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Bohlen darf Polizisten duzen

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    Bohlen darf Polizisten duzen

    Das ist ja der Hammer !
    Hier lest mal :

    Hamburger Gericht: Dieter Bohlen darf Polizisten duzen

    Eigentlich müsste Bohlen bis zu 500 Euro Strafe zahlen. Der Richter ging aber von der Rechtsprechung ab, weil Bohlen jeden duzt.
    Popstar Dieter Bohlen und seine Estefania.
    Bild: AP / Pfeil

    Das Hamburger Landgericht hat den deutschen Pop-Star und TV-Unterhalter Dieter Bohlen in einem Verfahren wegen Beleidigung eines Polizisten einem Zeitungsbericht zufolge das Duzen von Beamten erlaubt.

    Unter Berücksichtigung des Umstands, dass "das Duzen zu seinen normalen Umgangsformen" gehöre und er "augenscheinlich ein gleiches Verhalten bei öffentlichen Auftritten an den Tag" lege, könne das Duzen eines Polizeibeamten im Fall Bohlen nur als "Unhöflichkeit ohne ehrverletzenden Inhalt zu werten" sein, hieß es laut "Hamburger Morgenpost" (Mittwochsausgabe) in der Begründung.

    Pop-Produzent Bohlen war wegen eines Parkverstoßes am 18. April 2005 in der Hamburger City mit einem Polizisten aneinander geraten und hatte den Beamten dabei geduzt, so die Zeitung weiter. Nach üblicher Rechtsprechung gilt das als Beleidigung. Laut "Hamburger Morgenpost" beantragte die Hamburger Staatsanwaltschaft deshalb beim Amtsgericht einen Strafbefehl.

    Der Amtsrichter weigerte sich offenbar jedoch, den Strafbefehl auszustellen, weil Dieter Bohlen jeden duzt. Die Staatsanwälte beschwerten sich beim Landgericht, schreibt die Zeitung. Daraufhin entschied die Große Strafkammer: Dieter Bohlen darf Beamte duzen. Der "Normalbürger" hätte in einem vergleichbaren Fall laut "Hamburger Morgenpost" übrigens bis zu 500 Euro Strafe zahlen müssen.

    08.02.2006 07:19

    APA
    Quelle hier :
    Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Service-Infos aus Tirols größter Nachrichtenredaktion
    scotty stream me up ;)
    das leben ist ein scheiss spiel, aber die Grafik ist geil :D
    aber leider entschieden zu real

    #2
    Tja, echt ärgerlich. Genau so untergräbt man die Autorität von Staatsbeamten.
    Ist halt leider so, alle sind vor dem Gesetz gleich nur manche sind gleicher.

    Kommentar


      #3
      Das habe ich heute Morgen in den Nachrichten gesehen. Hoffe nur für Bohlen, daß er immer sein Gerichtsurteil dabei hat!
      ! Planet Thüringia ein Besuch lohnt sich !
      " Die Götter sind Außerirdische!"
      Mache das Beste aus deiner Vergangenheit!
      Thüringen das Grüne Herz Deutschlands.

      Kommentar


        #4
        Zitat von Cmdr. Ch`ReI
        Tja, echt ärgerlich. Genau so untergräbt man die Autorität von Staatsbeamten.
        Ist halt leider so, alle sind vor dem Gesetz gleich nur manche sind gleicher.
        Mal davon abgesehen das Beamte vor dem Gesetz schon mal gleicher sind als andere. Beamtenbeleidigung weil man einen Menschen geduzt hat ist an sich schon reichlich merkwürdig. Ich würde ja fast hirnrissig schreiben. Worin liegt da der Sinn? Sind Beamte vielleicht was besseres das sie das Recht besitzen das man sie nicht duzten darf? Ansonsten können sie auf Beamtenbeleidigung pochen was sie über einen Bürger stellt da der dieses Recht nicht besitzt.

        Würde der Herr Bohlen grundsätzlich keinen Duzen dürfen würde ich das verstehen aber das Beamte scheinbar besser sind als Normalesterbliche ist für mich reichlich merkwürdig. Schließlich heisst es das jeder vor dem Gesetz gleich ist und nicht nur die, die nunmal keine Staatsdiener sind.

