dabei soll es schon früher Streitigkeiten zwischen den beiden gegeben haben, was damit eine Zufallstat eigentlich ausschließt. SF-Junky hat vollkommen recht. Das ist Mord!
    Bewerten wir dann, dass der Täter vermutlich noch nicht straffällig geworden ist und es "nur" um eine Körperverletzung handelt und dieser darüberhinaus als Jugendlicher und nicht als Erwachsener behandelt wird, ist es sehr wahrscheinlich, dass der Täter mit eine Bewährungsstrafe davon kommt.
    Für die Hinterbliebenen dürfte dies, neben der Straftat, die zweite Tragödie. Da nimmt jemanden das Leben und dann bleibt der Mörder auf freien Fuss.

    Während andere Kriminalitätsbereich in der Tendez fallend sind, steigt die Jugendkriminalität in den letzten Jahren steil an. Auch das Alter der Straffälligen bei ihrer Ersttat fällt. Dabei sind diese auch häufig strafunmündig weil diese unter 14 sind. Justiz und Polizei sind machtlos, da in der Politik entsprechende Gesetze wegen Möchtegern-Gutmenschen blockiert werden würden. Die Täter lachen sich ins Fäustchen.

    Eins steht auf jeden Fall fest. Die bisherige Jugendkriminalitätsbekämpfung hat versagt. Wenn Familie, Lehrer und Freunde nicht gewillt oder nicht in der Lage sind gewaltbereite Jugendliche zu stoppen, so obliegt es den Staat dieses zu tun, und zwar effektiv.
    No dictator, no invader can hold an inprisoned population by force of arms forever. There is no greater power in the universe than the need for freedom. Against that power governments and tyrants and armies cannot stand. The Centauri lerned this lesson once. We will teach it to them again. Though it take 1000 years, we will be free. (G'Kar)

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      #3
      Mord wird es wohl strafrechtlich nicht sein, denke ich.
      Aber dennoch ist es schockierend, das die Gewalt in den Schulen mittlerweile soweit geht.
      Mich würden nähere Hintergründe sehr intersieren, besonders ob der Täter unter Umständen gar ein Faschistenschwein war ...
      Leider geht das aus dem kurzen Artikel nicht hervor.
      “Are these things really better than the things I already have? Or am I just trained to be dissatisfied with what I have now?”― Chuck Palahniuk, Lullaby
      They have nothing in their whole imperial arsenal that can break the spirit of one Irishman who doesn't want to be broken - Bobby Sands
      Christianity makes everyone have this mentality that escapism is a bad thing. You know "Don't run away from the real world - deal with it." Why ? Why should you have to suffer? - Marilyn Manson

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        #4
        @Ragnar: Na, wie du das vorher schon wieder alles weisst. Ich bin ja beeindruckt...

        Und wieder einmal muss man einmal ins StGB gucken.

        StGB § 211 Mord
        (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
        (2) Mörder ist, wer
        aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
        heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
        um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
        einen Menschen tötet.
        Wenn keiner der oben genannten Kriterien zutrifft, wird auch nicht auf Mord erkannt.

        Urteil und Strafmaß darf in seinem Rechtsstaat nicht willkürlich sein und nur weil man etwas gerade besonders empörend findet, dürfen nicht unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden.

        Darüberhinaus ermittelt StA ja zunächst unter einem Anfangsverdacht und der lautet bei Affekthandlung nunmal auf Tötung, nicht auf Mord.
        Sollten sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Tötung nun aus länger geplanten Vorsatz geschah, wird die Anklage auch auf Mord lauten, aber wenn sich dahingehend nichts finden lässt, dann eben nicht.
        Das ist eben so in einem Rechtsstaat.

