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Umfrage: Neue Politik oder Verfassungstreue?

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    Umfrage: Neue Politik oder Verfassungstreue?

    Liebe MODS,

    bitte um Erstellung folgender Umfrage. Danke im Voraus!


    Horst Köhler hat nun den Weg frei gemacht für Neuwahlen, allerdings wird ja noch das BVG in Karlsruhe dazu angerufen.

    Wie sollten die Richter entscheiden, bzw. sich verhalten?

    1. Das BVG sollten strikt nach dem GG gehen, auch mit evtl. Konsequenz einer Ablehnung von Neuwahlen!
    2. Das BVG sollte sich an der aktuellen politischen Situation in Deutschland orientieren und dafür das GG groszügig auslegen!
    3. Artikel 68 sollte im GG den heutigen Verhältnissen angepasst werden!
    4. Ich habe eine andere Meinung dazu!



    EDIT: Habe die Umfrage auf Wunsch umformuliert.
    EDIT 2: Die Antworten wurden von endar umformuliert. Die Umfrage ist dadurch besser geworden. Danke!
    18
    Das BVG soll gem. s. Stellung im Verfassungsgefüge e. Entsch. treffen, die dem GG angem. ist.
    27,78%
    5
    Auch w. d. Klagen Erfolg haben müssten, sollte es d. Wunsch d. Parteien, Öffentlichkeit nachgeben.
    16,67%
    3
    Unabhängig von der Entscheidung des BVG sollte der BT ein Selbstauflösungsrecht beschließen.
    50,00%
    9
    Ich habe eine andere Meinung (bitte posten)
    5,56%
    1
    Zuletzt geändert von EREIGNISHORIZONT; 22.07.2005, 11:17.
    "Education is the most powerful weapon which you can use to change the world."Nelson Mandela
    DEUTSCHE AIDS-HILFE-DRK
    ÄRZTE OHNE GRENZEN-AMNESTY INTERNATIONAL DEUTSCHLAND

    #2
    Zitat von EREIGNISHORIZONT
    Wie sollten die Richter entscheiden, bzw. sich verhalten?

    1. Das BVG sollten strikt nach dem GG gehen, auch mit evtl. Konsequenz einer Ablehnung von Neuwahlen!
    2. Das BVG sollte sich an der aktuellen politischen Situation in Deutschland orientieren und dafür das GG groszügig auslegen/"dehnen"!
    3. Artikel 68 sollte im GG den heutigen Verhältnissen angepasst werden!
    4. Ich habe eine andere Meinung dazu!
    Das musst du leider nochmal umformulieren.
    Ob das GG "gedehnt" worden ist oder nicht, wird ja erst noch durch das BVG festzustellen sein. Aber du implizierst durch deine Umfrage ja, dass Schröder nicht innerhalb der Möglichkeiten des GG gehandelt habe.

    Ich fand die Ansprache von Köhler sehr schwach.
    Positiv war, dass er sofort zum Punkt kam. Wenn man also seinen Ausführen nicht folgen wollte, konnte man nach dem zweiten Satz abschalten und hatte doch alles wesentliche gehört.

    Vielleicht habe ich mich da verhört, aber sagte er nicht, dass der Kanzler eine Mehrheit im BundesRAT brauche?
    Zuletzt geändert von endar; 22.07.2005, 09:50.
    Republicans hate ducklings!

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      #3
      Auch wenn die Umfrage noch net da ist, werd ich schon mal schreiben

      Ich bin dafür das Art. 68 GG den heutigen Umständen angepasst wird. Der Bundestag sollte das Recht zur Selbstauflösung haben, sagen wir mit 2/3 Mehrheit.

