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Forenbetreiber wegen Benutzername abgemahnt

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    Forenbetreiber wegen Benutzername abgemahnt

    Einen Streitwert von 100.000 Euro hat ein Anwalt für die Benutzung eines markenrechtlich geschützten Namens als Pseudonym in einem Internet-Forum festgelegt. Mehr als 30.000 Nutzer hat das nach Betreiberangaben zu den größten in Deutschland gehörende Forum zum Thema Bodybuilding, Kraftsport und Fitness. Einen kommerziellen Hintergrund verneint der Betreiber Patrick Albers: Die Seite finanziere sich durch die Einblendung zweier Werbebanner und eines gleichnamigen Online-Shops, der von einer dritten Firma auf einer geringen Provisionsbasis zur Verfügung gestellt wird.

    Die beanstandete Marke ist seit 1999 beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke in der Leitklasse 36 (Versicherungswesen) eingetragen. Dem Anschein nach wurde die Marke bisher jedoch noch nicht genutzt. In dem Anwaltsschreiben wird dem Betreiber vorgeworfen, den geschützten Namen im geschäftlichen Verkehr zu benutzen und damit gegen §1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu verstoßen.

    Der Betreiber wird aufgefordert, das zukünftige Verwenden der Marke zu unterlassen. Er soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben und bis zum 13. Juni an den Anwalt zurückschicken. Den Eingang des Rechnungsbetrages in Höhe von mehr als 5200 Euro erwartet die Kanzlei ebenfalls bis zum kommenden Montag.

    Der Betreiber will sich am Montag zunächst mit seinem Anwalt beraten und weitere Schritte besprechen. Das von ihm kommentierte Anwaltsschreiben hat er auf seiner Website veröffentlicht. Nach seiner Ansicht beruft sich der Kläger auf einen veralteten Paragraphen, zudem sei die Geschäftsgebühr eindeutig überhöht und nicht Rechtens. Auch dürfe eine Einigungsgebühr nicht erhoben werden.

    Der Streitwert von 100.000 Euro ergibt sich nach Ansicht der Anwälte aus der Anzahl der Benutzer sowie der bisher im Forum von Albers veröffentlichten Beiträge. Sollte das Beispiel der Kläger Schule machen, so dürfte dies starke Auswirkungen auf die heute üblichen Diskussionsforen im Internet haben. Alleine heise online verzeichnet mehr als acht Millionen Beiträge und mehr als 200.000 Nutzer in seinen Foren – eine nachträgliche Überprüfung aller Pseudonyme auf ihre marken- und namensrechtliche Legalität wäre kaum denkbar.
    Quelle: Heise.de

    Betreffender Betreiber des Forums: http://www.ironsport.de, http://www.ironsport.de/klage_gegen_forum.html

    Echt der Hammer, jetzt haben diese abmahnwütigen Anwälte ne neue Abzockermasche gefunden, wenn dieser Anwalt damit durchkommt. Ich möchte nicht wissen für wie viele Foren das dann das aus wäre…
    "...To boldly go where no man has gone before."
    ...BASED UPON "STARTREK" CREATED BY GENE RODDENBERRY...


    #2
    Das Rechtsystem muss wirklich geändert werden um diese ständige Abzockerei durch unsinnige Abmahnungen zu verhindern.
    Theoretisch sollen Abmahnung ein einfacher Weg sein um die Gerichte zu entlasten. Leider wird das Mittel von vielen Winkeladvokaten nur misbraucht um Gebühren zu kassieren

    Ich glaube aber, dass das Opfer vor Gericht gute Chancen hat.
    Der Vorfwurf ist haltlos. Die Marke wurde nie benutzt, und ist daher praktisch wertlos. Und der Streitwert ist völlig überhöht
    "Bright, shiny futures are overrated anyway" - Lee Adama, Scar
    "
    Throughout history the nexus between man and machine has spun some of the most dramatic, compelling and entertaining fiction." - The Hybrid, The Passage

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      #3
      Meiner Meinung nach ist es nicht gerechtfertigt. Wenn ein eingetragener Name für gewerbliche Zwecke mißbraucht und durch den Namen Profit erwirtschaft wird dann kann ich es nachvollziehen.