        Was das Jugendstrafrecht anbetrifft, so wird das ja von voreiligen FPD und CDU Politikern mal wieder angegriffen. Dabei ist es Unsinn, zu behaupten, es sei nicht scharf genug. Im Prinzip lässt es dieselben Strafhöhen zu wie das Erwachsenenstrafrecht, ist aber eben flexibler und kann die perönliche Situation einen Angeklagten besser berücksichtigen und so positive Tendenzen unterstützen.
        Im umgekehrten Fall - bei Ausbleiben positiver Tendenzen - kann auch eine volle Härte angelegt werden. Außerdem muss das Jugendstrafrecht ab 18 ohnehin nicht zwingend angewendet werden. Und auch wenn man es anlegt, kann es bei Heranwachsenden Strafen zulassen bis zu einer Höhe von 10 Jahren.

        Der Versuch, eine gerechte Rechtsprechung auf die Beine zu stellen, ist eben nicht so einfach, sondern leider, wie die meisten Dinge, etwas komplizierter.
        Zuletzt geändert von endar; 11.09.2004, 00:54.
        Republicans hate ducklings!

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          #5
          Kultusminister Jan-Hendrik Olbertz (parteilos) gibt an, die Behörden würden der Schule zur Seite stehen. Solange es erforderlich sei, helfe ein Schulpsychologe den Schülern und Lehrern bei der Verarbeitung des Geschehenen. "Eine solch aggressive Gewalttat macht mich traurig und ratlos", sagte der Minister. Die Hintergründe der Tat seien unbekannt. Derzeit scheine es, als sei der Schulhof eher zufällig zum Tatort geworden.
          @Nicolas Hazen
          Wieso sollte der Täter ein Faschist sein, steht doch nirgendwo ob er Italiener war

          Auf jeden Fall recht traurig, obwohl ich muss sagen so etwas kann schneller passieren als einem lieb ist, ich persönlich wurde einmal vor einer Diskothek grundlos angegriffen, als ich den Angreifer dann mit einigen Schlägen niederstreckte hatte dieser schwere Gehirnblutungen, gebrochenes Kiefer und wäre damals fast gestorben.

          Ich denke bevor man nichts genaues dazu sagen kann sollte man erst einmal die Pferde still halten, zur Zeit ist noch alles offen.
          Ich hab schon mal geküsst. ;)

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            #6
            Zitat von Ragnar
            Eins steht auf jeden Fall fest. Die bisherige Jugendkriminalitätsbekämpfung hat versagt. Wenn Familie, Lehrer und Freunde nicht gewillt oder nicht in der Lage sind gewaltbereite Jugendliche zu stoppen, so obliegt es den Staat dieses zu tun, und zwar effektiv.
            Komisch, ich hätte geschrieben:

            Eins steht auf jeden Fall fest. Die bisherige Jugendkriminalitätsbekämpfung hat versagt. Die Vernachlässigung von Sozialarbeit und eine Politik die Armut schafft, verursacht natürlich Bedingungen, unter denen die Gewalt zunimmt. Repression und härtere Strafen können - wie die Erfahrungen in sehr vielen Staaten z.B. den USA zeigen - die Probleme nicht lösen. Eine Kombination von "Sparpolitik" und rechter "law & order"-Massnahmen hat in Bezug auf die Verbrechensbekämpfung total versagt - alleine schon deshalb, weil eine solche Politik es bewusst ablehnt, sich mit den Ursachen von Gewalt zu beschäftigen, weil dies ja wieder zu teuer wäre.
            Resistance is fertile
            Für die AGENDA 3010! 30-Stunden-Woche mit vollem Lohnausgleich und 10 Euro gesetzlichem Mindestlohn!
            The only general I like is called strike

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              #7
              Zitat von AnamCara
              @Nicolas Hazen
              Wieso sollte der Täter ein Faschist sein, steht doch nirgendwo ob er Italiener war
              Stimmt. Darüber gibt es keine Anhaltspunkte.

              Auf jeden Fall recht traurig, obwohl ich muss sagen so etwas kann schneller passieren als einem lieb ist, ich persönlich wurde einmal vor einer Diskothek grundlos angegriffen, als ich den Angreifer dann mit einigen Schlägen niederstreckte hatte dieser schwere Gehirnblutungen, gebrochenes Kiefer und wäre damals fast gestorben.
              Naja, wenn man sich "normal" wehrt. Und 1-2 mal zuhaut kann ich mir nicht vorstellen, wie solche Verletzungen auftreten können. Du bist wohl nicht in der Lage deine Kräfte einzuschätzen.......