      Dabei finde ich nicht das bei der jetzigen Debatte Art 68 GG verletzt wurde. Er ist nur nicht genau genug geschrieben. Da die absichtliche Auflösung hier nicht untersagt wird, gehe ich persönlich im Umkehrschluss davon aus, dass es erlaubt ist. Naturgemäß kann man es auch anders auslegen, deswegen gibt es ja so viel Streit darum.
      Just because it is the truth doesn't mean anyone wants to know about it.
      Alle vier Jahre machen die Wähler ihr Kreuz. Und hinterher müssen sie's dann tragen. - Ingrit Berg-Khoshnavaz
      Statt 'Gier' sagen wir 'Profitmaximierung', und schon wird aus der Sünde eine Tugend. - Ulrich Wickert

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        #4
        Ich finde das dieses Gesetz so erhalten bleiben soll. Sonst hat man den Eidnruck als wenn sich die Politiker über alles hinwegsetzen können. Und die Verfassung muß über allen stehen und nicht umgekehrt. Für uns Autofahrer ändert man ja auch nicht die Gurtpflicht nur weil wir das nicht so toll finden.

        Desweiteren begrüße ich die Klagen von Werner Schulz(Grüne) und Jelena Hoffmann(SPD).

        Mir persönlich ist es egal ob dieses oder nächstes Jahr gewählt wird. Weil in beiden Fällen wahrscheinlich die CDU die meisten Stimmen bekommen wird. Wohlmöglich wäre es im nächsten Jahr ein wenig knapper. Nach einigen Berg u. Talfahrten.

        Es geht mir nur um die unglaubwürdige Art wie das Ganze durchgerungen wurde. Weil ohne die Aufforderung Schröders an seine Genossen geschlossen gegen ihn zu stimmen hätten sie vermutlich ganz anders entschieden. Das mit der Handlungsunfähigkeit im Bundesrat stimmt auch nicht.

        Ingesamt eine feige und unehrliche Art. Und die ganzen Heuchler aus der Opposition reiben sich schon die Hände. Denn sie können ja bald Deutschland noch weiter runterwirtschaften.

        Wenn die Richter Rückrat haben dann stimmen sie dagegen und setzen ein Zeichen.

        Kommentar


          #5
          Zitat von matrix089
          Auch wenn die Umfrage noch net da ist, werd ich schon mal schreiben

          Ich bin dafür das Art. 68 GG den heutigen Umständen angepasst wird. Der Bundestag sollte das Recht zur Selbstauflösung haben, sagen wir mit 2/3 Mehrheit.

          Dabei finde ich nicht das bei der jetzigen Debatte Art 68 GG verletzt wurde. Er ist nur nicht genau genug geschrieben. Da die absichtliche Auflösung hier nicht untersagt wird, gehe ich persönlich im Umkehrschluss davon aus, dass es erlaubt ist. Naturgemäß kann man es auch anders auslegen, deswegen gibt es ja so viel Streit darum.
          Das ist aber ein Trugschluss. Verfassungsartikel lassen sich nicht einfach umdrehen. Eine Verfassung ist keine "Bedienungsanweisung für die Demokratie", in der jeder fitzelige Einzelfall beschrieben sein muss, sondern eine Verfassung ist erstmal nur ein Gerüst - zumindest das GG. Deine Umkehrthese funktioniert schon deshalb nicht, weil man nicht davon ausgehen kann, dass bei der Abfassung des GG alle möglichen Einzelfälle bedacht worden sind: das ist ja der Grund, aus dem das BVG gibt: es vertritt quasi die längst verstorbenen "Mütter und Väter" des GG.
          Und selbstverständlich muss das BVG hierbei bei der formalen Anwendung der Artikel auch den Sinn und Zweck berücksichtigen.

          Von der Selbstauflösung halte ich wenig. Die Politik sollte mal lieber den eigenen A**** hochkriegen und nicht bei jedem kleinen Problem das GG ändern wollen. Andere Änderungen - wie die Föderalismusreform - sind viel wichtiger! Ohnehin: hätte man hier endlich einmal Erfolge vorzuweisen, wäre eventuell dieser ganze Fall gar nicht notwendig gewesen.
          Republicans hate ducklings!

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            #6
            So, nach ein wenig Rumfeilerei (danke nochmals endar!) hier nun die Umfrage.

            Ich habe die 3. Möglichkeit gewählt.