        Auch ein Staatsdiener ist lediglich ein Bürger. Ich diene dem Staat auch in dem ich Steuern und Devisen erwirtschafte. Von daher dürfte er keine Sonderrechte besitzen. Da sich ein Staatsdiener aber selbst aus wirklich NIEDEREN Gründen gegen eine Beamtenbeleidigung schützen kann besitzt er imho Sonderrechte. Ich kann mich ja schließlich nicht dagegen wehren das mich jemand geduzt hat.

        Hier gehts nicht darum das der arme Staatsdiener "Arschloch" oder "dämliches Rindvieh" genannt wurde, gegen das ich mich als Normalsterblicher auch mit rechtlichen Mitteln wehren kann, sondern darum das eine Mensch LEDIGLICH geduzt wurde.

        cu, Spaceball

        Kommentar


          #5
          Zitat von Spaceball
          Mal davon abgesehen das Beamte vor dem Gesetz schon mal gleicher sind als andere. Beamtenbeleidigung weil man einen Menschen geduzt hat ist an sich schon reichlich merkwürdig. Ich würde ja fast hirnrissig schreiben. Worin liegt da der Sinn? Sind Beamte vielleicht was besseres das sie das Recht besitzen das man sie nicht duzten darf? Ansonsten können sie auf Beamtenbeleidigung pochen was sie über einen Bürger stellt da der dieses Recht nicht besitzt.

          [...]

          Hier gehts nicht darum das der arme Staatsdiener "Arschloch" oder "dämliches Rindvieh" genannt wurde, gegen das ich mich als Normalsterblicher auch mit rechtlichen Mitteln wehren kann, sondern darum das eine Mensch LEDIGLICH geduzt wurde.
          Dito.

          Finde ich auch etwas sehr merkwürdig, dass Duzen als Beamtenbeleidigung gilt. Klingt IMO sehr nach einem Relikt aus "preussischeren" Zeiten und zeigt doch mal wieder, wie einfach es die Menschen in englischsprachigen Ländern haben.

          Ich bin ja generell der Meinung, dass man möglichst alle Menschen duzen sollte. Selbst bei Beamten - "Mit Verlaub, sie sind ein Arschloch!" klingt lange nicht so gut wie "Du verdammtes Arschloch."
          Christianity: The belief that some cosmic Jewish zombie can make you live forever if you symbolically eat his flesh and telepathically tell him that you accept him as your master, so he can remove an evil force from your soul that is present in humanity because a rib-woman was convinced by a talking snake to eat from a magical tree.
          Makes perfect sense.

          Kommentar


            #6
            Zitat von Spaceball
            Mal davon abgesehen das Beamte vor dem Gesetz schon mal gleicher sind als andere.
            Seit wann sind Beamte vor dem Gesetz besser gestellt als normale Bürger?
            Weil wir euch auf Beleidigung verklagen dürfen? LOL
            Das Gegenteil ist der Fall. Wenn sich unsereins etwas zu schulden kommen lässt, wird er doppelt gestraft. Einmal anhand des StGB usw. und ggf auch noch nach den Beamtengesetzen.

            Zitat von Spaceball
            Beamtenbeleidigung weil man einen Menschen geduzt hat ist an sich schon reichlich merkwürdig.
            Es kommt freilich auf den Einzelfall an. Wegen einem „du“ wird dich noch kein Beamter verklagen. Da hat er selber viel zuviel arbeit damit
            Wenn das „du“ aber mangelnden Respekt impliziert und der Bürger den Anschein erweckt den Polizei(!)beamten nicht ernst zu nehmen oder ins lächerliche zu ziehen sieht das ganz anders aus.
            Ob Bohlen darauf hinaus wollte ist nicht ersichtlich, dafür hätte man wohl dabei sein müssen.
            Wäre aber schon heftig einem Menschen (jetzt egal ob Beamter oder nicht) weiterhin zu duzen auch wenn er das abgelehnt hat. Das zeugt schlicht von mangelnden Respekt und Höflichket.

