Wiedergutmachung in Nordwestdeutschland 1945-1960 - SciFi-Forum

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Wiedergutmachung in Nordwestdeutschland 1945-1960

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    Wiedergutmachung in Nordwestdeutschland 1945-1960

    Im Wiedergutmachungsthread 2004 ( http://www.scifi-forum.de/showthread...6&page=1&pp=20 ), wie auch schon im vorigen von 2001, an den ich mich noch gut erinnere, kam immer wieder der Satz, dass man „genug“ und „großzügig“ Wiedergutmachung geleistet habe. Da kam mir die Idee, einfach mal ein paar Fälle der „Wiedergutmachung“ bei kleinen Leuten vorzustellen, um dem abstrakten Begriff der Wiedergutmachung mal eine Geschichte und ein Gesicht zu geben.
    Naja, eben einfach mal, um ein paar Fälle vorzustellen, damit ihr euch dann eure Meinung bilden könnt, ob das alles tatsächlich so großzügig war.

    Hier ist nun eine Aneinanderreihung von acht Fällen aus Ostfriesland. Die Namen etc. habe ich wegelassen bzw. kürze sie ab. Diese Zusammenstellung dieser Fälle ist zufällig und sind daher nicht repräsentativ. Sie können aber dennoch einen Blick in die Gedankenwelt der Beteiligten vermitteln.
    Ich habe hier erstmal die relevanten Lebensgeschichten von acht Personen zusammengetraten, aber nur bis 1945. Die Zeit nach 1945 lasse ich weg, damit ihr tippen könnt, wie die Geschichte wohl ausging.
    ABER: Das soll hier kein Quiz sein, sondern eher eine „Erfahrung“. Zu erraten, wie es wirklich ausging, ist nicht Sinn und Zweck der Sache – so nach dem Motto: „Nr 5. hat bestimmt im Juli 54 1.324,60 DM bekommen.“
    Stattdessen könnt ihr die tatsächlichen Ereignisse, die ich später poste, mit euren Erwartungen und Vorstellungen abgleichen. Hier gibt es dann also kein Ranking.

    Was ihr vorher wissen müsst: Nach dem Krieg bestand die Möglichkeit für Personen, die politisch verfolgt wurden, einen Antrag auf Wiedergutmachung oder Unterstützung zu stellen. Wenn man z.B. ein Geschäft eröffnen wollte, gab es Sonderhilfe. Wenn man als Häftling schwere körperliche Schäden davongetragen hatte, konnte man einen Antrag auf eine Rente stellen. Und es gab Haftentschädigung.
    Ich würde mich freuen, wenn ein, zwei Mutige hier mal spekulieren würden. Die anderen können sich ihren Teil denken auf die Lösung warten, aber ich freue mich eben auch über Rückmeldung. Es ist eben etwas umfangreicher und ein bisschen Zeit müsst ihr euch schon nehmen (allein das Lesen jetzt ).

    Diejenigen, die was schreiben wollen, können ja spekulieren, wie die Sache wohl weiterging.
    Da es in Zahlen etwas schwer ausdrücken ist (war ja noch DM und dann noch Mitte der 50er), könnt ihr vielleicht eher sagen, ob sie viel, wenig oder gar nichts bekommen haben. Die Standardrente für politisch Verfolgte betrug 100,-
    Vielleicht könnt ihr acht auch einfach nach der Höhe der Entschädigung nach grob ordnen.
    Nach dem Motto: Drei, sieben und sechs bekamen bestimmt am meisten.
    Ihr könnt euch natürlich auch sonst dazu äußern. (Naja, ihr kennt das ja, die meisten sind hier ja schon länger.) Und Begründungen wären auch nett...

    Viel Spaß dabei:

    1. Ein jüdischer Emigrant aus New York stellte 1951 den Antrag auf Haftentschädigung wegen Konzentrationslagerhaft Ende 1938 / Anfang 1939.
    1938 ist er in seiner Heimatstadt Emden am 10. November 1938 bei der „Reichskristallnacht“ „in Schutzhaft“ genommen, schwer misshandelt worden und kam dann nach Sachsenhausen, wo er erst am 1. Februar 1939 wieder entlassen wurde. Dabei galt die Auflage, dass er das Land zu verlassen habe, ansonsten werde er wieder verhaftet werden.
    Als grenznahes Gebiet sollte Ostfriesland im Zuge der Kriegsvorbereitungen „judenrein“ gemacht werden.

    2. Ein selbstständiger jüdischer Emder Roßschlachter stellte nach dem Krieg Anträge auf Wiedergutmachung des im beruflichen Fortkommens entstandenden Schadens. Bereits 1932 hatte er erste Schäden durch Boykotte durch Nazi-Aktivisten erlitten, konnte aber sein Geschäft bei stetig sinkendem Umsatz bis 1938 weiterführen. Am 10. November 1938 wurde er verhaftet und mit den anderen Emder Juden am Neutorplatz zusammengepfercht. Da seine Frau nach den Nürnberger Rassegsetzen deutsch war, wurde er nicht mit den anderen nach Sachsenhausen gebracht, aber am 25.11.1938 wurde sein Geschäft geschlossen. Er lebte bis zum Kriegsende von seiner Kriegsbeschädigtenrente in Emden.