              Oder du bist 100 Kilo und der andere hatte 60 oder so. Ich habe nämlich einige Schlägereien mitbekommen und war auch schon mehr oder weniger ungewollt daran beteiligt.

              Ich denke bevor man nichts genaues dazu sagen kann sollte man erst einmal die Pferde still halten, zur Zeit ist noch alles offen.
              Jo. Vielleicht waren es auch "unglückliche" Schläge wie du sie beschrieben hast. Es kommt auch immer drauf an wo man hinhaut und wie stark der Schlag bzw die Tritte sind. Manche könne wie gesagt ihre Kräfte nicht richtig einteilen, besonders wenn sie wütend sind.

              Auf der Realschule wo ich war, hat es schonmal einen ähnlichen Fall gegeben. Aber das Opfer ist gestorben weil er nicht rechtzeitig ins Krankenhaus gegangen ist.........

              Ob es also eine gewollte Tötungsabsicht war, sei dahingestellt!

              @Endar: Besonders mit deinem letzten Satz hast du vollkommen Recht!

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                #8
                @ Endar

                Gelle, ich überrasche jeden Tag aufs Neue.

                Zum Thema:
                Ich denke nicht, dass man aus meinen Ausführungen schließen lassen kann, dass ich eine Willkür in Recht und Strafmaß befürworte. Ich habe aus den Fakten, die veröffentlich wurden eben nur meine eigenen Schlüsse gezogen. Dabei kann es sich hierbei keinesfalls um eine Körperverletzung handeln.
                Warum ich es für Mord halte:

                1.) Der Täter hat - trotz der Tatsache, dass sein Opfer am Boden lag - geziehlt auf den Kopf getreten. Das lässt sich aus der Tatsache schließen, dass das Opfer Schädelquetschungen und Hirnblutungen hatte. Hätte er ihn nur verletzen wollen, hätte er einen ganzen Körper zu Auswahl gehabt.

                2.) Die Beiden kannten sich, hatten schon früher Auseinandersetzungen und eine dementsprechende Abneigung gegeneinander. Eine Zufallstat wie es AnamCara in seinen Fall beschrieben hat, ist jedenfalls nicht gewesen.

                Nehmen wir noch den Auszug aus den StGB den du uns netterweise hier hingepostet hast, können wir folgendes zusammen fassen:

                Der Täter hat aus einen niederen Beweggrund (Hass) einen Menschen geziehlt gegen den Kopf getreten. Das dieses Treten gegen den Kopf durchaus und vorallem sehr schnell tödlich sein kann, hat der Täter in Kauf genommen bzw. ignoriert. Die einzige Frage, die sich hier vielleicht noch stellt, ist, ob ein Schuh ein heimtükisches Mittel ist. Zusammengetreten zu werden ist aber auf jeden Fall eines: grausam! Und dabei spielt es für mich gar keine Rolle, ob es sich hierbei um Fremdenhass oder allgemeine Antipathie handelt. Meiner Meinung nach erfüllt dies den Tatbestand eines Mordes. Ob es nun eine Affekthandlung war oder nicht, lässt sich aus den Spiegelbeitrag leider nicht ersehen, aber ich möchte gern wissen was das für ein Wutgrund gewesen sein kann, dass eine 18-jähriger einen anderen zusammentritt. Eine verbale Beleidigung rechtfertigt das auf jeden Fall nicht.