            Zitat von Spaceball
            Sind Beamte vielleicht was besseres das sie das Recht besitzen das man sie nicht duzen darf?
            Polizeibeamte sind im Dienst schlicht die Exekutive unserer Staates. Das und ihr besonderer Rechtlicher Status (der nun mal dank der Beamtengesetze existiert) verleiht ihnen das Recht von Bürgern ein gewisses Maß an Respekt und Höflichkeit zu verlangen.
            Umgekehrt natürlich genauso.
            Das „du“ an sich ist da in meinen Augen nicht das Problem, sondern der dadurch zum Ausdruck gebrachte mangelnde Respekt vor dem Vertreter der Exekutive und in letzter Konsequenz auch vor dem Gesetz.


            Zitat von Spaceball
            Ansonsten können sie auf Beamtenbeleidigung pochen was sie über einen Bürger stellt da der dieses Recht nicht besitzt.
            Ja darauf können wir „pochen“. Wir haben es nicht nötig uns von Bürger beleidigen zu lassen. Kritik ist kein Problem aber bitte den Ton waren.
            Umgekehrt ist das genauso. „Ir“ dürft „uns“ genauso Feuer unterm arsch machen wenn „wir“ „euch“ beleidigen o.ä.
            Und dabei hab ihr es auch noch um einiges leichter als umgekehrt.



            Zitat von Spaceball
            Auch ein Staatsdiener ist lediglich ein Bürger.
            Nein er ist mehr *gg*
            Als Staatsdiener hat er mehr Rechte und v.a. Pflichten als der normale Bürger.
            Steht schon so im Grundgesetz.


            Zitat von Spaceball
            Ich diene dem Staat auch in dem ich Steuern und Devisen erwirtschafte.
            Von daher dürfte er keine Sonderrechte besitzen.
            Besitz er aber. Garantiert durch das Grundgesetz und festgelegt in den Beamtengesetzen von Bund und Land.
            Daraus resultiert das ein Beamter mehr Rechte aber v.a. auch viel mehr Pflichten gegenüber Staat und Gesellschaft hat.
            Zuletzt geändert von Nighthawk_; 09.02.2006, 12:01.

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              #7
              Finde ich nicht gut, dass Bohlen so davon kommt. Auch und gerade weil er jeden duzt sollte die Achtung vor dem Gesetz dadurch zur Geltung kommen, dass er zumindest Polizisten usw. "Siezt".

              Aber anscheinend stimmt der Spruch "Dreistigkeit siegt!".
              Just because it is the truth doesn't mean anyone wants to know about it.
              Alle vier Jahre machen die Wähler ihr Kreuz. Und hinterher müssen sie's dann tragen. - Ingrit Berg-Khoshnavaz
              Statt 'Gier' sagen wir 'Profitmaximierung', und schon wird aus der Sünde eine Tugend. - Ulrich Wickert

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                #8
                Den Straftatbestand der "Beamtenbeleidigung" gibt es nicht. Es dreht sich hier um den § 185 StGB, Beleidigung. Greift für jedermann, hat nix mit dem Beamtenstatus zu tun.
                Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
                -Peter Ustinov

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                  #9
                  Zitat von Cmdr. Ch`ReI
                  Seit wann sind Beamte vor dem Gesetz besser gestellt als normale Bürger?
                  Weil wir euch auf Beleidigung verklagen dürfen? LOL
                  Auch als normaler Bürger kann ich dich auf Beleidigung verklagen aber nicht auf Beamtenbeleidigung. Das ist der Unterschied.

                  Das Gegenteil ist der Fall. Wenn sich unsereins etwas zu schulden kommen lässt, wird er doppelt gestraft. Einmal anhand des SGB usw. und ggf auch noch nach den Beamtengesetzen.
                  Da gehe ich aber mal davon aus das ein Beamter bei einem, von ihm verursachten, Verkehrsunfall nicht härter bestraft wird wie jeder andere auch wenn niemand zu schaden gekommen ist.

                  Es kommt freilich auf den Einzelfall an. Wegen einem „du“ wird dich noch kein Beamter verklagen. Da hat er selber viel zuviel arbeit damit
                  Mir gehts dabei nur darum das es möglich ist. Nicht das man dies auch in die Tat umsetzt.