      Aber wenn mal jemand zufällig den selben Namen hat und ihn nicht für Geschäftszwecke bewußt verwendet dann ist es doch Quatsch.

      Hoffentlich kommen die mit so einen Mist nicht durch.

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        #4
        "im geschäftlichen Verkehr benutzt"???
        Also selbst wenn es einige Rechtsexperten gibt die Homepagebetreiber nach dem Presserecht für Impressumpflichtig halten, DAS dürfte doch wohl unhaltbar sein.
        Weder ist der Forumsbetreiber der Benutzer des Namens gewesen (lässt sich ja wohl durch die üblichen IP Protokolle usw nachweisen?) noch ist der User des Forums in geschäftlicher Funktion so ein Forumsmitglied geworden...

        Man sollte solche Abmahnungen strafbar machen. Das ist ja schlimmer als Haustürgeschäfte oder die Neun Live Masche...
        »We do sincerely hope you'll all enjoy the show, and please remember people, that no matter who you are, and what you do to live, thrive and survive, there are still some things that make us all the same. You, me, them, everybody!«

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          #5
          Zitat von Sternengucker
          "im geschäftlichen Verkehr benutzt"???
          Also selbst wenn es einige Rechtsexperten gibt die Homepagebetreiber nach dem Presserecht für Impressumpflichtig halten, DAS dürfte doch wohl unhaltbar sein.
          Weder ist der Forumsbetreiber der Benutzer des Namens gewesen (lässt sich ja wohl durch die üblichen IP Protokolle usw nachweisen?) noch ist der User des Forums in geschäftlicher Funktion so ein Forumsmitglied geworden...
          Mal abgesehen davon, sollen wir nun alle bevor wir uns einen Namen in einem Forum geben, einen rechtsanwalt damit betrauen, welche Namen schon alle als Marke vergeben wurden, einschließlich aller die gar nicht im Umlauf sind Das hätten diese Winkeladvokat-Abzocker vermutlich gerne ...

          Ne wirklich, an lebensfremdheit läßt sich so etwas kaum noch überbieten, aber bei unserem Rechtsystem wäre ich mir nicht 100% sicher, ob die damit am ende nicht evtl doch durchkommen ...

          Zitat von Sternengucker
          Man sollte solche Abmahnungen strafbar machen. Das ist ja schlimmer als Haustürgeschäfte oder die Neun Live Masche...
          Jo , 5 Jahre mindestens für diese Spinner und Rechtverdreher

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            #6
            Gefängnis? Dass sie auch noch freie Kost und Logis auf Staatskosten bekommen und die Justiz weiter belasten? Neee, da muss GELD fliessen.

            Mein Lieblingsmodell ist da ja das Strafmodell das bei uns hier (weiss nicht welche Ebene von "Gemeinde - Kreis - Land - Bund" das jetzt festlegt) für die Überschreitung der Sperrstunde gilt

            Am Anfang sind die Strafen noch klein, k/a wieviel genau, sagen wir 50 Euro... aber mit jedem Fall von Übertretung der dazu kommt (Wiederholungstäter) verdoppeln sie sich... da kommt schnell ein schönes Sümmchen zusammen. (wie jeder weiss ist ein Kilobyte als 2^8 Byte ja = 1024.... also hätten wir beim neunten Vorfall die Vertausendfachung der Ausgangsstrafe... sagen wir am Anfang 1000 Euro [das sollte die unnütze Belästigung der Gerichte ausgleichen] dann wäre das schon eine Mio!).

            IMO würde das die Geldgier am besten aufhalten.

            Natürlich müsste dann auch entsprechend darüber aufgeklärt werden, weil sonst bestimmt einige die Mahnungen trotzdem bezahlen und NICHT melden/anzeigen, aber das sollte in Zeiten von Internetforen und reisserischen Abendnachrichten ja nicht so das Problem sein
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              #7
              Langsam wird das lächerlich.
              Sollen wir vielleicht schonmal schauen ob unsere Nicks nicht auch irgendwo geschützt sind ?
              Dann sollten unsere Admins mal ne nachtschicht einlegen um alle dann umzubenennen.