    3. Eine Norder Frau hatte eine Liebesbeziehung mit einem Juden und sich mit ihm verlobt. 1935 wurden die beiden in einem Zug durch die Norden geführt, wobei sie Schilder um den Hals tragen mussten, die sie als „Rasseschänder“ brandmarkten.
    In Anschluss an den Zug blieb sie inhaftiert: zunächst in Norden, dann in Schutzhaft in Aurich und schließlich im Konzentrationslager Mohringen. Am 30. 8. 35 wurde sie entlassen. Ihre Stellung in einer Buchbinderei hatte sie verloren.
    Als sie gegenüber Freunden und Bekannten über die Haftbedingungen und ihre Erfahrungen sprach, wurde sie erneut verhaftet und vor ein Sondergericht in Hannover gestellt und wegen des "Heimtückegesetzes" verurteilt. Vom 10.11.36 bis 31.12.36 verbüßte sie eine erneute, zweite Haft in Oldenburg.
    Sie litt nach ihrer Haft an körperlichen Folgeschäden. 1942 heiratete sie. Sie stellte Antrag auf eine Rente.

    4. Ein Neunzehnjähriger (*1913) wurde 1934 von dem Bürgermeister der Stadt Norden auf Grundlage des „Blutschutzgesetzes“ für die Sterilisation vorgeschlagen, da er „an geborenem Schwachsinn zu leiden“ scheine. Nach einer Untersuchung im Gesundheitsamt Norden ordente das Erbgesundheitsgericht am Amtsgericht in Aurich daraufhin seine Sterilisation an. Die Begründung lautete: „Es handelt sich bei dem Kranken zweifellos um einen geistig minderwertigen Menschen, bei dem alle Anzeichen des Schwachsinns vorhanden sind. Äussere Ursachen für die Entstehung des Schwachsinns sind nicht nachzuweisen.“ Es sei damit zu rechnen, dass auch sein Nachwuchs an erblichem Schwachsinn leiden würde. Am 11. Mai 1935 wurde die Sterilsation in der Privatklinik Emden durchgeführt. 1943 wurde er erneut durch das Gesundheitsamt Norden untersucht. Er stellte Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens.

    5. Ein Mann aus der Stadt Norden wurde 1937 verhaftet, zwangssterilisert und als „Asozialer“ in das KZ Buchenwald „verbracht“, wo er über ein Jahr inhaftiert war. Auch er stelle nach dem Krieg einen Antrag auf Haftentschädigung.

    6. Ein Rechtsanwalt aus Emden, Schwiegersohn des demokratischen Regierungspräsidenten, hatte in den Jahren 1930ff. auf Kosten der „Roten Hilfe“ die Verteidigung von zahlreichen Kommunisten übernommen, welche in einer Reihe von Prozessen angeklagt waren, welche sich aus den Auseinandersetzungen zwischen Aktivisten der KDP und NSDAP ergeben hatten. Damit hatte er sich die Feindschaft der NS-Größen Emdens zugezogen. Jene setzten sich 1933 dafür ein, dass er Berufsverbot auf Grund des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Beamtentums“ (Rechtsanwaltspassus) erhalte.
    M. war den örtlichen Nationalsozialisten derart verhasst, dass auch vor seiner Praxis am 1. April 1933 ein Boykottposten aufgestellt wurde, obwohl er gar kein Jude war. Erst ein Anruf beim Kreisleiter sorgte dafür, dass der Posten abgeholt wurde. Als er im April/Mai noch einmal in das Amtsgericht kam - bei einer Korruptionsverhandlung gegen den ehemaligen Leiter der nun gleichgeschalteten AOK Emden, kam es zu Tumulten.
    Der preußische Innenminister, vertreten durch Dr. Freisler(!), sprach zunächst ein Vertretungsverbot aus, und entzog schließlich die Zulassung ganz. Zusammen mit seinem Vetter, dem dasselbe vorgewurfen [Vertretung von kommunistischen Tätern = Kommunistische Tätigkeit] wurde, verlor er zum 1. Juni 1933 die Zulassung als Rechtsanwalt.
    Versuche, seine Zulassung wiederzuerlangen, blieben erfolglos, so dass er schließlich nach Hamburg ging. Auch er klagte, allerdings erst 1960.

