Die Pressefreiheit wird durch das GG geschützt; Verpflichteter ist jedoch "nur" der Staat, nicht Private (also auch die Wirtschaftsunternehmen) - das ist bei allen Grundrechten so. Zwischen Privaten gelten Grundrechte nur mittelbar, müssen also über den "Umweg" des Richters beachtet werden, mit anderen Worten bei Urteilen. Da darf der Richter die Dimension der Grundrechte nicht außer Acht lassen.
Die Privatautonomie hat übrigens auch Verfassungsrang - s. Art. 2 I GG.
Schön ist es trotzdem nicht, wenn wirtschaftliche Macht so ausgenutzt wird. Allerdings denke ich, daß das regelmäßig vorkommen dürfte und leider auch nicht neu ist.
Die Privatautonomie hat übrigens auch Verfassungsrang - s. Art. 2 I GG.
Schön ist es trotzdem nicht, wenn wirtschaftliche Macht so ausgenutzt wird. Allerdings denke ich, daß das regelmäßig vorkommen dürfte und leider auch nicht neu ist.
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