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Erste Schule führt "Deutsch-Pflicht" ein

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    #46
    Zitat von ChronoWerx
    Sollte mir, wenn ich Ausländer wäre, also eine Schule daherkommen
    und mein Kind, aufgrund eines von der Schule verfassten Beschlusses,
    zwingen, eine vorgegeben Sprache zu sprechen, würde ich Klage einreichen.
    In dem Fall Verfassungsklage.
    Und warum? Du dürftest das sicher. Dein Kind hätte sicher das Recht seine Muttersprache zu sprechen. Aber nicht die Pflicht.

    Ich halte diese Verordnung (nicht generell, sondern an dieser Schule) für absolut legitim und völlig sinnvoll. Und dagegen zu klagen wäre völlig Dummfug, da diese Regel IMO (und der Meinung der Eltern, Lehrer und Schüler nach offenbar auch) für die Betroffenen Vorteile und keine Nachteile bringt.
    Christianity: The belief that some cosmic Jewish zombie can make you live forever if you symbolically eat his flesh and telepathically tell him that you accept him as your master, so he can remove an evil force from your soul that is present in humanity because a rib-woman was convinced by a talking snake to eat from a magical tree.
    Makes perfect sense.

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      #47
      Zitat von ChronoWerx
      Das sehe ich nicht so.
      Ist aber so. Folgender Grund: Der von Dir eingefügte Text befaßt sich nur mit der Frage des grundrechtlichen Schutzbereichs. Davon muß aber die Ebene der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung getrennt werden, die festlegt, ob der Staat möglicherweise einen "guten Grund" für seine Grundrechtseinschränkung hat.

      Eine Verfassungsbeschwerde ist übrigens nur zulässig, wenn vorher alle anderen Instanzen erfolglos durchlaufen sind.
      Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
      -Peter Ustinov

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        #48
        @max
        natürlich hast du recht, dass der aufsichtspflichtige mit zunehmendem alter dem kind mehr freiräume lassen muss, da jeder aber einen anderen entwicklungsstand hat ist das bei jedem kind anders. diesen untrschieden in einer schule rechnung zu tragen ist unmöglich da die zahl derer über die aufsicht geführt werden muss einfach zu groß ist, auch gibt es in schulen ja erhebliche altersunterschiede. dem wird dann eben regeln rechunng getragen, dass das dann blüten treibt ist klar (z. b. raucherausweis ^^)
        die altersgrenze 18 ist aber wirklich willkürlich.

        und zum topic:
        bei der "pflicht" handelt es sich um eine lose abmachung zwischen lehrern, eltern und schülern. es wird an dieser schule niemand bestraft, wenn er in der pause nicht deutsch spricht, er wird evtl. darauf hingewiesen bitte deutsch zu sprechen, aber nicht bei strafe dazu gezwungen.
        This post is protected by : Azatoth, demon sultan and master of illusion. ZOCKTAN!, Hiob 30, 16-17, Streichelt mein Ego,
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          #49
          Zitat von Zocktan
          bei der "pflicht" handelt es sich um eine lose abmachung zwischen lehrern, eltern und schülern. es wird an dieser schule niemand bestraft, wenn er in der pause nicht deutsch spricht, er wird evtl. darauf hingewiesen bitte deutsch zu sprechen, aber nicht bei strafe dazu gezwungen.
          So lange die Regelung damit tatsächlich freiwillig ist, ist ja nichts dagegen einzuwänden. Sie kann eben hilfreich sein, um besser Deutsch zu lernen.

          Nur muss die Freiwilligkeit eben gewahrt werden - und eine Schulordnung ist also offensichtlich der falsche Platz für eine solche Abmachung. Wobei ich immer noch bezweifle, dass man es gemeinschaftliche Abmachung nennen kann.
          Resistance is fertile
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            #50
            @max
            auch wenn es eine pflicht wäre kann ich mir nicht vorstellen, dass das durchsetzungsfähig wäre, weil auf einem schulhof die kontrolle nicht lückenlos ist (ich würde z. b. in zwei jahren kein einziges mal beim rauchen erwischt).

            ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das problem auf dem schulhof mit fremdsprachen so groß ist, da die gruppen der ausländer nicht homogen genug sind, so dass deutsch zwangsläufig zur verkehrssprache wird.
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              #51
              Zitat von ChronoWerx
              Auweia, da haben wir uns wohl mißverstanden.
              Ich meinte eigentlich den restlichen Text von St3v3f.
              Ich stimme dir also vollkommen zu, das man als Schüler in der Pause die Sprache soll, die man sprechen will.
              Und wenn´s klingonisch sein soll, dann eben klingonisch.
              Oh, sorry, tatsächlich missverstanden. Ich hab nur gestutzt, weil Du von "Artikel" gesprochen hast. Das hab ich flugs auf den Grundgesetzartikel bezogen, aber da wir nun derselben Meinung sind...