                  Wenn das „du“ aber mangelnden Respekt impliziert und der Bürger den Anschein erweckt den Polizei(!)beamten nicht ernst zu nehmen oder ins lächerliche zu ziehen sieht das ganz anders aus.
                  Ob Bohlen darauf hinaus wollte ist nicht ersichtlich, dafür hätte man wohl dabei sein müssen.
                  Wäre aber schon heftig einem Menschen (jetzt egal ob Beamter oder nicht) weiterhin zu duzen auch wenn er das abgelehnt hat. Das zeugt schlicht von mangelnden Respekt und Höflichket.
                  Mangelnder Respekt ist imho kein Strafbestand. Ich werd mich hüten einen Polizisten zu duzen oder ihm keinen Respekt entgegen bringen. Schließlich bin ich froh wenn sie mir helfen.

                  Polizeibeamte sind im Dienst schlicht die Exekutive unserer Staates. Das und ihr besonderer Rechtlicher Status (der nun mal dank der Beamtengesetze existiert) verleiht ihnen das Recht von Bürgern ein gewisses Maß an Respekt und Höflichkeit zu verlangen. Umgekehrt natürlich genauso.
                  Das sollte eigentlich jeder Bürger verlangen können und nicht nur Polizisten oder Beamte generell.

                  Das „du“ an sich ist da in meinen Augen nicht das Problem, sondern der dadurch zum Ausdruck gebrachte mangelnde Respekt vor dem Vertreter der Exekutive und in letzter Konsequenz auch vor dem Gesetz.
                  Mir bringt die Polizei auch nicht wirklich den Respekt entgegen, den ich als unbescholtener Bürger erwarte, wenn ich mit dem Auto kontrolliert werde. Zumindestens muss ich immer in nen Becher pinkeln um einen Drogentest zu machen. Wenn ich frage nach welchem Schema ich aufgehalten wurde, obwohl ich weder auffällig gefahren bin oder gar zu schnell, wird mir gesagt das die Polizei kein Muster hätte. Ja klar! Ich kenne niemanden in meinem Bekanntenkreis des ständig in nen Becher pinkeln muss wenn er aufgehalten wird. Ausserdem ist es offensichtlich das Autofahrer nach einem bestimmten Muster aufgehalten werden. Schließlich wird Opa Fritzke nicht aufgehalten wenn er aus den Niederlanden kommt, ich werde garantiert aufgehalten. Für mich ist das mangelnder Respekt wenn man mich anhält und anders behandelt nur weil ich äusserlich nicht der Masse entspreche. Ich muss denen aber Respekt entgegen bringen sonst kriege ich ernsthafte Probleme. Wenn ich mich weigere in nen Becher zu pinkeln weil ich mir bewusst bin das ich keine Drogen genommen habe wird mir unfreiwillig Blut abgenommen. Um noch eins klar zu stellen: Ich muss wirklich jedes mal in den Becher pinkeln wenn ich mit dem Auto kontrolliert werde! Das war kein Einzelfall. Ich musste inzwischen 5 oder 6 mal in den Becher pinkeln. Jedes mal durfte ich danach weiterfahren weil der Schnelltest keine Drogen feststellen konnte. Das letzte mal als ich kontrolliert wurde musste ich nicht in den Becher pinkeln. Ich hab die Polizisten ausgelacht als sie mir angeboten haben in den Becher zu pinkeln. Hätte ich das nicht gemacht hätte ich wieder in den Becher pinkeln müssen.