    7. Ein 1882 geborener Auricher Fotograph, der als Gegner des Nationalsozialismus („Antinazi“) galt, wurde mehrfach verhaftet:
    1) 1936 wg. Verleumdung der NSDAP / Zeugnis: Polwachtm. J. in Aurich
    2) 1939 wegen Beleidigung des „Führers“ 4 Wochen Untersuchungshaft im Gefängnis zu Aurich; dann amnestiert. Zeugnis des Amtsgerichtsrat Dr. D. in Aurich
    3.) 1941 wegen Zersetzungstätigkeit; Zeugnis des Polleutn. G. in Aurich
    4.) 1944 wegen Zersetzungstätigkeit 6 Wochen Arbeitserziehungslager Farge beim Bremen (4 Wochen Untersuchungshaft im Gerichtsgefängnis zu Emden) Zeugnis: G.v.E., Aurich, Zingelstr. und Freiherr von G., Aurich, Am Hafen.
    Die letzte Verhaftung erfolgte auf Grund einer Aussage eines Auricher Rechtsanwalts. Der Fotograph G.O. (Vater) war 1944 zu Schanzarbeiten in das Lager Knock bei Emden befohlen worden.
    Er wurde von einem Auricher Rechtsanwalt wegen politischer Äußerungen und des Erzählens von politischen Witzen denunziert.
    Eine stellte einen Antrag auf eine Sonderrente.

    8. Sein Sohn G.O. wurde 1941 bei der Wehrmacht von der Militärpolizei verhaftet und 5 Monate in Haft gehalten. Nach seinen Angaben geschah die Verhaftung durch seinen Vorgesetzten. Die Äußerung lautete „Ich eigne mich nicht zum Soldaten“. G.O. (Sohn) habe zudem das „schikanöse Verhalten“ kritisiert und seine „steten Hetzreden gegen die Juden und anderspolitisch Denkenden“. Während der Haft sei ihm ständig gedroht worden, er würde erschossen werden, so dass er schwere seelische körperliche Schäden davontrug. (Herzmuskelschaden)
    Er stellte nach dem Krieg einen Antrag auf Wiedergutmachung.
    Zuletzt geändert von endar; 13.09.2004, 19:47.
    Republicans hate ducklings!

    #2
    Ich denke am meisten wurden die Fälle mit der Sterilisation vergütet.

    An erster Stelle würde ich den Fall 4 setzen, da ich nicht denke, dass man "Schwachsinn" vererben kann und ich denke das sahen die Menschen damals ähnlich. Außerdem kann man eine Sterilisation nicht rückgängig machen und man nahm dem Menschen so die Möglichkeit sich fortzupflanzen. Da der Junge aus Fall 4 erst 19 Jahre jung ist, setze ich ihn zuerst. Fall 5 war zwar auch noch inhaftiert, dennoch setze ich ihn dahinter.

    An dritter Stelle steht Fall 1. Einfach, weil ich denke, dass man der Welt zeigen wollte, dass man die Juden, welche misshandelt wurden und welche inhaftiert waren auch entschädigt.

    An vierter Stelle steht Fall 8. Schwere körperliche Schäden, dazu ein geringes Zutun seiner Seite um überhaupt in Haft zu geraten. Ich denke das wurde berücksichtigt...

    An fünfter Stelle der dritte Fall. Ich denke sie wurde sehr gering entschädigt bzw. hat den Antrag auf Rente nicht bekommen, da sie 1942 geheiratet hat. Ist einfach eine Bauchgefühl-Meinung...

    Auf Platz sechs wird wohl der zweite Fall sein. Da man einen Antrag auf den Wiederaufbau seines Geschäfts stellen konnte, denke ich dass sie dem Mann nahe gelegt haben so einen zu stellen. Geringe Entschädigung.

    Die letzten zwei Fälle 6 und 7 werden gar nicht entschädigt, denke ich. Vielleicht mit der Begründugn, dass sie sich nicht in die Situation hätten bringen müssen, da sie die Freiheit hatten den "Mund zu halten". Wirkt unlogisch, aber gerade deswegen finde ich es gut platziert.

    Bin mal gespannt ob ich richtig liege bzw. wie die wahren Begründungen für die jeweiligen Entschädigungen lauten.

    LG,
    Ce'Rega
    "Archäologie ist nicht das, was sie glauben. Noch nie hat ein X irgendwo, irgendwann einen bedeutenden Punkt markiert."

    „And so the lion fell in love with the lamb“

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      #3
      Aaah, schön, dass endlich jemand geantwortet hat.
      Silke, du rettest meinen Glauben an das Forum.

      edit: Wohin soll ich das Geld überweisen? Ich habe deine Kontonummer verloren.
      Zuletzt geändert von endar; 16.09.2004, 22:54.
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        #4
        Ich denke auch dass mindestens 2 Fälle nicht "beglichen" wurden und dass ich selbst wenn ich niedrige Beträge nennen würde, von der Realität noch unterboten werden würde!

        Ich könnt jetzt einfach in eingigen "Konkret" ausgaben nachlesen, wie viel im Schnitt gezahlt wurde, aber so ists spannender.
        "...wenn ich, Aguirre, will, dass die Vögel tot von den Bäumen fallen, dann fallen die Vögel tot von den Bäumen herunter.
        Ich bin der Zorn Gottes, die Erde über die ich gehe sieht mich und bebt!"

