Die weit reichenden Pläne von SPD und Grünen gegen jegliche Diskriminierung in Alltag und Beruf werden von Union und FDP strikt abgelehnt. Das Gesetz soll alle Arten von Benachteiligung verhindern - etwa aus Gründen der Abstammung, der Weltanschauung, des Alters, wegen Geschlecht, Behinderung oder sexueller Orientierung.
Die Opposition warf den Regierungsfraktionen bei der ersten Lesung des Antidiskriminierungsgesetzes am Freitag im Bundestag vor, ihre Vorstellungen "mit der Keule des Gesetzes" durchsetzen zu wollen. Die Koalition verteidigte die Regelungen - die Betroffenen im Fall von Benachteiligung Ansprüche auf Schadenersatz oder Entschädigung geben - als überfällig und "ausgewogenen Kompromiss".
Der SPD-Abgeordnete Olaf Scholz nannte den Entwurf ein "pragmatisches Gesetz", mit dem kein "anständiger Bürger" Probleme habe. Es solle verhindern, dass sich etwa Hotelgäste weiterhin an Behinderten am Nebentisch stören dürfen. "Wir bekennen uns zu dem, was wir da machen." Vorwürfe aus der Wirtschaft, das Gesetz werde zu einer Prozessflut führen, wies Scholz als "Propaganda" zurück.
Unions-Fraktionsvize Karl-Josef Laumann (CDU) rügte Überregulierung bei der Umsetzung der EU-Richtlinien. Die rot-grünen Vorschriften seien "ein weiterer Schritt, das Land bürokratischer zu machen". Dies schade auch den Arbeitnehmern, da Arbeitgeber aus Angst vor Klagen nur noch nach Zeugnisnoten einstellten und beförderten. Sympathie etwa falle unter den Tisch. Menschen seien aber mehr als "formal nachweisbare Kriterien". Die CSU-Abgeordnete Maria Eichhorn bedauerte, es fehle der Schutz der Familie vor Benachteiligung.
Für die Grünen sagte Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck, mit dem Gesetz solle den Bürgern nicht vorgeschrieben werden, "was sie denken sollen". Es gehe um Chancengleichheit für alle. "Niemand hat die Illusion, dass Diskriminierung nun über Nacht auf Knopfdruck verschwindet."
Die Opposition stört sich vor allem an der Regelung, dass Arbeitgeber auch für Gesetzesverstöße von Dritten - etwa Kunden oder Lieferanten - haftbar sein sollen. Kritisiert wurde auch die Möglichkeit, dass Betroffene ihre Rechtsansprüche an andere abtreten können. Dies führe zu "modernem Ablasshandel".
Die Opposition warf den Regierungsfraktionen bei der ersten Lesung des Antidiskriminierungsgesetzes am Freitag im Bundestag vor, ihre Vorstellungen "mit der Keule des Gesetzes" durchsetzen zu wollen. Die Koalition verteidigte die Regelungen - die Betroffenen im Fall von Benachteiligung Ansprüche auf Schadenersatz oder Entschädigung geben - als überfällig und "ausgewogenen Kompromiss".
Der SPD-Abgeordnete Olaf Scholz nannte den Entwurf ein "pragmatisches Gesetz", mit dem kein "anständiger Bürger" Probleme habe. Es solle verhindern, dass sich etwa Hotelgäste weiterhin an Behinderten am Nebentisch stören dürfen. "Wir bekennen uns zu dem, was wir da machen." Vorwürfe aus der Wirtschaft, das Gesetz werde zu einer Prozessflut führen, wies Scholz als "Propaganda" zurück.
Unions-Fraktionsvize Karl-Josef Laumann (CDU) rügte Überregulierung bei der Umsetzung der EU-Richtlinien. Die rot-grünen Vorschriften seien "ein weiterer Schritt, das Land bürokratischer zu machen". Dies schade auch den Arbeitnehmern, da Arbeitgeber aus Angst vor Klagen nur noch nach Zeugnisnoten einstellten und beförderten. Sympathie etwa falle unter den Tisch. Menschen seien aber mehr als "formal nachweisbare Kriterien". Die CSU-Abgeordnete Maria Eichhorn bedauerte, es fehle der Schutz der Familie vor Benachteiligung.
Für die Grünen sagte Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck, mit dem Gesetz solle den Bürgern nicht vorgeschrieben werden, "was sie denken sollen". Es gehe um Chancengleichheit für alle. "Niemand hat die Illusion, dass Diskriminierung nun über Nacht auf Knopfdruck verschwindet."
Die Opposition stört sich vor allem an der Regelung, dass Arbeitgeber auch für Gesetzesverstöße von Dritten - etwa Kunden oder Lieferanten - haftbar sein sollen. Kritisiert wurde auch die Möglichkeit, dass Betroffene ihre Rechtsansprüche an andere abtreten können. Dies führe zu "modernem Ablasshandel".
Wenn ich so etwas lese, dann zweifle ich doch daran, wie demokratisch unsere Gesellschaft und viele unserer Volksvertreter eigentlich sind. Also Opposition zu behaupten, ein Gesetz gegen Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, Religion, Sprache, körperlicher Verfassung, usw. sei unnötig ist entweder verblendet oder einfach rassistisches, nationalistisches Gedankengut, dass rechtlich verfolgt gehört.
Es ist ja wohl für keinen Menschen zu übersehen, dass Frauen, Ausländer, Behinderte, ja sogar Kinder häufig in Deutschland benachteiligt werden.
Das man solche Missstände aufgrund von dem typischen Oppositions-Wir-sind-gegen-Alles-Getue nicht beheben will, ist für mich völlig unverständlich.
Am dreistesten - aber auch am dümmsten - ist wohl wieder die Wirtschaft: sie befürchtet mit solch einem Gesetz viele Klagen. Was heisst das anders ausgedrückt? Sie wissen, dass sie zurzeit moralisch und ethisch verwerflich handeln, aber solange es noch nicht illegal ist, ist alles in Ordnung. Nun haben sie Angst, dass sie für ihre "Verbrechen" doch auch tatsächlich zur Rechenschaft gezogen werden. Die Angst der Wirtschaft vor solch einen Gesetz ist eigentlich das beste Argument, dass wir solch ein Gesetz eher früher als später brauchen!
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