                Meine Aufforderung das Jugendstrafrecht zu reformieren, ist in Anbetracht der Tatsache, dass die Jugendkriminalität weiterhin steil ansteigt, eine unabdingbare Notwendigkeit. Der bisherige Weg kann nicht so eingehalten werden. Dabei scheint die soziale Stellung der jugendlichen Straftäter häufig nur eine untergeordnete (wenn überhaupt) Rolle zu spielen. Viele jugendliche Straftäter (bzw. nichtstrafmündige Kinder) kommen häufig aus gutem Hause und intakten Familien, insbesondere bei sogenannten Schulhoftyrannen ist das Spektrum aus denen die Täter stammen erstaunend breit. Was die Jugendlichen zu solchen Taten antreibt können weder Psychologen noch Ärzte hinreichend erklären. Zumindest divergieren die Meinung selbiger recht stark.
                Das Problem der straffälig gewordenen jugendlichen Ausländern liegt häufig im Mangel an der deutschen Sprache. Hier ist eindeutig Nachholbedarf. Ein weiteres Problem sind Schulschwänzer. Bayerns Schulschwänzerinitiave, welche vorsieht, dass die Polizei Schulschwänzer abfängt und in die Schule begleitet, hat die Zahl selbiger mancherorts um 2/3 reduziert. Ein voller Erfolg!

                Im Allgemeinen haben Baden-Württemberg und Bayern bewiesen, dass mit einer vernünftigen Sicherheitspolitik die Kriminalität effektiv bekämpfen kann. Darüberhinaus besitzen diese beiden Bundesländer nicht nur den höchsten Ausländeranteil sondern auch eine rückgängige Zahl der Ausländerkriminalität, was deutlich beweist, dass wir hier auf einen richtigen Weg sind. Und das beste Argument ist immernoch der Erfolg!
                No dictator, no invader can hold an inprisoned population by force of arms forever. There is no greater power in the universe than the need for freedom. Against that power governments and tyrants and armies cannot stand. The Centauri lerned this lesson once. We will teach it to them again. Though it take 1000 years, we will be free. (G'Kar)

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                  #9
                  @Ragnar:

                  Ich denke nicht, dass man aus meinen Ausführungen schließen lassen kann, dass ich eine Willkür in Recht und Strafmaß befürworte.
                  Na, du bist ja echt lustig. Offensichtlich siehst du das wohl selbst nicht ganz klar, was du hier eigentlich machst, aber ich will es dir gerne erklären:

                  Du orakelst dir in völliger Unkenntnis der tatsächlichen Sachlage ein Ermittlungsergebnis aufgrund eines Zeitungsartikel zusammen und erwartest eine Mordanklage.

                  Nehmen wir noch den Auszug aus den StGB den du uns netterweise hier hingepostet hast, können wir folgendes zusammen fassen:
                  WIR können hier überhaupt gar nichts feststellen oder zusammenfassen. Das können nur diejenigen die ermitteln und das ist die Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Und die werden eine Entscheidung treffen aufgrund eines Ermittlungsergebnisses, welches dann vom Gericht geprüft wird. Und nur wenn das Ermittlungsergebnis für eine Verurteilung ausreicht, kommt es zu einer Verhandlung. Das ist ein rechtsstaatliches Verfahren.
                  Wer jedoch auf Grund von Zeitungsartikeln – ohne nähere Kenntnis – immer nach den härtesten Strafen ruft, ruft nach Willkür.

                  Ohne auch nur näheres wissen, kommt du mit unausgegorenen Bewertungen daher:

                  Was mich aber besonders wütend gemacht hat die Bewertung der Straftat: Schwere Körperverletzung (mit Todesfolge). [...] Für die Hinterbliebenen dürfte dies, neben der Straftat, die zweite Tragödie. Da nimmt jemanden das Leben und dann bleibt der Mörder auf freien Fuss.
                  Du äußerst dich auch schon mal vorsorglich abfällig über das Urteil (noch bevor überhaupt eine Anklage vorliegt) und wertest das Jugendstrafrecht ab.

                  Zudem zeigst du eine ziemliche Unkenntnis über die Anwendung von Strafrechtsparagraphen, indem zu z.B. den Anfangsverdacht mit einem Ermittlungsergebnis verwechselst.
                  Die Beschreibung „[schwere] Körperverletzung mit Todesfolge“ ist die Bezeichnung des § 227 StGB. Es ist richtig und logisch, dass der Anfangsverdacht auf § 227 lautet, nicht § 211. Ich habe ja bereits geschrieben, dass sich das ändern kann.