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          #5
          Welche meinst du denn, seien nicht beglichen worden und warum?

          Und wann soll ich das eigentlich auflösen?
          Republicans hate ducklings!

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            #6
            Ich finde es sollten sich noch einige mehr Leute äußern, bevor du das ganze auflöst. Ich hätte gerne noch andere Meinungen gehört.
            "Archäologie ist nicht das, was sie glauben. Noch nie hat ein X irgendwo, irgendwann einen bedeutenden Punkt markiert."

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              #7
              Nur eine pure, vorturteilsbeladene Spekulation: ich würde sagen, dass Fall 2, 4 und 5 am ehesten Entschädigung erhielten. Aber es fällt mir schwer eine Einschätzung zu treffen, da natürlich alle eine Entschädigung verdient hätten und ich mich nicht mit den damaligen Entschädigungsleistungen beschäftigt habe.

              6,7 und 8 sind anscheinend wegen politischen Handlungen zu Opfer der Nazis geworden, weshalb ich vermute, dass sie nicht entschädigt wurden, u.a. weil es im Justizsystem keine nennenswerte Entnazifizierung gab und diese Menschen in den 50er und früher 60er als Kommunisten verunglimpft werden konnten.
              Resistance is fertile
              Für die AGENDA 3010! 30-Stunden-Woche mit vollem Lohnausgleich und 10 Euro gesetzlichem Mindestlohn!
              The only general I like is called strike

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                #8
                Also ich möchte meinem Post mal voranstellen, das ich weder Rechtskenntnisse habe, noch irgendeine Ahnung von der Materie habe. Ich weis nicht, was in der Nachkriegszeit an Entschädigungen gezahlt wurde, um ehrlich zu sein, hör ich hier das erste Mal von der Möglichkeit der Leute direkt nach dem Krieg Wiedergutmachungsanträge stellen zu können. Alle meine "Urteile" beruhen auf meinem Sinn für Logik ... Anyway ... zu den Fällen:

                1. Keine Entschädigung. Er ist zwar misshandelt worden, aber das rechtfertigt noch keine Entschädigung, so hart das klingt. Ansonsten ist er "nur" des Landes verwiesen worden.

                2. Keine Entschädigung. Er hätte ja das Geschäft aufgeben und einem anderen nachgehen können oder aber sein Geschäft woanders hinverlegen können. Oder aber es ist mit dem Hinweis auf seine Kriegsbeschädigtenrente abgelehnt worden.

                3. Hm ... nicht so einfach. Ich würde sagen ihre Rente ist auch abgelehnt worden, oder aber sie hat wenn überhaupt nur einen verschwindend geringen Betrag erhalten. Begründen könnte ich es aber nicht wirklich.

                4. Keine Entschädigung. Der junge Mann hatte nur "Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens" gestellt. Entweder ist direkt das abgelehnt worden oder aber es ist doch wieder aufgenommen worden. Dann aber ist in dem wiederaufgenommenen Verfahren nur festgestellt worden, dass er nicht schwachsinnig ist und damit war das Thema erledigt. Die Sterilisation war schon gemacht, Entschädigung hat er aber keine erhalten.

                5. Keine Entschädigung. Da könnte ja jeder kommen. Auch wenn das jetzt unpassend klingt, aber das trifft es ziemlich genau. Wer sollte das denn damals bezahlen? Ich denke mal solche Fälle wurden nicht als "entschädigungswürdig" angesehen.

                6. Keine Entschädigung. Worauf er geklagt hat, ist nicht ersichtlich. Ich denke mal er hat einfach seine Zulassung wiederbekommen, mehr aber nicht.

                7. Keine Rente. Er ist "nur" mehrmals verhaftet worden und inhaftiert gewesen, wenn auch zu unrecht. Wieder so ein Fall von "nicht entschädigungswürdig".

                8. Keine Entschädigung. Er war Angehöriger der Wehrmacht, also somit quasi bis zu einem gewissen Grad "Mitverbrecher". Wieso sollte er Anspruch auf eine Entschädigung haben?

                Tja ... es läuft also doch bei allen auf "keine Entschädigung" hinaus. Das wollte ich nämlich erst schreiben, dachte aber mit Begründung wärs besser . Ausserdem hat endar in seinem ersten Post gesagt, er wollte mal dem ewigen Argumenten von "grosszügiger Entschädigung" und "Deutschland hat genug entschädigt" ein paar Fälle entgegenstellen. Von daher ist die Möglichkeit, das keiner der Fälle in irgendeiner Form entschädigt wurde, nicht wirklich auszuschliessen.

                So ... jetzt wart ich mal auf die Antwort. endar, du kannst mir die richtigen Lösungen auch per PN mitteilen, ich werd sie auch nicht verraten.