                  Ja darauf können wir „pochen“. Wir haben es nicht nötig uns von Bürger beleidigen zu lassen. Kritik ist kein Problem aber bitte den Ton waren.
                  Umgekehrt ist das genauso. „Ir“ dürft „uns“ genauso Feuer unterm arsch machen wenn „wir“ „euch“ beleidigen o.ä.
                  Und dabei hab ihr es auch noch um einiges leichter als umgekehrt.
                  Ein "du" ist immer noch keine Beleidigung. Ich kann verstehen wenn der Polizist etwas gekränkt war. Gerade bei jemanden wie Dieter Bohlen aber ich kann nicht verstehen das er dann ein Gerichtverfahren auf Beamtenbeleidigung einleiten lässt. Würde ich zu jemanden "du" sagen und der würde darauf hin eine Anzeige stellen würde ein Richter den Fall zu den Akten legen und zwar aufgrund von fehlendem öffentlichen Interesse. Ich musste mal jemanden Anzeigen wegen Beleidung und Bedrohung. Ich hab den Polizisten damals gesagt das ich ihm keinen Ärger machen will. Ich will ihn einfach nur loswerden weil ich ihm Hausverbot erteilt habe. Darauf hin musste ich ihn Anzeigen weil der Polizist meinte das dies nötig wäre weil sie ja schließlich einen Grund gehabt haben müssen um überhaupt zu kommen. Das Verfahren wurde eingestellt, der Fall wurde zu den Akten gelegt. Grund: mangels öffentliches Interesse. Der Typ hat mich "Schwuchtel, Arschloch, dumme Sau usw." geheissen und mir gedroht das er mich kalt macht. Dieter Bohlen hat einen Polizisten geduzt und ein Verfahren wurde eingeleitet. Wo ist da bitte das öffentliche Interesse? Weil der Herr Bohlen im Rampenlicht steht und die Boulevardblätter gerne darüber berichten? Ich glaub eher weils Beamtenbeleidigung war. Wäre das Verfahren eingestellt worden wäre es eine Randnotiz in der Zeitung gewesen.

                  Nein er ist mehr *gg*
                  Als Staatsdiener hat er mehr Rechte und v.a. Pflichten als der normale Bürger.
                  Steht schon so im Grundgesetz.
                  Dann unterscheidet er sich doch vom normalen Bürger und steht entweder über oder unter ihm?

                  Besitz er aber. Garantiert durch das Grundgesetz und festgelegt in den Beamtengesetzen von Bund und Land.
                  Daraus resultiert das ein Beamter mehr Rechte aber v.a. auch viel mehr Pflichten gegenüber Staat und Gesellschaft hat.
                  Für mich ist das eine Einteilung der Bevölkerung in normale Bürger und Beamtenbürger. Aus meiner Sicht ist das eine Klassengesellschaft.

                  cu, Spaceball

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                    #10
                    Zitat von Spaceball
                    Auch als normaler Bürger kann ich dich auf Beleidigung verklagen aber nicht auf Beamtenbeleidigung. Das ist der Unterschied.
                    Den Unterschied gibt's nicht: Es gibt keine "Beamtenbeleidigung". Jeder hätte Bohlen wegen der Duzerei anzeigen können. "Verklagen" sowieso nicht, das ist nur in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten der Fall, also zB Schadensersatz, Schmerzensgeld etc.

                    Zitat von Spaceball
                    Da gehe ich aber mal davon aus das ein Beamter bei einem, von ihm verursachten, Verkehrsunfall nicht härter bestraft wird wie jeder andere auch wenn niemand zu schaden gekommen ist.
                    Trifft im Wesentlichen auch zu. Das beamtenrechtliche Disziplinarverfahren soll in der Regel nicht zu einer "Doppelbestrafung" führen. (Wohl gemerkt: Kann auch mal anders sein, immerhin kann es bis zur Entfernung aus dem Dienst führen.)
                    Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
                    -Peter Ustinov

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                      #11
                      Zitat von matrix089
                      Finde ich nicht gut, dass Bohlen so davon kommt. Auch und gerade weil er jeden duzt sollte die Achtung vor dem Gesetz dadurch zur Geltung kommen, dass er zumindest Polizisten usw. "Siezt".
                      Nur weil man jemanden siezt, respektiert man ihn noch lange nicht.

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                        #12
                        Zitat von Sandswind
                        Den Unterschied gibt's nicht: Es gibt keine "Beamtenbeleidigung". Jeder hätte Bohlen wegen der Duzerei anzeigen können. "Verklagen" sowieso nicht, das ist nur in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten der Fall, also zB Schadensersatz, Schmerzensgeld etc.
                        Den Bestand der Amtsbeleidigung gibs schon, allerdings kann man nicht den Beamten beleidigen, sondern nur das Amt, bzw. die Würde des Amtes. Aber man sollte schon darauf acxhten, dass solche Amtspersonen, die das Gewaltmonopol des Staates tragen auch respektvoll behandelt werden, dazu gehört auch das respektvolle siezen. Ich möchte auch nicht von wildfremden Leuten geduzt werden, es sei denn ich erlaube es ihnen.