                  Der Täter hat aus einen niederen Beweggrund (Hass) einen Menschen geziehlt gegen den Kopf getreten. Das dieses Treten gegen den Kopf durchaus und vorallem sehr schnell tödlich sein kann, hat der Täter in Kauf genommen bzw. ignoriert.
                  Auch als Nichtjurist kann man sich denken, dass hier zunächst auf eine Affekthandlung geprüft werden wird - wie ich auch schon schrieb. Da kannst du noch solange versuchen, den § 211 in den vorliegenden Fall zu zwängen, dem Täter Hass zu unterstellen etc., WIR können da gar nichts "feststellen".

                  Fazit: Nach dem Motto „Der Fall ist doch sonnenklar“ schimpft du über eine angeblich lasche Justiz, die Mörder laufen lasse und Hinterbliebene beleidige etc.

                  Und dann schreibst du:

                  Ich denke nicht, dass man aus meinen Ausführungen schließen lassen kann, dass ich eine Willkür in Recht und Strafmaß befürworte.
                  Naja, und darauf antworte ich eben: Na, du bist echt lustig.
                  Republicans hate ducklings!

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                    #10
                    Zitat von endar

                    Du orakelst dir in völliger Unkenntnis der tatsächlichen Sachlage ein Ermittlungsergebnis aufgrund eines Zeitungsartikel zusammen und erwartest eine Mordanklage.
                    Falsch, ich erwarte keine Mordananklage sondern empfinde, gemessen an den bereits bekannten Fakten, die Anschuldigung der Körperverletzung als absolut unangemessen.


                    WIR können hier überhaupt gar nichts feststellen oder zusammenfassen. Das können nur diejenigen die ermitteln und das ist die Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Und die werden eine Entscheidung treffen aufgrund eines Ermittlungsergebnisses, welches dann vom Gericht geprüft wird. Und nur wenn das Ermittlungsergebnis für eine Verurteilung ausreicht, kommt es zu einer Verhandlung. Das ist ein rechtsstaatliches Verfahren.

                    Zudem zeigst du eine ziemliche Unkenntnis über die Anwendung von Strafrechtsparagraphen, indem zu z.B. den Anfangsverdacht mit einem Ermittlungsergebnis verwechselst.
                    Die Beschreibung „[schwere] Körperverletzung mit Todesfolge“ ist die Bezeichnung des § 227 StGB. Es ist richtig und logisch, dass der Anfangsverdacht auf § 227 lautet, nicht § 211. Ich habe ja bereits geschrieben, dass sich das ändern kann.

                    [...]

                    Auch als Nichtjurist kann man sich denken, dass hier zunächst auf eine Affekthandlung geprüft werden wird - wie ich auch schon schrieb. Da kannst du noch solange versuchen, den § 211 in den vorliegenden Fall zu zwängen, dem Täter Hass zu unterstellen etc., WIR können da gar nichts "feststellen".
                    Ich hoffe, dass sich der Anfangsverdacht - (ich muss dies explizit sagen sonst unterstellst du mir gleich wieder etwas) falls sich meine Vermutungen bestätigen - in eine Mordanklage umwandelt. Was aber bitte hindert uns daran über die bereits bestehenden Fakten zu diskutieren??? WIR können und werde keine Urteile fällen, das machen die Gerichte, sondern WIR können mit den Fakten, die uns offenbart werden miteinander diskutieren. Deswegen brauchst du dich weder auf Schlipps getreten fühlen noch technische Verfahrensangelegenheiten runter rezitieren. An für sich bin ich erstaunt wie du dich künstlich so aufregen kannst. Äußere dich lieber wie du zu diesen Fall stehst und werfe etwas weniger mit Paragraphen rum.