                WJ

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                  #9
                  Zitat von WarpJunkie
                  Also ich möchte meinem Post mal voranstellen, das ich weder Rechtskenntnisse habe, noch irgendeine Ahnung von der Materie habe. Ich weis nicht, was in der Nachkriegszeit an Entschädigungen gezahlt wurde, um ehrlich zu sein, hör ich hier das erste Mal von der Möglichkeit der Leute direkt nach dem Krieg Wiedergutmachungsanträge stellen zu können. Alle meine "Urteile" beruhen auf meinem Sinn für Logik ...
                  Genau darum geht es mir ja auch. Ihr sollt ja euer Urteil einfach aufgrund eures Rechtsempfindens treffen und dann in einem zweiten Schritt gucken, wie es wirklich war.
                  Und da wird es dann Unterschiede geben und das Vergleichen zwischen euren Erwartungen und dem, was tatsächlich geschah ist das, was dann wirklich spannend wird und wo ihr dann hoffentlich auch einen ganz persönlichen Gewinn haben werdet.
                  So habe ich es mir zumindest gedacht.

                  Ich finde es sehr schön, dass ihr was schreibt. Ist sehr spannend, weil mir das wiederum darüber sagt, was die Leute heute denken und auch sehr spannend, wie unterschiedlich ihr das lest.

                  @WJ: Da ist ja wieder ein ganz raffinierter. Ich sag dazu nochmal, dass die Fälle ganz willkürlich ausgewählt wurden. Ich brauche sie für meine Diss; es ist also nicht so, dass ich nun irgendwas beweisen wollte.
                  Republicans hate ducklings!

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                    #10
                    Zitat von endar
                    @WJ: Da ist ja wieder ein ganz raffinierter. Ich sag dazu nochmal, dass die Fälle ganz willkürlich ausgewählt wurden. Ich brauche sie für meine Diss; es ist also nicht so, dass ich nun irgendwas beweisen wollte.
                    Tja ... ich mag es nun mal Zusammenhänge zu sehen wo keine sind. Und irgendwie musste ich es ja erklären, das ich überall "keine Entschädigung" geschrieben habe .

                    WJ

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                      #11
                      Also, ich springe mal ganz spontan auf Max's Zug auf. Fall 1-5 sind ja alle eher mit Diskriminierung, bzw. rassistischer Verfolgung begründet, 6-8 eher durch politische Tatbestände.
                      Das kann man zwar in Bezug auf das 3. Reich schlecht trennen, aber ich denke mal Juristen tun dies. Ich hab zwar auch wenig Ahnung, doch ich schätze, dass hier der Grund für die Verfolgung vielleicht entscheidend ist. Allerdings bin ich mir beim ersten Fall nicht ganz sicher, ob es nun ein Vorteil oder Nachteil war, wenn vor einem US-Gericht geklagt wurde.

                      Ich sage, Fall 1-5 wurden entschädigt, Fall 6-8 verloren sich in den Mühlen der Justiz, um es mal so auszudrücken.

                      Gruß, succo
                      Zuletzt geändert von succo; 19.09.2004, 11:37.
                      Ich blogge über Blogger, die über Blogger bloggen.

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                        #12
                        Also ich habe nicht gerade das Gefühl, dass es hier noch mehr Feedback geben wird... bekommen wir dann so langsam mal die Auflösung, endar??

                        LG,
                        Ce'Rega
                        "Archäologie ist nicht das, was sie glauben. Noch nie hat ein X irgendwo, irgendwann einen bedeutenden Punkt markiert."

                        „And so the lion fell in love with the lamb“

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                          #13
                          Zitat von endar
                          Diese Zusammenstellung dieser Fälle ist zufällig und sind daher nicht repräsentativ.
                          Im Gegenteil, nur zufällige Zusammenstellungen könne auch repräsentativ sein - hier ist nur die geringe Zahl das Problem *klugscheiß*
                          Ein wenig spät, aber nohc knapp geschafft:

                          1. Ein jüdischer Emigrant aus New York stellte 1951 den Antrag auf Haftentschädigung wegen Konzentrationslagerhaft Ende 1938 / Anfang 1939.
                          1938 ist er in seiner Heimatstadt Emden am 10. November 1938 bei der „Reichskristallnacht“ „in Schutzhaft“ genommen, schwer misshandelt worden und kam dann nach Sachsenhausen, wo er erst am 1. Februar 1939 wieder entlassen wurde. Dabei galt die Auflage, dass er das Land zu verlassen habe, ansonsten werde er wieder verhaftet werden.
                          Als grenznahes Gebiet sollte Ostfriesland im Zuge der Kriegsvorbereitungen „judenrein“ gemacht werden.
                          Hm, könnte mir vorstellen dass es Haftentschädigung gab, allerdings nur sehr wenig, da KZ, aber nur kurz.