                        Trifft im Wesentlichen auch zu. Das beamtenrechtliche Disziplinarverfahren soll in der Regel nicht zu einer "Doppelbestrafung" führen. (Wohl gemerkt: Kann auch mal anders sein, immerhin kann es bis zur Entfernung aus dem Dienst führen.)
                        Das beamtenrechtliche Disziplinarverfahren wird ja auch im Falle eines Amtsvergehens eingeleitet. Wenn ein Beamter einen Autounfall baut, auch wenn er dies im Dienst tut, ist die ja kein Amtsvergehen
                        Möp!

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                          #13
                          Hoi, ein Wirbel hier ^^.

                          LOl...sind wir uns doch einig:

                          Dieter Bohlen, du bist ein Idiot! ^^

                          Ich finde es ja schon respektlos genug, dass er im TV die Leute komplett duzt, aber im realen Leben ist es wirklich eine Frechheit. Der kann sich mit seinem B-Promi-Status mal gewaltig den Po abwischen. Mehr ist das nämlich auch nicht wert. Mit seiner *Musik* und seinem Gehabe hat er nichts geleistet, was uns Menschen ein Stück weiterbringt, ergo ist er für mich nichts weiter, als ein aufgeblassener Gockel, der sich das Recht rausnimmt, seinen Bekanntheitsstatus als Entschuldigung für schlechtes Benehmen zu nutzen.

                          Dieser Amtsrichter gehört in einen Raum gesperrt und 24 h mit Modern Talkign beschallt. Also mal echt!
                          Zuletzt geändert von Sukie; 09.02.2006, 13:14.
                          Don't you hate it when you look in your closet for clothes and you find Narnia instead??

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von Ezri Chaz
                            Nur weil man jemanden siezt, respektiert man ihn noch lange nicht.
                            Vielleicht nicht, aber es ist ein Mindestmaß an Respekt bzw. Höflichkeit.
                            Just because it is the truth doesn't mean anyone wants to know about it.
                            Alle vier Jahre machen die Wähler ihr Kreuz. Und hinterher müssen sie's dann tragen. - Ingrit Berg-Khoshnavaz
                            Statt 'Gier' sagen wir 'Profitmaximierung', und schon wird aus der Sünde eine Tugend. - Ulrich Wickert

                            Kommentar


                              #15
                              "Duzen von Polizisten ist ja wohl noch das kleinste Verbrechen von Herrn Bohlen.
                              Diese nervigen niveaulosen Superstar Shows mit denen er jungen Leuten vormacht sie könnten ein Superstar werden.
                              Wo die Teilnehmer größtenteils landen ist bekannt: ein Album und aus! Ich finde das eine Frechheit, dass man Leute so hinters Licht führen darf. Ich setze bei einem richtig guten Sänger mindestens eine Gesangsausbildung vorraus, also was soll der schwachsinn. Die können gar nicht so gut singen lernen in so kurzer Zeit.
                              Also machen wir uns nichts vor Bohlen hat schon mehr "Verbrechen" begangen, aber in seiner Position als Promi oder VIP kann man sich so was halt leisten!
                              Zitat von Sandswind
                              Den Straftatbestand der "Beamtenbeleidigung" gibt es nicht. Es dreht sich hier um den § 185 StGB, Beleidigung. Greift für jedermann, hat nix mit dem Beamtenstatus zu tun.
                              Kann man da irgendwas gegen die Ausstrahlung derart "verdummender Sendungen" einklagen, oder muss ich einfach umschalten? Es geht nur um die Tatsache, dass in der Schule z.B. nicht mehr Mathe sondern nur noch diese Show interessant ist. Also eigentlich müsste man da doch was machen können?
                              Ich würde dann gleich mal eine Sammelklage einbringen wollen.
                              MfG
                              BOHLENHASSER!!!
                              „Dass man diesen Arschlöchern immer die Welt erklären muss." (Helmut Schmidt)

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