                    Wer jedoch auf Grund von Zeitungsartikeln – ohne nähere Kenntnis – immer nach den härtesten Strafen ruft, ruft nach Willkür.
                    Interessant ist es nicht nur, dass du mir hier nicht nur etwas unterstellst, sondern dass du auch gleich den Superlativ dazu verwendest. Kannst du mir bitte sagen wie man von Reformen auf härteste Strafen schließen lässt? Oder ist dies das "Ermittlungsergebnis" deinerseits zu meinen Text? Und dann von "orakeln" sprechen...

                    Na, du bist echt lustig.
                    Ich bin mir sicher, dass die ganzen Hinterbliebenen, die heute vom Weißen Ring unterstützt werden und das wiederfahren haben, was ich angesprochen habe, dies sehr lustig empfinden werden.
                    No dictator, no invader can hold an inprisoned population by force of arms forever. There is no greater power in the universe than the need for freedom. Against that power governments and tyrants and armies cannot stand. The Centauri lerned this lesson once. We will teach it to them again. Though it take 1000 years, we will be free. (G'Kar)

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                      #11
                      Tja tragisch, so was passiert jeden tag in fast jeder schule nur das eben keiner dabei um kommt. So was würde nie bis kaum vorkommen wenn die anderen Mitschüler mal den Arsch in der Hose hätten und was machen würden, dann gäbe es auch nicht so viel gewallt an bzw. in den Schulen.

                      Deutschland ist eh voller Feiglinge, nur nicht einmischen egal wo und bei was, nicht mal Melden tun viele was. Hat man ja oft gesehen in TV Reportagen das die meisten wegschauen.

                      Ich frag mich so oder so was wir für eine Gesellschaft geworden sind, jeder interessiert sich nur für sich selbst. Anstand kennen viele auch nicht mehr (Jung und Alt) es wird immer schlimmer…
                      "...To boldly go where no man has gone before."
                      ...BASED UPON "STARTREK" CREATED BY GENE RODDENBERRY...

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                        #12
                        @ Scotty

                        Ich kann nachvollziehen was du meinst. An meinen Gymi gab es (wie an jeder anderen Schule auch) gewissen Cliquen, die sich nur aus halbstarken bestanden, die die Schwächeren und Kleineren geziehlt rauspickten und diese bis auf Blut drangsalierten. Dabei wurde desöfteren - neben der seelischen - auch körperliche Gewalt angewandt. Dabei waren diese Tyrannen nicht mal beeindruckt wenn man mit der Polizei drohte. Vielmehr lachten diese und höhnten auch noch sie seien strafunmündig (soviel zu "unwissende Kinder"). Aber auch als sie die 14 Jahre Grenze überschritten, konnte man ihnen nichts wirkliches anhaben, da sich ihre Gewalt weitgehend auf seelischer Grausamkeit beschränkte. Ruhe herrschte erst dann als ich dem Treiben nicht mehr tatenlos mehr zusehen wollte und mir den Anführer (im Beisammensein seiner ganzen Bande) zuwandte. Ich habe eine tiefe Abneigung gegen solche Cliquen und habe niemals vor diesen gekuscht. Die Angriffe gegen die Schwachen waren aber dann eingestellt. Danach war sämtliche Ablehnungen von allen Cliquen gegen mich gerichtet (aber nur im Hintergund). Da aber diese in der Schule etabliert und anerkannt waren, war ich auf einmal der Buhmann für alle anderen. Trotzdem wagte niemand offene Konfrontation mit mir. Es ist ein Vorteil wenn man seine körperliche Stärke einsetzen kann, aber es ist ebenso entmutigend wenn man bei solchen Vorgängen auf weiter Flur alleine steht. Diese "Weckschau-Mentalität in Deutschland ist nur noch erbärmlich. Man hätte vermutlich weitaus weniger kriminelle Jugendliche wenn man diesen Halbstarken nur entschlossen entgegentreten würde.
                        Ich würde mich aber jedes mal wieder so entscheiden. Es ist einfach nur unehrenhaft sich an schwächere zu vergreifen. Das Problem ist, dass solche Typen die lasche Hand häufig als Schwäche interpretieren und im gleichen Maße - wenn nicht schlimmer - weiter machen.
                        Ich muss aber sagen, dass die Verhältnisse auf den Schulhöfen in den letzten wenigen Jahren an Härte deutlich zugenommen haben. Es geht heute weitaus brutaler zu als noch vor 5 Jahren. Das ist eine Entwicklung die in so kurzer Zeit so schlimm geworden. Ich kenne nichts was sich ähnlich schlimm und in so kurzer Zeit entwickelt hatte, wie die Gewalt auf Schulhöfen.
                        No dictator, no invader can hold an inprisoned population by force of arms forever. There is no greater power in the universe than the need for freedom. Against that power governments and tyrants and armies cannot stand. The Centauri lerned this lesson once. We will teach it to them again. Though it take 1000 years, we will be free. (G'Kar)