                          2. Ein selbstständiger jüdischer Emder Roßschlachter stellte nach dem Krieg Anträge auf Wiedergutmachung des im beruflichen Fortkommens entstandenden Schadens. Bereits 1932 hatte er erste Schäden durch Boykotte durch Nazi-Aktivisten erlitten, konnte aber sein Geschäft bei stetig sinkendem Umsatz bis 1938 weiterführen. Am 10. November 1938 wurde er verhaftet und mit den anderen Emder Juden am Neutorplatz zusammengepfercht. Da seine Frau nach den Nürnberger Rassegsetzen deutsch war, wurde er nicht mit den anderen nach Sachsenhausen gebracht, aber am 25.11.1938 wurde sein Geschäft geschlossen. Er lebte bis zum Kriegsende von seiner Kriegsbeschädigtenrente in Emden.
                          Meine Erfahrung sagt mir dass es für wirtschaftliche Schäden durch „Arisierung“ wohl nix gab. Zudem bekam er schon Kriegsbeschädigtenrente.

                          3. Eine Norder Frau hatte eine Liebesbeziehung mit einem Juden und sich mit ihm verlobt. 1935 wurden die beiden in einem Zug durch die Norden geführt, wobei sie Schilder um den Hals tragen mussten, die sie als „Rasseschänder“ brandmarkten.
                          In Anschluss an den Zug blieb sie inhaftiert: zunächst in Norden, dann in Schutzhaft in Aurich und schließlich im Konzentrationslager Mohringen. Am 30. 8. 35 wurde sie entlassen. Ihre Stellung in einer Buchbinderei hatte sie verloren.
                          Als sie gegenüber Freunden und Bekannten über die Haftbedingungen und ihre Erfahrungen sprach, wurde sie erneut verhaftet und vor ein Sondergericht in Hannover gestellt und wegen des "Heimtückegesetzes" verurteilt. Vom 10.11.36 bis 31.12.36 verbüßte sie eine erneute, zweite Haft in Oldenburg.
                          Sie litt nach ihrer Haft an körperlichen Folgeschäden. 1942 heiratete sie. Sie stellte Antrag auf eine Rente.
                          Eher nichts – nur sehr kurz im KZ, und danch „rechtskräftig“ verurteilt – nichtmal die Urteile gegen Deserteure wurden ja aufgehoben.

                          4. Ein Neunzehnjähriger (*1913) wurde 1934 von dem Bürgermeister der Stadt Norden auf Grundlage des „Blutschutzgesetzes“ für die Sterilisation vorgeschlagen, da er „an geborenem Schwachsinn zu leiden“ scheine. Nach einer Untersuchung im Gesundheitsamt Norden ordente das Erbgesundheitsgericht am Amtsgericht in Aurich daraufhin seine Sterilisation an. Die Begründung lautete: „Es handelt sich bei dem Kranken zweifellos um einen geistig minderwertigen Menschen, bei dem alle Anzeichen des Schwachsinns vorhanden sind. Äussere Ursachen für die Entstehung des Schwachsinns sind nicht nachzuweisen.“ Es sei damit zu rechnen, dass auch sein Nachwuchs an erblichem Schwachsinn leiden würde. Am 11. Mai 1935 wurde die Sterilsation in der Privatklinik Emden durchgeführt. 1943 wurde er erneut durch das Gesundheitsamt Norden untersucht. Er stellte Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens.
                          Naja, wenn er keinen Antrag auf Entschädigung gestellt hat gabs auch wohl kein Geld. Möglicherweise wurde das Urteil als „schwachsinnig“ zurückgenommen.

                          5. Ein Mann aus der Stadt Norden wurde 1937 verhaftet, zwangssterilisert und als „Asozialer“ in das KZ Buchenwald „verbracht“, wo er über ein Jahr inhaftiert war. Auch er stelle nach dem Krieg einen Antrag auf Haftentschädigung.
                          Längere KZ-Haft, also vermute ich dass er auch Haftentschädigung erhielt, allerdings wohl nicht so viel, da er offensichtlich noch vor Kriegsbeginn entlassen wurde (?). Entschädigung für die Sterilisation hatte vermutlich nichts mit Haftentschädigung zu tun, sprcih wäre ein eigener Antrag gewesen.