              Ne also wirklich, mit sowas kann man doch nicht durchkommen. Irgendwann verbieten sie Nicknames ganz dann müssten wir ja unsere Vornamen verwenden. Aber wartet mal dann müssten wir aufpassen, das unsere Namen nicht auch geschützt sind. Vielleicht sollten wir schnell unsere Namen selbst schützen damit da nix passieren kann *tztztztz*


              Zugriff verweigert - Treffen der Generationen 2012
              SFF: Ankündigungen | Regeln | Support | Historie

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                #8
                Ich glaube wir sollten besser alle Nicknames abschaffen und uns nur noch "Nutzer 1" bis "Nutzer 5024" nennen. Damit sollten wir auf jeden Fall auf der sicheren Seite sein. Ich hoffe, dass für den Fall, dass sich ein ordentliches Gericht mit der Sache auseinandersetzt, dieser fehlgeleiteten Abmahnpolitik durch übermotivierte Anwaltskanzleien ein Ende gesetzt wird. Erst die völlig überzogenden Reaktion auf Copyrightverletzungen durch Songtextseiten und nun dies hier. Ein Skandal wie hier unschuldige Leute kriminalisiert werden.
                Für einen Euro durch die Spree, nächstes Jahr am Wiener See. - Treffen der Generationen 2013
                "Hey, you sass that hoopy Ford Prefect? There's a frood who really knows where his towel is." (Douglas Adams)

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                  #9
                  Ford, eine nette Idee *sarkasmus* vor allem so praktisch, lasst uns gleich alle Webseiten-Namen abschaffen und nur noch zu URLs surfen (das sind diese lustigen 12-Zifferblöcke die wir mit den Namens-Domains eben abschaffen bzw für den Menschen bedienbarer machen wollte bzw gemacht hat...).

                  Und was macht zB User 4711 ???? der ist ja wohl gear***t weil ihm eine Copyright-Verletzung aufgezwungen wurde

                  Ne, mit User 1-irgendwas ist dem nicht geholfen. Eher mit der Q-Data Methode aus Encounter at Farpoint --> KEINE Aufforderung zur Straftat beabsichtigt sondern reiner Ausdruck der Resignation gegenüber einem von Scharlatanen und Gierlappen verseuchten Berufsstand *seufz*
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                    #10
                    Halte ich für absolut lächerlich die ganze Geschichte.. Denke aber, dass sowas auch keinen Bestand vor Gericht haben dürfte, im Gegensatz zu mancher Rechtsprechung basiert ja hier manches wenigstens noch teilweise auf dem gesunden Menschenverstand.
                    Man müsste erstmal beweisen, dass das Forum durch den Usernamen in irgendeiner Weise gewerblich profitiert hat. Da es hier ja immernoch "in dubio pro reo" gibt, halte ich es für ausgeschlossen, dass man hier eine Beweisführung aufbauen kann, die vor Gericht Bestand hat.
                    Ich glaube hier hat einfach mal einer nach dem Motto "dummdreist siegt" probiert wie weit er gehen kann, um schnell an Abmahnungsgebühren zu kommen.. Im Gegensatz zu der Songtext-Geschichte fehlt hier aber wirklich jede Grundlage..

                    PS: Hat Paramount eigentlich ein Copyright auf die Namen seiner Seriendarsteller ?
                    "Je mehr sich unsere Bekanntschaft mit guten Büchern vergrößert, desto geringer wird der Kreis von Menschen, an deren Umgang wir Geschmack finden." - Ludwig Feuerbach

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                      #11
                      ja, habensie


                      zum thema:

                      Das ist, wie schon mehrmals gesagt wurde, ein erbärmlicher versuch, Geld abzuzocken.
                      nich mehr und nich weniger.

                      wir keinen bestand haben.

                      aber in Deutschland ist ja nun so gut wie alles verboten - Bzw gibt es gesetzliche regelungen und einschränkungen für irgendwas.