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                          #13
                          Zitat von Scotty
                          Tja tragisch, so was passiert jeden tag in fast jeder schule nur das eben keiner dabei um kommt. So was würde nie bis kaum vorkommen wenn die anderen Mitschüler mal den Arsch in der Hose hätten und was machen würden, dann gäbe es auch nicht so viel gewallt an bzw. in den Schulen.

                          Deutschland ist eh voller Feiglinge, nur nicht einmischen egal wo und bei was, nicht mal Melden tun viele was. Hat man ja oft gesehen in TV Reportagen das die meisten wegschauen.

                          Ich frag mich so oder so was wir für eine Gesellschaft geworden sind, jeder interessiert sich nur für sich selbst. Anstand kennen viele auch nicht mehr (Jung und Alt) es wird immer schlimmer…
                          Das hab' ich mich auch schon gefragt: Wenn das auf dem Schulhof passiert ist, werden da ja (noch dazu um dieser Jahreszeit) wohl auch andere Schüler gestanden haben. Ich mein', wenn ich seh', dass der da zu brei getreten wird, dann stehe ich doch nicht daneben und schau zu.

                          @endar & Regnar
                          Dazu sag' ich mal: Wir kennen natürlich nicht alle Fakten und können uns daher kein richtiges Urteil fällen, da stimme ich endar zu, das können nur diejenigen, die sich mit dem Fall beschäftigen.
                          Allerdings stimme ich Regnar in dem Punkt zu, dass wir zumindest die uns vorliegenden Fakten diskutieren können und nach denen empfinde ich dieses Verbrechen ebenfalls als einen Mord oder zumindest als Totschlag.

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                            #14
                            Zitat von Ragnar
                            Ein weiteres Problem sind Schulschwänzer. Bayerns Schulschwänzerinitiave, welche vorsieht, dass die Polizei Schulschwänzer abfängt und in die Schule begleitet, hat die Zahl selbiger mancherorts um 2/3 reduziert. Ein voller Erfolg!
                            Diese Law and Order Politik ist kurzsichtig, und eignet sich höchstens für die Statistik. Sie bekämpft lediglich die Ursachen, und lässt dabei völlig unbeobachtet warum jemand z.B. die Schule schwänzt, und sich damit doch eigentlich nur selber schadet. Ein System, das auf Zwang und Einschüchterung basiert, ist zwangsläufig zum Scheitern verurteilt.
                            Das Problematische ist vor allem, dass sich das Ganze beliebig steigern lässt, was mit der Schüler-auflesenden Polizeistreife beginnt, kann (und wird meiner Meinung nach zwangsläufig) sehr leicht beim totalen Überwachungsstaat enden.


                            Übrigens:

                            Die Hinrichtung aller straffällig gewordenen Menschen reduziert die Rückfallrate um 100%! Soviel zu

                            Zitat von Ragnar
                            Und das beste Argument ist immernoch der Erfolg!
                            "Je mehr sich unsere Bekanntschaft mit guten Büchern vergrößert, desto geringer wird der Kreis von Menschen, an deren Umgang wir Geschmack finden." - Ludwig Feuerbach

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                              #15
                              Ich rege mich überhaupt nicht künstlich auf.
                              Ich habe nur den Gang eines Strafverfahrens erläutert auf den Beitrag von dir (Beitrag #2) zu reagieren. Und dafür hatte ich ja auch eine Begründung.