            Ich bin der Meinung, dass der BT das Recht haben sollte, sich aufzulösen.
            Politik muss direkter werden und effizienter, ich denke mal das dieses die Meisten wohl so sehen.
            Eine Gefährdung a la Weimarer Republik Zustände im Parlament halte ich für ausgeschlossen und ich denke auch nicht, dass wir Angst vor der Vergangenheit haben sollten, sondern in erster Linie doch wohl Respekt. Damit meine ich den Respekt vor der Demokratie und dass es diese zu erhalten gilt. Ich glaube, wir haben das gelernt.

            Stillstand ist nie ein guter Wegbegleiter und wir haben es in erster Linie doch wohl dem Stillstand zu verdanken, dass da ein paar braune Idioten in den Landtag Sachsens eingekehrt sind. Auf Bundesebene brauchen wir das nun wahrlich nicht und auch in keinen weiteren Bundesland. Gerade deshalb plädiere ich für die Änderung des Artikel 68 in eine Zeitgemäßere Formulierung.

            Genauso erhoffe ich mir auch eine förderale Debatte, damit in Schlüsselbereichen wie in der Bildung zum Beispiel, endlich einheitliches Vorgehen herrscht.
            Wie sagte der alte Willy: Demokratie wagen!
            "Education is the most powerful weapon which you can use to change the world."Nelson Mandela
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              #7
              Zitat von EREIGNISHORIZONT
              So, nach ein wenig Rumfeilerei (danke nochmals endar!) hier nun die Umfrage.
              Bitte. Ich weise daraufhin, dass die einzelnen Punkte nicht mehr als 100 Zeichen haben dürfen (mit Leerzeichen). @all: Also bitte demnächst beachten.

              Ich habe die 3. Möglichkeit gewählt.

              Ich bin der Meinung, dass der BT das Recht haben sollte, sich aufzulösen.
              Politik muss direkter werden und effizienter, ich denke mal das dieses die Meisten wohl so sehen.
              Genau hier ist eine Änderung des Art. 68 der völlig falsche Weg. Man würde nur am Symptom rumfummeln, nicht an der Ursache.
              Die Ineffizienz der Politik liegt doch nicht am fehlenden Selbstauflösungsrecht, sondern hat die Ursache darin, dass sich Opposition und Regierung durch die Institutionen von Bundesrat und Bundestag oftmals und gerne blockieren.
              Hier muss man ansetzen, was aber sehr schwer ist, weil ja keine Seite irgendwelche Rechte aufgeben will. Stattdessen soll dann eine Pseudoverbesserung wie eine Einführung des Selbstauflösungsrechts Handlungsfähigkeit darstellten, aber das ist ja nur eine Illusion. Das ist nur ein irrelevanter Nebenkriegsschauplatz - das wesentliche bliebe unangetastet.
              Durch ein Selbstauflösungsrecht wird die Politik nicht effizienter.
              Republicans hate ducklings!

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                #8
                @ endar

                Ich stimme dir zu, dass unsere förderale Struktur, also der Bundesrat, oft einen Stillstand erzeugen. Absolut richtig!

                Aber auch andere Szenarien können blockieren. Wenn Schröder nur mit Androhungen von Rücktritten seine Gesetze in der eigenen Fraktion durchpeitschen kann, was soll dann diese Fraktion noch weiter an Effizienz bieten können?

                Ich will ja nun nicht, dass wir vierteljährlich Neuwahlen haben, aber wenn dann so ein Szenario auftritt, warum sollen dann z.B. Bundespräsident und/oder BVG riskieren beschädiht zu werden?
                Wenn immer wieder der Eindruck entsteht, die Politiker feilen sich ihr GG zurecht, dann haben wir in der Tat ein Glaubwürdigkeitsproblem und deshalb gehört dieses Gesetzt meiner Meinung nach modifiziert. Es wird doch nicht das letzte Mal sein, dass wir so ein Szenario wie jetzt im Bundestag erleben.
                Zuletzt geändert von EREIGNISHORIZONT; 23.07.2005, 02:44.
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                  #9
                  Ich will ja nicht mosern - aber irgendwie stecken doch da zwei Umfragen in einer. Man kann ja für Punkt eins oder zwei und dennoch für oder gegen Punkt drei sein ...