                          6. Ein Rechtsanwalt aus Emden, Schwiegersohn des demokratischen Regierungspräsidenten, hatte in den Jahren 1930ff. auf Kosten der „Roten Hilfe“ die Verteidigung von zahlreichen Kommunisten übernommen, welche in einer Reihe von Prozessen angeklagt waren, welche sich aus den Auseinandersetzungen zwischen Aktivisten der KDP und NSDAP ergeben hatten. Damit hatte er sich die Feindschaft der NS-Größen Emdens zugezogen. Jene setzten sich 1933 dafür ein, dass er Berufsverbot auf Grund des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Beamtentums“ (Rechtsanwaltspassus) erhalte.
                          M. war den örtlichen Nationalsozialisten derart verhasst, dass auch vor seiner Praxis am 1. April 1933 ein Boykottposten aufgestellt wurde, obwohl er gar kein Jude war. Erst ein Anruf beim Kreisleiter sorgte dafür, dass der Posten abgeholt wurde. Als er im April/Mai noch einmal in das Amtsgericht kam - bei einer Korruptionsverhandlung gegen den ehemaligen Leiter der nun gleichgeschalteten AOK Emden, kam es zu Tumulten.
                          Der preußische Innenminister, vertreten durch Dr. Freisler(!), sprach zunächst ein Vertretungsverbot aus, und entzog schließlich die Zulassung ganz. Zusammen mit seinem Vetter, dem dasselbe vorgewurfen [Vertretung von kommunistischen Tätern = Kommunistische Tätigkeit] wurde, verlor er zum 1. Juni 1933 die Zulassung als Rechtsanwalt.
                          Versuche, seine Zulassung wiederzuerlangen, blieben erfolglos, so dass er schließlich nach Hamburg ging. Auch er klagte, allerdings erst 1960.
                          50er Jahre, schlechte Zeiten für Kommunisten-Symphatisanten… Ich schätze da war nichts zu holen.

                          7. Ein 1882 geborener Auricher Fotograph, der als Gegner des Nationalsozialismus („Antinazi“) galt, wurde mehrfach verhaftet:
                          1) 1936 wg. Verleumdung der NSDAP / Zeugnis: Polwachtm. J. in Aurich
                          2) 1939 wegen Beleidigung des „Führers“ 4 Wochen Untersuchungshaft im Gefängnis zu Aurich; dann amnestiert. Zeugnis des Amtsgerichtsrat Dr. D. in Aurich
                          3.) 1941 wegen Zersetzungstätigkeit; Zeugnis des Polleutn. G. in Aurich
                          4.) 1944 wegen Zersetzungstätigkeit 6 Wochen Arbeitserziehungslager Farge beim Bremen (4 Wochen Untersuchungshaft im Gerichtsgefängnis zu Emden) Zeugnis: G.v.E., Aurich, Zingelstr. und Freiherr von G., Aurich, Am Hafen.

                          Die letzte Verhaftung erfolgte auf Grund einer Aussage eines Auricher Rechtsanwalts. Der Fotograph G.O. (Vater) war 1944 zu Schanzarbeiten in das Lager Knock bei Emden befohlen worden.
                          Er wurde von einem Auricher Rechtsanwalt wegen politischer Äußerungen und des Erzählens von politischen Witzen denunziert.
                          Eine stellte einen Antrag auf eine Sonderrente.
                          Vermeintlich rechtskräftige Verurteilungen, daher ebenso wie bei haufenweise anderen Unrechtsurteilen keine Entschädigung bzw. Sonderrente.

                          8. Sein Sohn G.O. wurde 1941 bei der Wehrmacht von der Militärpolizei verhaftet und 5 Monate in Haft gehalten. Nach seinen Angaben geschah die Verhaftung durch seinen Vorgesetzten. Die Äußerung lautete „Ich eigne mich nicht zum Soldaten“. G.O. (Sohn) habe zudem das „schikanöse Verhalten“ kritisiert und seine „steten Hetzreden gegen die Juden und anderspolitisch Denkenden“. Während der Haft sei ihm ständig gedroht worden, er würde erschossen werden, so dass er schwere seelische körperliche Schäden davontrug. (Herzmuskelschaden)
                          Er stellte nach dem Krieg einen Antrag auf Wiedergutmachung.
                          Kein Geld, wie gesagt waren ja in der BRD sogar Deserteure vorbestraft. Zudem waren „seelische Schäden“ damals wohl noch nicht so richtig anerkannt.

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                            #14
                            @Jack:
                            "Dann machen'se doch einfach zwei Buchstaben"

                            So ganz zufällig ist die Auswahl ja nicht (zufällig ist sie nur aus dem Standpunkt der WGM bzw. zufällig war auch nur die Auswahl aus den Akten die brauche), denn durch das "Ich brauche sie für meine Diss" haben sie schon einen Berührungspunkt, nämlich dass alle Personen im weitesten Sinne was mit dem Strafgericht zu hatten und damit kann (unter Umständen) auch eine größere Auswahl nicht repräsentativ sein, da alle Personen, die nicht mit dem Strafgericht zu tun hatten, nicht berücksichtigt sind. *klugscheiß zurück *

                            Ich löse das dann auch Dienstag oder Mittwoch auf, wenn ich Zeit habe. Vielleicht schon vorher.
                            Republicans hate ducklings!

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                              #15
                              So, nun habe ich die Zeit gefunden, zumindest damit anzufangen, die Fälle aufzuklären, soweit sie mir zu diesem Zeitpunkt bekannt sind. Das ist deshalb dann auch umfangreich, weil man sich die Details ansehen muss.