                              Und nun bleib doch wenigstens bei dem, was du schreibst:

                              In Beitrag #2 schreibst du:
                              Das ist Mord!
                              In Beitrag #8 schreibst du:
                              Warum ich es für Mord halte: (...)
                              In Beitrag #10 schreibst du dann plötzlich, dass du keine Mordanklage erwareten würdest. Soll man das, was du schreibst, jetzt ernstnehmen oder nicht?
                              Falsch, ich erwarte keine Mordananklage sondern empfinde, gemessen an den bereits bekannten Fakten, die Anschuldigung der Körperverletzung als absolut unangemessen.
                              Du hast es außerdem immer noch nicht verstanden.
                              Das ist der Anfangsverdacht und der lautet nicht auf Mord, weil in diesen Fällen, wenn eine Tötung vollzogen wird, generell erst auf tatsächlicher Basis auf Tötung ermittelt wird.
                              Das hat aber nichts zu sagen und kann daher gar nicht "unangemessen" sein.
                              Erst eine qualifizierende Tötungsabsicht macht aus der Körperverletzung mit Todeserfolg einen Mord.
                              Ermittlungen beginnen auf breiter Grundlage und spezialisieren sich dann.

                              Und selbstverständlich erwartest du folgerichtig dann auch eine Mordanklage oder meinst du, man sollte auf Mord anfangen zu ermitteln und dann die Anklage auf fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge lauten lassen? (Das ist eine rhetorische Frage)

                              WIR können mit den Fakten, die uns offenbart werden miteinander diskutieren.
                              Was denn für Fakten?
                              Du magst dir ja deine Meinung aufgrund von zwei, drei Zeilen in den Nachrichten bilden, aber ich sehe eben auch nicht den Sinn darin, über etwas zu spekulieren, worüber ich nichts weiß. Wenn das Ermittlungsergebnis feststeht, dann kann ich mir auch eine Meinung bilden, aber jetzt noch nicht.

                              Äußere dich lieber wie du zu diesen Fall stehst und wirf etwas weniger mit Paragraphen rum.
                              Sie mir bitte nicht böse, wenn ich jetzt wieder "mit Paragraphen" um mich werfen muss, aber ich gucke halt eben gerne ein bisschen genauer hin. Ich finde es übrigens sehr bezeichnend, dass du dich offensichtlich mit den Details nicht auseinandersetzen willst (all die lästigen Paragraphen und Vorschriften), während du andererseits das Urteil schon gefällt hast.
                              Es ist ausserdem nicht schlimm oder verkehrt, bei der Betrachtung eines Strafverfahrens auch die prozessualen Gesetzesvorschriften und Bedingungen zu beachten.

                              In einem modernen Rechtsverfahren wird bei einer Tat immer zwischen einer inneren (subjektiven) und äußeren (objektiven) Tatseite unterschieden.
                              Die subjektive Tatseite beschreibt den Tatwillen, die Absicht etc., während die objektive Seite den Handlungsablauf schildert.

                              Und aus den Zeilen kann ich nun wirklich nichts herauslesen, was auf die Persönlichkeit des Täters oder sein Motiv hindeutet.

                              Prügelei: Tod auf dem Schulhof
                              Ein Streit auf dem Schulhof: alltäglich. Doch die Auseinandersetzung zweier Jugendlicher im sachsen-anhaltinischen Wolfen wurde heute bitterer Ernst. Ein 18-Jähriger prügelte einen 16-jährigen Schüler zu Tode.
                              Nun nimm einfach einmal an, der Schüler sei nun ausgerastet, weil er monatelang gemobbt wurde oder weil das Opfer z.B. seine Schwester vergewaltigt hätte (wie in dem aktullen Hildesheimer Fall, da, wo auch Jack Crow und CU herkommen und wo ständig so Übergriffen stattfinden... ).

                              Und solange ich dazu nichts näheres weiß, bilde ich mir eben keine Meinung.
                              Republicans hate ducklings!

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