                  Ansonsten stehe ich irgendwie zwischen endars und EREIGNISHORIZONTs Meinung - ich denke schon, daß ein Selbstauflösungsrecht sinnvoll wäre - nur sollte es nicht jetzt einfach beschlossen werden nur damit im Herbst Neuwahlen stattfinden können - das wirkt zu sehr nach GG zurecht gefeilt und außerdem ist ein solcher Zeitdruck für das Gesetzt selber sicherlich nicht sehr positiv - für solche Änderungen sollte man sich schon Zeit für eine Beratrung nehmen.

                  Aber - neuwahlen ändern halt am Grundproblem nichts - da hat endar völlig recht. Man kann ja nicht jedes mal neuwahlen einberufen wenn sich die Bundesratsmehrheit ändert und die Opposition dort blockiert . Hier muß dringend angesetzt werden.

                  Hab mal für andere Meinung gestimmt weil ich eure Fragestellung für etwas verquastet halte ...
                  Zuletzt geändert von MRM; 22.07.2005, 12:33.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von MRM
                    Ich will ja nicht mosern - aber irgendwie stecken doch da zwei Umfragen in einer. Man kann ja für Punkt eins oder zwei und dennoch für oder gegen Punkt drei sein ...
                    (...)
                    Hab mal für andere Meinung gestimmt weil ich eure Fragestellung für etwas verquastet halte ...
                    Das hat sich ja nun EH ausgedacht, ich habe damit nichts zu tun. Ich habe als Moderator ja nun nicht die Aufgabe, die Umfragen konkrekt bis ins letzte durchzudiskutieren, bevor ich sie einsetze.

                    Aber ich verstehe nicht bzw. sehe nicht ein, warum ein Selbstauflösungsrecht eingeführt werden soll. Das ist von der Wertigkeit eine weit hinten anzusetzende Verfassungsänderung, da Aufwand und Nutzen hier in keinem vernünftigen Verhältnis stehen. Die generellen Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern sollten überdacht werden. Aber das sagte ich ja bereits.
                    Und wenn man hier endlich zum Punkt käme, könnte man in diesem Rahmen, wenn sich ohnehin die Kompetenz ändern würde, über eine Selbstauflösung nachdenken.

                    Es wird immer gerne gesagt "Berlin ist nicht Weimar", aber wenn man dieser Logik folgt, dann steht immer noch die Föderalismusdebatte ganz vorne, denn schließlich sind die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern ebenso eine Folge der Beurteilung des Scheiterns der WR wie auch der Artikel 68.
                    Die Angst vor einer übermächtigen Regierung führte ja erst zu der Aufsplitterung der Kompetenzen und es ist insbesondere der SPD unter Schumacher zu verdanken, dass wir überhaupt eine verhältnismäßig starke Zentralregierung haben. Wenn es nach den Alliierten gegangen wäre, wäre Deutschland weit föderaler ausgefallen.

                    Wenn man sich also auf den Standpunkt stellt, dass Deutschland nun eine stabile Demokratie sei und dass von daher auch das GG modifiziert werden könne, dann bitte an der richtigen Stelle mit einer Entzerrung der Kompetenzen.

                    Dazu würde ich von den Befürwortern doch gerne einmal eine Stellungnahme lesen.
                    Republicans hate ducklings!

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                      #11
                      Zitat von MRM
                      Aber - neuwahlen ändern halt am Grundproblem nichts - da hat endar völlig recht. Man kann ja nicht jedes mal neuwahlen einberufen wenn sich die Bundesratsmehrheit ändert und die Opposition dort blockiert . Hier muß dringend angesetzt werden.
                      Genau deswegen wäre ich dafür, wenn in Deutschland ein Wahlsystem wie in England einführt werden würde. Zwar müssen immer noch 50 % der Stimmen erreicht werden, aber dann hat die Partei in den nächsten 4 (wünschenswerter Weise 5) Jahren das Sagen im Land. So könnte endlich mal gearbeit werden ohne das die Gesetze durch "Kompromisse" verwässert und nutzlos werden.

                      @Endar - Wenn etwas nicht im Gesetz steht, wie soll es dann verboten sein? Es muss zumindest einen Hinweis geben, der andeutet, das ein andere Handlungsweise nicht ok ist.