                      Gibt ja nurnoch in amiland mehr sinnige gesetze als in deutschland...

                      :EDIT:

                      Aber wieder zum fall:

                      Ich habe von einemAnwalt mal von einem sogenannten "erschreckerbrief" gehört.
                      d.h.
                      es wird jemanden etwas vorgeworfen und dieser jemand mit etwas bedroht, was in wahrheit völliger schwachsinn ist.
                      z.B.
                      die herrausgabe einer Internetdomain (so war es in diesem fall)

                      Vor gericht hat das alles keine chance, und somit erhoffen sich anwälte, mit absolut übertiebenen forderungen der Privatperson so einens chreck einzujagen, dass die alles tut, um den schaden abzuwenden.

                      in den von mir bekannten fall hat die privatperson blöderweise keienn anwalt gehabt, und hatte auch keine so richtig ahnung von seinen rechten, weswegen er der forderung, seine domain zu kündigen und sie der kleinen firma zu überlassen, nachkam.

                      blöde, aber so isses.

                      und das dort scheint mir auch sowas zu sein.
                      ich habe mir mal das geschreibsel des anwaltes durchgelesen.
                      das was der da schreibt ist ja grenzenloser blödsinn.
                      Die antwort des anwalts, der den forenbetreiber verteidigt ist das einzig richtige, was man dazu sagen kann.

                      Ich werde mich mal schlau machen, was daraus geworden ist ^^
                      da die frist ja abgelaufen ist, und der kleine andere anwalt seinen schmarrn aufgegeben hat, bin ich gespannt, ob der forenbetreiber ne gegenklage startet ^^
                      Zuletzt geändert von Galax; 19.06.2005, 12:42.

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                        #12
                        Wenn man mal durchlist was da nun weiter passiert ist bekommt man den Eindruck das der Kläger hier tatsächlich versucht hat ob das Funktioniert. Der Forenbetreiber hat sich natürlich gewehrt aber der Kläger reagier bis dato nicht.
                        "...To boldly go where no man has gone before."
                        ...BASED UPON "STARTREK" CREATED BY GENE RODDENBERRY...

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                          #13
                          Ich frag mich gerade obs hier ne Möglichkeit gibt "zurück zu schlagen" , in der Form, daß man die Kanzlei wegen versuchter Erpressung, oder Schutzgeldforderung anzeigt ... Wenn dieser Weg offen stünde, könnte man eigentlich solchen Erschreckerbriefen ein Ende bereiten ... doer sehe ich das falsch ?

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                            #14
                            Keiner kann sich vom Gesetz freisprechen oder darüber stellen. Wenn sich herausstellen(und konkret belegen lassen) würde das die Kanzlei rechtswidrig gehandelt hat könnte man bestimmt eine Gegenklage starten. Man muß nur gucken in weit es sich lohnt und was rauszuholen ist. Und man muß gucken das man einen guten Anwalt findet weil die Winkeladvokaten sich bei Schlupflöchern und Grauzonen gut auskennen.

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                              #15
                              Zitat von Skymarshall
                              Keiner kann sich vom Gesetz freisprechen oder darüber stellen. Wenn sich herausstellen(und konkret belegen lassen) würde das die Kanzlei rechtswidrig gehandelt hat könnte man bestimmt eine Gegenklage starten. Man muß nur gucken in weit es sich lohnt und was rauszuholen ist. Und man muß gucken das man einen guten Anwalt findet weil die Winkeladvokaten sich bei Schlupflöchern und Grauzonen gut auskennen.
                              Ja sicher, man braucht ebenfalls so ein Winkeladvokaten um selbige zu bekämpfen ( kommt einem irgendwie wie eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Rechtsanwälte vor ... ) . Aber es geht mir eigentlich weniger um etwas rausholen, sondern einfach darum dieser Praxis ein Ende zu bereiten ... zumindest für mein Rechtsempfinden ist das wirklich so eine Art Schutzgelderpressung. Bin allerdings auch in keinster weise juristisch bewandert ...

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