              Zitat von Zocktan
              ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das problem auf dem schulhof mit fremdsprachen so groß ist, da die gruppen der ausländer nicht homogen genug sind, so dass deutsch zwangsläufig zur verkehrssprache wird.
              Hm, hab ich nicht aus irgendeiner Quelle, dass dort die türkischstämmigen Schüler etwa 80% ausmachen?
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                #52
                Zitat von Harmakhis
                Ich halte diese Verordnung (nicht generell, sondern an dieser Schule) für absolut legitim und völlig sinnvoll. Und dagegen zu klagen wäre völlig Dummfug, da diese Regel IMO (und der Meinung der Eltern, Lehrer und Schüler nach offenbar auch) für die Betroffenen Vorteile und keine Nachteile bringt.
                Ganz meine Meinung. Zudem sollte man sich daran erinnern, dass die Schulen in Deutschland einen Bildungsauftrag haben, d.h. sie sollen ihren Schülern beibringen, sich später in Deutschland eine Existenz aufzubauen. Und das heißt auch, dass jeder Schüler am Ende seiner Schullaufbahn fließend Deutsch sprechen muss, ansonsten hätten die Lehrer ihren Auftrag nicht wahrgenommen.

                edit: noch 1...
                Das schönste Raumschiff in Computerspielen
                2009: Machariel (EvE Online)
                2010: SSV Normandy SR-2 (Mass Effect 2)

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                  #53
                  Zitat von TV22011980
                  Und das heißt auch, dass jeder Schüler am Ende seiner Schullaufbahn fließend Deutsch sprechen muss, ansonsten hätten die Lehrer ihren Auftrag nicht wahrgenommen.
                  Und jetzt erklär mich nochmal, was Lehrer und der Bildungsauftrag mit der Pause zu tun haben. Soweit ich mich an meine Schulzeit zurückerinnere, hat mich der Bildungsauftrag auf dem Hof nicht für zwei Pfennig interessiert.
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                    #54
                    Zitat von maestro
                    Und jetzt erklär mich nochmal, was Lehrer und der Bildungsauftrag mit der Pause zu tun haben. Soweit ich mich an meine Schulzeit zurückerinnere, hat mich der Bildungsauftrag auf dem Hof nicht für zwei Pfennig interessiert.
                    Ja klar, dich als Schüler nicht. Schüler zeigen ein generelles Desinteresse am Bildungsauftrag der Lehrer, was aber nicht den Bildungsauftrag irgendwie weniger wichtig macht.

                    Und irgendwie will mir immernoch nicht in den Kopf, wieso die Pause so ein "rechtsfreier" Raum sein soll, wo die Schul- und Hausordnung, sowie die sonstige Autorität der Lehrerschaft nichts zu suchen hat. Die Pause entbindet einen Schüler genausowenig von Schulpflicht, wie den Lehrer von seinem Lehrauftrag. Auch im Pausenhof muss ich machen was die Lehrer sagen. Nur außerhalb des Schulgeländes (wenn nicht gerade ein Ausflug stattfindet) haben die Lehrer keine Autorität über den Schüler. Und auch das gilt nicht uneingeschränkt.
                    Christianity: The belief that some cosmic Jewish zombie can make you live forever if you symbolically eat his flesh and telepathically tell him that you accept him as your master, so he can remove an evil force from your soul that is present in humanity because a rib-woman was convinced by a talking snake to eat from a magical tree.
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                      #55
                      Ich lass' mal einen Lehrer zu Wort kommen:
                      Zitat von Herr Hoffrogge, Richard-von-Weizsäcker Berufskolleg
                      Unser Bildungsauftrag beginnt, sobald Sie bei uns an der Schule angemeldet sind. In den Pausen können Sie sich deshalb nicht als "abgemeldet" betrachten, die Pausen dienen nur Ihrer Erholung zwischen den Unterrichtseinheiten. Dabei ist es für uns auch wichtig, dass Sie sich in den Pausen mit Ihren Mitschülern gut unterhalten können.
                      (Es hat manchmal echt Vorteile, nur über die Schule ins I-Net zu kommen...)

                      edit: endlich... 300 Posts
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                        #56
                        Zitat von Harmakhis
                        Die Pause entbindet einen Schüler genausowenig von Schulpflicht, wie den Lehrer von seinem Lehrauftrag. Auch im Pausenhof muss ich machen was die Lehrer sagen.
                        Gemäß Schulgesetz steht die Pause den Schülern als Erholungszeit zu (verbindlich geregelt in § 32 der Schulordnung (üSchO)). Zum Beispiel ist das Überziehen als Ordnungsmaßnahme für die ganze Klasse ist nach § 83 Abs. 3 (üSchO) unzulässig. Andererseits sind die Schüler verpflichtet, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen.

                        Keiner spricht davon, dass die Pause ein "rechtsfreier" Raum ist, aber meiner Meinung beschränkt sich der Lehrauftrag darauf, dass (je nach Pausenordnung) die Kids auf dem Hof keinen Unsinn machen, nicht wegrennen und pünktlich zum Unterricht erscheinen. Und wie schon gesagt, hab ich nichts gegen die freiwillige Verpflichtung (die Nachprüfbarkeit und Einhaltung wurde immer noch nicht besprochen, oder? Ich als Schüler kann viel freiwillig beschließen, aber wie Harmakhis schon anmerkte, driftet dass, was Schüler sagen, und dass was sie machen auseinander.), sondern gegen eine Pflicht.
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