                              1. Ein jüdischer Emigrant aus New York stellte 1951 den Antrag auf Haftentschädigung wegen Konzentrationslagerhaft Ende 1938 / Anfang 1939.
                              1938 ist er in seiner Heimatstadt Emden am 10. November 1938 bei der „Reichskristallnacht“ „in Schutzhaft“ genommen, schwer misshandelt worden und kam dann nach Sachsenhausen, wo er erst am 1. Februar 1939 wieder entlassen wurde. Dabei galt die Auflage, dass er das Land zu verlassen habe, ansonsten werde er wieder verhaftet werden.
                              Als grenznahes Gebiet sollte Ostfriesland im Zuge der Kriegsvorbereitungen „judenrein“ gemacht werden.

                              H.-C., Nr. 200
                              Haftentschädigung
                              Der am 28. März 1899 in Emden geborene Jude L. H.-C. war am 9./10. November 1938 in Emden verhaftete worden und befand sich zunächst in Haft im Emder Gerichtsgefängnis. Später wurde er wie die anderen männlichen ostfriesischen Juden in das Konzentrationslager Sachsenhausen eingelieft, wo er bis zum 1. Februar 1939 inhaftiert wurde. Der Landrat von Norden stellte H.-C. am 30. März 1939 ein „Führungszeugnis“ für „Auswanderungszwecke“ aus. Die Entlassungen der ostfriesischen Juden im Februar 1939 geschahen mit der Auflage, das Land zu verlassen.
                              Am 27. Juni 1951 stellte er einen Antrag auf Haftentschädigung auf Grundlage des Gesetzes über Entschädigung der Freiheitsentziehung durch Maßnahmen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft (Haftentschädigungsgesetz) vom 31. Juli 1949. Er lebte inzwischen in New York. Der Antrag blieb bis zum November 1951 unbearbeitet, da die entsprechenden Behörden in der Zwischenzeit damit beschäftigt waren, einzelne Geschäftsstellen zusammenzulegen und daher keine Anträge beantworten konnten.
                              Das Schreiben der Geschäftsstelle des Kreissonderhilfeausschusses im Regierungsbezirk Aurich vom 1. November 1951 konnte allerdings keine großen Hoffnungen machen: Anträge seien bis zum 31.3.1950 „bei dem für den Wohnsitz des Antragsstellers zuständigen Kreissonderhilfeausschusses zu stellen“ gewesen: „Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Nach den gemachten Erfahrungen ist nicht zu erwarten, dass der Nieders.Minister des Innern eine Befreiung von diesen erforderlichen Erfordernissen gewährt.“
                              Man wolle den Antrag aber trotzdem auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung setzen. Dann geschah erstmal nichts. Nach zwei Anfragen durch H.-C.s Oldenburger Rechtsanwälte wurde schließlich am 16. Januar 1953 mitgeteilt, dass H.-C. keine Berechtigung auf eine Haftentschädigung besitze.
                              Die Begründung unterstreicht dabei auf bemerkenswerte Weise die „Rechtmäßigkeit“ des Vorgehens gegen H.-C.:
                              „Nach dem Nieders. Haftentschädigungsgesetz haben nur solche Personen einen Anspruch auf Haftentschädigung, die u.a. mindestens seit dem 1.1.1948 und bis zum Tage der Antragstellung im Lande Niedersachsen ihren Wohnistz oder ständigen Aufenthalt haben. Dieses gesetzliche Erfordernis erfüllt ihr Antrageber nicht, da er bereits im Jahre 1939 nach den USA ausgewandert und seitdem nicht in das Land Niedersachsen zurückgekehrt ist.
                              Hinzu kommt, dass auch die Frist für die Geletendmachung von Haftentschädigungsansprüchen versäumt worden ist. Diese Frist ist nach gesetzlicher Vorschrift am 31.3.1950 abgelaufen. Der Herr Nieders. Minister des Innern in Hannover ist zwar ermächtigt, in Härtefällen Ausnahmen von den genannten Vorschriften zu bewilligen. Die dafür geltenden Grundsätze gestatten es jedoch nicht, im vorliegenden Fall einen Härtefall anzuerkennen, weil ihr Auftraggeber nicht nach Niedersachsen zurückgekehrt ist und hinsichtlich des Anspruchs auf Haftentschädigung nicht geltend gemacht hat, dass er die Ausschlussfrist unverschuldet versäumt hat. Die Unkenntnis gesetzlicher Vorschriften lässt die Anerkennung eines Härtefalls nicht zu.
                              Die Geltendmachung von Ansprüchen setzt auch noch gemäss § 6 des SHG voraus, dass der Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Auch diese gesetzliche Voraussetzung erfüllt der Obengenannte nicht.
                              Es wird abzuwarten sein, in welcher Weise Ansprüche auf Haftentschädigung von früheren deutschen Staatsbürgern, die während der NS-Herrschaft in das Ausland ausgewandert sind, auf Grund der Nieders. Wiedergutmachungsgesetze nicht befriedigt werden können, durch das zu erwartende Bundeswiedergutmachungsgesetz geregelt werden.“
                              Von einem späteren Antrag H.-C.s ist nichts bekannt.
                              Republicans hate ducklings!

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