                      Was den "Ar***"-hochkriegen betrifft, stimme ich dir voll und ganz zu
                      Just because it is the truth doesn't mean anyone wants to know about it.
                      Alle vier Jahre machen die Wähler ihr Kreuz. Und hinterher müssen sie's dann tragen. - Ingrit Berg-Khoshnavaz
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                        #12
                        Zitat von MRM
                        Aber - neuwahlen ändern halt am Grundproblem nichts - da hat endar völlig recht. Man kann ja nicht jedes mal neuwahlen einberufen wenn sich die Bundesratsmehrheit ändert und die Opposition dort blockiert . Hier muß dringend angesetzt werden.
                        Die haben ja noch nicht mal die volle Mehrheit. 3 Stimmen zu wenig.

                        Ansonsten sehe ich es wie Endar. Man muß zwischen den Instanzen(bzw Organen) ansetzen. Allerdings ist das Blockaderecht schon irgendwie sinngemäß. Wenn man mal an die Vergangenheit denkt...

                        Nur sollten die Parteien die blockieren sich genau überlegen warum sie dies tun. Und nicht einfach aus Dickköpfigkeit oder Eitelkeit tun. Es steht das Interesse des gesamten Staates im Vordergrund und wenn es wichtige Reformen und Gesetzesänderungen geben soll dann kommt man mit einer Blockadepolitik nicht weiter.

                        Aber leider tun sich da SPD und CDU beide nicht viel. Der Konflikt ist auch das sie um sich voneinander abzugrenzen gerne zu fast willkürlichem Blockadeverhalten neigen.

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                          #13
                          Zitat von matrix089
                          Genau deswegen wäre ich dafür, wenn in Deutschland ein Wahlsystem wie in England einführt werden würde. Zwar müssen immer noch 50 % der Stimmen erreicht werden, aber dann hat die Partei in den nächsten 4 (wünschenswerter Weise 5) Jahren das Sagen im Land. So könnte endlich mal gearbeit werden ohne das die Gesetze durch "Kompromisse" verwässert und nutzlos werden.

                          @Endar - Wenn etwas nicht im Gesetz steht, wie soll es dann verboten sein? Es muss zumindest einen Hinweis geben, der andeutet, das ein andere Handlungsweise nicht ok ist.

                          Was den "Ar***"-hochkriegen betrifft, stimme ich dir voll und ganz zu
                          Zu 1.: Eine Änderung des Wahlsystems - so durch die Einführung eines reinen Mehrheitswahlrechts - ist in Deutschland faktisch nicht umsetzbar. Kleinere Parteien wie die FDP, die Grünen, die Linkspartei etc. würden in kein Parlament mehr einziehen und damit überflüssig werden. Man muss bei einer Änderung des GG immer beachten, ob sie überhaupt praktisch durchführbar ist. Das wäre sie nicht, sondern würde am massiven Widerstand dieser Parteien scheitern.
                          Darüber hinaus ist es falsch, zu sagen, dass Kompromisse nicht wünschenswert seien. Das Gegenteil ist der Fall. Eine funktionierende Demokratie ist auf Ausgleich angewiesen. Länder, die ein Mehrheitswahlrecht haben, haben zwar weniger Parteien, aber dafür besitzen diese Parteien natürlich stärkere Flügel, haben also eine stärkere Binnendifferenzierung. Neuere politische Ideen haben es dabei natürlich schwerer.
                          Drittens ist ja in Deutschland nicht das Problem, dass Gesetze verwässert werden würden, sondern das Problem ist/war, dass sie in vielen Fällen gar nicht zur Gesetzeskraft gelangten.

                          zu 2: Das GG ist, wie gesagt, bewußt kurz gehalten. Häufig findet sich einfach die Anmerkung "weiteres regelt ein Bundesgesetz". D.h. die formale Ausarbeitung des GG weist den Weg, der dann im Prozess der Rechtsprechung durch das BVG ausgefüllt wird. Entsprechend haben ja Schröder und Köhler die Entscheidung des BVG von 1983(oder82) berücksichtigt.
                          Das ist da nicht anders als in den Bereichen Zivil- und Strafrecht etc.
                          Man unterscheidet zwischen materiellem und formalen Recht. Das erstere ist das Recht, wie es angewendet wird, das zweite ist die Form, in der sie im Gesetzbuch steht. Das formale Recht ist quasi in einen weiteren Mantel gekleidet, den man als materielles Recht bezeichnet. Die Gerichte bestimmen durch ihre Arbeit diesen Mantel, materielles Recht ist also formales Recht in der Anwendung. Die Gesetzesformulierung ist also stets nur ein Teil des Rechtssystems, die Anwendung ist immer etwas anderes.
                          Zudem lautetet es hier nicht "verboten", sondern "unzulässig" - ein kleiner, aber wichtiger Unterschied. Wenn ich bestimme "so und so läuft die Sache" bestimme ich gleichzeitig auch, welche Wege dem nicht entsprechen und bestimme damit, was nach meinem Weg "unzulässig" ist.
                          Republicans hate ducklings!

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                            #14
                            Zitat von endar
                            Zu 1.: Darüber hinaus ist es falsch, zu sagen, dass Kompromisse nicht wünschenswert seien. Das Gegenteil ist der Fall. Eine funktionierende Demokratie ist auf Ausgleich angewiesen. Länder, die ein Mehrheitswahlrecht haben, haben zwar weniger Parteien, aber dafür besitzen diese Parteien natürlich stärkere Flügel, haben also eine stärkere Binnendifferenzierung. Neuere politische Ideen haben es dabei natürlich schwerer.
                            Wenn man einen guten Kompromiss findet der dann letzten Endes allen Hilft, dann ist dagegen nichts einzuwenden. Wenn aber wie im Falle Deutschlands haufenweise neue politische Ideen notwendig sind, gibt es zu viele Lobbyisten, die den Status Quo erhalten wollen und nichts an der Situation verändern wollen. Diese Lobbyisten gibt es in jedem politischen Lager (Rot, Schwarz, Gelb, Grün...)
                            Der Haken dabei ist, dass man schnell an den Punkt kommt wo aus die Idee der Demokratie missbraucht wird um sich selbst zu profilieren und so die gewünschte Demokratie aufhört zu funktionieren.
                            Wenn die SPD die letzten 7 Jahre alleine die Macht gehabt hätte, dann hätte es sicher notwendige Reformen gegeben, die auch ausreichend sozial gewesen wären.
                            Just because it is the truth doesn't mean anyone wants to know about it.
                            Alle vier Jahre machen die Wähler ihr Kreuz. Und hinterher müssen sie's dann tragen. - Ingrit Berg-Khoshnavaz
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                              #15
                              Zitat von matrix089
                              Wenn man einen guten Kompromiss findet der dann letzten Endes allen Hilft, dann ist dagegen nichts einzuwenden. Wenn aber wie im Falle Deutschlands haufenweise neue politische Ideen notwendig sind, gibt es zu viele Lobbyisten, die den Status Quo erhalten wollen und nichts an der Situation verändern wollen. Diese Lobbyisten gibt es in jedem politischen Lager (Rot, Schwarz, Gelb, Grün...)
                              Der Haken dabei ist, dass man schnell an den Punkt kommt wo aus die Idee der Demokratie missbraucht wird um sich selbst zu profilieren und so die gewünschte Demokratie aufhört zu funktionieren.
                              Wenn die SPD die letzten 7 Jahre alleine die Macht gehabt hätte, dann hätte es sicher notwendige Reformen gegeben, die auch ausreichend sozial gewesen wären.
                              Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass es in Ländern wie Großbritannien und den USA, wo ein Mehrheitswahlrecht besteht, keinen Lobbyismus gäbe. Aber das stimmt ja nicht. Wie du selbst sagst, gibt es Lobbyismus in jeder Partei bzw. Lobbyisten wirken auf jede pol. Partei ein.
                              Die Anzahl der Parteien hat also nichts mit der Stärke des Einflusses von Interessensgruppen zu tun.
                              Republicans hate ducklings!

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